Zolltarifnummer 8544.30.00.89.0: Zündkabelsätze und andere Kabelsätze von der für Beförderungsmittel verwendeten Art…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8544.30.00.89.0 steht für Zündkabelsätze und andere Kabelsätze von der für Beförderungsmittel verwendeten Art, andere :, anderes. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8544.30.00.89.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 85. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 8544.30.00.89.0
- Drittlandszoll
- 3,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
- 8544Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, Kabel (einschließlich Koaxialkabel) und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen
- 8544.30Zündkabelsätze und andere Kabelsätze von der in Beförderungsmitteln verwendeten Art
- 8544.30.00Zündkabelsätze und andere Kabelsätze von der für Beförderungsmittel verwendeten Art
- 8544.30.00.89anderes
- 8544.30.00.89.0Zündkabelsätze und andere Kabelsätze von der für Beförderungsmittel verwendeten Art, andere :, anderes
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8544.30.00.89.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Kabelsatz, in zwei unterschiedlichen Ausführungen, - mit einer Länge von ca. 200 mm oder ca. 536 mm, - bestehend jeweils aus zwei einzeln isolierten, elektrischen Kabeln, teilweise in einem gemeinsamen Kabelmantel, - an den Enden jeweils mit einem Anschlussstück versehen, - für eine Spannung von weniger als 1000 V, - als Kabelsatz zur Verwendung als Verbindungskabel für die Datenübertragung zwischen verschiedenen elektrischen Geräten in Kraftfahrzeugen. Das Erzeugnis ist als "isoliertes elektrisches Kabel, keine Ware der Unterpositionen (HS) 8544 11 bis 8544 20, Kabelsatz von der für Beförderungsmittel verwendeten Art, nicht für zivile Luftfahrzeuge, nicht von den Codenummern 8544 3000 30 0 bis 8544 3000 85 0 erfasst" einzureihen.
Kabelsatz, - mit einer Länge von ca. 1647 mm, - bestehend aus zwei einzeln isolierten, elektrischen Kabeln (sog. "Y-Kabel"), - auf einer Seite mit einem gemeinsamen HSAL2-Steckverbinder, an den beiden anderen Enden jeweils mit einem Anschlussstück versehen, - für eine Spannung von weniger als 1000 V, - als Kabelsatz zur Verwendung als Verbindungskabel für die Datenübertragung zwischen verschiedenen elektrischen Geräten in Kraftfahrzeugen. Das Erzeugnis ist als "isoliertes elektrisches Kabel, keine Ware der Unterpositionen (HS) 8544 11 bis 8544 20, Kabelsatz von der für Beförderungsmittel verwendeten Art, nicht für zivile Luftfahrzeuge, nicht von den Codenummern 8544 3000 30 0 bis 8544 3000 85 0 erfasst" einzureihen.
Kabelsatz, in acht unterschiedlichen Ausführungen, - in verschiedenen Längen von ca. 1052 - 3112 mm, - bestehend jeweils aus zwei einzeln isolierten, elektrischen Kabeln (sog. "Y-Kabel"), - an einem Ende mit einem gemeinsamen Steckverbinder, an den anderen beiden Enden jeweils mit einem Anschlussstück versehen, - für eine Spannung von weniger als 1000 V, - zur Verwendung als Kabelsatz zur Datenübertragung zwischen verschiedenen elektrischen Geräten in Kraftfahrzeugen. Die Ware ist als "Kabelsatz von der für Beförderungsmittel verwendeten Art, nicht für zivile Luftfahrzeuge, nicht von den Codenummern 8544 3000 30 0 bis 8544 3000 85 0 erfasst" einzureihen.
