Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8521.90.00: Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8521.90.00 steht für Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8521.90.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 85. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8521.90.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  2. 8521Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner
  3. 8521.90andere
  4. 8521.90.00Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8521.90.00

HS-Code8521.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8521.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 3A002aGeneral purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
  • 3A002aGeneral purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI26812/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-12

Blu-ray- und Medien-Player, - aus Laserabtastvorrichtung, Antriebs- und Positionierungsmotor, Platteneinschub, Audio- und Videosignalelektronik mit MPEG-Decoder, DTS/Dolby Digital-Decoder, USB- und Ethernet-Controllern in einem 19“ Einbaugehäuse (Abmessungen: 483 x 281 x 44 mm) mit Bedienelementen, SD-Speicherkartenschacht, USB-, HDMI-, RS232C und Ethernet-Schnittstellen, Audioausgängen und Netzanschluss, sowie separat beigelegter Fernbedienung, - zur Bild- und Tonwiedergabe von Blu-ray Discs, DVDs, CDs, SD-/USB-Speichermedien und aus einem drahtgebundenen Netzwerk (BD-Live), - zusammen mit Beipack (Kabel, Batterien, Montagematerial, Bedienungsanleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der Blu-ray Player bestimmt den Charakter des Ganzen. "Videogerät zur Bild- und Tonwiedergabe, kein Magnetbandgerät, in funktioneller Einheit mit Fernbedienung, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack, in Aufmachung für den Einzelverkauf"

DEBTI18975/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-14

Digitales Video- und Audioaufzeichnungsgerät für Medizintechik (Abbildung s. Anlage) - aus Audio-/Videosignalelektronik mit Audio- und Video-Encoder/Decoder, Fest- plattenlaufwerk, Ethernet- und USB-Controller sowie WLAN- und Bluetoothmodul in einem Gehäuse (Abmessungen: 239 x 137 x 245 mm) mit 7" LC-Display (Touch- screen), Video- und Audioanschlüssen sowie USB-und Ethernet-Schnittstellen, mit Infrarot-Fernbefdienung, - zur gesteuerten, komprimierten digitalen Aufzeichnung und Wiedergabe der von einer medizinischen Kamera (nicht Gegenstand dieser Auskunft) gelieferten Video- und Audiosignale auf die interne Festplatte oder USB-Speichermedien - kennzeichnende Haupttätigkeit - und zum Senden von Tönen, Bildern oder anderen Daten in einem Netzwerk, - zur Verwendung als Aufzeichnungs-, Wiedergabe- und Archivierungssystem im medizinischen Bereich (z.B. Ultraschallbilder, zur Dokumentation des Operations- ablaufes). "Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, kein Magnetbandgerät (Kombination aus Videogerät - kennzeichnende Haupttätigkeit - und Kommunika- tionsgerät, in funktioneller Einheit mit Fernbedienung)"

DEBTI8941/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-29

Digitales Bilderfassungssystem (Abbildung siehe Anlage) - aus Audio- und Videosignalelektronik mit Encoder, Festplatte und Ethernet-Controller in einem Gehäuse (Abmessungen LxBxH: 355 x 305 x 74 , 5 mm) mit Videoein- und -ausgängen (HDMI, DP), Audioein- und -ausgang, 2 RJ 45-Netzwerkanschlüssen, USB- Anschlüssen, seriellen Schnittstellen, Anschluss für Fußpedal, Status-LEDs und Strom- versorgungsanschluss, - zur gesteuerten, komprimierten digitalen Aufzeichnung und Wiedergabe der von 2 externen Kameras gelieferten Standbilder, Video- und Audiosequenzen - kennzeichnende Haupt- tätigkeit - und zum Empfangen, Konvertieren und Senden von digitalisierten Signalen in einem drahtgebundenen IP-Netzwerk (konform mit DICOM- und HL7-Standard), - zur Verwendung für die Dokumentation von medizinischen Eingriffen in Operationssälen oder Arztpraxen, - zusammen mit Beipack (Netzwerkkabel, Verbindungskabel, Netzkabel) in einer gemein- samen Verkaufsverpackung. Das digitale Bilderfassungssystem bestimmt den Charakter des Ganzen. "Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, kein Magnetbandgerät (Kombination aus Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe - kennzeichnende Haupttätigkeit - und Kommunikationsapparat, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack)"

