Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8607.21.90: Bremsvorrichtungen und Teile davon, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8607.21.90 steht für Bremsvorrichtungen und Teile davon, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8607.21.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 86. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8607.21.90
Drittlandszoll
1,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 86SCHIENENFAHRZEUGE UND ORTSFESTES GLEISMATERIAL, TEILE DAVON; MECHANISCHE (AUCH ELEKTROMECHANISCHE) SIGNALGERÄTE FÜR VERKEHRSWEGE
  2. 8607Teile von Schienenfahrzeugen
  3. 8607.21Bremsvorrichtungen und Teile davon, Druckluftbremsvorrichtungen und Teile davon
  4. 8607.21.90Bremsvorrichtungen und Teile davon, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8607.21.90

HS-Code8607.216 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8607.21.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll1,7 %MFN
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI11356/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-25

Teil von Schienenfahrzeugen, sog. Suspension Plate, Fotos siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigtes Erzeugnis, - in Form einer rechteckigen Platte mit abgerundeten "Ecken", - aus Stahl (Werkstoff: 42CrMo4+QT) durch Schmieden hergestellt, anschließend maschinell bearbeitet und verzinkt, - mit den Abmessungen von 92 mm x 77 mm x 17 mm (L x B x H), - mit zwei Bohrungen mit einem Durchmesser von je 24,5 mm, - wird laut ergänzenden Antragsangaben in einem sog. Brake Caliper (Bremssattel) für Eisenbahnen mit zwei Schrauben und Unterlegscheiben befestigt und ist für eine Druckluftbremsvorrichtung ("Air brake Device") bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Schienenfahrzeuge des Kapitels 86 bestimmt, - keine Einreihung in die Position 7318, da Waren des Abschnitts XVII aus dem Abschnitt XV ausgewiesen werden. ''Teil von Schienenfahrzeugen, Teil von Druckluftbremsvorrichtungen, nicht aus Eisen oder Stahl gegossen"

DEBTI9838/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-11

Teil von Schienenfahrzeugen, sog. Stellring, Foto siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigtes massives, ringförmiges Erzeugnis, - mit gefasten Kanten, - mit einem Durchmesser von ca. 40 mm und einer Höhe von ca. 16 mm, - seitlich mit zwei gegenüberliegenden Durchgangslochungen mit einem Durchmesser von ca. 8 mm, - laut Antrag aus Stahl (Werkstoff: St37) gefertigt, - wird laut Antrag in Bremszylindern von Schienenfahrzeugen eingebaut und dient dort gemeinsam mit einem Bolzen als Sicherung für eine Achse, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Schienenfahrzeuge des Kapitels 86 bestimmt, - keine Einreihung in die Position 7318, da die Ware weder zum Zusammenbauen oder Befestigen von Waren verwendet wird, noch die objektiven Beschaffenheitsmerkmale von Splinten oder Keilen aufweist und erkennbare Waren des Abschnitts XVII aus dem Abschnitt XV ausgewiesen werden. ''Teil von Schienenfahrzeugen (Stellring), Teil von Druckluftbremsvorrichtungen, nicht aus Eisen oder Stahl gegossen"

DEBTI11473/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-11

Teil von Schienenfahrzeugen, sog. Suspension Plate, Fotos siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigtes Erzeugnis, - in Form einer rechteckigen Platte mit abgerundeten Kanten, - laut Antrag aus Stahl (Werkstoff: 42CrMo4+QT) und durch Schmieden gefertigt, - laut technischer Zeichnung: - - mit den Abmessungen von 92 mm x 77 mm x 12 mm (L x B x H), - - mit zwei Bohrungen mit einem Durchmesser von je 24,5 mm, - wird laut ergänzenden Antragsangaben in einem sog. Brake Caliper (Bremssattel) für Eisenbahnen mit zwei Schrauben und Unterlegscheiben befestigt und ist für eine Druckluftbremsvorrichtung ("Air brake Device") bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Schienenfahrzeuge des Kapitels 86 bestimmt, - keine Einreihung in die Position 7318, da Waren des Abschnitts XVII aus dem Abschnitt XV ausgewiesen werden. ''Teil von Schienenfahrzeugen, Teil von Druckluftbremsvorrichtungen, nicht aus Eisen oder Stahl gegossen"

DEBTI11391/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-30

Achse, Fotos siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigtes, massives, zylindrisches Erzeugnis, - laut Antrag aus Stahl (Werkstoff: 42CrMo4+QT) und durch Drehen und Fräsen gefertigt, - laut technischer Zeichnung mit einer Gesamtlänge von 244,5 mm; an den beiden Enden auf einer Länge von je 73,5 mm mit einem Durchmesser von 22 mm und in der Mitte mit einem Abschnitt mit einem Durchmesser von 20 mm, - an den beiden Enden mit einer kleinen Bohrung versehen, - wird in einem Bremszylinder für Schienenfahrzeuge verbaut, - laut ergänzenden Antragsangaben: - - zur Drehung der an dieser Achse befestigten Komponenten, - - für eine Druckluftbremsvorrichtung bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Schienenfahrzeuge des Kapitels 86 bestimmt. - keine Einreihung in die Position 7318, da Waren des Abschnitts XVII aus dem Abschnitt XV ausgewiesen werden. ''Teil (Achse) von Schienenfahrzeugen, Teil von Druckluftbremsvorrichtungen, nicht aus Eisen oder Stahl gegossen"

