Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8531.10.30.00: Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte, von der für Gebäude verwendeten Art

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8531.10.30.00 steht für Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte, von der für Gebäude verwendeten Art. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8531.10.30.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 85. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8531.10.30.00
Drittlandszoll
2,2 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  2. 8531Elektrische Hör- und Sichtsignalgeräte (z. B. Läutewerke, Sirenen, Anzeigetafeln, Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte und Feuermelder), ausgenommen solche der Position 8512 oder 8530
  3. 8531.10Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte, Feuermelder und ähnliche Geräte
  4. 8531.10.30von der für Gebäude verwendeten Art
  5. 8531.10.30.00Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte, von der für Gebäude verwendeten Art

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8531.10.30.00

HS-Code8531.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8531.10.308 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8531.10.30.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,2 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2026-04070Erteilt von FRGültig bis 2029-08-10

Description physique : alarme pour la protection contre le vol, consistant en un avertisseur sonore. L’alarme destinée à être installée dans une habitation ou un bâtiment, se présente sous la forme d’un boîtier cylindrique constitué de matière plastique et de métal. L’appareil fonctionne avec une caméra (non fournie) qui détecte les visages inconnus et les mouvements et qui déclenche l’avertisseur par bluetooth.

FRBTIFR-BTI-2026-01344Erteilt von FRGültig bis 2029-06-23

Détecteur-avertisseur autonome de monoxyde de carbone pour logements. Il se met à sonner à 85 dB à 3m et envoie une notification à son utilisateur lorsque la concentration de monoxyde de carbone mesurée est trop élevée. Le détecteur-avertisseur autonome de monoxyde de carbone est composé de deux coques en matière plastique, d’une grille en métal, et d’une carte électronique.

DEBTI9933/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-27

Rauchmelder (Abbildung siehe Anlage) - mit einer fotoelektrischen Raucherkennungsvorrichtung und einer akustischen Alarmvorrichtung (>85 dB) sowie einem Kommunikationsmodul in einem runden Kunststoffgehäuse (Durchmesser: 85 mm, Höhe: 39 mm) mit Batteriefach mit integrierter Batterie und zwei Bedientasten, - zur Überwachung und Sicherung von Räumen in Gebäuden durch Auslösen eines Alarms nach Registrierung von Rauch - kennzeichnende Haupttätigkeit - sowie zur Kommunikation in einem drahtlosen Netzwerk, - zusammen mit Beipack (Montagematerial) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der Rauchmelder bestimmt den Charakter des Ganzen. "Elektrisches Hör- und Sichtsignalgerät, keine Ware der Positionen 8512 oder 8530, Feuermelder von der für Gebäude verwendeten Art (Kombination aus Rauchmelder - kennzeichnende Haupttätigkeit - und Kommunikationsapparat), in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

DEBTI46499/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-19

Rauchmelder (Abbildung siehe Anlage) - mit einer fotoelektrischen Raucherkennungsvorrichtung und einer akustischen Alarmvorrichtung (85 dB) in einem runden Kunststoffgehäuse mit Batteriefach, LED-Kontrollleuchte und Test-Taste, noch nicht zusammengesetzt mit Montageplatte, - zur Überwachung und Sicherung von Räumen in Gebäuden durch Auslösen eines akustischen Alarms nach Rauchdetektion, - zusammen mit Beipack (Montagematerial und Batterie) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der Rauchmelder bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung. "Elektrisches Hör- und Sichtsignalgerät, keine Ware der Positionen 8512 oder 8530, Feuermelder von der für Gebäude verwendeten Art, noch nicht zusammengesetzt mit Montageplatte, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

DEBTI41414/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-16

Rauchwarnmelder (Abbildung siehe Anlage), - mit einer fotoelektrischen Raucherkennungsvorrichtung, einer akustischen Alarmvorrichtung (85 dB), einem nicht austauschbaren Lithium-Element als Stromversorgung, einer Betriebs-LED und Testtaste in einem Kunststoffgehäuse, - zur Überwachung und Sicherung von Räumen in Gebäuden durch Auslösen eines akustischen Alarms nach Rauchdetektion, - in gemeinsamer Verkaufsverpackung mit Beipack (Informationsmaterial, Magnetbefestigung, Schrauben, Dübel). Der Rauchwarnmelder bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung. "Elektrisches Hörsignalgerät, nicht von den Positionen 8512 oder 8530 erfasst, Feuermelder, von der für Gebäude verwendeten Art, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

DEBTI49977/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-19

Rauchwarnmelder (Abbildung siehe Anlage) - mit einer fotoelektrischen Raucherkennungsvorrichtung und einer akustischen Alarmvorrichtung (85 dB) in einem Gehäuse mit einer Batterie, Status-LED und einem Bedienelement, - zur Überwachung und Sicherung von Räumen in Gebäuden durch Auslösen eines akustischen Alarms nach Rauchdetektion, - zusammen mit Beipack (Montagematerial, Bedienungsanleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung Der Rauchwarnmelder bestimmt den Charakter des Ganzen. "Elektrisches Hörsignalgerät, nicht von den Positionen 8512 und 8530 erfasst, Feuermelder, von der für Gebäude verwendeten Art, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