DEBTI40480/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-09

Blu-ray und Medien-Player (Abbildungen siehe Anlage), - aus Laserabtastvorrichtung, Antriebs- und Positionierungsmotor, Platteneinschub, Audio- und Videosignalelektronik mit MPEG-Decoder, DTS/Dolby Digital-Decoder, USB- und Ethernet-Controllern in einem Einbaugehäuse (Abmessungen: 483 x 281 x 44 mm) mit Bedienelementen, SD-Karteneinschubschacht, USB-, HDMI-, RS232C und Ethernet- Schnittstellen, Audioausgängen und Netzanschluss, sowie separat beigelegter Fernbedienung, - zur Bild- und Tonwiedergabe von Blu-ray Discs, DVDs, CDs, USB-Speichermedien und aus einem drahtgebundenen Netzwerk, - zusammen mit Beipack (Bedienungsanleitung, Kabel, Adapter und Montagematerial) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der Blu-ray Player bestimmt den Charakter des Ganzen. "Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, kein Magnetbandgerät, in funktioneller Einheit mit Fernbedienung, in Warenzusammenstellung mit nicht charakter- bestimmendem Beipack, in Aufmachung für den Einzelverkauf"

DEBTI34008/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-03

Digitaler Videorekorder GU-RN-AC8104P (Abbildung siehe Anlage), - aus Audio- und Videosignalelektronik mit Encoder, Videosignalbearbeitungselektronik KI-gestützter Auswerteelektronik und Ethernet-Controller in einem Gehäuse (Abmessungen: 300 x 227 x 53 mm) mit Festplatteneinbauschacht, Ethernet- und USB-Schnittstellen, Audio- und Videoein- und -ausgänge sowie Alarmein- und -ausgängen, - Festplatte nicht im Lieferumfang enthalten, - mit Bewegungsmelderfunktion, - zur gesteuerten, komprimierten digitalen Aufzeichnung (Zeitplan, Aktivität, Alarm) und gleichzeitigen Wiedergabe der von externen Kameras gelieferten Videosignale mit Ton (nach Einbau einer Festplatte) - kennzeichnende Haupttätigkeit -, zum Empfangen, Konvertieren und Senden von digitalisierten Signalen in einem drahtgebundenen IP- Netzwerk, zum Bearbeiten der Videosignale sowie mit Bildanalysefunktion (z.B. zur Gesichtsdetektion und Zählung von Objekten und Personen) und deren Auswertung, - zusammen mit Beipack (Maus, externes Netzteil) in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung. Der Videorekorder bestimmt den Charakter des Ganzen. "Unvollständiges Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, kein Magnetbandgerät (Kombination aus Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung und - wiedergabe - kennzeichnende Haupttätigkeit -, Videosignalbearbeitungsgerät, Kommunikationsapparat und Gerät zum Prüfen), in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

DEBTI19682/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-28

Digitalrekorder für die Videoüberwachung GU-RN-AP8216N (Abbildung siehe Anlage), - aus Audio- und Videosignalelektronik mit Encoder, Videosignalbearbeitungselektronik, KI-gestützter Auswerteelektronik und Ethernet-Controller in einem Gehäuse (Abmessungen 380 × 340 × 50 mm) mit Festplatteneinbauschacht, Ethernet- und USB-Schnittstellen, Alarmein- und -ausgängen sowie Audio- und Videoein- und -ausgängen, - Festplatte nicht im Lieferumfang enthalten, - mit Bewegungsmelderfunktion, - zur gesteuerten, komprimierten digitalen Aufzeichnung (Zeitplan, Aktivität, Alarm) und gleichzeitigen Wiedergabe der von externen Kameras gelieferten Videosignale mit Ton (nach Einbau einer Festplatte) - kennzeichnende Haupttätigkeit -, zum Empfangen, Konvertieren und Senden von digitalisierten Signalen in einem drahtgebundenen IP- Netzwerk, zum Bearbeiten der Videosignale sowie mit Bildanalysefunktionen (z.B. Gesichtsdetektion, Zählung von Objekten und Personen) und deren Auswertung, - zur Verwendung in Videoüberwachungssystemen, - zusammen mit Beipack (SATA-Kabel, externes Netzteil, Einbausatz, Maus) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der Videorekorder bestimmt den Charakter des Ganzen. "Unvollständiges Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, kein Magnetbandgerät (Kombination aus Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe - kennzeichnende Haupttätigkeit -, Videosignalbearbeitungsgerät, Kommunikationsapparat und Gerät zum Prüfen), in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

DEBTI19536/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-22

Digitales Video- und Audioaufzeichnungsgerät (Abbildung siehe Anlage) - aus Audio-/Videosignalelektronik mit Audio- und Video-Encoder/Decoder, 500 GB Festplattenlaufwerk und Ethernet- und USB-Controller in einem Gehäuse (Abmessungen: 211 x 235 x 89 mm) mit 3,5" LC-Farbdisplay, verschiedenen Video- und Audioanschlüssen (DVI-D, S-Video, Composite, SDI) sowie mehreren USB-Schnittstellen und Ethernet-Schnittstelle, - zur gesteuerten digitalen, komprimierten Bild- und Tonaufzeichnung auf den internen Festplattenspeicher und über USB anschließbare Speichermedien sowie zur Wiedergabe der von einer medizinischen Kamera (nicht Gegenstand dieser Auskunft) gelieferten Video- und Audiosignale, - zur Verwendung als Wiedergabe-, Aufzeichnungs- und Archivierungssystem im medizinischen Bereich (z.B. für Ultraschallbilder, zur Dokumentation des Operationsablaufs usw.). "Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, kein Magnetbandgerät"

