Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8544.70: Kabel aus optischen Fasern

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8544.70 steht für Kabel aus optischen Fasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8544.70 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 85. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8544.70
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  2. 8544Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, Kabel (einschließlich Koaxialkabel) und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen
  3. 8544.70Kabel aus optischen Fasern

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8544.70

HS-Code8544.706 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE21449/16-1Erteilt von DEGültig bis 2020-01-15

Optisches Kabel, sog. "Lichtwellenleiter Anschlusskabel", - bestehend aus einem Kabel aus einer mit einer Kunststoffhülle ummantelten polymeren optischen Faser sowie zwei Toslink-Steckern an den Enden, - bestimmt zur Übertragung von Audiosignalen im Wesentlichen bei Geräten der Unterhaltungselektronik, - aufgemacht in einer Blisterverpackung. Die Ware ist als "Kabel aus einer optischen, einzeln umhüllten Faser, mit Anschlussstücken versehen" einzureihen.

DE4817/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-10-23

Optisches Kabel, sog. "Poppstar Premium optisches Toslink-auf-Stereo-Klinke-Audio-Kabel" (Art.-Nrn. 1007999 und 1008000), - bestehend aus einem Kabel aus einer mit einer Kunststoffhülle ummantelten polymeren optischen Faser, mit zwei Toslink-Steckern an den Enden, mit einer Länge von ca. 200 bzw. 500 cm, - bestimmt zur Übertragung von Audiosignalen im Wesentlichen bei Geräten der Unterhaltungselektronik. Die Ware ist als "Kabel aus einer optischen, einzeln umhüllten Faser, mit Anschlussstücken versehen" einzureihen.

DE4806/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-10-23

Optisches Kabel, sog. "Poppstar Premium optisches Toslink-auf-Stereo-Klinke-Audio-Kabel" (Art.-Nrn. 1007999 und 1008000), - bestehend aus einem Kabel aus einer mit einer Kunststoffhülle ummantelten polymeren optischen Faser, mit zwei Toslink-Steckern an den Enden, mit einer Länge von ca. 200 bzw. 500 cm, - bestimmt zur Übertragung von Audiosignalen im Wesentlichen bei Geräten der Unterhaltungselektronik. Die Ware ist als "Kabel aus einer optischen, einzeln umhüllten Faser, mit Anschlussstücken versehen" einzureihen.

DE4561/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-10-06

Bei dem sog. Installationskit "InvisiLight" handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, in unterschiedlichen Ausführungen, im Wesentlichen bestehend: - für die Verlegung von Glasfaserkabeln zur Übertragung von optischen Signalen in Einfamilienhäusern aus einem konfektionierten Glasfaserkabel mit einer optischen SM-Faser (Core/Cladding/Coating: ca. 0,5 µm/125 µm/242 µm) mit Pufferschichten in einem Kabelmantel, in unterschiedlichen Längen (bis 40 m), - für die Verlegung in Mehrfamilienhäusern aus einem Glasfaserkabel aus 12 optischen SM-Fasern (wie oben) mit Pufferschichten in einem Kabelmantel, teilweise mit Anschlussstücken, in den Längen von 100 m oder 300 m, - jeweils gemeinsam mit Verlegezubehör wie z.B. Schrauben, Dübel, Kleber, Klebepistole, Aufbewahrungsbox des Kabels für die Wandmontage, Abdeckkappen, Adapter und Montageanleitung in einem Kunststoffbeutel verpackt. Das optische Kabel ist im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung charakterbestimmend. Die Warenzusammenstellung ist als "Kabel, aus einzeln umhüllten, optischen Fasern" einzureihen.

SETIL 2013-2396Erteilt von SEGültig bis 2019-07-03

Fiberkabel enligt uppgift bestående av glaskärna försedd med plasthölje. Kabeln, som har en kontakt i vardera ände, har längden 1 m och vikten 10 g. Fiberkabeln leder ljus mellan kretskort monterade i ett chassi.

DE10262/11-1Erteilt von DEGültig bis 2018-03-18

Verteilerschrank für optische Kabel, zusammengesetzte Ware aus - einem Metallschrank aus lackiertem Stahlblech, in unterschiedlichen Größen, mit spezifischer Inneneinrichtung aus Metall, mit abschließbarer Frontklappe, - einem -je nach Kundenanforderung spezifizierten- optischen Eingangskabel, - einer passiven, vorkonfektionierten und fertig im Schrank installierten Verteilung aus optischen Kabeln mit Anschlussstücken -für je nach Kundenanforderung 144, 288 oder 432 Endstellen- und - einem -nach Kundenanforderung spezifizierten- optischen Ausgangskabel. Die Ware dient nach Installation in einem Glasfaser-Telekommunikationsnetzwerk der passiven Aufteilung optischer Breitbandsignale als letzte Verteilerstelle vor den Endanschlüssen. Sowohl von der Bedeutung hinsichtlich der Verwendung, als auch vom Wert sind die optischen Kabel mit Anschlussstücken der Pos. 8544 charakterbestimmend. Die Ware ist als "Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, mit Anschlussstücken versehen" einzureihen.

