Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8607.29.00: Teile von Schienenfahrzeugen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8607.29.00 steht für Teile von Schienenfahrzeugen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8607.29.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 86. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8607.29.00
Drittlandszoll
1,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 86SCHIENENFAHRZEUGE UND ORTSFESTES GLEISMATERIAL, TEILE DAVON; MECHANISCHE (AUCH ELEKTROMECHANISCHE) SIGNALGERÄTE FÜR VERKEHRSWEGE
  2. 8607Teile von Schienenfahrzeugen
  3. 8607.29andere
  4. 8607.29.00Teile von Schienenfahrzeugen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8607.29.00

HS-Code8607.296 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8607.29.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll1,7 %MFN
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8607

Zu Unterpositionen 8607 21 10 bis 8607 29 00: Nicht hierher gehören z. B. Gleisbremsen (Pos. 8608). Ferner gehören nicht hierher bestimmte Teile von Bremsvorrichtungen, z. B. Armaturen, wie Führerbremsventile usw. (UPos. 8481 2090).

Kapitel 86

1. Zu Kapitel 86 gehören nicht: a) Bahnschwellen aus Holz oder aus Beton, für Schienenwege, sowie Betonelemente zum Bau von Führungsschienen für Luftkissenzüge (Position 4406 oder 6810) (RV E8601A00); b) Oberbaumaterial für Bahnen, aus Eisen oder Stahl, der Position 7302 (RV E8601B00); c) elektrische Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte der Position 8530 (RV E8601C00). 2. Zu Position 8607 gehören insbesondere: a) Achsen, Räder, Radsätze, Radreifen, Radsprengringe, Radkörper und andere Radteile (RV E8602A00); b) Untergestelle, Drehgestelle und Lenkgestelle (RV E8602B00); c) Achslager, Bremsvorrichtungen aller Art (RV E8602C00); d) Puffer, Zughaken und andere Kupplungsvorrichtungen, Faltenbälge (RV E8602D00); e) Wagenkästen und andere Aufbauten (RV E8602E00). 3. …

Abschnitt XVII

1. Zu Abschnitt XVII gehören nicht die in Position 9503 oder 9508 erfassten Waren sowie Rodelschlitten, Bobschlitten und dergleichen (Position 9506) (RV C1701000). 2. Folgende Waren sind nicht als „Teile“ oder als „Zubehör“ einzureihen, auch wenn sie erkennbar für Waren des Abschnitts XVII bestimmt sind: a) Dichtungen und dergleichen aus Stoffen aller Art (Einreihung nach Stoffbeschaffenheit oder nach Position 8484) sowie andere Waren aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1702A00); b) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) (RV C1702B00); c) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge) (RV C1702C00); d) Waren der Position 8306 (RV C1702D00); e) Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8401 bis 8479 sowie Teile davon, ausgenommen Kühler für Waren dieses Absc …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8607.29.00?

Die Zolltarifnummer 8607.29.00 umfasst Teile von Schienenfahrzeugen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8607.29.00?

Der Drittlandszollsatz für 8607.29.00 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8607.29.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 860729. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8607.29.00?

8607.29.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8607.29.00 im Zolltarif eingeordnet?

8607.29.00 steht in dieser Hierarchie: 86 SCHIENENFAHRZEUGE UND ORTSFESTES GLEISMATERIAL, TEILE DAVON; MECHANISCHE (AUCH ELEKTROMECHANISCHE) SIGNALGERÄTE FÜR VERKEHRSWEGE > 8607 Teile von Schienenfahrzeugen > 860729 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8607.29.00?

Zu 8607.29.00 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8607.29.00?

KN-Code 8607.29.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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