Zolltarifnummer 8523.59.10: Halbleiter-Aufzeichnungsträger, ohne Aufzeichnung
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8523.59.10 steht für Halbleiter-Aufzeichnungsträger, ohne Aufzeichnung. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8523.59.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 85. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8523.59.10
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
- 8523Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, "intelligente Karten (smart cards)" und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung, einschließlich der zur Plattenherstellung dienenden Matrizen und Galvanos, ausgenommen Waren des Kapitels 37
- 8523.59Halbleiter-Aufzeichnungsträger, andere
- 8523.59.10Halbleiter-Aufzeichnungsträger, ohne Aufzeichnung
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8523.59.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 3A501Electronic items as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Dle deklarovaných údajů se jedná o čipy ve formě jednoduchých integrovaných obvodů. Čipy jsou instalovány na láhev s tonerem a slouží ke komunikaci tonerové cartridge s kopírovacím strojem a k záznamu základních informací o tisku (obsahují paměť pro uložení informací). Předmětem ZISZ jsou čipy, které neobsahují data.
Produit semi-fini avec puce à microprocesseur utilisé dans la fabrication d'un passeport électronique ou d'une carte d'identité. Le produit doit être : - collé ou assemblé avec d'autres matériaux pour compléter le document de voyage électronique ; - combiné et laminé avec d'autres matériaux pour fabriquer la carte d'identité électronique. La puce contient des mécanismes cryptographiques permettant de vérifier que les données lues sont authentiques et que le document lui-même est authentique. Les références contiennent une puce à microprocesseur contenant une application ICAO hautement sécurisée, qui stocke et protège toutes les données biométriques du porteur du document, telles que la photo et les empreintes digitales. Cette puce, encapsulée dans le module, est connectée à une antenne en fil de cuivre protégée par des couches de Teslin, de papier synthétique ou de polycarbonate (PC) en fonction du format final et de la demande du client.
Halbleiter-Aufzeichnungsträger, - im Wesentlichen bestehend aus einer annähernd quaderförmigen, ca. 11,4 x 12,6 mm großen, mit Kontaktflächen behafteten, integrierten Schaltung (Elektronikchip), - die integrierte Schaltung verfügt über Prozessor, flüchtigen und nicht flüchtigen Speicher und dient der sicheren Aufzeichnung digitaler Daten, welche für den bestimmungsgemäßen Betrieb eines übergeordneten Leseterminals funktionsnotwendig sind, - bestimmt zum Einbau in ein Leseterminal, - ohne Aufzeichnung, - der Halbleiter-Aufzeichnungsträger ist mit weiteren bau- und funktionsgleichen Halbleiter-Aufzeichnungsträgern zu Transportzwecken auf einem Transportband platziert. Die Ware ist als "Halbleiter-Aufzeichnungsträger, keine nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtung, keine intelligente Karte (smart card), ohne Aufzeichnung" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung
Dle poskytnutých údajů se jedná o čip ve formě jednoduchých integrovaných obvodů. Čip je instalován na tonerovou cartridge a slouží k její komunikaci s kopírovacím strojem a dále k záznamu základních informací o tisku (obsahuje paměť pro uložení informací). Předmětem této ZISZ je čip, který neobsahuje nahrané informace.
Dle deklarovaných údajů se jedná o čipy ve formě jednoduchých integrovaných obvodů. Čipy jsou instalovány na lahev s tonerem a slouží ke komunikaci tonerové cartridge s kopírovacím strojem a k záznamu základních informací o tisku (obsahují paměť pro uložení informací). Předmětem ZISZ jsou čipy, které neobsahují nahrané informace.
Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, in sechs Ausführungen, jeweils - bestehend aus einer, je nach Ausführung der Warenzusammenstellung in der Anzahl und den spezifischen Ausführungen der Einzelbestandteile variierenden, Kombination aus mehreren RFID-Transpondern der Pos. 8523, mehreren RFID-Schreib- bzw. Lesegeräten der Pos. 8471 und weiterem Beipack (je nach Ausführung z. B. USB-Kabel, Magnete, Ferritstab, elastische Bänder, Montagehalter, USB-Dongle), - gemeinsam bestimmt zur mobilen Zeiterfassung mehrerer Sportler bei Sportveranstaltungen, - verpackt in einem Kunststoffkoffer. Die RFID-Transponder der Pos. 8523 stellen sich als kombinierte Maschine, einerseits bestimmt zur Verwendung als Halbleiter-Aufzeichnungsträger (kennzeichnende Hauptfunktion) und andererseits bestimmt zum kontaktlosen Übertragen der gespeicherten oder zu speichernden Daten mittels RFID- bzw. Funkübertragung durch das Beschreiben bzw. Auslesen des Halbleiterspeichers durch die Schreib- bzw. Lesegeräte dar und bestimmen aufgrund ihres Wertes den Charakter aller sechs Ausführungen der Warenzusammenstellung. Die Ware ist als "Halbleiter-Aufzeichnungsträger, keine nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtung, keine intelligente Karte (smart card), ohne Aufzeichnung" einzureihen. Anlagen: 2 Abbildungen
Sogenannter RFID-Transponder, in vier Ausführungen, jeweils - im Wesentlichen bestehend aus einem Mikrochip mit Halbleiterspeicher, einer Antenne und einem weiteren passiven Bauelement (Kondensator), - je nach Ausführung verbaut entweder in einem spezifisch geformten, länglichen, zum einen Ende hin abgestuften Kunststoffgehäuse oder in einer annähernd rechteckigen, bedruckten Kunststoffkarte, - in Form einer Multifunktionsmaschine, einerseits bestimmt zur Verwendung als Halbleiter-Aufzeichnungsträger (kennzeichnende Hauptfunktion) und andererseits bestimmt zum kontaktlosen Übertragen der gespeicherten oder zu speichernden Daten mittels RFID-Technik durch das Beschreiben bzw. Auslesen des Halbleiterspeichers durch externe Schreib- bzw. Lesegeräte (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung), - ohne Aufzeichnungen. Die vier Ausführungen des RFID-Transponders unterscheiden sich u. a. in der spezifischen Form- und Farbgebung. Die Ware ist als "Halbleiter-Aufzeichnungsträger, keine nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtung, keine intelligente Karte (smart card), ohne Aufzeichnung" einzureihen. Anlagen: 4 Abbildungen
