Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8527.19.00.00.0: Rundfunkempfangsgeräte, die ohne externe Energiequelle betrieben werden können, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8527.19.00.00.0 steht für Rundfunkempfangsgeräte, die ohne externe Energiequelle betrieben werden können, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8527.19.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 85. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
8527.19.00.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  2. 8527Rundfunkempfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert
  3. 8527.19andere
  4. 8527.19.00.00.0Rundfunkempfangsgeräte, die ohne externe Energiequelle betrieben werden können, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8527.19.00.00.0

HS-Code8527.196 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8527.19.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8527.19.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer8527.19.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 3A501Electronic items as follows:
  • 5A001bTelecommunications systems, equipment, components and accessories as follows:
  • 5A002"Information security" systems, equipment and components, as follows:
  • 5A003Systems, equipment and components, for non-cryptographic "information security", as follows:
  • 5A004Systems, equipment and components for defeating, weakening or bypassing "information security", as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI28457/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-11

Tragbares DAB+ Radio (Abbildung siehe Anlage) - aus einem digitalen (DAB+) und einem analogen (UKW) Rundfunkempfangsteil, Bluetooth-Modul, Lautsprecher, Tonfrequenzverstärker und Uhr mit Weckfunktion in einem Gehäuse mit Display, Bedienelementen, Batteriefach, Kopfhöreranschluss, Stromanschluss und Teleskopantenne, mit einer Abmessung (B x H x T) von ca. 160 x 96 x 60 mm, - für den digitalen und analogen Empfang von Rundfunksendungen und zur Anzeige der Uhrzeit einschließlich Weckfunktion - kennzeichnende Haupttätigkeit - und zum drahtlosen Empfangen von Audiodaten im Bluetooth-Standard, - gleichermaßen zum Betrieb mittels Batterie als auch zum Netzbetrieb geeignet, - in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung mit Beipack (Netzteil und Bedienungsanleitung). Das Rundfunkempfangsgerät bestimmt den Charakter des Ganzen. "Rundfunkempfangsgerät zum Betrieb ohne externe Energiequelle, kombiniert mit Uhr, kein Radiokassettengerät, nicht mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät kombiniert, in Kombination mit Apparat für die Kommunikation in einem drahtlosen Netzwerk, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakter- bestimmendem Beipack"

DEBTI3402/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-11

Solarleuchte mit Radio, Art. 11093 (Abbildung siehe Anlage) - aus einem FM-Rundfunkempfangsteil, Lautsprecher, Akkumulator, LED-Leuchte, Dynamo und Solarzelle in einem gemeinsamen Gehäuse mit Tragegriff, Bedienelementen, Handkurbel (für Dynamo) und USB-Ladebuchse (zum Aufladen des Akkumulators), - zum UKW-Rundfunkempfang und zur Verwendung als tragbare Leuchte - ohne charakterbestimmenden Bestandteil -, - zusammen mit Beipack (USB-Kabel, Bedienungsanleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Die Solarlampe mit Radio bestimmt den Charakter des Ganzen. "Rundfunkempfangsgerät, das ohne externe Energiequelle betrieben werden kann, kein Radiokassettengerät im Taschenformat, nicht mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät kombiniert (zusammengesetzte Ware aus Rundfunkempfangsgerät und tragbarer elektrischer Leuchte - ohne charakterbestimmenden Bestandteil -, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack)"

DEBTI27902/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-29

Rundfunkempfangsgerät (Abbildung siehe Anlage) - aus einem DAB- und FM-Tuner, Tonfrequenzverstärker, Bluetooth-Modul, Akkumulator und Lautsprecher in einem Gehäuse mit Bedienelementen, Display, USB-Ladeanschluss und Teleskopantenne, - zum Rundfunkempfang - kennzeichnende Haupttätigkeit - und zum drahtlosen Empfangen von Signalen im Bluetooth-Standard, - zusammen mit Beipack (Netzteil, Anleitung, Garantieschein, Sicherheitsdatenblatt) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Das Rundfunkempfangsgerät bestimmt den Charakter des Ganzen. "Rundfunkempfangsgerät, das ohne externe Energiequelle betrieben werden kann, nicht mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät kombiniert (Kombination aus Rundfunkempfangsgerät - kennzeichnende Haupttätigkeit - und Apparat für die Kommunikation in einem drahtlosen Netzwerk, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack)"

