Zolltarifnummer 8529.10.95.00.0: Antennen und Antennenreflektoren aller Art; Teile, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8529.10.95.00.0 steht für Antennen und Antennenreflektoren aller Art; Teile, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8529.10.95.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 85. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 8529.10.95.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
- 8529Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt
- 8529.10Antennen und Antennenreflektoren aller Art; Teile, die erkennbar mit diesen Waren verwendet werden
- 8529.10.95andere
- 8529.10.95.00.0Antennen und Antennenreflektoren aller Art; Teile, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8529.10.95.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 3A501Electronic items as follows:
- 5A001bTelecommunications systems, equipment, components and accessories as follows:
- 5A001eTelecommunications systems, equipment, components and accessories as follows:
- 5A002"Information security" systems, equipment and components, as follows:
- 5A003Systems, equipment and components, for non-cryptographic "information security", as follows:
- 5A004Systems, equipment and components for defeating, weakening or bypassing "information security", as follows:
- 5A101Telemetry and telecontrol equipment, including ground equipment, designed or modified for 'missiles'.
- 6A008Radar systems, equipment and assemblies, having any of the following, and specially designed components therefor:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
GNSS-Splitter, Art. 2145930271, - aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung in einem Metallgehäuse mit 3 Steckverbindern (ein Antenneneingang, zwei Ausgänge), - zur Aufteilung (Aufsplitten) der von einer GNSS-Antenne eingehenden Signale in zwei gleiche Ausgangssignale auf zwei Leitungen für anzuschließende Geräte. „Teil, erkennbar ausschließlich zur Verwendung mit Antennen für Geräte der Position 8526 bestimmt, kein Antennenfilter oder -weiche"
Antennendose, Art.-Nr. 0500439551 (Abbildungen siehe Anlage) - aus einer bestückten gedruckten Schaltung in einem Metallgehäuse mit Befestigungs- vorrichtungen, zwei Anschlussbuchsen und einem F-Connector für den Anschluss von Satellitenempfangsgeräten, eingesetzt in eine quadratischen Abdeckplatte (3-Loch) aus Kunststoff, mit einer Abmessung (L x B x T) von ca. 76 x 76 x 43 mm, - zur Versorgung von Rundfunk- und Fernsehempfangsgeräten der Position 8527 und 8528 mit angepassten Antennensignalen in SAT/TV/RF-Verteilnetzen. "Teil, erkennbar ausschließlich zur Verwendung mit Antennen für Geräte der Positionen 8527 und 8528 bestimmt, keine Ware der Unterpositionen (KN) 8529 10 11 0 bis 8529 10 80 0"
Antennendose, Art.-Nr. 0399630006 (Abbildung siehe Anlage) - aus einer bestückten gedruckten Schaltung in einem Gehäuse zur Unterputzmontage (Abmessungen: 69 x 64 x 36 mm) mit koaxialen Anschlüssen sowie Schraub- und Krallenbefestigungsmöglichkeiten, - zur Versorgung von Rundfunk- und Fernsehempfangsgeräten mit Antennensignalen. "Teil, erkennbar ausschließlich zur Verwendung mit Antennen für Geräte der Positionen 8527 und 8528 bestimmt, keine Ware der Unterpositionen (KN) 8529 10 11 bis 8529 10 80"
Abdeckung für Antennensteckdose, Modell BJ Solo, Sat-Abdeckung, Art. 0546591555 (Abbildung siehe Anlage) - aus einer quadratisch geformten Abdeckplatte aus Kunststoff mit abgerundeten Ecken mit drei runden Aussparungen (zwei offen und eine geschlossen) sowie einem Durchlass für eine Befestigungsschraube, - zur Verwendung als Blende für Antennensteckdosen für Satelliten-Fersehempfänger bestimmt, - zusammen mit Beipack (Schrauben) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Die Abdeckung bestimmt den Charakter des Ganzen. "Teil, erkennbar ausschließlich zur Verwendung mit Antennen für Geräte der Pos. 8527 und 8528 bestimmt, nicht von der Unterposition (KN) 8529 10 80 erfasst, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack, in Aufmachung für den Einzelverkauf"
Antennenfuß, - aus Verstärkerelektronik in einem spezifisch geformten Gehäuse mit Antennenanschluss auf der Oberseite und einem Koaxkabel auf der Unterseite mit Koaxanschluss, - erkennbar ausschließlich zur Verwendung mit einer Stabantenne zum Empfang von Rundfunksignalen im UKW-Bereich bestimmt. "Teil, erkennbar ausschließlich zur Verwendung mit Antennen für Geräte der Position 8527 bestimmt"
GNSS-Splitter, - aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung in einem Metallgehäuse mit 3 FAKRA-Steckverbindern (ein Antenneneingang, zwei Ausgänge), - zur Aufteilung (Aufsplitten) der von einer GNSS-Antenne eingehenden Signale in zwei gleiche Ausgangssignale auf zwei Leitungen für anzuschließende Geräte. „Teil erkennbar ausschließlich zur Verwendung mit Antennen für Geräte der Position 8526 bestimmt, kein Antennenfilter oder -weiche“
