Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8528.71.00.00.0: Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8528.71.00.00.0 steht für Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät, der Beschaffenheit nach nicht für den Einbau eines Videobildschirms hergerichtet. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8528.71.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 85. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
8528.71.00.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
5

Einordnung im Zolltarif

  1. 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  2. 8528Monitore und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät; Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät
  3. 8528.71der Beschaffenheit nach nicht für den Einbau eines Videobildschirms hergerichtet
  4. 8528.71.00.00.0Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät, der Beschaffenheit nach nicht für den Einbau eines Videobildschirms hergerichtet

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8528.71.00.00.0

HS-Code8528.716 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8528.71.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8528.71.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer8528.71.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 3A502General purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI45780/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-07

IP-Streaming-Box (Abbildung siehe Anlage) - aus Prozessor, Audio-/Videosignalelektronik mit Decoder für verschiedene Video-, Bild- und Audioformate, WLAN- und Bluetooth-Modul in einem Gehäuse mit HDMI-Schnittstelle und USB-Stromanschluss, über Kabel mit Netzteil verbunden, mit beiliegender Fernbedienung, - zum Empfangen von digitalisierten Bewegtbild- und Tonsignalen (Fernsehsignale) innerhalb eines IP-Netzwerkes, zum Senden und Empfangen von anderen Daten in einem Netzwerk und zum interaktiven Informationsaustausch - ohne kennzeich- nende Haupttätigkeit -. "Fernsehempfangsgerät, der Beschaffenheit nach nicht für den Einbau eines Videobildschirms hergerichtet, Kombination aus IP-Streaming-Box und Telekommunikationsgerät - ohne kennzeichnende Haupttätigkeit -, in funktioneller Einheit mit Netzteil und Fernbedienung"

DEBTI27753/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-27

4K Ultra HD Streaming Media Player (Abbildung siehe Anlage) - aus Prozessor, Audio-/Videosignalelektronik mit Decoder für verschiedene Video-, Bild- und Audioformate, internem Speicherbaustein, USB-Controller, WLAN- und Bluetooth- Modul in einem Gehäuse mit HDMI- und USB-Schnittstellen, Audioanschluss, mit über Kabel anschließbarem Netzteil und separat beigelegter Fernbedienung mit integrierter Sprach- steuerung, - zum Empfangen von digitalisierten Bild- und Tonsignalen (Fernsehsignale) über das Internet (IPTV), zum Wiedergeben von Video-, Bild- und Audiodateien in verschiedenen Formaten, sowie zum interaktiven Informationsaustausch über das Internet - ohne kennzeichnende Haupttätigkeit -, - in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung mit Beipack (Kabel und Bedienungsanleitung). Der Media Player bestimmt den Charakter des Ganzen. "Fernsehempfangsgerät, mit eingebautem Ton- und Bildaufzeichnungs- und -wiedergabegerät, der Beschaffenheit nach nicht für den Einbau eines Videobildschirms hergerichtet, Kombination aus Fernsehempfangsgerät mit Videogerät und Telekommunikationsgerät -ohne kennzeichnende Haupttätigkeit -, in funktioneller Einheit mit Netzteil und Fernbedienung, in Warenzusammen- stellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

DEBTI28463/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-27

Smart TV-Stick (Abbildung siehe Anlage), - aus Prozessor, Audio-/Videosignalelektronik mit Decoder für verschiedene Video-, Bild- und Audioformate, Bluetooth-Modul sowie WLAN-Modul in einem Gehäuse mit USB-Stromanschluss und HDMI-Anschluss, mit über Kabel anschließbarem USB-Netzteil und separater Fernbedienung, - zum Empfang von digitalisierten Bild- und Tonsignalen (Fernsehsignale) über das Internet (IP-TV) sowie zur Kommunikation in einem drahtlosen Netzwerk, ohne kenn- zeichnende Haupttätigkeit, - in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung mit Beipack (HDMI-Kabel, Batterien, Garantiekarte, Bedienungsanleitung und QR-Code-Karte). Der TV-Stick bestimmt den Charakter des Ganzen. "Fernsehempfangsgerät, der Beschaffenheit nach nicht für den Einbau eines Videobildschirms hergerichtet (Kombination aus Fernsehempfangsgerät und Apparat für die Kommunikation in einem drahtlosen Netzwerk, ohne kennzeichnende Haupttätigkeit, in funktioneller Einheit mit Netzteil und Fernbedienung, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack)"

DEBTI6701/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-11

4K Ultra HD Streaming Media Player, - aus Prozessor, Audio-/Videosignalelektronik mit Decoder für verschiedene Video-, Bild- und Audioformate, internem Speicherbaustein, USB-Controller, WLAN- und Bluetooth- Modul in einem Gehäuse mit HDMI- und USB-Schnittstellen, Audioanschluss, mit über Kabel anschließbarem Netzteil und separat beigelegter Fernbedienung mit integrierter Sprach- steuerung, - zum Empfangen von digitalisierten Bild- und Tonsignalen (Fernsehsignale) über das Internet (IPTV), zum Wiedergeben von Video-, Bild- und Audiodateien in verschiedenen Formaten, sowie zum interaktiven Informationsaustausch über das Internet - ohne kennzeichnende Haupttätigkeit -, - zusammen mit Beipack (Kabel und Bedienungsanleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der Media Player bestimmt den Charakter des Ganzen. "Fernsehempfangsgerät, mit eingebautem Ton- und Bildaufzeichnungs- und -wiedergabegerät, der Beschaffenheit nach nicht für den Einbau eines Videobildschirms hergerichtet, Kombination aus Fernsehempfangsgerät mit Videogerät und Telekommunikationsgerät -ohne kennzeichnende Haupttätigkeit -, in funktioneller Einheit mit Netzteil und Fernbedienung, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