Sogenannter RFID-Transponder, in zwei Ausführungen, jeweils - im Wesentlichen bestehend aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung in einem spezifisch geformten, länglichen, zum einen Ende hin abgestuften Kunststoffgehäuse, - u. a. mit einem integrierten Halbleiterspeicher, RFID-Interface, integriertem Funkmodul und montierter Batterie, - in Form einer kombinierten Maschine, einerseits bestimmt zur Verwendung als Halbleiter-Aufzeichnungsträger (kennzeichnende Hauptfunktion) und andererseits bestimmt zum kontaktlosen Übertragen der gespeicherten oder zu speichernden Daten mittels RFID- bzw. Funkübertragung durch das Beschreiben bzw. Auslesen des Halbleiterspeichers durch externe Schreib- bzw. Lesegeräte (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung), - ohne Aufzeichnungen. Die zwei Ausführungen des RFID-Transponders unterscheiden sich u. a. in der Farbgebung und dem spezifischen Inhalt des gesendeten Datensatzes. Die Ware ist als "Halbleiter-Aufzeichnungsträger, keine nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtung, keine intelligente Karte (smart card), ohne Aufzeichnung" einzureihen. Anlagen: 2 Abbildungen
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören verschiedene Arten von Aufzeichnungsträgern, mit oder ohne Aufzeichnung (z. B. Zahlenangaben, Text, Bilder, Video oder andere grafische Daten; Software). Diese Aufzeichnungsträger werden im Allgemeinen in Aufzeichnungs- oder Lesegeräte eingesetzt und können zwischen diesen Geräten ausgetauscht werden. Aufzeichnungsträger dieser Position können mit Aufzeichnung, ohne Aufzeichnung oder mit voraufgezeichneten Informationen und mit Speicherplatz für weitere Informationen gestellt werden. Hierher gehören auch Aufzeichnungsträger, die als Vorlage bei der Vervielfältigung von Aufzeichnungsträgern verwendet werden (z.B. Matrizen, Masterplatten (master discs), Mutterplatten (mother discs), Stamper (Stamper Discs)). Geräte zur Aufzeichnung oder zum Lesen von Datenträgern gehören jedoch nicht zu dieser Position. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 869/94 der Kommission vom 18. April 19941)) (RV L 869/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): Vorformatierte magnetische Diskette für den Gebrauch in automatischen Datenverarbeitungsmaschinen. Unterposition 8523 29 15 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8523, 8523 29 und 8523 29 15. Das bloße Formatieren der Diskette mit Initialisierungsdaten ist noch nicht als Aufzeichnen auf dem Träger selbst im Sinne der Position 8524 anzusehen. Verordnung (EG) Nr. 3272/94 der Kommission vom 27. Dezember 19942)) (RV 3272/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 2. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 187. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 8. März 2018 Warenbeschreibung: „Intelligente Karten (smart cards)" (RFID/NFC) mit einer oder mehreren in ihnen als Mikroplättchen (Chip) eingelassenen elektronischen integrierten Schaltungen (Mikroprozessor, Schreib-/Lesespeicher (RAM - random access memory) oder Festwertspeicher (ROM – read-only memory)). Diese Karten dürfen Kontakte, einen Magnetstreifen oder eine eingelassene Antenne, aber keine anderen aktiven oder passiven Bauelemente enthalten. Diese Produkte können die Form von Karten oder Armbändern, Schlüsselanhängern, Marken, etc. haben. …
1. Zu Kapitel 85 gehören nicht: a) Bettdecken, Heizkissen, Fußwärmer und ähnliche Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung; Kleidung, Schuhe, Ohrenschützer und andere am Körper zu tragende Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung (RV E8501A00); b) Glaswaren der Position 7011 (RV E8501B00); c) Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8486 (RV E8501C00); d) Staubsauger von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art (Position 9018) (RV E8501D00); oder e) elektrisch beheizte Möbel des Kapitels 94 (RV E8501E00). 2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen (RV E8502100). Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504 (RV E8502200). 3. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8523.59.10?
Die Zolltarifnummer 8523.59.10 umfasst Halbleiter-Aufzeichnungsträger, ohne Aufzeichnung. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8523.59.10?
Der Drittlandszollsatz für 8523.59.10 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8523.59.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 852359. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8523.59.10?
8523.59.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8523.59.10 im Zolltarif eingeordnet?
8523.59.10 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8523 Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, "intelligente Karten (smart cards)" und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung, einschließlich der zur Plattenherstellung dienenden Matrizen und Galvanos, ausgenommen Waren des Kapitels 37 > 852359 Halbleiter-Aufzeichnungsträger, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8523.59.10?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8523.59.10 erfasst, zum Beispiel CZBTI48/201362/2026-300000-ZI/01. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 8523.59.10 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8523.59.10 gibt es eine indikative Korrelation zu 3A501. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8523.59.10?
KN-Code 8523.59.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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