Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8528.59.00: Monitore und Projektoren, andere Monitore, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8528.59.00 steht für Monitore und Projektoren, andere Monitore, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 14 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8528.59.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 85. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8528.59.00
Drittlandszoll
14 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  2. 8528Monitore und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät; Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät
  3. 8528.59andere
  4. 8528.59.00Monitore und Projektoren, andere Monitore, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8528.59.00

HS-Code8528.596 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8528.59.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll14 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 8A002dMarine systems, equipment and components, as follows:
  • 8A002Marine systems, equipment and components, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI15624/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-27

LCD-Monitor - aus einer berührungsempfindlichen 8'' Farb-Flüssigkristallanzeige (Auflösung: 1.920 x 1.080 Pixel) mit Hintergrundbeleuchtung und Signalelektronik in einem Gehäuse (Abmessungen: 231 x 160 x 60 mm) mit vorderseitigen Status-LEDs, Ein-/Ausschalter, Akkumulator, Mikrofon, SD-Kartenschacht, USB-Anschluss (für Speichermedien), zwei Kamera-Eingängen, einem HDMI-Ausgang sowie einem Stromversorgungsanschluss, - zur Anzeige von Bildern und Videos externer Kameras (nicht Gegenstand der Auskunft) - kennzeichnende Haupttätigkeit - sowie zum Aufzeichnen und Wiedergeben von Bildern, Videos und Tönen, zur Eingabe von Positionsdaten und zum Auslösen von Steuerbefehlen, - nicht zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471, - zusammen mit Beipack (Speicherkarte, Schutzkappe, VESA-Halterung, Netzteil, Adapter-Stecker, Adapter-Kabel) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der LCD-Monitor bestimmt den Charakter des Ganzen. "Monitor, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät, mit Flüssigkristallanzeige, nicht zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471 (Kombination aus Monitor - kennzeichnende Haupttätigkeit - Videogerät und Bedieneinheit, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack)"

DEBTI15574/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-27

LCD-Monitor (Abbildung siehe Anlage) - aus einer berührungsempfindlichen 8'' Farb-Flüssigkristallanzeige (Auflösung: 1.920 x 1.080 Pixel) mit Hintergrundbeleuchtung und Signalelektronik in einem Gehäuse (Abmessungen: 231 x 160 x 60 mm) mit vorderseitigen Status-LEDs, Ein-/Ausschalter, Akkumulator, Mikrofon, SD-Kartenschacht, USB-Anschluss (für Speichermedien), zwei Kamera-Eingängen, einem HDMI-Ausgang sowie einem Stromversorgungsanschluss, - zur Anzeige von Bildern und Videos externer Kameras (nicht Gegenstand der Auskunft) - kennzeichnende Haupttätigkeit - sowie zum Aufzeichnen und Wiedergeben von Bildern, Videos und Tönen, zur Eingabe von Positionsdaten und zum Auslösen von Steuerbefehlen, - nicht zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471. "Monitor, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät, mit Flüssigkristallanzeige, nicht zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471 (Kombination aus Monitor - kennzeichnende Haupttätigkeit - Videogerät und Bedieneinheit)"

DEBTI804/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-22

LCD-Monitor - aus einer 7 Zoll Farb-TFT-Flüssigkristallanzeige (Auflösung: 800 x 480 Pixel, Hellig- keit: 400 cd/m², Seitenverhältnis: 16:9) mit Hintergrundbeleuchtung, Lautsprecher und Ansteuerelektronik in einem Gehäuse (Abmessungen: 197 x 138 x 32 mm) mit Bedienelementen und Signaleingangsbuchse (Signalstandard: PAL und NTSC), noch nicht zusammengesetzt mit festschraubbarem Montagefuß, über Kabel ver- bundenen Anschlussbox mit Signalverarbeitungselektronik, vier Kamera- sowie weiteren funktionsspezifischen Anschlüssen zur Spannungsversorgung und Video- signalumschaltung, mit Fernbedienung, - zum Anzeigen der von den angeschlossenen Kameras gelieferten Bildern, - nicht zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471, - zusammen mit Beipack (Sonnenblende, Montagematerial, Bedienungsanleitung, Kabel) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der LCD-Monitor bestimmt den Charakter des Ganzen. "Monitor, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät, mit Flüssigkristallanzeige, nicht zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Daten- verarbeitungsmaschine der Position 8471, noch nicht zusammengesetzt mit Montagefuß, in funktioneller Einheit mit Anschlussbox und Fernbedienung, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakter- bestimmendem Beipack"