Kabelsatz, in acht unterschiedlichen Ausführungen, - in verschiedenen Längen, - bestehend jeweils aus zwei einzeln isolierten, elektrischen Kabeln (sog. "Y-Kabel"), - auf einer Seite mit einem gemeinsamen HSAL2-Steckverbinder, an den beiden anderen Enden jeweils mit einem gerätespezifischen Anschlussstück (u.a. USB MINI-B Plug) versehen, - für eine Spannung von weniger als 1000 V, - als Kabelsatz zur Verwendung als Verbindungskabel für die Datenübertragung zwischen verschiedenen elektrischen Geräten in Kraftfahrzeugen. Das Erzeugnis ist als "isoliertes elektrisches Kabel, keine Ware der Unterpositionen (HS) 8544 11 bis 8544 20, Kabelsatz von der für Beförderungsmittel verwendeten Art, nicht für zivile Luftfahrzeuge, nicht von den Codenummern 8544 3000 30 0 bis 8544 3000 85 0 erfasst" einzureihen.
Kabelsatz, in zwei unterschiedlichen Ausführungen, - mit einer Länge von ca. 1462 mm oder ca. 1812 mm, - bestehend jeweils aus zwei einzeln isolierten, elektrischen Kabeln (sog. "Y-Kabel"), - auf einer Seite mit einem gemeinsamen HSAL2-Steckverbinder, an den beiden anderen Enden jeweils mit einem Anschlussstück versehen, - für eine Spannung von weniger als 1000 V, - als Kabelsatz zur Verwendung als Verbindungskabel für die Datenübertragung zwischen verschiedenen elektrischen Geräten in Kraftfahrzeugen. Das Erzeugnis ist als "isoliertes elektrisches Kabel, keine Ware der Unterpositionen (HS) 8544 11 bis 8544 20, Kabelsatz von der für Beförderungsmittel verwendeten Art, nicht für zivile Luftfahrzeuge, nicht von den Codenummern 8544 3000 30 0 bis 8544 3000 85 0 erfasst" einzureihen.
Kabelsatz, sog. "Akku Konnektor", im Wesentlichen - aus 7 unterschiedlich langen, isolierten, elektrischen Leitern bestehend, an einem Ende mit einer gemeinsamen gerätespezifischen Steckvorrichtung, an den anderen Enden mit unterschiedlichen Anschlussstücken ausgestattet (z.T. verschraubbar oder mit Rastzungen), teilweise mit einem zusätzlichen Kabelschlauch ummantelt, - für eine Spannung von weniger als 1000 Volt, - konfektioniert für den Einbau in Elektrofahrräder der Position 8711 (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) zum Verbinden des Akkumulators mit verschiedenen elektrischen Komponenten (z.B. dem Controller) des E-Bikes. Die Ware ist als "isoliertes elektrisches Kabel, keine Ware der Unterpositionen (HS) 8544 11 und 8544 20, Kabelsatz von der für Beförderungsmittel verwendeten Art, nicht für zivile Luftfahrzeuge, nicht von den TARIC-Unterpositionen 8544 3000 30 bis 8544 3000 85 erfasst" einzureihen.
Kabelsatz, sog. "Kabelbaum", - bestehend aus einem in unterschiedlichen Farben isolierten, 7-adrigen Kabel (AWG 20; 7 x 0,32 mm), das sich über ein t-förmiges Verbindungsstück in zwei Kabelstränge unterschiedlicher Länge teilt, an den Enden mit verschiedenen, spezifischen Anschlussstücken versehen, die Kabelstränge sind zum Schutz zusätzlich jeweils mit einem Wellrohr versehen, - für eine Spannung von ca. 34 Volt, - nach Einbau in ein Kraftfahrzeug zur Verwendung als Verbindungskabel zwischen der Motor-Steuerelektronik und Sensoren. Die Ware ist als "Kabelsatz von der für Beförderungsmittel verwendeten Art, nicht von den Codenummern 8544 3000 10 0 bis 8544 3000 85 0" einzureihen.
