Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8527.21.70: Rundfunkempfangsgeräte von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art, mit…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8527.21.70 steht für Rundfunkempfangsgeräte von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art, mit Laserabnehmersystem. Der Drittlandszollsatz beträgt 14 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8527.21.70 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 85. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8527.21.70
Drittlandszoll
14 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
1

Einordnung im Zolltarif

  1. 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  2. 8527Rundfunkempfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert
  3. 8527.21Rundfunkempfangsgeräte von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art, die nur mit externer Energiequelle betrieben werden können, kombiniert mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten
  4. 8527.21.70Rundfunkempfangsgeräte von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art, mit Laserabnehmersystem

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8527.21.70

HS-Code8527.216 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8527.21.708 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll14 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 3A501Electronic items as follows:
  • 5A001bTelecommunications systems, equipment, components and accessories as follows:
  • 5A002"Information security" systems, equipment and components, as follows:
  • 5A003Systems, equipment and components, for non-cryptographic "information security", as follows:
  • 5A004Systems, equipment and components for defeating, weakening or bypassing "information security", as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE18025/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-10-17

Autoradio - aus Rundfunkempfangsteil für den UKW/MW-Empfang, CD-Spieler mit Laserabnehmer- system und Tonfrequenzverstärker in einem Einbaugehäuse mit Digitalanzeige, Bedienele- menten, Audioeingang, Lautsprecher-, Antennen- und Stromanschlüssen, - zum Rundfunkempfang im UKW/MW-Bereich und zur Tonwiedergabe von Audio-CDs und anderen externen Audioquellen nach Einbau in den Normschacht von Kraftfahrzeugen, - nicht zum Empfangen und dekodieren digitaler Radio-Daten-System-Signale (RDS) geeignet. "Rundfunkempfangsgerät von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art, das nur mit externer Energiequelle betrieben werden kann, kombiniert mit Tonwiedergabegerät, nicht zum Empfangen und Decodieren von RDS-Signalen, mit Laserabnehmersystem"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8527

Zu Unterpositionen 8527 21 20 und 8527 21 70: Die Erläuterungen zu Unterpositionen 8527 13 10 (3) gelten sinngemäß.

Pos. 8527

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören nur Rundfunkempfangsgeräte für die drahtlose Übertragung. Zu dieser Gruppe gehören: 1) Hausrundfunkempfänger aller Art (Tischmodelle, Schrankmodelle, Empfänger zum Einbau in Möbel, Wände usw., tragbare Geräte mit Batterien oder Akkumulatoren, Empfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufzeichnungs- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert). 2) Rundfunkempfangsgeräte für Kraftwagen und andere Fahrzeuge. 3) Gesondert gestellte Empfangsgeräte zum Einbau in Relaisstationen der Pos. 8525. 4) Radiokassettengeräte im Taschenformat (siehe Unterpositions-Anmerkung 4 zu diesem Kapitel). 5) Stereoanlagen (HiFi-Systeme), die als für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellungen aus einem Rundfunkempfangsgerät und aus jeweils in einem eigenen Gehäuse untergebrachten Bausteinen bestehen, z. …

Pos. 8527

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 883/94 der Kommission vom 30. März 1994 (RV L 883/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (1): 4. Tragbares, batteriebetriebenes LW-UKW-Rundfunkempfangsgerät, kombiniert mit Kassetten-Tonaufnahme- und -wiedergabegerät, in einem farbigen Plastikgehäuse, mit großen Bedienungsknöpfen, einer Teleskopantenne, einem eingebauten Mikrofon und einem Lautsprecher. Unterposition 8527 1399 (5) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8527, 8527 13 und 8527 13 99 (5). Obwohl das Gerät für Kinder bestimmt zu sein scheint, kann es aufgrund seiner Funktion nicht als Spielzeug in das Kapitel 95 eingereiht werden. 5. …

Pos. 8527

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts München vom 10. Dezember 2003 - Az.: 3 K 3272/03 - Aus den Gründen: I. Streitig ist die Tarifierung von Funkempfangsmodulen. Die Klägerin beantragte … bei der Oberfinanzdirektion - OFD - Nürnberg - … die Erteilung von … verbindlichen Zolltarifauskünften - vZTA - über verschiedene Modelle von Datenfunkempfangsmodulen und begehrte die Einreihung als „Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8525 bis 8528“ in die Unterposition 8529 90 40 der Kombinierten Nomenklatur - KN -. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8527.21.70?

Die Zolltarifnummer 8527.21.70 umfasst Rundfunkempfangsgeräte von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art, mit Laserabnehmersystem. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8527.21.70?

Der Drittlandszollsatz für 8527.21.70 beträgt 14 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8527.21.70?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 852721. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8527.21.70?

8527.21.70 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8527.21.70 im Zolltarif eingeordnet?

8527.21.70 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8527 Rundfunkempfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert > 852721 Rundfunkempfangsgeräte von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art, die nur mit externer Energiequelle betrieben werden können, kombiniert mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8527.21.70?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8527.21.70 erfasst, zum Beispiel DE18025/10-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 8527.21.70 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8527.21.70 gibt es eine indikative Korrelation zu 3A501, 5A001b, 5A002, 5A003, 5A004. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8527.21.70?

KN-Code 8527.21.70 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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