DEBTI36768/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-12-18

Rundfunkempfangsgerät, DAB+/FM-Radio, DAB400 513 (Abbildung s. Anlage) - aus einem digitalen (DAB+) und einem analogen (UKW) Rundfunkempfangsteil, Lautsprecher, Tonfrequenzverstärker und Uhr in einem Gehäuse mit Display, Bedienelementen, Batteriefach, Kopfhöreranschluss und Teleskopantenne, (Abmessungen: 210 x 80 x 120 mm), - für den digitalen und analogen Empfang von Rundfunksendungen und zur Anzeige der Uhrzeit einschließlich Weckfunktion, - zusammen mit Beipack (Netzteil und Bedienungsanleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung. Das Rundfunkempfangsgerät bestimmt den Charakter des Ganzen. "Rundfunkempfangsgerät das ohne externe Energiequelle betrieben werden kann, kombiniert mit Uhr, kein Radiokassettengerät, nicht mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät kombiniert, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

DEBTI36778/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-12-15

DAB Baustellenradio (Abbildung s. Anlage) - aus DAB/DAB+ und UKW-Tuner, Tonfrequenzverstärker, Lautsprecher, Akkumulator und Uhr in einem Gehäuse mit Tragegriff, Antenne, Display, Bedienelementen, Audioeingang und Netzanschluss, Abmessungen 320 x 175 x 150 mm, - für den digitalen und analogen Empfang von Rundfunksendungen und zur Anzeige der Uhrzeit - kennzeichnende Haupttätigkeit - und zum Verstärken von Audiosignalen externer Geräte, - zusammen mit Beipack (Bedienungsanleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Das Rundfunkempfangsgerät bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung. "Rundfunkempfangsgerät, das ohne externe Energiequelle betrieben werden kann, nicht mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät kombiniert (Kombination aus Rundfunkempfangsgerät mit Uhr - kennzeichnende Haupttätigkeit - und Tonfrequenzverstärker, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack)"

DEBTI24914/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-07-18

Rundfunkempfangsgerät mit Solarpanel und Taschenlampe, Modell: SDR-300 - aus AM/FM-Tuner, Lautsprecher, Dynamo, Solarmodul, LED-Leuchte und Stromwandler in einem gemeinsamen Gehäuse (Abmessungen: 156 x 58 x 76 mm) mit Display, Bedienelementen, ausziehbarer Teleskopantenne, Batteriefach, Kopfhöreranschlussbuchse und USB-Ladeanschluss für externe Geräte (Abbildung siehe Anlage), - solar-, dynamo- oder batteriebetriebenes Rundfunkempfangsgerät, zusammengesetzt mit LED-Taschenlampe und Ladegerät für externe Geräte - ohne charakterbestimmenden Bestandteil -, - zusammen mit Beipack (USB-Ladekabel, USB-Adapterkabel, Bedienungs- anleitung, Garantiekarte) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Das Rundfunkempfangsgerät bestimmt den Charakter des Ganzen. "Rundfunkempfangsgerät, das ohne externe Energiequellen betrieben werden kann, kein Radiokassettengerät im Taschenformat, nicht mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät kombiniert (zusammengesetzte Ware aus Rundfunkempfangsgerät, tragbarer elektrischer Leuchte, Solarmodul und Ladegerät - ohne charakter- bestimmenden Bestandteil -, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmen- dem Beipack)"

DEBTI34442/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-10-08

Rundfunkempfangsgerät mit Taschenlampe und Magnet - aus einem ohne externe Energiequelle betreibbaren Rundfunkempfangsgerät mit FM-Empfangsteil, Wurfantenne, Lautsprecher, Batteriefach, Bedien- elementen für die Frequenzabstimmung, zur Lautstärkeregelung und zum Einschalten der Taschenlampe, Display, drei LED-Leuchten in einem gemeinsamen Gehäuse (Abmessungen: 180 x 55 x 40 mm) mit zwei Magneten auf der Rückseite und Aufhängeöse (Abbildung siehe Anlage), - batteriebetriebenes UKW-Rundfunkempfangsgerät mit Uhrzeit- und Datumsanzeige sowie Weckfunktion, zusammengesetzt mit LED-Taschenlampe und Magneten - ohne charakterbestimmenden Bestandteil-, - zusammen mit Beipack (Batterien und Bedienungsanleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Das Rundfunkempfangsgerät mit Taschenlampe und Dauermagneten bestimmt den Charakter des Ganzen. "Rundfunkempfangsgerät, das ohne externe Energiequelle betrieben werden kann, kein Radiokassettengerät im Taschenformat, nicht mit einem Tonaufnahme- oder Tonwieder- gabegerät kombiniert (zusammengesetzte Ware aus Rundfunkempfangsgerät, tragbarer elektrischer Leuchte und Dauermagnet - ohne charakterbestimmenden Bestandteil -, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack, in Aufmachung für den Einzelverkauf)"