DE23574/10-1Erteilt von DEGültig bis 2017-07-13

Die optischen Kabel bestehen aus 2 bis 12 Lichtwellenleiterbündeladern, mit je 6 oder 12 Fasern pro Bündelader und enthalten somit 12 - 144 Fasern pro Kabel. Die optischen Fasern sind mit einer dreifachen Schicht aus UV-Acrylat beschichtet und bilden in einer Aderhülle, mit Stützelement und Reißfaden sowie Zugentlastungsmaterial in einem gemeinsamen Außenmantel eine Bündelader. Die Kabel haben einen Außendurchmesser von 9,8 bis 14,6 mm. Die Ware ist als "Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern" einzureihen.

DE23575/10-1Erteilt von DEGültig bis 2017-07-13

Die optischen Kabel bestehen aus 2 bis 12 Lichtwellenleiterbündeladern, mit je 6 oder 12 Fasern pro Bündelader und enthalten somit 12 - 144 Fasern pro Kabel. Die optischen Fasern sind mit einer dreifachen Schicht aus UV-Acrylat beschichtet und bilden in einer Aderhülle, mit Stützelement und Quellvlies sowie Zugentlastungsmaterial in einem gemeinsamen Außenmantel eine Bündelader. Die Kabel haben einen Außendurchmesser von 10,5 bis 14,9 mm. Die Ware ist als "Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern" einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8544

Zu Unterposition 8544 70 00: Hierher gehören auch optische Faserkabel, z. B. für die Telekommunikation, aus einer oder mehreren optischen Fasern der Position 9001, die einzeln mit einer zweifachen Acrylat-Polymer-Beschichtung umgeben sind. Die Beschichtung besteht aus einer inneren Lage aus weichem und einer äußeren Lage aus hartem Acrylat, letztere kann zur Kennzeichnung der Fasern gefärbt oder in verschiedenen Farben überzogen sein. Die optischen Fasern sind einzeln mit der zweifachen Beschichtung umgeben; sie stellen für sich gesehen noch keine optischen Faserkabel der Position 8544 dar, solange sie nicht mit einem Schutzmantel versehen sind. Die zweifache Beschichtung der einzelnen optischen Fasern bietet Schutz und stabilisiert die Struktur, indem sie die einzelnen Fasern beispielsweise gegen Bruch und Abrieb schützt. …

Pos. 8544

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1142/2008 der Kommission vom 13. November 2008 (ABl. EU Nr. L 308/11 vom 19. November 2008): Kabel, mit einer Länge von etwa 250 cm, ausschließlich mit einem Videospielgerät der Position 9504 verwendet. Das Kabel ist an einem Ende mit einem spezifischen Anschluss für das Videospielgerät und am anderen Ende mit fünf Anschlussstücken zur Verbindung mit einem Monitor oder einem Fernsehgerät ausgestattet. Die Daten können über das Kabel vom Videospielgerät an den Monitor oder das Fernsehgerät übertragen und je nach Inhalt auf dem Bildschirm als Videospiel, Video oder Foto angezeigt oder als Ton wiedergegeben werden. Unterposition 8544 42 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8544, 8544 42 und 8544 42 90. …

Pos. 8544

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 16. Mai 2019 in der Rechtssache C-138/18 Tenor 1. Anmerkung 2 Buchst. a zu Kapitel 90 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1031/2008 der Kommission vom 19. September 2008 geänderten Fassung in Verbindung mit den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur ist dahin auszulegen, dass sich die darin enthaltene Wendung "Teile und Zubehör, die sich als Waren einer Position des Kapitels 90 oder des Kapitels 84, 85 oder 91 ... darstellen" nur auf die vierstelligen Positionen dieser Kapitel bezieht. 2. …

Pos. 8544

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 6. November 2013 Rechtssache 4 K 48/13 Einreihung einer „Junction Box XX“ in die Kombinierte Nomenklatur Leitsatz Ein mit Anschlussstücken versehenes Kabel, das zur Verbindung von Solarmodulen bestimmt ist, bei dem eine Kunststoffbox zwischengeschaltet ist, in dem sich eine Sicherungsdiode befindet, ist der Unterposition 8544 42 90 90 zuzuweisen. Es handelt sich nicht um ein Teil eines Solarmoduls und kann daher nicht in die Unterposition 8541 90 00 eingereiht werden. Aus den Entscheidungsgründen: … Zur Warenbeschreibung heißt es: Elektrisches Kabel mit Anschlussstücken, sog. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8544.70?

Die Zolltarifnummer 8544.70 umfasst Kabel aus optischen Fasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8544.70?

Der Drittlandszollsatz für 8544.70 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8544.70?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 854470. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8544.70?

8544.70 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8544.70 im Zolltarif eingeordnet?

8544.70 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8544 Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, Kabel (einschließlich Koaxialkabel) und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8544.70?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8544.70 erfasst, zum Beispiel DE21449/16-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8544.70?

HS-Unterposition 8544.70 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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