Zolltarifnummer 8544.49.93.30: Elektrische Leiter: - für eine Spannung von nicht mehr als 80 V, - aus einer…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8544.49.93.30 steht für Elektrische Leiter: - für eine Spannung von nicht mehr als 80 V, - aus einer Platin-Iridium-Legierung - mit Poly(tetrafluorethylen) überzogen, - ohne Anschlussstücke, zur Verwendung bei der Herstellung von Hörhilfen, Implantaten und Sprachprozessoren. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8544.49.93.30 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 85. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8544.49.93.30
- Drittlandszoll
- 3,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
- 8544Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, Kabel (einschließlich Koaxialkabel) und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen
- 8544.49andere elektrische Leiter, für eine Spannung von 1 000 V oder weniger, andere
- 8544.49.93andere, andere, für eine Spannung von 80 V oder weniger
- 8544.49.93.30Elektrische Leiter: - für eine Spannung von nicht mehr als 80 V, - aus einer Platin-Iridium-Legierung - mit Poly(tetrafluorethylen) überzogen, - ohne Anschlussstücke, zur Verwendung bei der Herstellung von Hörhilfen, Implantaten und Sprachprozessoren
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8544.49.93.30
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1C005"Superconductive" "composite" conductors in lengths exceeding 100 m or with a mass exceeding 100 g, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich bei gegenständlicher Ware um einen elektrischen Leiter in Form eines silberfarbenen, mit PTFE überzogenen Multistranddrahtes, ausgelegt für eine Spannung von unter 80 V. Der Multistranddraht besteht aus 9 verdrillten Einzeldrähten aus einer Platin-Iridium-Legierung, der Durchmesser inkl. Isolierung beträgt ca. 0,15 mm. Die Gestellung erfolgt in verschiedenen Längen auf einer Spule. Die Ware wird in Hörimplantate verbaut. (Abbildung siehe Anhang) (Alle Angaben lt. Antragsteller)
Es handelt sich bei gegenständlicher Ware um einen elektrischen Leiter in Form eines silberfarbenen, mit PTFE überzogenen Einzeldrahtes, ausgelegt für eine Spannung von unter 80 V. Der Draht besteht aus einer Platin-Iridium-Legierung; der Durchmesser inkl. Isolierung beträgt ca. 0,089 mm. Die Gestellung erfolgt in verschiedenen Längen auf einer Spule. Der Draht wird in Hörimplantate verbaut. (Abbildung siehe Anhang) (Alle Angaben lt. Antragsteller)
Es handelt sich bei gegenständlicher Ware um einen elektrischen Leiter in Form eines silberfarbenen, mit PTFE überzogenen Einzeldrahtes, ausgelegt für eine Spannung von unter 80 V. Der Draht besteht aus einer Platin-Iridium-Legierung, der Durchmesser inkl. Isolierung beträgt ca. 0,036 mm. Die Gestellung erfolgt in verschiedenen Längen auf einer Spule. Der Draht wird in Hörimplantate verbaut. (Abbildung siehe Anhang) (Alle Angaben lt. Antragsteller)
Es handelt sich bei gegenständlicher Ware um einen elektrischen Leiter in Form eines silberfarbenen, mit PTFE überzogenen Litzendrahtes, ausgelegt für eine Spannung von unter 80 V. Der Litzendraht besteht aus 9 Einzeldrähten aus einer Platin-Iridium-Legierung; der Durchmesser inkl. Isolierung beträgt ca. 0,15 mm. Die Gestellung erfolgt in verschiedenen Längen auf einer Spule. Die Ware wird in Hörimplantate verbaut. (Abbildung siehe Anhang) (Alle Angaben lt. Antragsteller)
Es handelt sich bei gegenständlicher Ware um einen elektrischen Leiter in Form eines silberfarbenen, mit PTFE überzogenen Einzeldrahtes, lt. Antragsteller ausgelegt für eine Spannung von unter 80 V. Der Draht besteht aus einer Platin-Iridium-Legierung; der Durchmesser ohne Überzug beträgt ca. 0,12 mm. Die Gestellung erfolgt in verschiedenen Längen auf einer Spule. Der Draht wird lt. Antragsteller in Hörimplantate verbaut. (Abbildung siehe Anhang)
Es handelt sich bei gegenständlicher Ware um einen elektrischen Leiter in Form eines silberfarbenen, mit PTFE überzogenen Einzeldrahtes, ausgelegt für eine Spannung von unter 80 V. Der Draht besteht aus einer Platin-Iridium-Legierung; der Durchmesser inkl. Isolierung beträgt ca. 0,178 mm. Die Gestellung erfolgt in verschiedenen Längen auf einer Spule. Der Draht wird in Hörimplantate verbaut. (Abbildung siehe Anhang) (Alle Angaben lt. Antragsteller)
Es handelt sich bei gegenständlicher Ware um einen elektrischen Leiter in Form eines silberfarbenen, mit PTFE überzogenen Einzeldrahtes, ausgelegt für eine Spannung von unter 80 V. Der Draht besteht aus einer Platin-Iridium-Legierung; der Durchmesser inkl. Isolierung beträgt ca. 0,178 mm. Die Gestellung erfolgt in verschiedenen Längen auf einer Spule. Der Draht wird in Hörimplantate verbaut. (Abbildung siehe Anhang) (Alle Angaben lt. Antragsteller)