Y-Kabel, aus zwei jeweils zweiadrigen Kabeln von ca. 10 cm Länge, an einem Ende gemeinsam in einem zweipoligen Anschlussstück endend, an den anderen Enden jeweils mit einem zweipoligen Anschlussstück versehen, zur Verwendung an elektrisch angetriebenen Fahrrädern (sog. E-Bikes) zum elektrischen Anschluss von Scheinwerfer und Rücklicht. Die Ware ist als "elektrisches Kabel, Kabelsatz von der für Beförderungsmittel verwendeten Art, nicht von Unterposition 8544 3000 10 bis 8544 3000 70 erfasst" einzureihen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören als elektrische Leiter verwendete Drähte, Kabel und andere Leiter (z. B. Schnüre, Bänder, Stäbe aller Art), sofern sie zu elektrotechnischen Zwecken isoliert sind. Sie gehören hierher, gleichgültig, ob sie für Maschinen, Apparate, Geräte oder Installationen oder für Innenleitungen oder Außenleitungen (unterirdisch oder unter Wasser verlegte Leitungen, Freileitungen usw.) verwendet werden. Zu dieser Position gehören sowohl einfache, manchmal sehr dünne, isolierte Drähte als auch komplizierte Kabel mit großem Durchmesser. Hierher gehören auch nichtmetallische Leiter. Die Waren dieser Position bestehen aus folgenden Elementen: A) Einer leitenden Seele, die von einer oder mehreren isolierenden Umhüllungen umgeben ist. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1142/2008 der Kommission vom 13. November 2008 (ABl. EU Nr. L 308/11 vom 19. November 2008): Kabel, mit einer Länge von etwa 250 cm, ausschließlich mit einem Videospielgerät der Position 9504 verwendet. Das Kabel ist an einem Ende mit einem spezifischen Anschluss für das Videospielgerät und am anderen Ende mit fünf Anschlussstücken zur Verbindung mit einem Monitor oder einem Fernsehgerät ausgestattet. Die Daten können über das Kabel vom Videospielgerät an den Monitor oder das Fernsehgerät übertragen und je nach Inhalt auf dem Bildschirm als Videospiel, Video oder Foto angezeigt oder als Ton wiedergegeben werden. Unterposition 8544 42 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8544, 8544 42 und 8544 42 90. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 16. Mai 2019 in der Rechtssache C-138/18 Tenor 1. Anmerkung 2 Buchst. a zu Kapitel 90 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1031/2008 der Kommission vom 19. September 2008 geänderten Fassung in Verbindung mit den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur ist dahin auszulegen, dass sich die darin enthaltene Wendung "Teile und Zubehör, die sich als Waren einer Position des Kapitels 90 oder des Kapitels 84, 85 oder 91 ... darstellen" nur auf die vierstelligen Positionen dieser Kapitel bezieht. 2. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 6. November 2013 Rechtssache 4 K 48/13 Einreihung einer „Junction Box XX“ in die Kombinierte Nomenklatur Leitsatz Ein mit Anschlussstücken versehenes Kabel, das zur Verbindung von Solarmodulen bestimmt ist, bei dem eine Kunststoffbox zwischengeschaltet ist, in dem sich eine Sicherungsdiode befindet, ist der Unterposition 8544 42 90 90 zuzuweisen. Es handelt sich nicht um ein Teil eines Solarmoduls und kann daher nicht in die Unterposition 8541 90 00 eingereiht werden. Aus den Entscheidungsgründen: … Zur Warenbeschreibung heißt es: Elektrisches Kabel mit Anschlussstücken, sog. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8544.30.00.89.0?
Die Zolltarifnummer 8544.30.00.89.0 umfasst Zündkabelsätze und andere Kabelsätze von der für Beförderungsmittel verwendeten Art, andere :, anderes. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8544.30.00.89.0?
Der Drittlandszollsatz für 8544.30.00.89.0 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8544.30.00.89.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 854430. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8544.30.00.89.0?
8544.30.00.89.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8544.30.00.89.0 im Zolltarif eingeordnet?
8544.30.00.89.0 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8544 Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, Kabel (einschließlich Koaxialkabel) und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen > 854430 Zündkabelsätze und andere Kabelsätze von der in Beförderungsmitteln verwendeten Art > 85443000 Zündkabelsätze und andere Kabelsätze von der für Beförderungsmittel verwendeten Art > 8544300089 anderes. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8544.30.00.89.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8544.30.00.89.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI30272/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8544.30.00.89.0?
Warennummer 8544.30.00.89.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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