Zolltarifnummer 8701.30.00.00.0: Gleiskettenzugmaschinen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8701.30.00.00.0 steht für Gleiskettenzugmaschinen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8701.30.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 8701.30.00.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8701.30.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 8701 30 00: Hierher gehören z.B. schlepperähnliche Fahrzeuge mit überbreiten Gleisketten zum Ebnen und Verdichten des Schnees auf Skipisten usw. Maschinen und Arbeitsgeräte, die ihrer Beschaffenheit nach auswechselbare Vorrichtungen (z.B. Fräsen, Planierschilde) zum Anbringen an diese Fahrzeugart sind, werden in die für sie zutreffenden Positionen (Pos. 8430, 8479 usw.) eingereiht, selbst wenn sie mit dem Fahrzeug, auch an ihm montiert, gestellt werden.
Zu Unterposition 8701 30: Zu dieser Unterposition gehören auch Zugmaschinen, die mit einer Kombination von Rädern und Gleisketten ausgerüstet sind.
Zu Unterposition 8701 30: 1. „Schnee-Scooter“ und Motorschlitten, auf Gleisketten, mit einem Fahrersitz, im Wesentlichen zum Ziehen von anderen Fahrzeugen und von Geräten oder Lasten gebaut. 2. Als Geräteträger verwendbare Gleiskettenzugmaschinen (ohne angebaute Geräte), die zwar schon einige für selbstfahrende Antriebe des Kapitels 84 typische Konstruktionsmerkmale besitzen, aber nicht nur mit verschiedenenartigen Anbauarbeitsgeräten zum Verrichten von Arbeiten von Maschinen insbesondere der Pos. 8428, 8430 oder 8432 ausgestattet werden können, sondern in gleichem Maße auch geeignet sind, als Zugmaschinen i. S. der Anmerkung 2 zu Kapitel 87 zu dienen.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 646/89 der Kommission vom 14. März 19891) (RV L 646/89): Selbstfahrende Maschinen für die Forstwirtschaft, die mit verschiedenartigen Arbeitsgeräten ausgerüstet werden, um Arbeiten wie Heben, Fördern, Ziehen, Schieben, Aufladen, Abladen, Entrinden und Ablängen von Stammholz durchzuführen. Unterposition 8701 904) Ersetzt VO (EWG) Nr. 1620/81 der Kommission vom 15. Juni 19812) Verordnung (EG) Nr. 902/96 der Kommission vom 20. Mai 19963) (RV L 902/96): Rasenmäher, aus folgenden Hauptbestandteilen bestehend, die gemeinsam gestellt werden: a) Kleintraktor mit bis zu 18 kW Motorleistung, mit einer hydraulischen Vorrichtung (Zapfwelle), an die verschiedene Zusatzgeräte angeschlossen werden können; b) Mähwerk als auswechselbares Werkzeug, das für das Anbringen an der Zapfwelle des Kleintraktors vorgesehen ist. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8701.30.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 8701.30.00.00.0 umfasst Gleiskettenzugmaschinen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8701.30.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 8701.30.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8701.30.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870130. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8701.30.00.00.0?
8701.30.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8701.30.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
8701.30.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8701 Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709) > 870130 Gleiskettenzugmaschinen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8701.30.00.00.0?
Zu 8701.30.00.00.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8701.30.00.00.0?
Warennummer 8701.30.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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