Es handelt sich bei gegenständlicher Ware um einen elektrischen Leiter in Form von drei mit PTFE überzogenen, parallel liegend verdrillten, silberfarbenen Einzeldrähten. Lt. Antragsteller ist die Ware ausgelegt für eine Spannung von unter 80 V. Der Draht besteht aus einer Platin-Iridium-Legierung; der Durchmesser ohne Überzug beträgt ca. 0,25 mm. Der verdrillte Teil der Ware hat eine Länge von ca. 76 mm; an beiden Enden befindet sich ein nicht verdrillter Teil (mit ca. 14 und 29 mm Länge). Die Gestellung erfolgt in einem durchsichtigen Kunststoffblister. Die Ware wird lt. Antragsteller in Hörimplantate verbaut. (Abbildung siehe Anhang)
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören als elektrische Leiter verwendete Drähte, Kabel und andere Leiter (z. B. Schnüre, Bänder, Stäbe aller Art), sofern sie zu elektrotechnischen Zwecken isoliert sind. Sie gehören hierher, gleichgültig, ob sie für Maschinen, Apparate, Geräte oder Installationen oder für Innenleitungen oder Außenleitungen (unterirdisch oder unter Wasser verlegte Leitungen, Freileitungen usw.) verwendet werden. Zu dieser Position gehören sowohl einfache, manchmal sehr dünne, isolierte Drähte als auch komplizierte Kabel mit großem Durchmesser. Hierher gehören auch nichtmetallische Leiter. Die Waren dieser Position bestehen aus folgenden Elementen: A) Einer leitenden Seele, die von einer oder mehreren isolierenden Umhüllungen umgeben ist. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1142/2008 der Kommission vom 13. November 2008 (ABl. EU Nr. L 308/11 vom 19. November 2008): Kabel, mit einer Länge von etwa 250 cm, ausschließlich mit einem Videospielgerät der Position 9504 verwendet. Das Kabel ist an einem Ende mit einem spezifischen Anschluss für das Videospielgerät und am anderen Ende mit fünf Anschlussstücken zur Verbindung mit einem Monitor oder einem Fernsehgerät ausgestattet. Die Daten können über das Kabel vom Videospielgerät an den Monitor oder das Fernsehgerät übertragen und je nach Inhalt auf dem Bildschirm als Videospiel, Video oder Foto angezeigt oder als Ton wiedergegeben werden. Unterposition 8544 42 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8544, 8544 42 und 8544 42 90. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 16. Mai 2019 in der Rechtssache C-138/18 Tenor 1. Anmerkung 2 Buchst. a zu Kapitel 90 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1031/2008 der Kommission vom 19. September 2008 geänderten Fassung in Verbindung mit den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur ist dahin auszulegen, dass sich die darin enthaltene Wendung "Teile und Zubehör, die sich als Waren einer Position des Kapitels 90 oder des Kapitels 84, 85 oder 91 ... darstellen" nur auf die vierstelligen Positionen dieser Kapitel bezieht. 2. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 6. November 2013 Rechtssache 4 K 48/13 Einreihung einer „Junction Box XX“ in die Kombinierte Nomenklatur Leitsatz Ein mit Anschlussstücken versehenes Kabel, das zur Verbindung von Solarmodulen bestimmt ist, bei dem eine Kunststoffbox zwischengeschaltet ist, in dem sich eine Sicherungsdiode befindet, ist der Unterposition 8544 42 90 90 zuzuweisen. Es handelt sich nicht um ein Teil eines Solarmoduls und kann daher nicht in die Unterposition 8541 90 00 eingereiht werden. Aus den Entscheidungsgründen: … Zur Warenbeschreibung heißt es: Elektrisches Kabel mit Anschlussstücken, sog. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8544.49.93.30?
Die Zolltarifnummer 8544.49.93.30 umfasst Elektrische Leiter: - für eine Spannung von nicht mehr als 80 V, - aus einer Platin-Iridium-Legierung - mit Poly(tetrafluorethylen) überzogen, - ohne Anschlussstücke, zur Verwendung bei der Herstellung von Hörhilfen, Implantaten und Sprachprozessoren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8544.49.93.30?
Der Drittlandszollsatz für 8544.49.93.30 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8544.49.93.30?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 854449. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8544.49.93.30?
8544.49.93.30 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8544.49.93.30 im Zolltarif eingeordnet?
8544.49.93.30 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8544 Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, Kabel (einschließlich Koaxialkabel) und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen > 854449 andere elektrische Leiter, für eine Spannung von 1 000 V oder weniger, andere > 85444993 andere, andere, für eine Spannung von 80 V oder weniger. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8544.49.93.30?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8544.49.93.30 erfasst, zum Beispiel ATBTI2025000775-DEC. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 8544.49.93.30 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8544.49.93.30 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C005. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8544.49.93.30?
TARIC-Code 8544.49.93.30 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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