Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8539.31.10.90.0: Entladungslampen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8539.31.10.90.0 steht für Entladungslampen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8539.31.10.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 85. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
8539.31.10.90.0
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  2. 8539Elektrische Glühlampen und Entladungslampen, einschließlich innenverspiegelte Scheinwerferlampen (sealed beam lamp units) und Ultraviolett- und Infrarotlampen; Bogenlampen
  3. 8539.31Entladungslampen, ausgenommen Ultraviolettlampen, Glühkathoden-Leuchtstofflampen
  4. 8539.31.10mit zwei Lampensockeln
  5. 8539.31.10.90andere
  6. 8539.31.10.90.0Entladungslampen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8539.31.10.90.0

HS-Code8539.316 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8539.31.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8539.31.10.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer8539.31.10.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEM/4421/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-09-09

Kompakt-Leuchtstofflampe, - mit drei Leuchtstoffröhren in U-Form, mit einem beidseitig gesockelten Kunststoffgehäuse (R7s) mit integriertem elektronischen Vorschaltgerät und Spiegelreflektor, - mit einer Leistung von 24 Watt, - für eine Spannung von 220 bis 240 VAC, - zur Verwendung als Ersatzlampe für Quarzhalogenlampen. (Abbildung siehe Anlage) "Elektrische Entladungslampe, Glühkathoden-Leuchtstofflampe mit zwei Lampensockeln, nicht für die elektrische Beleuchtung von Luftfahrzeugen"

DEM/5775/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-08-19

Energiesparlampe (sog. Linienlampe) - aus einem beidseitig verschlossenen Kunststoffrohr (Durchmesser ca. 30 mm, Länge ca. 500 mm), mit darin integrierter Glühkathoden-Leuchtstoffröhre und elektronischem Vor- schaltgerät, mit zwei S14d Lampensockeln, - mit einer Leistung von 13 Watt, - für eine Spannung von 220 bis 240 Volt, - zur Verwendung als Leuchtmittel. (Abbildung siehe Anlage), "Elektrische Entladungslampe, Glühkathoden-Leuchtstofflampe, mit zwei Lampensockeln, nicht für bestimmte Luftfahrzeuge - sog. Linienlampe"

DEM/4942/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-08-07

Leuchtstofflampe in Stabform, - aus einer Glühkathoden-Leuchtstoffröhre mit zwei Lampensockeln und je zwei Anschluss- pins, - mit einer Leistung von 14 W und Lichtfarbe 840, - zur Verwendung mit elektronischen Vorschaltgeräten (nicht Gegenstand dieser Auskunft) bestimmt. "Elektrische Entladungslampe, Glühkathoden-Leuchtstofflampe mit zwei Lampensockeln, nicht für die elektrische Beleuchtung bestimmter Luftfahrzeuge"

DEM/4945/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-08-07

Leuchtstofflampe in Stabform, - aus einer Glühkathoden-Leuchtstoffröhre mit zwei Lampensockeln und je zwei Anschluss- pins, - mit einer Leistung von 35 W und Lichtfarbe 840, - zur Verwendung mit elektronischen Vorschaltgeräten (nicht Gegenstand dieser Auskunft) bestimmt. "Elektrische Entladungslampe, Glühkathoden-Leuchtstofflampe mit zwei Lampensockeln, nicht für die elektrische Beleuchtung bestimmter Luftfahrzeuge"

DEM/4943/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-08-07

Leuchtstofflampe in Stabform, - aus einer Glühkathoden-Leuchtstoffröhre mit zwei Lampensockeln und je zwei Anschluss- pins, - mit einer Leistung von 21 W und Lichtfarbe 840, - zur Verwendung mit elektronischen Vorschaltgeräten (nicht Gegenstand dieser Auskunft) bestimmt. "Elektrische Entladungslampe, Glühkathoden-Leuchtstofflampe mit zwei Lampensockeln, nicht für die elektrische Beleuchtung bestimmter Luftfahrzeuge"