DEBTI33991/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-11

16 Kanal Netzwerk-Videorekorder GD-RN-BC2416P (Abbildung siehe Anlage) - aus Audio-/Videosignalelektronik mit Encoder und Ethernet-Controller in einem Gehäuse (Abmessungen: 380 x 315 x 52 mm) mit zwei Festplatteneinbauschächten, Ethernet- und USB-Anschlüssen, Alarmein- und -ausgängen, Audio- und Videoein- und -ausgängen, mit Bewegungsmelderfunktion und intelligenten Funktionen (sog. Deep Learning Analyse z. B. zur Gesichtserkennung, Linienquerung usw.), - Festplatte nicht im Lieferumfang enthalten, - zur gesteuerten, komprimierten digitalen Aufzeichnung (Zeitplan, Aktivität, Alarm) und gleichzeitigen Wiedergabe der von externen Kameras gelieferten Videosignale mit Ton - kennzeichnende Haupttätigkeit -, zur Kommunikation in einem drahtlosen Netzwerk und zur Bildanalyse und -auswertung, - zur Verwendung in Videoüberwachungssystemen, - in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung mit Beipack (SATA-Kabel, Cat-Kabel, Schrauben für Festplatte, Maus, optional auch mit Fernbedienung). Der Videorekorder bestimmt den Charakter des Ganzen. "Unvollständiges Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, kein Magnetbandgerät (Kombination aus Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe - kennzeichnende Haupttätigkeit -, Apparat zur Kommunikation in einem drahtlosen Netzwerk und Gerät zum Prüfen), in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8521

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Aufzeichnungsgeräte und kombinierte Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte Diese Geräte können, wenn sie an eine Fernsehkamera oder ein Fernsehempfangsgerät angeschlossen werden, elektrische Impulse (analoge Signale) oder analoge Signale, die in digitale Signale (oder eine Kombination dieser Signale) gewandelt wurden, die den Bildern und dem Ton entsprechen, wie sie von der Fernsehkamera oder einem Fernsehempfangsgerät empfangen wurden, auf einen Träger aufzeichnen. Gewöhnlich werden die Bilder und der Ton auf demselben Träger gespeichert. Die Aufzeichnung kann magnetisch oder optisch erfolgen. Gewöhnlich werden Bänder oder Platten als Aufzeichnungsträger verwendet. …

Pos. 8521

Avise zum Harmonisierten System (AV) 1. DVD-Spieler (434 x 95 x 290 mm) mit einem MP3-Datei-Decoder. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 8521

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 754/94 der Kommission vom 30. März 1994 (1)) (RV L 754/94): 4. Interaktives Multimedia-System in einem Gehäuse (43,8 x 31,75 x 9,4 cm), geeignet zur Wiedergabe von Ton-, Grafik-, Text- und Videoaufzeichnungen von einer Compact Disc (CD) auf einen Monitor, Kopfhörer oder auf Lautsprecher. Eine Infrarot-Fernbedienung für Audio- und Videofunktionen ist Teil des Systems. Mit entsprechendem Zubehör (z. B. Disc-Laufwerk, Tastatur und Maus) kann es als Personalcomputer genutzt werden. Das Gehäuse enthält folgende Bestandteile: - eine Platte mit gedruckten Schaltungen und einem digitalen Prozessor (CPU, 1 MB RAM und 512 KB ROM), einer Grafikkomponente, Videokomponente, Klangkomponente mit eigener CD-Audioeinheit und - einem CD-ROM-Antrieb (für Daten-, Klang- und Bildreproduktion von nur einer 5-Zoll-Compact-Disc). …

Pos. 8521

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 9. Dezember 2010 in der Rechtssache C-193/10: Einreihung eines MP3/Media-Players Der EuGH hat über folgende Ware entschieden: RN 7 Nach den Feststellungen des vorlegenden Gerichts handelt es sich bei den im Ausgangsverfahren betroffenen Waren um eine in einem Verkaufskarton verpackte Warenzusammenstellung, die aus folgenden Teilen besteht: ¾ ein auf der Verkaufsverpackung als MP3/Media-Player bezeichnetes Gerät in einem Gehäuse von 90 mm Länge, 40 mm Breite und 8 mm Höhe. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8521.90.00?

Die Zolltarifnummer 8521.90.00 umfasst Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8521.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 8521.90.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8521.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 852190. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8521.90.00?

8521.90.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8521.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

8521.90.00 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8521 Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner > 852190 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8521.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8521.90.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI26812/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 8521.90.00 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8521.90.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 3A002a, 3A002a. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8521.90.00?

KN-Code 8521.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.