Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8545.90.90: Kohleelektroden, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8545.90.90 steht für Kohleelektroden, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8545.90.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 85. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8545.90.90
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  2. 8545Kohleelektroden, Kohlebürsten, Lampenkohlen, Batterie- und Elementekohlen und andere Waren für elektrotechnische Zwecke, aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch in Verbindung mit Metall
  3. 8545.90andere
  4. 8545.90.90Kohleelektroden, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8545.90.90

HS-Code8545.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8545.90.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI27481/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-23

Extrudierte Bipolarplatten (Abbildung siehe Anlage), - spezifisch auf Länge und Breite zugeschnittene, rechteckige flexible Platte aus einem Graphit-PolymerCompound mit einem Anteil an Graphit von mehr als 70%, - mit oder ohne einseitig bzw. beidseitig angerauter Oberfläche lieferbar, - zur Verwendung in Redox-Flow-Batterien zur elektrischen Verbindung der Zellen, fluidische Trennung der Elektrolyte sowie für mechanische Stabilität, Druckverteilung und Abdichtung. "Ware für elektrotechnische Zwecke, aus Graphit, keine Elektroden, keine Kohlebürsten oder Heizwiderstände"

DEBTI52837/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-03

Absorber (Abbildung siehe Anlage), - in Form von schwarzen, quadratischen Platten (Abmessungen ca. 60,96 x 60,96 cm) aus Kohlenstoff mit Bindemittel (Thermoplast), - zur Absorption von elektromagnetischer Wellenenergie durch Umwandlung in Wärmeenergie, - nach entsprechendem Zuschnitt zur Verwendung in unterschiedlichen technischen Bereichen (z. B. bei der Prüfung der elektromagnetischen Verträglichkeit). "Andere Ware für elektrotechnische Zwecke, aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, keine Elektrode, Kohlebürste oder Heizwiderstand, unfertig"

DEBTI47565/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-02-11

Heizelement (Abbildung siehe Anlage) - mit einem elektrischen Heizleiter aus Carbonvlies eingebettet zwischen je zwei Lagen Polyestervlies und PETG-Kunststoff, an beiden Rändern mit jeweils einem elektrisch leitenden Streifen aus in das Gewebe eingearbeiteten Kupferdrähten über die gesamte Länge versehen, - auf Rollen mit verschiedenen Breiten, - zum Einbau in Decken oder Fußböden zur Verwendung als Heizelement. "Ware für elektrotechnische Zwecke aus Carbon, nicht von den Unterpositionen (KN) 8545 11 00 bis 8545 90 10 erfasst"

DEBTI12140/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-06-04

Kohlenstoff-/ Grafitfilz für Redox-Flow-Batterien (Abbildung siehe Anlage), - aus einer spezifisch für die direkte Verwendung zugeschnittenen Platte (Abmessung: 344 x 241 mm) aus Grafitfilz, - zur Verwendung in Redox-Flow-Batterien zur Gewährleistung eines effizienten Ladungsaustauschs zwischen Elektrolyt und Bipolarplatten. "Ware für elektrotechnische Zwecke, aus Grafit, keine Elektroden, keine Kohlebürsten oder Heizwiderstände, Grafitfilz-Platte für Redox-Flow-Batterie"

DEBTI33627/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-04-05

Bipolarplatte für Redox-Flow-Batterien, - spezifisch (meist rechteckig, in exakt für die direkte Verwendung erforderlichen Abmessungen) zugeschnittene Platte aus einem Grafit/Polymer-Compound mit einem Anteil an Grafit von mehr als 80%, - zur Verwendung in Redox-Flow-Batterien zum Separieren des flüssigen Elektrolyten. "Ware für elektrotechnische Zwecke, aus Grafit, keine Elektroden, keine Kohlebürsten oder Heizwiderstände, Bipolarplatte für Redox-Flow-Batterie"

DEBTI33627/22-2Erteilt von DEGültig bis 2026-04-05

Bipolarplatte für Brennstoffzellensysteme, - spezifisch (meist rechteckig) zugeschnittene Platte aus einem Grafit/Polymer - Compound mit einem Anteil an Grafit von mehr als 80%, mit eingepressten Rillen (Flow Field Strukturen), - zur Verwendung in Brennstoffzellensystemen zum Separieren der Zellen. "Ware für elektrotechnische Zwecke, aus Grafit, keine Elektroden, keine Kohlebürsten oder Heizwiderstände, Bipolarplatte für Brennstoffzellen"

DEBTI43444/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-01-16

Gittersatz, - mit mehreren übereinander gestapelten Gittern aus Kohlenstoff, in Form von Scheiben mit unterschiedlichen Durchmessern, - zur Verwendung in Ionenquellen. "Ware für elektrotechnische Zwecke, aus Kohlenstoff, keine Elektroden, keine Kohlebürsten oder Heizwiderstände, Gittersatz für Ionenquellen"

DEBTI41103/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-12-19

Bipolarplatte (Abbildung siehe Anlage: defekte Platte mit abgebrochener Ecke), - in Form einer rechteckigen (meist quadratischen) Platte aus einem Grafit-Polymer-Compound mit einem Anteil an Grafit von 80 bis 90%, mit eingepressten Rillen, mit einer Seitenlänge von bis zu 600 mm und einer Dicke zwischen 0,8 und 6 mm, - zur Verwendung in Brennstoffzellensystemen und Redox-Flow Batterien als Verbindungsplatte zwischen den Einzelzellen. "Ware für elektrotechnische Zwecke, aus Grafit, keine Elektroden, keine Kohlebürsten oder Heizwiderstände, Bipolarplatte"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8545

Zu Unterposition 8545 9090: Hierher gehören z. B.: 1. Blitzschutzkohlen; 2. Kontaktstücke für elektrische Steuergeräte oder Stellwiderstände. Nicht hierher gehört z. B. Elektrodenmasse auf der Grundlage von kohlenstoffhaltigen Massen (Pos. 3824).

Kapitel 85

1. Zu Kapitel 85 gehören nicht: a) Bettdecken, Heizkissen, Fußwärmer und ähnliche Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung; Kleidung, Schuhe, Ohrenschützer und andere am Körper zu tragende Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung (RV E8501A00); b) Glaswaren der Position 7011 (RV E8501B00); c) Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8486 (RV E8501C00); d) Staubsauger von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art (Position 9018) (RV E8501D00); oder e) elektrisch beheizte Möbel des Kapitels 94 (RV E8501E00). 2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen (RV E8502100). Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504 (RV E8502200). 3. …

Abschnitt XVI

1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8545.90.90?

Die Zolltarifnummer 8545.90.90 umfasst Kohleelektroden, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8545.90.90?

Der Drittlandszollsatz für 8545.90.90 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8545.90.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 854590. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8545.90.90?

8545.90.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8545.90.90 im Zolltarif eingeordnet?

8545.90.90 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8545 Kohleelektroden, Kohlebürsten, Lampenkohlen, Batterie- und Elementekohlen und andere Waren für elektrotechnische Zwecke, aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch in Verbindung mit Metall > 854590 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8545.90.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8545.90.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI27481/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8545.90.90?

KN-Code 8545.90.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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