Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8527.13: Rundfunkempfangsgeräte, andere Geräte, kombiniert mit Tonaufnahme- oder…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8527.13 steht für Rundfunkempfangsgeräte, andere Geräte, kombiniert mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8527.13 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 85. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8527.13
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
1

Einordnung im Zolltarif

  1. 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  2. 8527Rundfunkempfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert
  3. 8527.13Rundfunkempfangsgeräte, andere Geräte, kombiniert mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8527.13

HS-Code8527.136 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE13101/13-1Erteilt von DEGültig bis 2016-12-29

Rundfunkempfangsgerät - aus einem FM-Tuner, MPEG-Decoder, Tonfrequenzverstärker, Bluetooth-Modul, Lautsprecher, Mikrofon und Uhr in einem Gehäuse mit Bedienelementen, Display, Audioeingang, USB-Lade- anschluss, Akkumulator und Antenne, Abbildung siehe Anlage, - zum Rundfunkempfang im UKW-PLL-Bereich, zur Tonwiedergabe von im Bluetooth-Standard übertragenen Audiosignalen (Audiostreaming A2DP), zum Verstärken von Audiosignalen externer Audioquellen und zur Uhrzeitanzeige mit Weckfunktion - kennzeichnende Haupttätigkeit -, zum Empfangen, Konvertieren und Senden von Audiosignalen im Bluetooth-Standard für das drahtlose Telefonieren im Freisprechbetrieb mit Mobiltelefonen, - zusammen mit Beipack (Bedienungsanleitung, Kabel) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Das Rundfunkempfangsgerät bestimmt den Charakter des Ganzen. "Rundfunkempfangsgerät in einem gemeinsamen Gehäuse mit Tonwiedergabegerät und Uhr kombiniert, das ohne externe Energiequelle betrieben werden kann (Kombination aus Rundfunkempfangsgerät - kennzeichnende Haupttätigkeit - und Sende- und Empfangsgerät für Töne, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack)"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8527

Zu Unterposition 8527 13 10 (3): Hierher gehören auch Rundfunkempfangsgeräte, kombiniert mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät, mit Laserabnehmersystem, auch mit einem anderen Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät (z.B. Kassettengeräte) oder einer Uhr. Hierher gehören auch Tonwiedergabegeräte, so genannte MP3-Player, die optische Aufzeichnungsträger verwenden und die Vorrichtungen enthalten, die anschließend zum Empfang von Rundfunksignalen mittels Software aktiviert werden können. Zu Unterposition 8527 13 99 (3): Die Erläuterungen zu den Unterposition 8527 13 10 (3) gelten sinngemäß.

Pos. 8527

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören nur Rundfunkempfangsgeräte für die drahtlose Übertragung. Zu dieser Gruppe gehören: 1) Hausrundfunkempfänger aller Art (Tischmodelle, Schrankmodelle, Empfänger zum Einbau in Möbel, Wände usw., tragbare Geräte mit Batterien oder Akkumulatoren, Empfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufzeichnungs- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert). 2) Rundfunkempfangsgeräte für Kraftwagen und andere Fahrzeuge. 3) Gesondert gestellte Empfangsgeräte zum Einbau in Relaisstationen der Pos. 8525. 4) Radiokassettengeräte im Taschenformat (siehe Unterpositions-Anmerkung 4 zu diesem Kapitel). 5) Stereoanlagen (HiFi-Systeme), die als für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellungen aus einem Rundfunkempfangsgerät und aus jeweils in einem eigenen Gehäuse untergebrachten Bausteinen bestehen, z. …

Pos. 8527

Zu Unterposition 8527 13: 1. Tragbares, batteriebetriebenes Gerät, das aus einem Gehäuse besteht, welches einen Flash-Speicher und einen Mikroprozessor als integrierte Schaltungen („chips“), ein elektronisches System mit Tonfrequenzverstärker, einen LCD-Schirm, ein Mikrofon, einen Rundfunkkanalwähler (Tuner) und Steuerknöpfe umfasst. Der Mikroprozessor ist so programmiert, dass er das MP3-Dateiformat verwendet. Das Gerät hat Anschlüsse für Stereo-, Kopf- oder Ohrhörer und für eine Fernbedienung und kann an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine zum Herunterladen oder Übertragen von MP3- oder anderer Dateien angeschlossen werden (indem es eine parallele oder USB-Schnittstelle verwendet). Die Speicherkapazität beträgt im Allgemeinen zwischen 32 und 64 MB. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 8527

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 883/94 der Kommission vom 30. März 1994 (RV L 883/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (1): 4. Tragbares, batteriebetriebenes LW-UKW-Rundfunkempfangsgerät, kombiniert mit Kassetten-Tonaufnahme- und -wiedergabegerät, in einem farbigen Plastikgehäuse, mit großen Bedienungsknöpfen, einer Teleskopantenne, einem eingebauten Mikrofon und einem Lautsprecher. Unterposition 8527 1399 (5) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8527, 8527 13 und 8527 13 99 (5). Obwohl das Gerät für Kinder bestimmt zu sein scheint, kann es aufgrund seiner Funktion nicht als Spielzeug in das Kapitel 95 eingereiht werden. 5. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8527.13?

Die Zolltarifnummer 8527.13 umfasst Rundfunkempfangsgeräte, andere Geräte, kombiniert mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8527.13?

Der Drittlandszollsatz für 8527.13 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8527.13?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 852713. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8527.13?

8527.13 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8527.13 im Zolltarif eingeordnet?

8527.13 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8527 Rundfunkempfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8527.13?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8527.13 erfasst, zum Beispiel DE13101/13-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8527.13?

HS-Unterposition 8527.13 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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