Zolltarifnummer 8528.72.40.00.0: Fernsehempfangsgeräte, andere, mit einem Bildschirm mit Flüssigkristallanzeige (LCD)
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8528.72.40.00.0 steht für Fernsehempfangsgeräte, andere, mit einem Bildschirm mit Flüssigkristallanzeige (LCD). Der Drittlandszollsatz beträgt 14 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8528.72.40.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 85. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 8528.72.40.00.0
- Drittlandszoll
- 14 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
- 8528Monitore und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät; Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät
- 8528.72Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät, andere, für mehrfarbiges Bild
- 8528.72.40mit einem Bildschirm mit Flüssigkristallanzeige (LCD)
- 8528.72.40.00.0Fernsehempfangsgeräte, andere, mit einem Bildschirm mit Flüssigkristallanzeige (LCD)
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8528.72.40.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 14 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 3A502General purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Baby-Videoüberwachungssystem (Abbildung siehe Anlage) - aus einer netzbetriebenen Kamera mit Bildsensor und Infrarot-LEDs, ohne internen Speicher für Videos, mit Funksender/-empfänger, Mikrofon, Lautsprecher und Temperatursensor in einem Gehäuse mit Standfuß, Schwenk-Neigevorrichtung, Antenne und Stromanschluss (sog. Babyeinheit), - einem netz- oder akkubetriebenen Videomonitor mit Farb-LCD-Anzeige mit Funk- empfänger/-sender, Lautsprecher, Mikrofon, Temperaturanzeige und Uhr mit Timer in einem Gehäuse mit LED-Statusanzeigen, Bedienelementen, Antenne, Akkumulator und Stromanschluss (sog. Elterneinheit), - zum drahtlosen Empfangen der Video- und Audiosignale von bis zu vier Kameras auf einer Übertragungsfrequenz von 2,4 GHz für die Fernüberwachung von Babys - kennzeichnende Haupttätigkeit - sowie zum drahtlosen Senden von Audiosignalen an die Babyeinheit (Sprechfunktion), zum Fernsteuern von Funktionen der Kameraeinheit, zur Verwendung als Thermometer und Timer, - zusammen mit Beipack (zwei Netzteile, ein USB-Anschlusskabel, je eine Schnellstart- und Bedienungsanleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Weder die Babyeinheit noch die Elterneinheit bestimmen den Charakter des Ganzen. "Fernsehempfangsgerät, mit Videobildschirm, für mehrfarbiges Bild, kein Projektionsfernseh- gerät, ohne Videoaufnahme- oder Videowiedergabegerät, mit einem Bildschirm mit Flüssig- kristallanzeige (LCD); sog. Baby-Videoüberwachungssystem (Warenzusammenstellung aus Fernsehempfangsgerät - kennzeichnende Haupttätigkeit - kombiniert mit Funksender und Funkfernsteuerung, zusammengesetzt mit nicht charakterbestimmendem Thermometer und Uhr, sowie einer Kombination aus Fernsehkamera - kennzeichnende Haupttätigkeit - und Funk- sender/-empfänger, zusammengesetzt mit nicht charakterbestimmendem Temperatursensor - ohne charakterbestimmendem Bestandteil -, sowie nachrangigem Beipack, in Aufmachung für den Einzelverkauf)"
LCD-Videobrille Align AG-200 FPV Videobrille mit Funkempfänger, Artikelnummer HEMFPV02 - aus einer brillenförmigen Vorrichtung mit Flüssigkristallanzeigen für mehrfarbiges Bild (Auflösung: 854 x 480 Pixel, Bildformat: 16:9) mit Hintergrundbeleuchtung, Funk- empfänger, Signalelektronik, Bedienelementen, USB-Anschluss für Power Bar Lade- station und zwei Antenneneingängen, noch nicht zusammengesetzt mit Antennen (Abbildung siehe Anlage), - zum drahtlosen Empfangen sowie der Anzeige der Videosignale einer Kamera (z. B. First Person View Flüge von Modellflugzeugen) auf einer Frequenz von 5,8 GHz, - zusammen mit Beipack (Kabel und Videobrillenetui) in einer gemeinsamen Verkaufs- umschließung. Das Fernsehempfangsgerät bestimmt den Charakter des Ganzen. "Fernsehempfangsgerät, mit Videobildschirm, für mehrfarbiges Bild, kein Projektions- fernsehgerät, ohne Videoaufnahme- oder Videowiedergabegerät, mit einem Bildschirm mit Flüssigkristallanzeige - LCD-Videobrille (Fernsehempfangsgerät, noch nicht zusammengesetzt mit Antennen, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbe- stimmendem Beipack)"