Abdeckung für Antennensteckdose, Modell Nova TV/RF, Art. 0204631906 (Abbildung siehe Anlage) - aus einer quadratisch geformten Abdeckplatte aus Kunststoff mit abgerundeten Ecken (Kantenlänge 55 mm) mit zwei runden Aussparungen sowie einem Durchlass für eine Befestigungsschraube, - zur Verwendung als Blende für Antennensteckdosen für Rundfunk- und Fernsehempfangsgeräte bestimmt, - zusammen mit Beipack (Schraube) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Die Abdeckung bestimmt den Charakter des Ganzen. "Teil, erkennbar ausschließlich zur Verwendung mit Antennen für Geräte der Positionen 8527 und 8528 bestimmt, nicht von der Unterposition (KN) 8529 10 80 erfasst, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"
GNSS-Splitter, - aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung in einem Metallgehäuse mit 3 Steckverbindern (ein Antenneneingang, zwei Ausgänge), - zur Aufteilung (Aufsplitten) der von einer GNSS-Antenne eingehenden Signale in zwei gleiche Ausgangssignale auf zwei Leitungen für anzuschließende Geräte. „Teil erkennbar ausschließlich zur Verwendung mit Antennen für Geräte der Position 8526 bestimmt, kein Antennenfilter oder -weiche – GNSS-Splitter“
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 8529 10: 1. Parabolantenne (Reflektor) für den Satelliten-Fernsehempfang. 2. Steuervorrichtung für die Rotation der Antenne bei der Verwendung mit einer Parabolantenne für den Satellitenfernsehempfang. 3. Wellenleiter (feed horn) aus Aluminium mit röhrenförmigem Innenraum zum Ableiten der elektromagnetischen Wellen, die vom Satelliten übermittelt werden, an den Low-Noise-Block (LNB)-Abwärtswandler. Er ist auch mit drei Befestigungsköpfen mit Gewinde ausgerüstet, damit er an der Parabolantenne (Reflektor) angebracht werden kann. 4. Polarisator als Vorrichtung zum Einbau in einen Low-Noise-Block (LNB)-Abwärtswandler, um einen mit diesem Wandler verbundenen Wellenleiter (feed horn) danach auszurichten, ob die Welle vertikal oder horizontal ist. 5. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 305/2001 der Kommission vom 12. Februar 2001 (RV L 305/01), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 4. Elektronisch-mechanische Baugruppe, bestehend aus zwei gemeinsam gestellten Bestandteilen: a) eine elektronisch-mechanische Baugruppe für einen Videorecorder in Form einer gedruckten Schaltung mit folgenden Elementen: - einem Decodierer, Prozessor und Generator für Rot-, Grün- und Blau-Signale für eine Kathodenstrahlröhre - einem Tonsignalprozessor - einem Chassiskontrollsystem mit einem Mikrocontroller - einem VHS-Signalprozessor - einer Bandlade-/-entladeeinheit - einer Ton-/Videokopfeinheit - einem Metallträger zur Befestigung des zweiten Bestandteiles. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (5. Kammer) vom 15. Februar 2007 in der RS C-183/06 Die KN ist dahin auszulegen, dass Tastaturmattenmembrane (Tastaturfolien) aus Polycarbonat für Mobiltelefone, die auf der Oberseite geformte Tasten und auf der Unterseite nicht leitende Kontaktstifte aufweisen und die zum Einbau in Mobiltelefone bestimmt sind, in UPos. 8529 90 40 einzureihen sind. Gerichtliche Entscheidungen (GE)
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) (entfallen) bis (entfallen) bis Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Bereich Textiles und Mechanik/Verschiedenes (183. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 23. bis 26. Oktober 2017): Warenbeschreibung: Isolatoren, Verteiler und Abzweiger Es handelt sich um folgende Waren: Isolator – Isolator mit einem einzigen Ausgang, der dazu dient, die Anlage im Haushalt oder die Teilnehmerausrüstung vom Kabelfernsehnetz zu trennen. Er soll verhindern, dass es in RF-Datennetzen zu Überspannungen kommt. Die Ware besteht aus einem vernickelten Zinkgussgehäuse und einem bearbeiteten Eingangsstecker aus Messing, der mit Zinn/Nickel beschichtet ist. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8529.10.95.00.0?
Die Zolltarifnummer 8529.10.95.00.0 umfasst Antennen und Antennenreflektoren aller Art; Teile, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8529.10.95.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 8529.10.95.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8529.10.95.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 852910. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8529.10.95.00.0?
8529.10.95.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8529.10.95.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
8529.10.95.00.0 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8529 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt > 852910 Antennen und Antennenreflektoren aller Art; Teile, die erkennbar mit diesen Waren verwendet werden > 85291095 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8529.10.95.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8529.10.95.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI43263/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 8529.10.95.00.0 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8529.10.95.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 3A501, 5A001b, 5A001e, 5A002, 5A003, 5A004, 5A101, 6A008. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8529.10.95.00.0?
Warennummer 8529.10.95.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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