Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8526.92.00.90.0: Funkfernsteuergeräte, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8526.92.00.90.0 steht für Funkfernsteuergeräte, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8526.92.00.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 85. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
8526.92.00.90.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  2. 8526Funkmessgeräte (Radargeräte), Funknavigationsgeräte und Funkfernsteuergeräte
  3. 8526.92Funkfernsteuergeräte
  4. 8526.92.00andere, Funkfernsteuergeräte
  5. 8526.92.00.90andere
  6. 8526.92.00.90.0Funkfernsteuergeräte, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8526.92.00.90.0

HS-Code8526.926 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8526.92.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8526.92.00.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer8526.92.00.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 3A501Electronic items as follows:
  • 5A001hTelecommunications systems, equipment, components and accessories as follows:
  • 5A101Telemetry and telecontrol equipment, including ground equipment, designed or modified for 'missiles'.
  • 7A117"Guidance sets", usable in "missiles" capable of achieving system accuracy of 3,33 % or less of the range (e.g., a 'CEP' of 10 km or less at a range of 300 km).
  • 5A001hTelecommunications systems, equipment, components and accessories as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI18798/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-10

Funk-Fernbedienung (Abbildung siehe Anlage), - aus einem Funksendemodul und weiteren Komponenten in einem Gehäuse mit Batteriefach und verschiedenen Bedientasten sowie einer Empfangseinheit in einem eigenen Gehäuse mit Schaltausgängen, - zum funkferngesteuerten Bedienen eines Deckenventilators mit Leuchte (Frequenz 433,92 MHz), - zusammen mit Beipack (Montagematerial und Bedienungsanleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Die Funkfernbedienung bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung. "Funkfernsteuergerät, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack, in Aufmachung für den Einzelverkauf"

DEBTI18690/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-15

Funk-Codetaster Garagentorantrieb (Abbildung siehe Anlage), - aus einem Funksendemodul in einem Gehäuse (Abmessungen: 83 x 116 x 22 mm) mit Tastenfeld sowie Batteriefach inklusive Batterie, - zum Senden von Funkfernsteuersignalen (433,92 MHz) zum funkferngesteuerten Öffnen und Schließen eines Garagentors, - zusammen mit Beipack (Bedienungsanleitung, vier Schrauben, vier Dübel, Wandhalterung) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der Funk-Codetaster bestimmt den Charakter des Ganzen. "Funkfernsteuergerät, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

DEBTI8501/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-02

Programmier-Inlay für Bühnentechnik (Abbildung siehe Anlage) - aus einer Funkfernsteuerung für die drahtlose Steuerung (UHF, Bluetooth, WiFi) mit Anzeige- und Bedienelementen und Akku fest eingebaut in einer spezifisch gestalteten Vorrichtung ("Inlay") zur Aufnahme und elektrischen Kontaktierung von programmierbaren Beleuchtungs- systemen ("bulbs", nicht Gegenstand dieser Auskunft), - zur funkferngesteuerten Bedienung von Beleuchtungssystemen im Bereich Bühnen- und Showtechnik durch das Senden von Fernsteuersignalen in den Standards Bluetooth, UHF und WiFi sowie zur elektrischen Kontaktierung der Beleuchtungssysteme, - zusammen mit Beipack (Netzteil) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Das Programmier-Inlay bestimmt den Charakter des Ganzen. "Funkfernsteuergerät, zusammengesetzte Ware aus Funkfernsteuergerät und elektrischer Kontaktierung, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