Rückfahrkamera-System für Kraftfahrzeuge (Abbildung siehe Anlage), - aus einer Kamera mit Bildsensor in einem Gehäuse mit Infrarot-LEDs mit fest verbundenem Kabel und Stromanschluss, - einem drahtlosen Videosignalsender in einem Gehäuse mit Antenne sowie - einer 3,5 Zoll Farb-Flüssigkristallanzeige mit Funkempfänger in einem Gehäuse mit Bedienelementen und Saugnapf, - zum drahtlosen Empfangen der Videosignale der Rückfahrkamera auf einer Übertragungsfrequenz von 2,4 GHz, - zusammen mit Beipack (Montagematerial, Kabel und Bedienungsanleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Weder das Fernsehempfangsgerät, die Kamera noch der Funksender bestimmen den Charakter des Ganzen. "Fernsehempfangsgerät, mit Videobildschirm, für mehrfarbiges Bild, kein Projektionsfernsehgerät, ohne Videoaufnahme- oder Videowiedergabegerät, mit einem Bildschirm mit Flüssigkristallanzeige (LCD) - Rück- fahrkamera-System für Kraftfahrzeuge (Warenzusammenstellung aus Fernsehkamera, Fernsehsender und Fernsehempfangsgerät - ohne charakterbestimmenden Bestandteil - zusammen mit nachrangigem Beipack)"
Rückfahrkamera-System für Kraftfahrzeuge (Abbildung siehe Anlage) - aus einer netzbetriebenen Kamera mit CMOS-Bildsensor und Infrarot-Nachtsichtfunktion, ohne internen Speicher für Videos - kennzeichnende Haupttätigkeit - kombiniert mit Funk- sender in einem Gehäuse mit Infrarot-LEDs, Bedienelement und fest verbundenem Anschluss- kabel sowie - einer 4,3 Zoll Farb-Flüssigkristallanzeige mit Funkempfänger in einem Gehäuse mit Bedien- elementen, Status-LED und Stromversorgungsanschluss, - zum drahtlosen Empfangen der Videosignale der Rückfahrkamera auf einer Übertragungs- frequenz von 2,4 GHz, - zusammen mit Beipack (Saugnapfhalterung, Montagematerial, Kabel und Bedienungsanleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Weder das Fernsehempfangsgerät noch die Kamera bestimmen den Charakter des Ganzen. "Fernsehempfangsgerät, mit Videobildschirm, für mehrfarbiges Bild, kein Projektionsfernsehgerät, ohne Videoaufnahme- oder Videowiedergabegerät, mit einem Bildschirm mit Flüssigkristallanzeige (LCD) - Rückfahrkamera-System für Kraftfahrzeuge (Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf aus Fernsehempfangsgerät und einer Kombination aus Fernsehkamera - kenn- zeichnende Haupttätigkeit - und Funksender - ohne charakterbestimmenden Bestandteil - zusammen mit nachrangigem Beipack)"
Unvollständiges LCD-Farbfernsehgerät (Abbildung siehe Anlage) - aus einem 55 Zoll LC-Display (Auflösung: 1920 x 1080 Pixel, Bildschirmdiagonale: 139,7 cm, Bild- schirmformat: 16:9), LED-Hintergrundbeleuchtung, Hauptplatine mit Audio- und Videosignalelek- tronik mit MPEG-Decoder, Wählschalter und Elektronik für die Kanalauswahl, Aufnahmeschächte zum Einschieben je eines Tuners und Lautsprechern in einem Gehäuse (Abmessungen: 125,1 x 9,2 x 73 cm) mit Bedienelementen, HDMI-, USB-, PC-Audio-, YPbPr-, VGA- und Kopfhörer-An- schlüssen, Stromanschluss, sowie festem Standfuß ohne Kipp- und Schwenkmechanismus, - nach Ausstattung mit einem Tuner zum Empfangen von digitalen und analogen Fernsehprogram- men, - mit den wesentlichen Beschaffenheitsmerkmalen eines vollständigen Fernsehempfangsgerätes. "Fernsehempfangsgerät, mit mehrfarbigem Bild, kein Projektionsfernsehgerät, ohne eingebautem Videoaufnahme- oder Videowiedergabegerät, mit einem Bildschirm mit Flüssigkristallanzeige (LCD) - unvollständiges Fernsehempfangsgerät mit den wesentlichen Beschaffenheitsmerkmalen eines vollständigen Fernsehempfangsgerätes"
