Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8526.92.00.10: Funkfernsteuergeräte, für zivile Luftfahrzeuge

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8526.92.00.10 steht für Funkfernsteuergeräte, für zivile Luftfahrzeuge. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8526.92.00.10 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 85. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8526.92.00.10
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  2. 8526Funkmessgeräte (Radargeräte), Funknavigationsgeräte und Funkfernsteuergeräte
  3. 8526.92Funkfernsteuergeräte
  4. 8526.92.00andere, Funkfernsteuergeräte
  5. 8526.92.00.10Funkfernsteuergeräte, für zivile Luftfahrzeuge

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8526.92.00.10

HS-Code8526.926 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8526.92.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8526.92.00.1010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 3A501Electronic items as follows:
  • 5A001hTelecommunications systems, equipment, components and accessories as follows:
  • 5A101Telemetry and telecontrol equipment, including ground equipment, designed or modified for 'missiles'.
  • 7A117"Guidance sets", usable in "missiles" capable of achieving system accuracy of 3,33 % or less of the range (e.g., a 'CEP' of 10 km or less at a range of 300 km).
  • 5A001hTelecommunications systems, equipment, components and accessories as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8526

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Funkpeilgeräte. Dazu gehören einerseits die Sendegeräte, z. B. Funkfeuer (oder Hertzsche Feuer) und Funkbojen, deren Antennen mit festem oder rotierendem Strahlungsfeld arbeiten, und andererseits die Empfangsgeräte, einschließlich der Funkkompasse, die im Allgemeinen mit Mehrfachantennen oder einer Richtantenne ausgestattet sind. Hierher gehören auch Satellitennavigations- (GPS-) Empfänger. 2) Radargeräte und andere Funknavigationsgeräte für die Schifffahrt oder Luftfahrt, für Bodenstationen oder für Bordanlagen, einschließlich der Radargeräte für Häfen und der Rückstrahlvorrichtungen, die auf Bojen, Baken usw. zu deren besseren Identifizierung angebracht sind. 3) Geräte zum Überwachen des Anflugs und der Landung sowie zur Verkehrsregelung auf Flughäfen. …

Pos. 8526

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 687/2002 der Kommission vom 22. April 20021) (RV L 678/02), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Ein tragbares Satellitennavigationsgerät (Handheld-GPS) (mit den Abmessungen H x B x T = 8 x 17,3 x 6,5 cm), mit einer 16-Farben-LCD-Anzeige (mit einer Diagonale des Bildschirms von ca. 10,4 cm) und mehreren Kontrollknöpfen. Das Gerät verfügt über einen Empfänger mit 12 parallelen Kanälen, mit dessen Hilfe eine Position ohne Unterbrechung verfolgt und 12 Satelliten zur Berechnung und Aktualisierung der Positionen verwendet werden können. Außerdem verfügt es über eine abnehmbare Antenne und wird entweder mit Batterien oder einem 10-bis-35V-Gleichstromadapter betrieben. …

Pos. 8526

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 2. Mai 2019 in der Rechtssache C-268/18 (Onlineshop) Tenor: Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission vom 6. Oktober 2015 ergebenden Fassung ist dahin auszulegen, dass ein Multifunktionsgerät von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art, das wie das im Ausgangsverfahren in Rede stehende im selben Gehäuse als Hauptfunktion einen Monitor für die Funknavigation durch vorinstallierte GPS-Navigationsanwendungen mit, als Nebenfunktionen, einem Rundfunksendegerät, einem Audio- und Videowiedergabegerät und einem Bildschirm kombiniert, dessen Diagonale ungefähr 5 Zoll (12,7 …

Pos. 8526

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus den Urteilen des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 27.04.2017 Az.:RS 1 K 1238/14 und 1239/14 Zolltarifliche Einreihung von PDA’s (Personal Digital Assistants) mit integrierter GPS-Antenne Die streitgegenständlichen PDA’s mit GPS-Antenne sind in die Codenummer 8526 91 90 90 0 (1) einzureihen. Tatbestand: Es handelt sich um Taschencomputer. Die Geräte verfügen neben den üblichen Funktionen eines Taschencomputers angesichts ihrer Ausstattung mit GPS-Antennen zusätzlich über die Einsatzmöglichkeit als GPS-gestützte Navigationsgeräte. Die letztgenannte Verwendung erfordert allerdings den Einsatz einer zusätzlichen Speicherkarte mit Drittherstellersoftware, die nicht Bestandteil der streitgegenständlichen Einfuhren war. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8526.92.00.10?

Die Zolltarifnummer 8526.92.00.10 umfasst Funkfernsteuergeräte, für zivile Luftfahrzeuge. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8526.92.00.10?

Der Drittlandszollsatz für 8526.92.00.10 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8526.92.00.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 852692. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8526.92.00.10?

8526.92.00.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8526.92.00.10 im Zolltarif eingeordnet?

8526.92.00.10 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8526 Funkmessgeräte (Radargeräte), Funknavigationsgeräte und Funkfernsteuergeräte > 852692 Funkfernsteuergeräte > 85269200 andere, Funkfernsteuergeräte. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8526.92.00.10?

Zu 8526.92.00.10 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 8526.92.00.10 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8526.92.00.10 gibt es eine indikative Korrelation zu 3A501, 5A001h, 5A101, 7A117, 5A001h. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8526.92.00.10?

TARIC-Code 8526.92.00.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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