DEBTI50137/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-15

LCD-Monitor (Abbildung siehe Anlage) - aus einer 5 , 6'' Farb-Flüssigkristallanzeige (Auflösung: 640 x 480 Pixel) mit LED-Hintergrundbeleuchtung und Signalelektronik in einem Gehäuse (Abmessungen: 145 x 120 x 35 mm) mit vorderseitigen Bedienelementen, Status-LED, zwei 6-poligen DIN-Rundsteckern (für Composite-Videosignale) und einem Stromversorgungsanschluss, - zur Anzeige von Bildern und Videos nach Anschluss an Rückfahrkameras (nicht Gegenstand der vZTA), - nicht zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471. "Monitor, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät, mit Flüssigkristallanzeige, nicht zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471"

DEBTI15433/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-01

Digitaler Bilderrahmen (Abbildung siehe Anlage) - aus einer berührungsempfindlichen Farb-Flüssigkristallanzeige (Diagonale: 10 , 1'', 15 , 6'' oder 21 , 5'', Auflösung: 1.280 x 800 bzw. 1.920 x 1.080 Pixel) mit Hintergrundbeleuchtung, Signalelektronik, Lautsprecher, WLAN-Funkmodul, Bewegungssensor und internem Speicher (Kapazität: 32 oder 64 GB) in einem Gehäuse mit einem Ein-/Aus-Schalter, Speicherkartenschacht und einem bzw. zwei USB-Anschlüssen, noch nicht zusammengesetzt mit einem Standfuß, mit einem über Kabel anschließbaren Netzteil, - zur Darstellung von Signalen unterschiedlicher Signalquellen - kennzeichnende Haupttätigkeit -, zum Aufzeichnen und Wiedergeben von Bild- und Audio/Video-Dateien sowie zum Empfangen, Konvertieren und Senden von Signalen in einem drahtlosen Netzwerk, - nicht zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471, - zusammen mit Beipack (Bedienungsanleitung sowie teilweise VESA-Halterung) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der digitale Bilderrahmen bestimmt den Charakter des Ganzen. "Monitor, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät, mit Flüssigkristallanzeige, nicht zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471, Kombination aus LCD-Monitor - kennzeichnende Haupttätigkeit -, Videogerät zur Bild- und Tonwiedergabe und Apparat für die Kommunikation in einem drahtlosen Netzwerk, in funktioneller Einheit mit Netzteil, noch nicht zusammengesetzt mit Standfuß, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

DEBTI42455/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-07

Digitaler Rückspiegel (Abbildung siehe Anlage) - aus einem 9.6” LTPS-TFT-LC-Display (Auflösung: 1600x320 Pixel) mit Hintergrundbeleuchtung und Signalelektronik in einem Gehäuse in Form eines Rückspiegels (Abmessungen B x H ca. 254 x 66 mm), für die Montage in einem Kraftfahrzeug, mit CAN-Bus-Anschluss, - zur Verwendung als digitaler Rückspiegel zur fortlaufenden Anzeige der Bilder und Videos einer mittels CAN-Bus angeschlossenen Heckkamera, - nicht zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Daten- verarbeitungsmaschine der Position 8471, - zusammen mit einer kabelgebundenen Heckkamera (Auflösung: 1,7 MP, Bildrate: 60 fps) sowie mit nachrangigem Beipack (Verbindungskabelsatz, Montagebracket) in einer gemein- samen Verkaufsumschließung, ohne charakterbestimmenden Bestandteil. "Monitor, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät, mit LCD-Anzeige, nicht zum direkten An- schluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471 (Videomonitor, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit Videokamera - ohne charakterbestimmenden Bestandteil - sowie nachrangigem Beipack)"

CZBTI48/096635/2025-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2028-12-01

Dle deklarovaných údajů se jedná o přenosné multifunkční zařízení, které má využití v automobilech. Zařízení má funkci GPS navigace a umožňuje přehrávání hudby nebo zobrazení obrázků. Zařízení také umí přenést zvuk do reproduktorů vozu z handsfree a graficky upozornit řidiče na otevřené dveře nebo na činnost parkovacích senzorů.