Unvollständiges LCD-Farbfernsehgerät (Abbildung siehe Anlage) - aus einem 40 Zoll LC-Display (Auflösung: 1920 x 1080 Pixel, Bildschirmdiagonale: 101,6 cm, Bildschirmformat: 16:9), LED-Hintergrundbeleuchtung, Hauptplatine mit Audio- und Videosignal- elektronik mit MPEG-Decoder, Wählschalter und Elektronik für die Kanalauswahl, Aufnahme- schächten zum Einschieben je eines Tuners und Lautsprechern in einem Gehäuse (Abmes- sungen: 934 x 88 x 561 mm) mit Bedienelementen, HDMI-, USB-, PC-Audio-, YPbPr-, VGA- und Kopfhörer-Anschlüssen, Stromanschluss, sowie festem Standfuß ohne Kipp- und Schwenk- mechanismus, - nach Ausstattung mit einem Tuner zum Empfangen von digitalen und analogen Fernsehprogram- men, - mit den wesentlichen Beschaffenheitsmerkmalen eines vollständigen Fernsehempfangsgerätes. "Fernsehempfangsgerät, mit mehrfarbigem Bild, kein Projektionsfernsehgerät, ohne eingebautem Videoaufnahme- oder Videowiedergabegerät, mit einem Bildschirm mit Flüssigkristallanzeige (LCD) - unvollständiges Fernsehempfangsgerät mit den wesentlichen Beschaffenheitsmerkmalen eines vollständigen Fernsehempfangsgerätes"
Unvollständiges LCD-Farbfernsehgerät (Abbildung siehe Anlage) - aus einem 50 Zoll LC-Display (Auflösung: 1920 x 1080 Pixel, Bildschirmdiagonale: 127 cm, Bild- schirmformat: 16:9), LED-Hintergrundbeleuchtung, Hauptplatine mit Audio- und Videosignalelek- tronik mit MPEG-Decoder, Wählschalter und Elektronik für die Kanalauswahl, Aufnahmeschächte zum Einschieben je eines Tuners und Lautsprechern in einem Gehäuse (Abmessungen: 109,6 x 9,2 x 64,1 cm) mit Bedienelementen, HDMI-, USB-, PC-Audio-, YPbPr-, VGA- und Kopfhörer- Anschlüssen, Stromanschluss, sowie festem Standfuß ohne Kipp- und Schwenkmechanismus, - nach Ausstattung mit einem Tuner zum Empfangen von digitalen und analogen Fernsehprogram- men, - mit den wesentlichen Beschaffenheitsmerkmalen eines vollständigen Fernsehempfangsgerätes. "Fernsehempfangsgerät, mit mehrfarbigem Bild, kein Projektionsfernsehgerät, ohne eingebautem Videoaufnahme- oder Videowiedergabegerät, mit einem Bildschirm mit Flüssigkristallanzeige (LCD) - unvollständiges Fernsehempfangsgerät mit den wesentlichen Beschaffenheitsmerkmalen eines vollständigen Fernsehempfangsgerätes"
LCD-Videobrille mit Funktionsempfänger (Abbildung siehe Anlage) - aus einer brillenförmigen Vorrichtung mit Mikro-Flüssigkristallanzeigen für mehrfarbiges Bild (Auflösung: 640 x 480 Pixel, Bildformat: 4:3) mit Hintergrundbeleuchtung, Funkempfänger, Signalelektronik, Bedienelementen, einem A/V-Anschluss (NTSC/PAL), Audio-Ausgang, PS/2-Anschluss, Antenneneingang sowie einem Stromversorgungsanschluss, noch nicht zusammengesetzt mit Antenne und - einer Kamera mit CMOS-Bildsensor in einem Gehäuse sowie - einem drahtlosen Videosignalsender mit Antenne, - zum drahtlosen Empfangen sowie der Anzeige der Video- und Audiosignale der Kamera (z. B. First Person View Flüge von Modellflugzeugen) sowie zur Anzeige von Videobildern nach Anschluss an eine entsprechende Signalquelle, - zusammen mit Beipack (Schutztasche, Kabel, Akkumulator, Reinigungstuch, Bedienungsanleitung und Aufkleber) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Weder das Fernsehempfangsgerät, die Kamera noch der Funksender bestimmen den Charakter des Ganzen. "Fernsehempfangsgerät, mit Videobildschirm, für mehrfarbiges Bild, kein Projektionsfernsehgerät, ohne Videoaufnahme- oder Videowiedergabegerät, mit einem Bildschirm mit Flüssigkristallanzeige - LCD-Video- brille mit Funktionsempfänger (Fernsehempfangsgerät, noch nicht zusammengesetzt mit Antenne, in Warenzusammenstellung mit Fernsehkamera und Fernsehsender - ohne charakterbestimmenden Bestandteil - zusammen mit nachrangigem Beipack)"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Monitore und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät. 2) Fernsehempfangsgeräte zur Anzeige der empfangenen Signale (Fernseher), auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät. 3) Fernsehempfangsgeräte, die nicht in der Lage sind, die empfangenen Signale anzuzeigen (z. B. Empfänger von Satellitenfernsehübertragungen (Satellitenreceiver)). Monitore, Projektoren und Fernsehempfangsgeräte verwenden verschiedene Technologien um Bilder anzuzeigen, wie z. B. Kathodenstrahlröhren (CRT), Flüssigkristallanzeigen (LCD), digitale Mikrospiegel-Vorrichtungen (DMD), organische Leuchtdioden (OLED) und Plasma. Monitore und Projektoren können in der Lage sein, Signale unterschiedlicher Quellen anzuzeigen. