Zolltarifnummer 8547.20.00.00.0: Isolierteile aus Kunststoffen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8547.20.00.00.0 steht für Isolierteile aus Kunststoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8547.20.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 85. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 8547.20.00.00.0
- Drittlandszoll
- 3,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
- 8547Isolierteile, ganz aus Isolierstoffen oder nur mit in die Masse eingepressten einfachen Metallteilen zum Befestigen (z. B. mit eingepressten Hülsen mit Innengewinde), für elektrische Maschinen, Apparate, Geräte oder Installationen, ausgenommen Isolatoren der Position 8546; Isolierrohre und Verbindungsstücke dazu, aus unedlen Metallen, mit Innenisolierung
- 8547.20Isolierteile aus Kunststoffen
- 8547.20.00.00.0Isolierteile aus Kunststoffen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8547.20.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Deckel für EMC-Filter, sog. Housing (Abbildung siehe Anlage), - in Form eines ganz aus Kunststoff, ringförmig nach Zeichnung gefertigten Erzeugnisses mit Befestigungsvorrichtungen, - zur elektrischen Isolation nach dem Einsatz als Deckel für einen sog. EMC- Filter (Isolation zwischen Busbar und Kernmaterial). "Isolierteil, ganz aus Isolierstoffen, für elektrische Maschinen, Apparate, Geräte oder Installationen, kein Isolator der Position 8546, aus Kunststoff"
Deckel für EMC-Filter, sog. Housing (Abbildung siehe Anlage), - in Form eines ganz aus Kunststoff, ringförmig nach Zeichnung gefertigten Erzeugnisses mit Befestigungsvorrichtungen, - zur elektrischen Isolation nach dem Einsatz als Deckel für einen sog. EMC- Filter (Isolation zwischen Busbar und Kernmaterial). "Isolierteil, ganz aus Isolierstoffen, für elektrische Maschinen, Apparate, Geräte oder Installationen, kein Isolator der Position 8546, aus Kunststoff "
Berührungsschutzkappen (Abbildung siehe Anlage), - aus einer Reihe von insgesamt fünf spezifisch geformten isolierenden Kunststoffkörpern, - zur elektrischen Isolation blanker Metallteile (nicht genutzte Anschlüsse) an Automatenschienen von Elektroinstallationen. "Isolierteil, ganz aus Isolierstoffen, für elektrische Maschinen, Apparate, Geräte oder Installationen, kein Isolator der Position 8546, aus Kunststoff"
Kunststoffplättchen aus PET, Battery Insulator (Abbildung siehe Anlage), - in einer in Bezug auf die Verwendung passgenauen, spezifischen Form (ca. 25,4 x 9,53 x 0,25 mm), - zum Zwecke der elektrischen Isolation, hier zur Trennung eines Stromkreises, nach dem Einsetzen in einen Batteriehalter hergestellt. "Isolierteil, ganz aus Isolierstoffen, für elektrische Maschinen, Apparate, Geräte oder Installationen, kein Isolator der Position 8546, ganz aus Kunststoff
Isolierende Abdeckung, - aus einer spezifisch geformten Platte (ca. 617 x 303 x 6 mm) aus Kunststoff (PC), mit Aussparungen und Befestigungsbohrungen, - nach Einbau in ein Akkumulatorenmodul zur elektrischen Isolation zwischen den elektrisch leitenden Komponenten des Moduls und der Gehäuseabdeckung einer Fahrzeugtraktionsbatterie (Akku-Pack) bestimmt. "Isolierteil, ganz aus Isolierstoffen, für elektrische Geräte, kein Isolator der Position 8546, aus Kunststoff, nicht vom TARIC-Code 8547 2000 10 erfasst"
Isolierbecher (Abbildung siehe Anlage), - ganz aus Kunststoff (ETFE/ECTFE) in speziellen Formen (becherförmig, kastenförmig, an einer Seite offen), zur Aufnahme der Batteriebestandteile von Batterien oder Batteriezellen für Herzschrittmacher, Defibrillatoren, EKG-Geräte, …, - zum Zwecke der elektrischen Isolation, hier zur Trennung der Kathoden vom Außengehäuse der Batterien hergestellt. "Isolierteil, ganz aus Isolierstoffen, für elektrische Geräte, kein Isolator der Position 8546, aus Kunststoff"
Isolierteile aus Kunststoff, - aus einem spezifisch geformten isolierenden Kunststoffkörper, mit Öffnungen zur Aufnahme eines elektrisch leitenden Kontaktes bzw. mehrerer elektrisch leitender Kontakte (jeweils nicht Gegenstand dieser vZTA), wobei diese unmittelbar elektrisch voneinander isoliert werden, - zur elektrischen Isolation nach dem Einbau in eine Glas-Metall-Durchführung. "Isolierteil, ganz aus Isolierstoffen, für elektrische Maschinen, Apparate, Geräte oder Installationen, kein Isolator der Position 8546, aus Kunststoff"
