Zolltarifnummer 8527.12.00.00.0: Rundfunkempfangsgeräte, die ohne externe Energiequelle betrieben werden können…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8527.12.00.00.0 steht für Rundfunkempfangsgeräte, die ohne externe Energiequelle betrieben werden können, Radiokassettengeräte im Taschenformat. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8527.12.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 85. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 8527.12.00.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
- 8527Rundfunkempfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert
- 8527.12Radiokassettengeräte im Taschenformat
- 8527.12.00.00.0Rundfunkempfangsgeräte, die ohne externe Energiequelle betrieben werden können, Radiokassettengeräte im Taschenformat
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8527.12.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören nur Rundfunkempfangsgeräte für die drahtlose Übertragung. Zu dieser Gruppe gehören: 1) Hausrundfunkempfänger aller Art (Tischmodelle, Schrankmodelle, Empfänger zum Einbau in Möbel, Wände usw., tragbare Geräte mit Batterien oder Akkumulatoren, Empfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufzeichnungs- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert). 2) Rundfunkempfangsgeräte für Kraftwagen und andere Fahrzeuge. 3) Gesondert gestellte Empfangsgeräte zum Einbau in Relaisstationen der Pos. 8525. 4) Radiokassettengeräte im Taschenformat (siehe Unterpositions-Anmerkung 4 zu diesem Kapitel). 5) Stereoanlagen (HiFi-Systeme), die als für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellungen aus einem Rundfunkempfangsgerät und aus jeweils in einem eigenen Gehäuse untergebrachten Bausteinen bestehen, z. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 883/94 der Kommission vom 30. März 1994 (RV L 883/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (1): 4. Tragbares, batteriebetriebenes LW-UKW-Rundfunkempfangsgerät, kombiniert mit Kassetten-Tonaufnahme- und -wiedergabegerät, in einem farbigen Plastikgehäuse, mit großen Bedienungsknöpfen, einer Teleskopantenne, einem eingebauten Mikrofon und einem Lautsprecher. Unterposition 8527 1399 (5) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8527, 8527 13 und 8527 13 99 (5). Obwohl das Gerät für Kinder bestimmt zu sein scheint, kann es aufgrund seiner Funktion nicht als Spielzeug in das Kapitel 95 eingereiht werden. 5. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts München vom 10. Dezember 2003 - Az.: 3 K 3272/03 - Aus den Gründen: I. Streitig ist die Tarifierung von Funkempfangsmodulen. Die Klägerin beantragte … bei der Oberfinanzdirektion - OFD - Nürnberg - … die Erteilung von … verbindlichen Zolltarifauskünften - vZTA - über verschiedene Modelle von Datenfunkempfangsmodulen und begehrte die Einreihung als „Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8525 bis 8528“ in die Unterposition 8529 90 40 der Kombinierten Nomenklatur - KN -. …
1. Zu Kapitel 85 gehören nicht: a) Bettdecken, Heizkissen, Fußwärmer und ähnliche Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung; Kleidung, Schuhe, Ohrenschützer und andere am Körper zu tragende Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung (RV E8501A00); b) Glaswaren der Position 7011 (RV E8501B00); c) Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8486 (RV E8501C00); d) Staubsauger von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art (Position 9018) (RV E8501D00); oder e) elektrisch beheizte Möbel des Kapitels 94 (RV E8501E00). 2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen (RV E8502100). Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504 (RV E8502200). 3. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8527.12.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 8527.12.00.00.0 umfasst Rundfunkempfangsgeräte, die ohne externe Energiequelle betrieben werden können, Radiokassettengeräte im Taschenformat. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8527.12.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 8527.12.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8527.12.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 852712. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8527.12.00.00.0?
8527.12.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8527.12.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
8527.12.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8527 Rundfunkempfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert > 852712 Radiokassettengeräte im Taschenformat. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8527.12.00.00.0?
Zu 8527.12.00.00.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8527.12.00.00.0?
Warennummer 8527.12.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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