ATBTI2025000386-DECErteilt von ATGültig bis 2028-10-29

Anderer Monitor in Form einer Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf in einer gemeinsamen Verpackung (Kartonverpackung), bestehend aus: - 1 x RIVL als Box Version CAB A, - 1x RIVL als Box Version CAB B, - 2 x Doppelkamera Cab A (A1L [Totwinkel] mit A2L [Rückspiegel] & A1R [Totwinkel] mit A2R [Rückspiegel], - 1 x Doppelkamera Cab B (B1L [Totwinkel] mit B2L [Rückspiegel]), - 1 x Singlekamera Cab B (B1M [Rückspiegel]), - 2 x Aufbaumonitore Cab A und - Verkabelung. Diese Warenzusammenstellung (System) dient zur digitalen und visuellen Erfassung des Fahrzeugumfeldes von Schienenfahrzeugen und beinhaltet keine Bild- und Tonaufzeichnungseinheiten. (Angaben lt. Unternehmen) (siehe Abbildungen)

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8528

Zu Unterposition 8528 59: 1. Broadcast-Monitor, bestehend aus zwei 7-Zoll-LCD-Panels (18 cm) mit Bedientasten, Tally-Leuchten, Ein-/Ausgangsanschlüssen, einem Stromanschluss und einem Lüfter im selben Gehäuse. Für jedes LCD-Panel gibt es zwei BNC-Anschlüsse für den SDI-Eingang, einen D-Sub-15-Pin-Anschluss für den GPI-Signaleingang und einen BNC-Anschluss für den SDI-Ausgang. Der Monitor ist in der Lage, ein Signal von einer Videokamera oder einem -rekorder über Koaxialkabel zu empfangen und Bilder auf den Panels anzuzeigen, aber nicht in der Lage, Signale oder Daten von einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine (ADV) zu empfangen oder anzuzeigen. Er kann rote (R), grüne (G) und blaue (B) Signale kodieren / dekodieren. Er ist für den Einsatz in einem Studio eines Fernsehsenders und eines Übertragungswagens konzipiert. …

Pos. 8528

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EWG) Nr. 883/94 der Kommission vom 20. April 1994 (RV L 883/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 6. Eine gedruckte Leiterplatte, die für den Einbau in einen Videorekorder bestimmt ist und u. a. aus einem Tunerblock und einem Zwischenfrequenzblock besteht, die zusammen ein Videosignal isolieren und modulieren, das weiter durch zusätzliche Vorgänge konvertiert werden muss, ehe es vom Videokopf direkt verwendet werden kann. Unterposition 8528 71 19 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8528, 8528 71 und 8528 71 19. …

Pos. 8528

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zu Satelliten - Receivern siehe auch das EuGH – Urteil vom 5. April 2001 C-201/99. Auszug aus dem Urteil des EuGH vom 19. Februar 2009 in der Rechtssache C-376/07 *) ): Einreihung von Farbmonitoren in die Kombinierte Nomenklatur 1. Eine Einreihung von Monitoren, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede stehen, in die Unterposition 8471 60 90 als Einheiten von der „hauptsächlich“ in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art im Sinne von Anmerkung 5 B Buchst. a zu Kapitel 84 der Kombinierten Nomenklatur, die den Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1789/2003 der Kommission vom 11. …

Pos. 8528

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des Finanzgerichts München vom 21. Januar 2004 - Az.: 3 K 2631/03 - über die Einreihung eines als „NEC LCD 3000“ bezeichneten LCD-Monitors: Das Gerät „NEC LCD 3000“ ist als Ausgabeeinheit sowohl für automatische Datenverarbeitungs-(ADV-)Maschinen als auch für DVD-Player und HDTV-Laser-Disk-Player geeignet und ausgestattet und in die Unterpositionen 8528 21 90 90 (KN) einzureihen. Es ist nicht von der ausschließlich oder hauptsächlich in ADV-Systemen verwendeten Art. Urteil des Finanzgerichts Hamburg (4. Senat) vom 21. September 2004, Az.: IV 10/02 Aus den Gründen: Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Tarifierung eines Video-Sender-Sets. Im Rahmen einer bei der Klägerin im Oktober 2000 durchgeführten Außenprüfung stellte das Hauptzollamt für Prüfungen A fest, dass die Klägerin sog. Video-Sender-Sets eingeführt hatte. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8528.59.00?

Die Zolltarifnummer 8528.59.00 umfasst Monitore und Projektoren, andere Monitore, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8528.59.00?

Der Drittlandszollsatz für 8528.59.00 beträgt 14 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8528.59.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 852859. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8528.59.00?

8528.59.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8528.59.00 im Zolltarif eingeordnet?

8528.59.00 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8528 Monitore und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät; Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät > 852859 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8528.59.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8528.59.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI15624/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 8528.59.00 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8528.59.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 8A002d, 8A002. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8528.59.00?

KN-Code 8528.59.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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