DEBTI5282/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-01

Programmierungskoffer für Bühnentechnik, - aus einer Funkfernsteuerung für die drahtlose Steuerung (UHF, Bluetooth, WiFi) mit Anzeige- und Bedienelementen und Akku fest eingebaut in einer spezifisch gestalteten Vorrichtung ("Inlay") zur Aufnahme und elektrischen Kontaktierung von programmierbaren Beleuchtungs- systemen ("bulbs", nicht Gegenstand dieser Auskunft), in einem kofferartigen Gehäuse, - zur funkferngesteuerten Bedienung von Beleuchtungssystemen im Bereich Bühnen- und Showtechnik durch das Senden von Fernsteuersignalen in den Standards Bluetooth, UHF und WiFi sowie zur elektrischen Kontaktierung der Beleuchtungssysteme, - zusammen mit Beipack (Netzteil) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der Programmierungskoffer bestimmt den Charakter des Ganzen. "Funkfernsteuergerät, zusammengesetzte Ware aus Funkfernsteuergerät und elektrischer Kontaktierung, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack

DEBTI18686/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-25

Handsender für Garagentorantrieb (Abbildung siehe Anlage), - aus einer mit Funksender und weiteren aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung in einem Gehäuse (Abmessungen: 7 x 4 x 1,2 cm) mit LED-Statusanzeige, Bedientaste und Batteriefach inklusive Batterie, - zum Senden von Funkfernsteuersignalen (433,92 MHz) zum ferngesteuerten Bedienen von Garagentorantrieben, - zusammen mit Beipack (Bedienungsanleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der Handsender bestimmt den Charakter des Ganzen. "Funkfernsteuergerät, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

DEBTI2884/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-30

Funkfernsteuerung (Abbildung siehe Anlage) - aus Modulen für die drahtlose Steuerung (UHF, Bluetooth, WiFi) in einem Gehäuse (Abmessungen 130 x 78 x 55 mm) mit Anzeige- und Bedienelementen, Akku sowie 7-Pin-Anschluss zur Stromversorgung, - zur funkferngesteuerten Bedienung von Beleuchtungssystemen im Bereich Bühnen- und Showtechnik durch das Senden von Fernsteuersignalen in den Standards Bluetooth 5.0 LE, UHF (Frequenz 863 - 870 bzw. 917-922 MHz) und WiFi (2,4 GHz), - zusammen mit Beipack (Ladekabel) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Die Funkfernsteuerung bestimmt den Charakter des Ganzen. "Funkfernsteuergerät, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

DEBTI19591/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-03

Kabelloser Lautstärkeregler für Car Audio Head units (Abbildung siehe Anlage), - mit einer Bluetooth-Sendeeinheit in einem Gehäuse mit Bedienelement (Druck- und Drehgeber) und Batteriefach, - zum Senden eines Funksignals im Bluetooth-Standard zum funkferngesteuerten Bedienen (Regelung der Lautstärke sowie Aktivierung der Rückfahrkamera) eines Multimediazentrums für Kraftfahrzeuge, - zusammen mit Beipack (Knopfzelle und Befestigungsmaterial) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. "Funkfernsteuergerät, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

DEBTI42933/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-07

Funkfensterkontakt Orchestra, Art. 0083970103 (Abbildung siehe Anlage), - aus einem Fenster-Sensor mit integriertem Magnetsensor und einem Funksender in einem Kunststoffgehäuse mit LED-Anzeige und Batterie sowie einem Dauermagneten in einem separaten Kunststoffgehäuse, - zur Übertragung eines Funksignals (433,92 MHz) an einen Funkempfänger (sog. Gong, nicht Gegenstand der Auskunft) sobald der befestigte Magnetkontakt durch Öffnen des Fensters vom Fenster-Sensor mehr als 1 cm voneinander getrennt wird, - zusammen mit Beipack (Gebrauchsanweisung) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Das Funkfernsteuergerät bestimmt den Charakter der Ware. "Funkfernsteuergerät, funktionelle Einheit aus Funkfernsteuergerät und Magnet, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack."