DEM/4938/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-08-07

Leuchtstofflampe in Stabform (T5 Lampenadapter), - aus einem Kunststoffgehäuse (Länge ca. 908 mm) mit zwei Steckfassungen und zwei Stecksockeln, mit integriertem elektronischen Vorschaltgerät und einer T5 Leuchtstoffröhre mit einem einfachen Reflektor, - zum Ersetzen herkömmlicher T 8 Standard-Leuchstofflampen bestimmt. "Elektrische Entladungslampe, Glühkathoden-Leuchtstofflampe mit zwei Lampensockeln, nicht für die elektrische Beleuchtung bestimmter Luftfahrzeuge"

DEM/4944/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-08-07

Leuchtstofflampe in Stabform, - aus einer Glühkathoden-Leuchtstoffröhre mit zwei Lampensockeln und je zwei Anschluss- pins, - mit einer Leistung von 28 W und Lichtfarbe 840, - zur Verwendung mit elektronischen Vorschaltgeräten (nicht Gegenstand dieser Auskunft) bestimmt. "Elektrische Entladungslampe, Glühkathoden-Leuchtstofflampe mit zwei Lampensockeln, nicht für die elektrische Beleuchtung bestimmter Luftfahrzeuge"

DEM/2169/04-1Erteilt von DEGültig bis 2010-07-13

Leuchtstofflampe, - aus einer Glühkathoden-Leuchtstoffröhre mit zwei Lampensockeln und je zwei Anschlusspins, - mit einer Leistung von 4 W (Abbildung siehe Anlage). - zur Verwendung mit konventionellen oder elektronischen Vorschaltgeräten (nicht Gegenstand dieser vZTA). "Elektrische Entladungslampe, Glühkathoden-Leuchtstofflampe mit zwei Lampensockeln, nicht für elektrische Beleuchtung für bestimmte Luftfahrzeuge"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8539

Zu Unterpositionen 8539 31 10 bis 8539 39 80: Hierher gehören z. B.: 1. Xenonröhren; 2. Spektrallampen; 3. Glimmlampen; 4. Ziffern- und Buchstabenanzeigeröhren.

Pos. 8539

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 716/2010 der Kommission vom 6. August 2010 (ABl. EU Nr. L 210/22) (RV L 716/10), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Eine Ware, bestehend aus: - einer Quecksilberdampf-Hochdrucklampe mit innenverspiegeltem Reflektor, - Verkabelung, - Lüftungsöffnungen, - einem Einbaurahmen mit Griff und - einem Anschluss. Die Ware ist zur Verwendung in Projektoren bestimmt. Unterposition 8539 32 20 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 Buchstabe a zu Abschnitt XVI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8539, 8539 32 und 8539 32 20. Da die Ware als Teil eines Projektors angesehen wird, gilt Anmerkung 2 zu Abschnitt XVI. …

Kapitel 85

1. Zu Kapitel 85 gehören nicht: a) Bettdecken, Heizkissen, Fußwärmer und ähnliche Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung; Kleidung, Schuhe, Ohrenschützer und andere am Körper zu tragende Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung (RV E8501A00); b) Glaswaren der Position 7011 (RV E8501B00); c) Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8486 (RV E8501C00); d) Staubsauger von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art (Position 9018) (RV E8501D00); oder e) elektrisch beheizte Möbel des Kapitels 94 (RV E8501E00). 2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen (RV E8502100). Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504 (RV E8502200). 3. …

Abschnitt XVI

1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8539.31.10.90.0?

Die Zolltarifnummer 8539.31.10.90.0 umfasst Entladungslampen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8539.31.10.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 8539.31.10.90.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8539.31.10.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 853931. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8539.31.10.90.0?

8539.31.10.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8539.31.10.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

8539.31.10.90.0 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8539 Elektrische Glühlampen und Entladungslampen, einschließlich innenverspiegelte Scheinwerferlampen (sealed beam lamp units) und Ultraviolett- und Infrarotlampen; Bogenlampen > 853931 Entladungslampen, ausgenommen Ultraviolettlampen, Glühkathoden-Leuchtstofflampen > 85393110 mit zwei Lampensockeln > 8539311090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8539.31.10.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8539.31.10.90.0 erfasst, zum Beispiel DEM/4421/08-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8539.31.10.90.0?

Warennummer 8539.31.10.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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