Isolierteile aus Kunststoff, - aus einem spezifisch geformten isolierenden Kunststoffkörper, mit Öffnungen zur Aufnahme eines elektrisch leitenden Kontaktes bzw. mehrerer elektrisch leitender Kontakte (jeweils nicht Gegenstand dieser vZTA), wobei diese unmittelbar elektrisch voneinander isoliert werden, - zur elektrischen Isolation nach dem Einbau in eine Glas-Metall-Durchführung "Isolierteil, ganz aus Isolierstoffen, für elektrische Maschinen, Apparate, Geräte oder Installationen, kein Isolator der Position 8546, aus Kunststoff"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 8547 2000: Hierher gehören auch Isolierteile, hergestellt durch Zusammenpressen von vorher mit Kunstharz getränkten Glasfasern oder Lagen aus Papier oder Gewebe, vorausgesetzt, dass es sich um harte und steife Erzeugnisse handelt (siehe die Erläuterungen zu Kapitel 39 des HS, Abschnitt „Allgemeines“, Teil „Kunststoffe in Verbindung mit anderen als textilen Stoffen“, Buchstabe d).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 277/2013 der Kommission vom 19. März 2013 (ABl. EU Nr. L 84/11) (RV L 277/13) Eine aus Kunststoff bestehende Ware mit mehreren kleinen Öffnungen. Hierbei handelt es sich um ein Isolierteil eines Steckers. Es enthält weder Metallkontakte, Anschlüsse noch andere leitfähige Materialien. Die Ware soll elektrische Drähte mit Kontakten (Anschlüssen) oder Kontaktelementen an deren Ende isolieren und fixieren. Die Drähte müssen in die Löcher des Steckers eingeführt werden. Die Ware schützt und isoliert die leitfähigen Kontakte voneinander, um einen Kurzschluss zu verhindern und vor äußeren Einflüssen, damit zum Beispiel der Eintritt von Schmutz verhindert wird. Siehe Abbildung. …
1. Zu Kapitel 85 gehören nicht: a) Bettdecken, Heizkissen, Fußwärmer und ähnliche Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung; Kleidung, Schuhe, Ohrenschützer und andere am Körper zu tragende Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung (RV E8501A00); b) Glaswaren der Position 7011 (RV E8501B00); c) Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8486 (RV E8501C00); d) Staubsauger von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art (Position 9018) (RV E8501D00); oder e) elektrisch beheizte Möbel des Kapitels 94 (RV E8501E00). 2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen (RV E8502100). Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504 (RV E8502200). 3. …
1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8547.20.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 8547.20.00.00.0 umfasst Isolierteile aus Kunststoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8547.20.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 8547.20.00.00.0 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8547.20.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 854720. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8547.20.00.00.0?
8547.20.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8547.20.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
8547.20.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8547 Isolierteile, ganz aus Isolierstoffen oder nur mit in die Masse eingepressten einfachen Metallteilen zum Befestigen (z. B. mit eingepressten Hülsen mit Innengewinde), für elektrische Maschinen, Apparate, Geräte oder Installationen, ausgenommen Isolatoren der Position 8546; Isolierrohre und Verbindungsstücke dazu, aus unedlen Metallen, mit Innenisolierung > 854720 Isolierteile aus Kunststoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8547.20.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8547.20.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI48946/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8547.20.00.00.0?
Warennummer 8547.20.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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