DEBTI35142/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-01-26

ISDB-DTV-TUNER (Abbildung siehe Anlage), - aus einer mit digitalen Tunern für den terrestrischen Fernseh- und Rundfunkempfang (DVB-T, DAB/DAB+, DMB, CMMB, DTMB, ISDB-T), Demodulatoren, Decodern und weiteren Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung in einem Einbaugehäuse mit Anschlüssen, - zum Empfang von digitalen Fernseh- und Rundfunkprogrammen nach dem Einbau in ein Kraftfahrzeug. "Fernsehempfangsgerät, der Beschaffenheit nach nicht für den Einbau eines Videobild- schirms hergerichtet"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8528

Zu Unterposition 8528 71: 1. Satelliten-Fernsehempfangsanlage, bestehend aus: 1) einer Parabolantenne (Reflektor); 2) einer Steuervorrichtung für die Rotation der Antenne; 3) einem Wellenleiter (feed horn); 4) einem Polarisator (Vorrichtung, die den Wellenleiter danach ausrichtet, ob die Welle vertikal oder horizontal ist); 5) einem Low-Noise-Block (LNB)-Abwärtswandler; 6) einem Empfänger; 7) einem Infrarotsteuerungsgerät. Diese Bestandteile werden als vollständige Anlage zum Empfang von Satellitenübertragungen gemeinsam gestellt. Anwendung der Anmerkung 4 zu Abschnitt XVI. 2. Empfänger von Satellitenfernsehübertragungen, der von Low-Noise-Block (LNB)-Abwärtswandler verstärkte, abwärtsgewandelte Frequenzsignale empfängt und ein einzelnes Signal (Kanal) zur Ausgabe, wie ein Kanalwähler oder Tuner, auswählt. …

Pos. 8528

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EWG) Nr. 883/94 der Kommission vom 20. April 1994 (RV L 883/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 6. Eine gedruckte Leiterplatte, die für den Einbau in einen Videorekorder bestimmt ist und u. a. aus einem Tunerblock und einem Zwischenfrequenzblock besteht, die zusammen ein Videosignal isolieren und modulieren, das weiter durch zusätzliche Vorgänge konvertiert werden muss, ehe es vom Videokopf direkt verwendet werden kann. Unterposition 8528 71 19 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8528, 8528 71 und 8528 71 19. …

Pos. 8528

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zu Satelliten - Receivern siehe auch das EuGH – Urteil vom 5. April 2001 C-201/99. Auszug aus dem Urteil des EuGH vom 19. Februar 2009 in der Rechtssache C-376/07 *) ): Einreihung von Farbmonitoren in die Kombinierte Nomenklatur 1. Eine Einreihung von Monitoren, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede stehen, in die Unterposition 8471 60 90 als Einheiten von der „hauptsächlich“ in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art im Sinne von Anmerkung 5 B Buchst. a zu Kapitel 84 der Kombinierten Nomenklatur, die den Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1789/2003 der Kommission vom 11. …

Pos. 8528

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des Finanzgerichts München vom 21. Januar 2004 - Az.: 3 K 2631/03 - über die Einreihung eines als „NEC LCD 3000“ bezeichneten LCD-Monitors: Das Gerät „NEC LCD 3000“ ist als Ausgabeeinheit sowohl für automatische Datenverarbeitungs-(ADV-)Maschinen als auch für DVD-Player und HDTV-Laser-Disk-Player geeignet und ausgestattet und in die Unterpositionen 8528 21 90 90 (KN) einzureihen. Es ist nicht von der ausschließlich oder hauptsächlich in ADV-Systemen verwendeten Art. Urteil des Finanzgerichts Hamburg (4. Senat) vom 21. September 2004, Az.: IV 10/02 Aus den Gründen: Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Tarifierung eines Video-Sender-Sets. Im Rahmen einer bei der Klägerin im Oktober 2000 durchgeführten Außenprüfung stellte das Hauptzollamt für Prüfungen A fest, dass die Klägerin sog. Video-Sender-Sets eingeführt hatte. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8528.71.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 8528.71.00.00.0 umfasst Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät, der Beschaffenheit nach nicht für den Einbau eines Videobildschirms hergerichtet. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8528.71.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 8528.71.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8528.71.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 852871. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8528.71.00.00.0?

8528.71.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8528.71.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

8528.71.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8528 Monitore und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät; Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät > 852871 der Beschaffenheit nach nicht für den Einbau eines Videobildschirms hergerichtet. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8528.71.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8528.71.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI45780/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 8528.71.00.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8528.71.00.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 3A502. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8528.71.00.00.0?

Warennummer 8528.71.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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