Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8606.10.00: Kesselwagen und dergleichen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8606.10.00 steht für Kesselwagen und dergleichen. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8606.10.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 86. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8606.10.00
Drittlandszoll
1,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 86SCHIENENFAHRZEUGE UND ORTSFESTES GLEISMATERIAL, TEILE DAVON; MECHANISCHE (AUCH ELEKTROMECHANISCHE) SIGNALGERÄTE FÜR VERKEHRSWEGE
  2. 8606Schienengebundene Güterwagen
  3. 8606.10Kesselwagen und dergleichen
  4. 8606.10.00Kesselwagen und dergleichen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8606.10.00

HS-Code8606.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8606.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll1,7 %MFN
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8606

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören die verschiedenen Arten von Güterwagen zur Güterbeförderung auf Bahnnetzen beliebiger Spurweite sowie Loren und Plattformwagen zur Güterbeförderung auf Schienenwegen in Bergwerken, auf Baustellen, in Fabriken, Lagerhäusern usw. Die letztgenannten Fahrzeuge unterscheiden sich im Allgemeinen von den eigentlichen Güterwagen durch das Fehlen der Tragfedern. Neben den üblichen offenen Güterwagen (Flachwagen, Plattformwagen, Kippwagen usw.) und den üblichen gedeckten Güterwagen gehören auch folgende Spezialwagen zu dieser Position: 1) Kesselwagen und dergleichen (z. B. Tankwagen, Fasswagen). 2) Wärmeisolierte Wagen und Kühlwagen. 3) Selbstentladewagen (Kippwagen, Trichterwagen usw.). 4) Tiefladewagen zum Befördern schwerer Güter. 5) Langholzwagen. 6) Güterwagen mit Steingutbehältern zum Befördern von Chemikalien. …

Kapitel 86

1. Zu Kapitel 86 gehören nicht: a) Bahnschwellen aus Holz oder aus Beton, für Schienenwege, sowie Betonelemente zum Bau von Führungsschienen für Luftkissenzüge (Position 4406 oder 6810) (RV E8601A00); b) Oberbaumaterial für Bahnen, aus Eisen oder Stahl, der Position 7302 (RV E8601B00); c) elektrische Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte der Position 8530 (RV E8601C00). 2. Zu Position 8607 gehören insbesondere: a) Achsen, Räder, Radsätze, Radreifen, Radsprengringe, Radkörper und andere Radteile (RV E8602A00); b) Untergestelle, Drehgestelle und Lenkgestelle (RV E8602B00); c) Achslager, Bremsvorrichtungen aller Art (RV E8602C00); d) Puffer, Zughaken und andere Kupplungsvorrichtungen, Faltenbälge (RV E8602D00); e) Wagenkästen und andere Aufbauten (RV E8602E00). 3. …

Abschnitt XVII

1. Zu Abschnitt XVII gehören nicht die in Position 9503 oder 9508 erfassten Waren sowie Rodelschlitten, Bobschlitten und dergleichen (Position 9506) (RV C1701000). 2. Folgende Waren sind nicht als „Teile“ oder als „Zubehör“ einzureihen, auch wenn sie erkennbar für Waren des Abschnitts XVII bestimmt sind: a) Dichtungen und dergleichen aus Stoffen aller Art (Einreihung nach Stoffbeschaffenheit oder nach Position 8484) sowie andere Waren aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1702A00); b) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) (RV C1702B00); c) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge) (RV C1702C00); d) Waren der Position 8306 (RV C1702D00); e) Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8401 bis 8479 sowie Teile davon, ausgenommen Kühler für Waren dieses Absc …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8606.10.00?

Die Zolltarifnummer 8606.10.00 umfasst Kesselwagen und dergleichen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8606.10.00?

Der Drittlandszollsatz für 8606.10.00 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8606.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 860610. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8606.10.00?

8606.10.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8606.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

8606.10.00 steht in dieser Hierarchie: 86 SCHIENENFAHRZEUGE UND ORTSFESTES GLEISMATERIAL, TEILE DAVON; MECHANISCHE (AUCH ELEKTROMECHANISCHE) SIGNALGERÄTE FÜR VERKEHRSWEGE > 8606 Schienengebundene Güterwagen > 860610 Kesselwagen und dergleichen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8606.10.00?

Zu 8606.10.00 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8606.10.00?

KN-Code 8606.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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