DEBTI46492/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-21

Rauchmelder (Abbildung siehe Anlage) - mit einer fotoelektrischen Raucherkennungsvorrichtung und einer akustischen Alarmvorrichtung (85 dB) in einem runden Kunststoffgehäuse mit Batteriefach, LED-Kontrollleuchte und Test-Taste, noch nicht zusammengesetzt mit Montageplatte, - zur Überwachung und Sicherung von Räumen in Gebäuden durch Auslösen eines akustischen Alarms nach Rauchdetektion, - zusammen mit Beipack (Montagematerial und Batterie) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der Rauchmelder bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung. "Elektrisches Hör- und Sichtsignalgerät, keine Ware der Positionen 8512 oder 8530, Feuermelder von der für Gebäude verwendeten Art, noch nicht zusammengesetzt mit Montageplatte, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

DEBTI46497/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-21

Kohlenmonoxid-Warnmelder (Abbildung siehe Anlage) - aus elektrochemischem Kohlenmonoxid-Sensor und akustischer (> 85 dB) und optischer (LED) Alarmvorrichtung in einem Kunststoffgehäuse (Abmessungen: 120 × 74 × 31 mm) mit Sensoreinlass, Batteriefach, LCD- Anzeige und Bedientaste, - zur Überwachung von Räumen durch Auslösen eines akustischen und optischen Alarms nach Registrieren von Gasentwicklung (erhöhte Kohlenmonoxidkonzentration), - zusammen mit Beipack (Montageplatte, Montagematerial, Bedienungsanleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. "Elektrisches Hör- und Sichtsignalgerät, nicht von den Positionen 8512 oder 8530 erfasst, den Feuermeldern ähnliches Gerät, von der für Gebäude verwendeten Art, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8531

Zu Unterpositionen 8531 10 30 und 8531 10 95: Siehe die Erläuterungen zu Position 8531 des HS, dritter Absatz Buchstabe E. Nicht hierher gehören Diebstahlalarmanlagen von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art (Unterposition 8512 30 10).

Pos. 8531

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 48/90 der Kommission vom 9. Januar 1990 (RV L 48/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (1)), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): (entfallen) bis 3. Signallampe, bestehend aus einem Gehäuse aus durchscheinendem, gefärbten Kunststoff (Länge 30 mm, Durchmesser 8 mm), in das eine Lichtquelle, bestehend aus einer Glimmlampe und zwei Widerständen, eingebaut ist. Die Lampe ist mit zwei Anschlussstücken versehen. Sie wird zum Einbau in elektrische Haushaltsgeräte verwendet und zeigt an, dass das Gerät dem Stromnetz angeschlossen ist. Sie kann sowohl für Geräte mit 220 V als auch mit 380 V verwendet werden. …

Pos. 8531

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 199. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 20. bis 22. Mai 2019: Warenbeschreibung: Hauptplatine für Alarmanlagen Bei der Ware handelt es sich um eine Hauptplatine, die aus einer gedruckten Schaltung mit aktiven Bauelementen (z. B. Dioden und Transistoren) und passiven Bauelementen (z. B. Widerständen und Kondensatoren) besteht. Die Hauptplatine ist zur Befestigung in der Alarmanlage gedacht. Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der AV 1 und 6 sowie der Anmerkung 2 b) zu Abschnitt XVI als Teil eines elektrischen Hör- und Sichtsignalgeräts in den KN-Code 8531 90 00 einzureihen. …

Kapitel 85

1. Zu Kapitel 85 gehören nicht: a) Bettdecken, Heizkissen, Fußwärmer und ähnliche Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung; Kleidung, Schuhe, Ohrenschützer und andere am Körper zu tragende Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung (RV E8501A00); b) Glaswaren der Position 7011 (RV E8501B00); c) Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8486 (RV E8501C00); d) Staubsauger von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art (Position 9018) (RV E8501D00); oder e) elektrisch beheizte Möbel des Kapitels 94 (RV E8501E00). 2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen (RV E8502100). Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504 (RV E8502200). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8531.10.30.00?

Die Zolltarifnummer 8531.10.30.00 umfasst Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte, von der für Gebäude verwendeten Art. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8531.10.30.00?

Der Drittlandszollsatz für 8531.10.30.00 beträgt 2,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8531.10.30.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 853110. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8531.10.30.00?

8531.10.30.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8531.10.30.00 im Zolltarif eingeordnet?

8531.10.30.00 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8531 Elektrische Hör- und Sichtsignalgeräte (z. B. Läutewerke, Sirenen, Anzeigetafeln, Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte und Feuermelder), ausgenommen solche der Position 8512 oder 8530 > 853110 Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte, Feuermelder und ähnliche Geräte > 85311030 von der für Gebäude verwendeten Art. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8531.10.30.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8531.10.30.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-04070. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8531.10.30.00?

TARIC-Code 8531.10.30.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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