DEBTI11390/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-30

Teil von Schienenfahrzeugen, sog. Stop Pad Holder, Fotos siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigtes Erzeugnis, - laut Antrag aus Stahl (Werkstoff: 42CrMo4+QT) und durch Drehen und Fräsen gefertigt, - laut technischer Zeichnung: - - mit einem Durchmesser von 34 mm und einer Höhe von 26 mm, - seitlich mit einer durchgehenden Bohrung mit einem Durchmesser von 12 mm versehen, - laut ergänzenden Antragsangaben: - - zur Verwendung in einem Bremszylinder für Schienenfahrzeuge als Anschlagteil für den sog. Stop Holder, - - für eine Druckluftbremsvorrichtung ("Air brake Device") bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Schienenfahrzeuge des Kapitels 86 bestimmt, - keine Einreihung in die Position 7318, da Waren des Abschnitts XVII aus dem Abschnitt XV ausgewiesen werden. ''Teil (Anschlagteil) von Schienenfahrzeugen, Teil von Druckluftbremsvorrichtungen, nicht aus Eisen oder Stahl gegossen"

HUBTIT205276538939Erteilt von HUGültig bis 2024-01-31

Vasúti járművek légfékrendszerének alkatrésze, csatlakozókkal szerelt féktömlő.

HUBTIT204962675972Erteilt von HUGültig bis 2024-01-26

Vasúti járművek légfékrendszerének alkatrésze, ún. átváltó készülék.

HUBTIT205276041532Erteilt von HUGültig bis 2024-01-26

Vasúti járművek légfékrendszerének alkatrésze, ún. kioldó szerkezet.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8607

Zu Unterpositionen 8607 21 10 bis 8607 29 00: Nicht hierher gehören z. B. Gleisbremsen (Pos. 8608). Ferner gehören nicht hierher bestimmte Teile von Bremsvorrichtungen, z. B. Armaturen, wie Führerbremsventile usw. (UPos. 8481 2090).

Kapitel 86

1. Zu Kapitel 86 gehören nicht: a) Bahnschwellen aus Holz oder aus Beton, für Schienenwege, sowie Betonelemente zum Bau von Führungsschienen für Luftkissenzüge (Position 4406 oder 6810) (RV E8601A00); b) Oberbaumaterial für Bahnen, aus Eisen oder Stahl, der Position 7302 (RV E8601B00); c) elektrische Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte der Position 8530 (RV E8601C00). 2. Zu Position 8607 gehören insbesondere: a) Achsen, Räder, Radsätze, Radreifen, Radsprengringe, Radkörper und andere Radteile (RV E8602A00); b) Untergestelle, Drehgestelle und Lenkgestelle (RV E8602B00); c) Achslager, Bremsvorrichtungen aller Art (RV E8602C00); d) Puffer, Zughaken und andere Kupplungsvorrichtungen, Faltenbälge (RV E8602D00); e) Wagenkästen und andere Aufbauten (RV E8602E00). 3. …

Abschnitt XVII

1. Zu Abschnitt XVII gehören nicht die in Position 9503 oder 9508 erfassten Waren sowie Rodelschlitten, Bobschlitten und dergleichen (Position 9506) (RV C1701000). 2. Folgende Waren sind nicht als „Teile“ oder als „Zubehör“ einzureihen, auch wenn sie erkennbar für Waren des Abschnitts XVII bestimmt sind: a) Dichtungen und dergleichen aus Stoffen aller Art (Einreihung nach Stoffbeschaffenheit oder nach Position 8484) sowie andere Waren aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1702A00); b) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) (RV C1702B00); c) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge) (RV C1702C00); d) Waren der Position 8306 (RV C1702D00); e) Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8401 bis 8479 sowie Teile davon, ausgenommen Kühler für Waren dieses Absc …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8607.21.90?

Die Zolltarifnummer 8607.21.90 umfasst Bremsvorrichtungen und Teile davon, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8607.21.90?

Der Drittlandszollsatz für 8607.21.90 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8607.21.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 860721. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8607.21.90?

8607.21.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8607.21.90 im Zolltarif eingeordnet?

8607.21.90 steht in dieser Hierarchie: 86 SCHIENENFAHRZEUGE UND ORTSFESTES GLEISMATERIAL, TEILE DAVON; MECHANISCHE (AUCH ELEKTROMECHANISCHE) SIGNALGERÄTE FÜR VERKEHRSWEGE > 8607 Teile von Schienenfahrzeugen > 860721 Bremsvorrichtungen und Teile davon, Druckluftbremsvorrichtungen und Teile davon. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8607.21.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8607.21.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI11356/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8607.21.90?

KN-Code 8607.21.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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