Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8701.23.10.00: Sattel-Straßenzugmaschinen, neu

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8701.23.10.00 steht für Sattel-Straßenzugmaschinen, neu. Der Drittlandszollsatz beträgt 16 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8701.23.10.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8701.23.10.00
Drittlandszoll
16 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8701Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709)
  3. 8701.23Sattel-Straßenzugmaschinen, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben
  4. 8701.23.10neu
  5. 8701.23.10.00Sattel-Straßenzugmaschinen, neu

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8701.23.10.00

HS-Code8701.236 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8701.23.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8701.23.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll16 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 9A991aNational export-control item (Ausfuhrliste Teil I B)

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8701

Zu Unterpositionen 8701 21 bis 8701 29: Im Sinne dieser Unterpositionen sind unter „Sattel-Straßenzugmaschinen“ Kraftfahrzeuge zu verstehen, die dazu bestimmt sind Auflieger / Sattelanhänger über lange Distanzen zu ziehen. Die Sattel-Straßenzugmaschine bildet zusammen mit dem Auflieger / Sattelanhänger eine Kombination, die verschiedenartig bezeichnet wird, z.B. als Sattelschlepper, Sattelzug, etc. Diese Fahrzeuge sind üblicherweise mit Dieselmotoren ausgerüstet und können mit vollständig beladenen Sattelanhängern Geschwindigkeiten fahren, die denjenigen entsprechen, die auf öffentlichen Straßen vorgeschrieben sind (d.h. Straßen im allgemeinen Sinne, einschließlich Überlandstraßen, Kraftfahrstraßen und Autobahnen). …

Pos. 8701

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 646/89 der Kommission vom 14. März 19891) (RV L 646/89): Selbstfahrende Maschinen für die Forstwirtschaft, die mit verschiedenartigen Arbeitsgeräten ausgerüstet werden, um Arbeiten wie Heben, Fördern, Ziehen, Schieben, Aufladen, Abladen, Entrinden und Ablängen von Stammholz durchzuführen. Unterposition 8701 904) Ersetzt VO (EWG) Nr. 1620/81 der Kommission vom 15. Juni 19812) Verordnung (EG) Nr. 902/96 der Kommission vom 20. Mai 19963) (RV L 902/96): Rasenmäher, aus folgenden Hauptbestandteilen bestehend, die gemeinsam gestellt werden: a) Kleintraktor mit bis zu 18 kW Motorleistung, mit einer hydraulischen Vorrichtung (Zapfwelle), an die verschiedene Zusatzgeräte angeschlossen werden können; b) Mähwerk als auswechselbares Werkzeug, das für das Anbringen an der Zapfwelle des Kleintraktors vorgesehen ist. …

Pos. 8701

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 15. September 2005 C-495/03 Auszug: Ausgangsverfahren und Vorlagefragen Am 1. März 1999 meldete die Firma … als „Magnum ET120 Terminal Tractors“ bezeichnete Kraftfahrzeuge zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr an. In dieser Anmeldung waren diese Fahrzeuge in die Tarifposition 8709 der KN eingereiht. Nach einer Überprüfung gelangten die niederländischen Zollbehörden jedoch zu der Auffassung, dass diese Fahrzeuge unter die Unterposition 8701 2010 der KN fielen. Zur Begründung der Klage, die die Firma Intermodal beim Gerechtshof te Amsterdam gegen diesen Bescheid erhoben hat, hat sie insbesondere eine am 14. Mai 1996 von den finnischen Zollbehörden erteilte verbindliche Zolltarifauskunft vorgelegt. …

Pos. 8701

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 1. Februar 2005 Az.: IV 219/04 Leitsätze: 1. Für die Einreihung einer Ware in die Positionen 8701 und 8703 kommt es vor allem auf die Herstellerkonzeption an, mithin auf den Verwendungszweck des Fahrzeuges, den der Hersteller für das Fahrzeug vorgesehen hat. 2. Quads, die als Ausstattungsmerkmal eine Anhängerkupplung aufweisen, sind nicht allein deshalb als „Zugmaschinen“ in die Position 8701 der Kombinierten Nomen­klatur einzureihen. Die Verwendungsmöglichkeit, mit diesem Fahrzeug auch andere Fahrzeuge, Anhänger oder Ähnliches ziehen zu können, steht lediglich neben dem Zweck, zur Beförderung von Personen in schwierigem Gelände verwendet zu werden. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8701.23.10.00?

Die Zolltarifnummer 8701.23.10.00 umfasst Sattel-Straßenzugmaschinen, neu. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8701.23.10.00?

Der Drittlandszollsatz für 8701.23.10.00 beträgt 16 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8701.23.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870123. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8701.23.10.00?

8701.23.10.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8701.23.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

8701.23.10.00 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8701 Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709) > 870123 Sattel-Straßenzugmaschinen, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben > 87012310 neu. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8701.23.10.00?

Zu 8701.23.10.00 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 8701.23.10.00 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8701.23.10.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 9A991a. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8701.23.10.00?

TARIC-Code 8701.23.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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