Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8531.80.70.00.0: Elektrische Hör- und Sichtsignalgeräte (z. B. Läutewerke, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8531.80.70.00.0 steht für Elektrische Hör- und Sichtsignalgeräte (z. B. Läutewerke, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8531.80.70.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 85. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
8531.80.70.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  2. 8531Elektrische Hör- und Sichtsignalgeräte (z. B. Läutewerke, Sirenen, Anzeigetafeln, Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte und Feuermelder), ausgenommen solche der Position 8512 oder 8530
  3. 8531.80andere Geräte
  4. 8531.80.70andere
  5. 8531.80.70.00.0Elektrische Hör- und Sichtsignalgeräte (z. B. Läutewerke, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8531.80.70.00.0

HS-Code8531.806 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8531.80.708 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8531.80.70.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer8531.80.70.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 2B351Toxic gas monitors and monitoring systems and their dedicated detecting components, other than those specified in 1A004, as follows; and detectors; sensor devices; and replaceable sensor cartridges therefor:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI45963/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-25

Leuchtanhänger für Hunde (Abbildung siehe Anlage) - aus Leuchtdioden sowie einem Akkumulator in einem Gehäuse mit einem USB-Ladeanschluss mit einer Abdeckung, einem seitlichen Bedienelement und einem verstellbaren Befestigungsmechanismus, - zur Verwendung als Sicherheits-Anhänger zur Abgabe von Blinksignalen oder Dauerlicht, um in der Dunkelheit besser erkannt zu werden nach Befestigung an z. B. einem Hundehalsband, - zusammen mit Beipack (USB-Ladekabel) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der Leuchtanhänger bestimmt den Charakter des Ganzen. "Elektrisches Sichtsignalgerät, keine Ware der Positionen 8512 oder 8530, keine Ware der Unterpositionen (HS) 8531 10 und 8531 20, kein Läutwerk, Summer, Türklingel oder Ähnliches, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

DEBTI45954/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-25

Leuchtanhänger für Hunde (Abbildung siehe Anlage) - aus Leuchtdioden, einer Ladezustands-Anzeige sowie einem Akkumulator in einem Gehäuse mit einem rückseitigen USB-Ladeanschluss mit einer Abdeckung, einem seitlichen Bedienelement und einem Befestigungsmechanismus, - zur Verwendung als Sicherheits-Anhänger zur Abgabe von Blinksignalen oder Dauerlicht, um in der Dunkelheit besser erkannt zu werden nach Befestigung an z. B. einem Hundehalsband, - zusammen mit Beipack (USB-Ladekabel) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der Leuchtanhänger bestimmt den Charakter des Ganzen. "Elektrisches Sichtsignalgerät, keine Ware der Positionen 8512 oder 8530, keine Ware der Unterpositionen (HS) 8531 10 und 8531 20, kein Läutwerk, Summer, Türklingel oder Ähnliches, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

DEBTI32872/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-14

Technik Glimmlampe Art. 0200520006 (Abbildung siehe Anlage) - aus einer Entladungslampe (Glimmlampe) mit einem in Reihe geschalteten Widerstand, montiert in einem spezifisch geformten Kunststoffgehäuse mit zwei elektrischen Anschlussstiften (Abmessungen: ca. 15 x 15 x 26 mm), - für eine Spannung von 250 V und eine Stromstärke von 0,45 mA, - zur Verwendung als Kontrollleuchte/Statusanzeige nach dem Einbau in z. B. Schalter oder Taster. "Elektrisches Sichtsignalgerät, kein Gerät der Positionen 8512 oder 8530, kein Alarmgerät und keine Anzeigetafel, kein Läutwerk, Summer, Türklingel oder Ähnliches"