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EWG) Nr. 883/94 der Kommission vom 20. April 1994 (RV L 883/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 6. Eine gedruckte Leiterplatte, die für den Einbau in einen Videorekorder bestimmt ist und u. a. aus einem Tunerblock und einem Zwischenfrequenzblock besteht, die zusammen ein Videosignal isolieren und modulieren, das weiter durch zusätzliche Vorgänge konvertiert werden muss, ehe es vom Videokopf direkt verwendet werden kann. Unterposition 8528 71 19 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8528, 8528 71 und 8528 71 19. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zu Satelliten - Receivern siehe auch das EuGH – Urteil vom 5. April 2001 C-201/99. Auszug aus dem Urteil des EuGH vom 19. Februar 2009 in der Rechtssache C-376/07 *) ): Einreihung von Farbmonitoren in die Kombinierte Nomenklatur 1. Eine Einreihung von Monitoren, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede stehen, in die Unterposition 8471 60 90 als Einheiten von der „hauptsächlich“ in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art im Sinne von Anmerkung 5 B Buchst. a zu Kapitel 84 der Kombinierten Nomenklatur, die den Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1789/2003 der Kommission vom 11. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des Finanzgerichts München vom 21. Januar 2004 - Az.: 3 K 2631/03 - über die Einreihung eines als „NEC LCD 3000“ bezeichneten LCD-Monitors: Das Gerät „NEC LCD 3000“ ist als Ausgabeeinheit sowohl für automatische Datenverarbeitungs-(ADV-)Maschinen als auch für DVD-Player und HDTV-Laser-Disk-Player geeignet und ausgestattet und in die Unterpositionen 8528 21 90 90 (KN) einzureihen. Es ist nicht von der ausschließlich oder hauptsächlich in ADV-Systemen verwendeten Art. Urteil des Finanzgerichts Hamburg (4. Senat) vom 21. September 2004, Az.: IV 10/02 Aus den Gründen: Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Tarifierung eines Video-Sender-Sets. Im Rahmen einer bei der Klägerin im Oktober 2000 durchgeführten Außenprüfung stellte das Hauptzollamt für Prüfungen A fest, dass die Klägerin sog. Video-Sender-Sets eingeführt hatte. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8528.72.40.00.0?
Die Zolltarifnummer 8528.72.40.00.0 umfasst Fernsehempfangsgeräte, andere, mit einem Bildschirm mit Flüssigkristallanzeige (LCD). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8528.72.40.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 8528.72.40.00.0 beträgt 14 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8528.72.40.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 852872. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8528.72.40.00.0?
8528.72.40.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8528.72.40.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
8528.72.40.00.0 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8528 Monitore und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät; Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät > 852872 Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät, andere, für mehrfarbiges Bild > 85287240 mit einem Bildschirm mit Flüssigkristallanzeige (LCD). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8528.72.40.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8528.72.40.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI20535/20-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 8528.72.40.00.0 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8528.72.40.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 3A502. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8528.72.40.00.0?
Warennummer 8528.72.40.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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