Zolltarifnummer 8526.10: Radargeräte
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8526.10 steht für Radargeräte. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8526.10 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 85. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8526.10
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 3
Einordnung im Zolltarif
- 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
- 8526Funkmessgeräte (Radargeräte), Funknavigationsgeräte und Funkfernsteuergeräte
- 8526.10Radargeräte
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8526.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Radarmesssystem, Modell: MultaRadar SD580 - aus Radarsensor mit Sender und Empfänger für Funkwellen, Flächen-Antenne sowie einer Mess- und Auswertelektronik mit DSP-Board in einem Gehäuse, über Kabel verbunden mit einem Trägersystem (HUB) mit weiterer Elektronik für die Konfiguration und Auswertung der Radarmessung, einer Einzelbildkamera und einer Sequenzkamera mit Blitzgerät, Anzeige- und Bedienelementen sowie USB-, Netzwerk- und Stromanschlüssen (Abbildung s. Anlage), - zum berührungslosen Messen von Entfernung, Geschwindigkeit und Winkeln von bewegten Objekten unter Anwendung des Radar-Doppler-Prinzips - kennzeichnende Haupttätigkeit - und zur Aufnahme und Speicherung von Einzelbildern und Bildsequenzen, - für die Geschwindigkeits- und Distanzüberwachung im Straßenverkehr. "Funkmessgerät (Radargerät) - Radarmesssystem (Radarsensor in funktioneller Einheit mit Auswerte- und Steuerelektronik - kennzeichnende Haupttätigkeit-, kombiniert mit digitalen Kameras)"
Balise répondeuse à agilité de fréquence, dotée d'un émetteur/récepteur, sans GPS, permettant d'émettre un signal radar en réponse à un signal radar reçu. Elle fonctionne sur les bandes radars maritimes S et X et est utilisée comme aide à la navigation maritime. Elle répond a tous les radars se trouvant à portée en utilisant un code morse programmé qui permet sa localisation et son identification sur les écran radar des navigateurs. Caractéristiques techniques: - Fréquence: bande X (9300-9500 MHz), - Tension: 10 à 32 Volts. Caractéristiques environnementales: - Température de fonctionnement -40°C at +60°C, Caractéristiques mécaniques: - Dimension diamètre embase 28 cm, - Hauteur 74cm, - Poids: 9kg, - Matériel: Enveloppe de Polyéthylène haute densité.
Boitier détecteur de capteur de vêlage permettant de rechercher/localiser les capteurs égarés. Le détecteur envoie une commande/signal radiofréquence au capteur recherché et lui demande d'émettre pendant 10 secondes sur la même fréquence. Le détecteur affiche la puissance du signal émis par le capteur: plus le signal est fort plus on est proche du capteur.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Funkpeilgeräte. Dazu gehören einerseits die Sendegeräte, z. B. Funkfeuer (oder Hertzsche Feuer) und Funkbojen, deren Antennen mit festem oder rotierendem Strahlungsfeld arbeiten, und andererseits die Empfangsgeräte, einschließlich der Funkkompasse, die im Allgemeinen mit Mehrfachantennen oder einer Richtantenne ausgestattet sind. Hierher gehören auch Satellitennavigations- (GPS-) Empfänger. 2) Radargeräte und andere Funknavigationsgeräte für die Schifffahrt oder Luftfahrt, für Bodenstationen oder für Bordanlagen, einschließlich der Radargeräte für Häfen und der Rückstrahlvorrichtungen, die auf Bojen, Baken usw. zu deren besseren Identifizierung angebracht sind. 3) Geräte zum Überwachen des Anflugs und der Landung sowie zur Verkehrsregelung auf Flughäfen. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 687/2002 der Kommission vom 22. April 20021) (RV L 678/02), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Ein tragbares Satellitennavigationsgerät (Handheld-GPS) (mit den Abmessungen H x B x T = 8 x 17,3 x 6,5 cm), mit einer 16-Farben-LCD-Anzeige (mit einer Diagonale des Bildschirms von ca. 10,4 cm) und mehreren Kontrollknöpfen. Das Gerät verfügt über einen Empfänger mit 12 parallelen Kanälen, mit dessen Hilfe eine Position ohne Unterbrechung verfolgt und 12 Satelliten zur Berechnung und Aktualisierung der Positionen verwendet werden können. Außerdem verfügt es über eine abnehmbare Antenne und wird entweder mit Batterien oder einem 10-bis-35V-Gleichstromadapter betrieben. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 2. Mai 2019 in der Rechtssache C-268/18 (Onlineshop) Tenor: Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission vom 6. Oktober 2015 ergebenden Fassung ist dahin auszulegen, dass ein Multifunktionsgerät von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art, das wie das im Ausgangsverfahren in Rede stehende im selben Gehäuse als Hauptfunktion einen Monitor für die Funknavigation durch vorinstallierte GPS-Navigationsanwendungen mit, als Nebenfunktionen, einem Rundfunksendegerät, einem Audio- und Videowiedergabegerät und einem Bildschirm kombiniert, dessen Diagonale ungefähr 5 Zoll (12,7 …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus den Urteilen des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 27.04.2017 Az.:RS 1 K 1238/14 und 1239/14 Zolltarifliche Einreihung von PDA’s (Personal Digital Assistants) mit integrierter GPS-Antenne Die streitgegenständlichen PDA’s mit GPS-Antenne sind in die Codenummer 8526 91 90 90 0 (1) einzureihen. Tatbestand: Es handelt sich um Taschencomputer. Die Geräte verfügen neben den üblichen Funktionen eines Taschencomputers angesichts ihrer Ausstattung mit GPS-Antennen zusätzlich über die Einsatzmöglichkeit als GPS-gestützte Navigationsgeräte. Die letztgenannte Verwendung erfordert allerdings den Einsatz einer zusätzlichen Speicherkarte mit Drittherstellersoftware, die nicht Bestandteil der streitgegenständlichen Einfuhren war. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8526.10?
Die Zolltarifnummer 8526.10 umfasst Radargeräte. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8526.10?
Der Drittlandszollsatz für 8526.10 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8526.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 852610. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8526.10?
8526.10 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8526.10 im Zolltarif eingeordnet?
8526.10 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8526 Funkmessgeräte (Radargeräte), Funknavigationsgeräte und Funkfernsteuergeräte. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8526.10?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8526.10 erfasst, zum Beispiel DE2804/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8526.10?
HS-Unterposition 8526.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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