DEBTI48875/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-12-08

Rundfunkempfangsgerät, DAB+/FM-Radio, DAB400 513, - aus einem digitalen (DAB+) und einem analogen (UKW) Rundfunkempfangsteil, Lautsprecher, Tonfrequenz- verstärker, Uhr und Display in einem Gehäuse (Abmessungen: 210 x 80 x 120 mm), mit Display, Bedien- elementen, Batteriefach, Kopfhöreranschluss und Teleskopantenne (Abbildung s. Anlage), - für den digitalen und analogen Empfang von Rundfunksendungen und zur Anzeige der Uhrzeit einschließlich Weckfunktion, - zusammen mit Beipack (Netzteil und Bedienungsanleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung. Das Rundfunkempfangsgerät bestimmt den Charakter des Ganzen. "Rundfunkempfangsgerät das ohne externe Energiequelle betrieben werden kann, kombiniert mit Uhr, kein Radiokassettengerät, nicht mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät kombiniert -, in Warenzusammen- stellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack, in Aufmachung für den Einzelverkauf"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8527

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören nur Rundfunkempfangsgeräte für die drahtlose Übertragung. Zu dieser Gruppe gehören: 1) Hausrundfunkempfänger aller Art (Tischmodelle, Schrankmodelle, Empfänger zum Einbau in Möbel, Wände usw., tragbare Geräte mit Batterien oder Akkumulatoren, Empfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufzeichnungs- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert). 2) Rundfunkempfangsgeräte für Kraftwagen und andere Fahrzeuge. 3) Gesondert gestellte Empfangsgeräte zum Einbau in Relaisstationen der Pos. 8525. 4) Radiokassettengeräte im Taschenformat (siehe Unterpositions-Anmerkung 4 zu diesem Kapitel). 5) Stereoanlagen (HiFi-Systeme), die als für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellungen aus einem Rundfunkempfangsgerät und aus jeweils in einem eigenen Gehäuse untergebrachten Bausteinen bestehen, z. …

Pos. 8527

Zu Unterposition 8527 19: 1. Tragbares Mehrzweckgerät, das aus Folgendem in einem gemeinsamen Gehäuse besteht: 1) einem Rundfunkempfangsgerät AM/FM 2) zwei Leuchtstofflampen 3) einem Scheinwerfer 4) einer roten Signallampe 5) einem gelben Blinklicht 6) einem Akustikalarm 7) einer integrierter Schaltung, die eine gesprochene Warnung abgibt, wenn die Batterie aufgeladen werden muss 8) einer eingebauten wiederaufladbaren Batterie mit Ladevorrichtung für 220 V Wechselstrom und 12 V Gleichstrom. Das Gerät ist mit einem Griff und einem Schulterriemen versehen. Anwendung der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI. (entfallen) bis

Pos. 8527

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 883/94 der Kommission vom 30. März 1994 (RV L 883/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (1): 4. Tragbares, batteriebetriebenes LW-UKW-Rundfunkempfangsgerät, kombiniert mit Kassetten-Tonaufnahme- und -wiedergabegerät, in einem farbigen Plastikgehäuse, mit großen Bedienungsknöpfen, einer Teleskopantenne, einem eingebauten Mikrofon und einem Lautsprecher. Unterposition 8527 1399 (5) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8527, 8527 13 und 8527 13 99 (5). Obwohl das Gerät für Kinder bestimmt zu sein scheint, kann es aufgrund seiner Funktion nicht als Spielzeug in das Kapitel 95 eingereiht werden. 5. …

Pos. 8527

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts München vom 10. Dezember 2003 - Az.: 3 K 3272/03 - Aus den Gründen: I. Streitig ist die Tarifierung von Funkempfangsmodulen. Die Klägerin beantragte … bei der Oberfinanzdirektion - OFD - Nürnberg - … die Erteilung von … verbindlichen Zolltarifauskünften - vZTA - über verschiedene Modelle von Datenfunkempfangsmodulen und begehrte die Einreihung als „Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8525 bis 8528“ in die Unterposition 8529 90 40 der Kombinierten Nomenklatur - KN -. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8527.19.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 8527.19.00.00.0 umfasst Rundfunkempfangsgeräte, die ohne externe Energiequelle betrieben werden können, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8527.19.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 8527.19.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8527.19.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 852719. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8527.19.00.00.0?

8527.19.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8527.19.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

8527.19.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8527 Rundfunkempfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert > 852719 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8527.19.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8527.19.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI28457/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 8527.19.00.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8527.19.00.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 3A501, 5A001b, 5A002, 5A003, 5A004. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8527.19.00.00.0?

Warennummer 8527.19.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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