Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8523.51.90.00.1: Halbleiter-Aufzeichnungsträger, ausschließlich die Tonaufzeichnungen der Lesung eines…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8523.51.90.00.1 steht für Halbleiter-Aufzeichnungsträger, ausschließlich die Tonaufzeichnungen der Lesung eines Buches (Hörbücher) enthaltend, mit Ausnahme der Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien bzw. Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes der jeweils geltenden Fassung bestehen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8523.51.90.00.1 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 85. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
8523.51.90.00.1
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  2. 8523Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, "intelligente Karten (smart cards)" und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung, einschließlich der zur Plattenherstellung dienenden Matrizen und Galvanos, ausgenommen Waren des Kapitels 37
  3. 8523.51Halbleiter-Aufzeichnungsträger, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen
  4. 8523.51.90andere
  5. 8523.51.90.00.1Halbleiter-Aufzeichnungsträger, ausschließlich die Tonaufzeichnungen der Lesung eines Buches (Hörbücher) enthaltend, mit Ausnahme der Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien bzw. Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes der jeweils geltenden Fassung bestehen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8523.51.90.00.1

HS-Code8523.516 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8523.51.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8523.51.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer8523.51.90.00.111 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

AusfuhrgenehmigungExport authorization: alle Bestimmungsländer
Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 0D001"Software" specially designed or modified for the "development", "production" or "use" of goods specified in this Category.
  • 0E001"Technology" according to the Nuclear Technology Note for the "development", "production" or "use" of goods specified in this Category.
  • 1D001"Software" specially designed or modified for the "development", "production" or "use" of equipment specified in 1B001 to 1B003.
  • 1D002"Software" for the "development" of organic "matrix", metal "matrix" or carbon "matrix" laminates or "composites".
  • 1D003"Software" specially designed or modified to enable equipment to perform the functions of equipment specified in 1A004.c. or 1A004.d.
  • 1D101"Software" specially designed or modified for the operation or maintenance of goods specified in 1B101, 1B102, 1B115, 1B117, 1B118 or 1B119.
  • 1D103"Software" specially designed for analysis of reduced observables such as radar reflectivity, ultraviolet/infrared signatures and acoustic signatures.
  • 1D201"Software" specially designed for the "use" of goods specified in 1B201.

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8523

Zu Unterposition 8523 51: 1. Nicht flüchtige Datenfestspeichervorrichtung (Flash-Speicherkarte, auch „flash memory card“ oder „flash electronic storage card“) mit einer Speicherkapazität von 192 MB, bestehend aus einer gedruckten Leiterplatte, auf die aufgebracht sind 1. ein Flash-Speicher („FLASH E2PROM“) als eine integrierte Schaltung, 2. ein Mikrocontroller als eine integrierte Schaltung, 3. eine Anzahl Kondensatoren und Widerstände und 4. ein Anschlussstecker. Die Vorrichtung hat ungefähr die Abmessungen von 85 mm x 54 mm x 4 mm. Sobald die Vorrichtung in ein bestimmtes Gerät eingesetzt ist, wie z.B. Navigations- und Positionierungsgeräte (GPS), Datenerfassungsterminals, tragbare Scanner, medizinische Anzeigevorrichtungen, Tonaufnahmegeräte, Mobiltelefone und Digitalkameras, können Daten auf der Karte gespeichert und von ihr gelesen werden. …

Pos. 8523

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 869/94 der Kommission vom 18. April 19941)) (RV L 869/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): Vorformatierte magnetische Diskette für den Gebrauch in automatischen Datenverarbeitungsmaschinen. Unterposition 8523 29 15 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8523, 8523 29 und 8523 29 15. Das bloße Formatieren der Diskette mit Initialisierungsdaten ist noch nicht als Aufzeichnen auf dem Träger selbst im Sinne der Position 8524 anzusehen. Verordnung (EG) Nr. 3272/94 der Kommission vom 27. Dezember 19942)) (RV 3272/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 2. …

Pos. 8523

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 187. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 8. März 2018 Warenbeschreibung: „Intelligente Karten (smart cards)" (RFID/NFC) mit einer oder mehreren in ihnen als Mikroplättchen (Chip) eingelassenen elektronischen integrierten Schaltungen (Mikroprozessor, Schreib-/Lesespeicher (RAM - random access memory) oder Festwertspeicher (ROM – read-only memory)). Diese Karten dürfen Kontakte, einen Magnetstreifen oder eine eingelassene Antenne, aber keine anderen aktiven oder passiven Bauelemente enthalten. Diese Produkte können die Form von Karten oder Armbändern, Schlüsselanhängern, Marken, etc. haben. …

Kapitel 85

1. Zu Kapitel 85 gehören nicht: a) Bettdecken, Heizkissen, Fußwärmer und ähnliche Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung; Kleidung, Schuhe, Ohrenschützer und andere am Körper zu tragende Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung (RV E8501A00); b) Glaswaren der Position 7011 (RV E8501B00); c) Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8486 (RV E8501C00); d) Staubsauger von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art (Position 9018) (RV E8501D00); oder e) elektrisch beheizte Möbel des Kapitels 94 (RV E8501E00). 2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen (RV E8502100). Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504 (RV E8502200). 3. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8523.51.90.00.1?

Die Zolltarifnummer 8523.51.90.00.1 umfasst Halbleiter-Aufzeichnungsträger, ausschließlich die Tonaufzeichnungen der Lesung eines Buches (Hörbücher) enthaltend, mit Ausnahme der Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien bzw. Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes der jeweils geltenden Fassung bestehen.. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8523.51.90.00.1?

Der Drittlandszollsatz für 8523.51.90.00.1 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8523.51.90.00.1?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 852351. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8523.51.90.00.1?

8523.51.90.00.1 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8523.51.90.00.1 im Zolltarif eingeordnet?

8523.51.90.00.1 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8523 Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, "intelligente Karten (smart cards)" und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung, einschließlich der zur Plattenherstellung dienenden Matrizen und Galvanos, ausgenommen Waren des Kapitels 37 > 852351 Halbleiter-Aufzeichnungsträger, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen > 85235190 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8523.51.90.00.1?

Zu 8523.51.90.00.1 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 8523.51.90.00.1 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8523.51.90.00.1 gibt es eine indikative Korrelation zu 0D001, 0E001, 1D001, 1D002, 1D003, 1D101, 1D103, 1D201. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8523.51.90.00.1?

Warennummer 8523.51.90.00.1 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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