DEBTI18919/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-10

Sicherheitsalarm mit Taschenlampe (Abbildung s. Anlage), - aus einem ovalen Kunststoffgehäuse mit eingebautem Signaltongeber mit runder Schallaustrittsöffnung und einem durch einen Kontaktstift (Sicherungsstift zum Aktivieren des Signaltons) befestigten Karabinerhaken aus Metall, mit frontseitiger LED mit Bedienelement und eingesetzter Knopfzelle, Abmessungen 65 x 38 x 21 mm, - zum Auslösen eines akustischen Signals (95 dB) bei Herausziehen des Kontaktstiftes und zur Verwendung als tragbare elektrische Leuchte. Das Hörsignalgerät bestimmt den Charakter der zusammengesetzten Ware. "Elektrisches Hörsignalgerät, kein Gerät der Positionen 8512 oder 8530, keine Ware der Unterpositionen (HS) 8531 10 und 8531 20, kein Läutwerk, Summer, Türklingel oder Ähnliches (zusammengesetzte Ware aus Hörsignalgerät -charakterbestimmend- und tragbarer elektrischer Leuchte)"

DEBTI14467/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-29

Signalüberwachungs-Einschubkarte (Abbildung siehe Anlage) - aus einer bestückten gedruckten Schaltung mit einer Frontblende, zwei Dual-LC-Anschlüssen, sowie zwei LEDs (für Alarm und Status), - zur optischen Anzeige des Systemstatus und Geben eines optischen Alarms bei Feststellen einer Fehlfunktion nach dem Einbau in einen drahtgebundenen Kommunikationsapparat. "Elektrisches Sichtsignalgerät, keine Ware der Positionen 8512 oder 8530, keine Ware der Unterpositionen (KN) 8531 1030 bis 8531 8040"

DEBTI20938/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-01

LED-Laserwarnleuchten (beispielhafte Abbildung siehe Anlage) - Warnschilder aus mehreren Leuchtdioden mit Ansteuerelektronik in rechteckigen oder ovalen Gehäusen mit unterschiedlichen Abmessungen mit lichtdurchlässigen und mit unterschiedlichen Hinweisen bedruckten Abdeckungen (z. B. Achtung Laser an; Keine Gefahr Laser aus), - dienen dem Anzeigen von optischen Hinweissignalen, die getrennt anzeigbar und im Ruhemodus nicht sichtbar sind. "Elektrische Sichtsignalgeräte, keine Geräte der Positionen 8512 oder 8530, keine Waren der Unterpositionen (HS) 8531 10 und 8531 20, kein Läutwerk, Summer, Türklingel oder Ähnliches"

DEBTI9119/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-08

Ampel LED (Abbildung siehe Anlage), - aus zwei Ampelsegmenten mit integrierten Leuchtdioden jeweils in einem annähernd rechteckigen Kunststoffgehäuse mit eingefärbter Abdeckscheibe und Wandhalterung, - zur Verwendung als Sichtsignalgerät (Abgabe von Dauerlicht und Blinklicht) zur optischen Anzeige von Torzuständen mittels Verkabelung mit der Steuerung des Garagentorantriebs, - zusammen mit Beipack (Montageanleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung. Das Sichtsignalgerät bestimmt den Charakter des Ganzen. Elektrisches Sichtsignalgerät, keine Ware der Position 8512 oder 8530 sowie der Unterposition (HS) 8531 10 und 8531 20, kein Läutwerk, Summer, Türklingel oder Ähnliches, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

DEBTI50672/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-01

LED-Wasser-Timer, Artikelnummer 13023 (Abbildung siehe Anlage) - aus einem annähernd rechteckigen Gehäuse (Abmessungen: ca. 6 x 6 x 3,5 cm) mit zwei vorder- seitigen Bedienelementen, einem um den vorderen Rahmen umlaufenden, mehrfarbigen LED- Streifen, Batteriefach und einem rückseitigen Saugnapf zur Wandmontage, - zur zeitabhängigen Abgabe von grünem, orangem und rotem Licht und Blinklicht, - zur Verwendung als Sichtsignalgerät zur Anzeige der Dauer von Duschvorgängen, - zusammen mit Beipack (Batterie, Bedienungsanleitung) in einer gemeinsamen Ver- kaufsumschließung. Der LED-Wasser-Timer bestimmt den Charakter des Ganzen. "Elektrisches Sichtsignalgerät, keine Ware der Positionen 8512 oder 8530, nicht von den Unterpositionen (KN) 8531 1030 bis 8531 8040 erfasst, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8531