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8526

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Funkpeilgeräte. Dazu gehören einerseits die Sendegeräte, z. B. Funkfeuer (oder Hertzsche Feuer) und Funkbojen, deren Antennen mit festem oder rotierendem Strahlungsfeld arbeiten, und andererseits die Empfangsgeräte, einschließlich der Funkkompasse, die im Allgemeinen mit Mehrfachantennen oder einer Richtantenne ausgestattet sind. Hierher gehören auch Satellitennavigations- (GPS-) Empfänger. 2) Radargeräte und andere Funknavigationsgeräte für die Schifffahrt oder Luftfahrt, für Bodenstationen oder für Bordanlagen, einschließlich der Radargeräte für Häfen und der Rückstrahlvorrichtungen, die auf Bojen, Baken usw. zu deren besseren Identifizierung angebracht sind. 3) Geräte zum Überwachen des Anflugs und der Landung sowie zur Verkehrsregelung auf Flughäfen. …

Pos. 8526

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 687/2002 der Kommission vom 22. April 20021) (RV L 678/02), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Ein tragbares Satellitennavigationsgerät (Handheld-GPS) (mit den Abmessungen H x B x T = 8 x 17,3 x 6,5 cm), mit einer 16-Farben-LCD-Anzeige (mit einer Diagonale des Bildschirms von ca. 10,4 cm) und mehreren Kontrollknöpfen. Das Gerät verfügt über einen Empfänger mit 12 parallelen Kanälen, mit dessen Hilfe eine Position ohne Unterbrechung verfolgt und 12 Satelliten zur Berechnung und Aktualisierung der Positionen verwendet werden können. Außerdem verfügt es über eine abnehmbare Antenne und wird entweder mit Batterien oder einem 10-bis-35V-Gleichstromadapter betrieben. …

Pos. 8526

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 2. Mai 2019 in der Rechtssache C-268/18 (Onlineshop) Tenor: Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission vom 6. Oktober 2015 ergebenden Fassung ist dahin auszulegen, dass ein Multifunktionsgerät von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art, das wie das im Ausgangsverfahren in Rede stehende im selben Gehäuse als Hauptfunktion einen Monitor für die Funknavigation durch vorinstallierte GPS-Navigationsanwendungen mit, als Nebenfunktionen, einem Rundfunksendegerät, einem Audio- und Videowiedergabegerät und einem Bildschirm kombiniert, dessen Diagonale ungefähr 5 Zoll (12,7 …

Pos. 8526

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus den Urteilen des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 27.04.2017 Az.:RS 1 K 1238/14 und 1239/14 Zolltarifliche Einreihung von PDA’s (Personal Digital Assistants) mit integrierter GPS-Antenne Die streitgegenständlichen PDA’s mit GPS-Antenne sind in die Codenummer 8526 91 90 90 0 (1) einzureihen. Tatbestand: Es handelt sich um Taschencomputer. Die Geräte verfügen neben den üblichen Funktionen eines Taschencomputers angesichts ihrer Ausstattung mit GPS-Antennen zusätzlich über die Einsatzmöglichkeit als GPS-gestützte Navigationsgeräte. Die letztgenannte Verwendung erfordert allerdings den Einsatz einer zusätzlichen Speicherkarte mit Drittherstellersoftware, die nicht Bestandteil der streitgegenständlichen Einfuhren war. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8526.92.00.90.0?

Die Zolltarifnummer 8526.92.00.90.0 umfasst Funkfernsteuergeräte, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8526.92.00.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 8526.92.00.90.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8526.92.00.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 852692. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8526.92.00.90.0?

8526.92.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8526.92.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

8526.92.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8526 Funkmessgeräte (Radargeräte), Funknavigationsgeräte und Funkfernsteuergeräte > 852692 Funkfernsteuergeräte > 85269200 andere, Funkfernsteuergeräte > 8526920090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8526.92.00.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8526.92.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI18798/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 8526.92.00.90.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8526.92.00.90.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 3A501, 5A001h, 5A101, 7A117, 5A001h. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8526.92.00.90.0?

Warennummer 8526.92.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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