Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8545.20.00.00.0: Kohlebürsten

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8545.20.00.00.0 steht für Kohlebürsten. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8545.20.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 85. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
8545.20.00.00.0
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
3

Einordnung im Zolltarif

  1. 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  2. 8545Kohleelektroden, Kohlebürsten, Lampenkohlen, Batterie- und Elementekohlen und andere Waren für elektrotechnische Zwecke, aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch in Verbindung mit Metall
  3. 8545.20Kohlebürsten
  4. 8545.20.00.00.0Kohlebürsten

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8545.20.00.00.0

HS-Code8545.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8545.20.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8545.20.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer8545.20.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI18050/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-06-18

Kohlebürste, Köcherkohle komplett, CA40 538500030 - aus einem quaderförmigen Block aus Silber-Graphit-Pulver, gepresst, gesintert und geschliffen, mit eingepresster Kupferlitze mit Kontaktteil und einer Druckfeder aus Stahl, - zur Verwendung als Kontakt/Schleifmedium zwischen Bürstenblock und Schleifring zur Datenübertragung. "Kohlebürsten"

DEBTI7882/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-09-02

Kohlebürste, Art.-Nr. 503-798-99-99 (Abbildung siehe Anlage), - aus einem annähernd quaderförmigen Graphitkörper (Abmessungen ca. 11 x 4 x 3 mm) mit einge- presster Kupferlitze (Länge ca. 10 mm), - zur Verwendung als Gleitkontakt in einem Elektromotor. "Kohlebürste"

DE21647/10-1Erteilt von DEGültig bis 2017-01-17

Kohlebürste - aus einem quadratischen Graphitkörper (Abmessungen ca. 10 x 6 x 4 mm) mit einge- presster Kupferlitze (Länge ca. 25 mm) - Abbildung siehe Anlage -, - zur Verwendung als Gleitkontakt in einem Elektromotor. "Kohlebürste"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8545

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle Waren aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch in Verbindung mit Metall, die durch ihre Form, ihre Abmessungen oder in anderer Weise erkennen lassen, dass sie eigens zu elektrotechnischen Zwecken hergestellt wurden. In der Regel werden diese Waren durch Strangpressen oder Formen (gewöhnlich unter Druck) und Glühen aus einer Masse hergestellt, die außer dem Grundstoff (z. B. Naturkohle, Ruß, Retortenkohle, Koks, natürlicher oder künstlicher Grafit) und den notwendigen Bindemitteln (Pech, Teer und dergleichen) noch verschiedene andere Stoffe, z. B. Metallpulver, enthalten kann. Manchmal sind die Waren dieser Position mit einem durch Elektrolyse oder Zerstäuben aufgetragenen Überzug, insbesondere aus Kupfer, versehen, um z. B. die Leitfähigkeit zu erhöhen oder eine zu rasche Abnutzung zu verhindern. …

Kapitel 85

1. Zu Kapitel 85 gehören nicht: a) Bettdecken, Heizkissen, Fußwärmer und ähnliche Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung; Kleidung, Schuhe, Ohrenschützer und andere am Körper zu tragende Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung (RV E8501A00); b) Glaswaren der Position 7011 (RV E8501B00); c) Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8486 (RV E8501C00); d) Staubsauger von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art (Position 9018) (RV E8501D00); oder e) elektrisch beheizte Möbel des Kapitels 94 (RV E8501E00). 2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen (RV E8502100). Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504 (RV E8502200). 3. …

Abschnitt XVI

1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8545.20.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 8545.20.00.00.0 umfasst Kohlebürsten. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8545.20.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 8545.20.00.00.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8545.20.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 854520. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8545.20.00.00.0?

8545.20.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8545.20.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

8545.20.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8545 Kohleelektroden, Kohlebürsten, Lampenkohlen, Batterie- und Elementekohlen und andere Waren für elektrotechnische Zwecke, aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch in Verbindung mit Metall > 854520 Kohlebürsten. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8545.20.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8545.20.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI18050/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8545.20.00.00.0?

Warennummer 8545.20.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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