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der Signalgeräte der Pos. 8512 und 8530 alle elektrischen Hörsignalgeräte (Läutewerke, Summer und andere akustische Signalgeräte) oder Sichtsignalgeräte (Signalgeräte mit Lampen, Fallklappen, Ziffern usw.), die entweder mit der Hand zu betätigen sind, wie Türklingeln, oder automatisch betätigt werden, wie Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte. Lediglich aus feststehenden elektrischen Leuchten bestehende Signalvorrichtungen (z. B. Leuchtbaken, Laternen, Leuchttafeln usw.), sind nach eigener Beschaffenheit einzureihen (Pos. 8310, 9405 usw.), weil sie nicht als Signalgeräte anzusehen sind. Hierher gehören u. a.: A) Elektrische Läutewerke, Summer, Türglockenspiele usw. …

Pos. 8531

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 48/90 der Kommission vom 9. Januar 1990 (RV L 48/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (1)), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): (entfallen) bis 3. Signallampe, bestehend aus einem Gehäuse aus durchscheinendem, gefärbten Kunststoff (Länge 30 mm, Durchmesser 8 mm), in das eine Lichtquelle, bestehend aus einer Glimmlampe und zwei Widerständen, eingebaut ist. Die Lampe ist mit zwei Anschlussstücken versehen. Sie wird zum Einbau in elektrische Haushaltsgeräte verwendet und zeigt an, dass das Gerät dem Stromnetz angeschlossen ist. Sie kann sowohl für Geräte mit 220 V als auch mit 380 V verwendet werden. …

Pos. 8531

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 199. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 20. bis 22. Mai 2019: Warenbeschreibung: Hauptplatine für Alarmanlagen Bei der Ware handelt es sich um eine Hauptplatine, die aus einer gedruckten Schaltung mit aktiven Bauelementen (z. B. Dioden und Transistoren) und passiven Bauelementen (z. B. Widerständen und Kondensatoren) besteht. Die Hauptplatine ist zur Befestigung in der Alarmanlage gedacht. Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der AV 1 und 6 sowie der Anmerkung 2 b) zu Abschnitt XVI als Teil eines elektrischen Hör- und Sichtsignalgeräts in den KN-Code 8531 90 00 einzureihen. …

Kapitel 85

1. Zu Kapitel 85 gehören nicht: a) Bettdecken, Heizkissen, Fußwärmer und ähnliche Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung; Kleidung, Schuhe, Ohrenschützer und andere am Körper zu tragende Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung (RV E8501A00); b) Glaswaren der Position 7011 (RV E8501B00); c) Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8486 (RV E8501C00); d) Staubsauger von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art (Position 9018) (RV E8501D00); oder e) elektrisch beheizte Möbel des Kapitels 94 (RV E8501E00). 2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen (RV E8502100). Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504 (RV E8502200). 3. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8531.80.70.00.0?

Die Zolltarifnummer 8531.80.70.00.0 umfasst Elektrische Hör- und Sichtsignalgeräte (z. B. Läutewerke, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8531.80.70.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 8531.80.70.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8531.80.70.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 853180. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8531.80.70.00.0?

8531.80.70.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8531.80.70.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

8531.80.70.00.0 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8531 Elektrische Hör- und Sichtsignalgeräte (z. B. Läutewerke, Sirenen, Anzeigetafeln, Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte und Feuermelder), ausgenommen solche der Position 8512 oder 8530 > 853180 andere Geräte > 85318070 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8531.80.70.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8531.80.70.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI45963/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 8531.80.70.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8531.80.70.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 2B351. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8531.80.70.00.0?

Warennummer 8531.80.70.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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