Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8702.30: Kraftfahrzeuge zum Befördern von 10 oder mehr Personen, mit Kolbenverbrennungsmotor mit…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8702.30 steht für Kraftfahrzeuge zum Befördern von 10 oder mehr Personen, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

8702.30 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8702.30
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8702Kraftfahrzeuge zum Befördern von 10 oder mehr Personen, einschließlich Fahrer
  3. 8702.30Kraftfahrzeuge zum Befördern von 10 oder mehr Personen, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8702.30

HS-Code8702.306 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8702

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle Kraftfahrzeuge, die zum Befördern von 10 oder mehr Personen (einschließlich Fahrer) gebaut sind. Zu dieser Position gehören Kraftomnibusse, Oberleitungsomnibusse und Gyrobusse. Fahrzeuge dieser Position können jede Art von Motor haben (Kolbenverbrennungsmotor, Elektromotor, eine Kombination eines Kolbenverbrennungsmotors mit einem oder mehreren Elektromotoren, etc.). Fahrzeuge, die eine Kombination eines Kolbenverbrennungsmotors und einen oder mehrere Elektromotoren aufweisen, werden als „Hybrid-Elektrofahrzeuge (HEVs)“ bezeichnet. Zum Zwecke des mechanischen Antriebs beziehen diese Fahrzeuge sowohl Kraft aus Verbrennungsmotoren als auch aus einer elektrischen Energiespeichervorrichtung (z.B. elektrischen Akkumulatoren, Kondensatoren, Schwungrädern / Generatoren). …

Pos. 8702

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Geländewagen (Off-the-road vehicle), mit 9 Sitzen; davon 2 Vordersitzen, einer mittleren Sitzreihe mit 3 Sitzen und 2 hinteren seitlich angebrachten Sitzbänken mit jeweils 2 Sitzplätzen. Das Fahrzeug ist ferner mit Verankerungspunkten und Sicherheitsgurt für einen weiteren 3. Sitz zwischen den beiden Vordersitzen ausgestattet. Zwischen den beiden Vordersitzen kann wahlweise ein zusätzlicher 3. Vordersitz oder auch ein Kunststoffbehältnis zur Aufbewahrung von Gegenständen, die während einer Reise benötigt werden, arretiert sein. Die Fläche für den 3. Vordersitz kann aber auch ungenutzt sein. In diesem Fall sind lediglich die Verankerungspunkte für den 3. Vordersitz oder das Kunststoffbehältnis vorhanden, nicht aber der Sitz oder das Behältnis selbst. …

Kapitel 87

1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren (RV E8701000). 2. Im Sinne des Kapitels 87 sind Zugmaschinen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie können auch Zusatzvorrichtungen haben, die es möglich machen, im Zusammenhang mit der Hauptverwendung der Zugmaschinen Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern (RV E8702100). Maschinen und Arbeitsgeräte, die ihrer Beschaffenheit nach auswechselbare Vorrichtungen zum Anbringen an Zugmaschinen der Position 8701 sind, werden in die für sie zutreffende Position eingereiht, selbst wenn sie mit der Zugmaschine, auch an ihr montiert, gestellt werden (RV E8702200). 3. …

Abschnitt XVII

1. Zu Abschnitt XVII gehören nicht die in Position 9503 oder 9508 erfassten Waren sowie Rodelschlitten, Bobschlitten und dergleichen (Position 9506) (RV C1701000). 2. Folgende Waren sind nicht als „Teile“ oder als „Zubehör“ einzureihen, auch wenn sie erkennbar für Waren des Abschnitts XVII bestimmt sind: a) Dichtungen und dergleichen aus Stoffen aller Art (Einreihung nach Stoffbeschaffenheit oder nach Position 8484) sowie andere Waren aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1702A00); b) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) (RV C1702B00); c) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge) (RV C1702C00); d) Waren der Position 8306 (RV C1702D00); e) Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8401 bis 8479 sowie Teile davon, ausgenommen Kühler für Waren dieses Absc …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8702.30?

Die Zolltarifnummer 8702.30 umfasst Kraftfahrzeuge zum Befördern von 10 oder mehr Personen, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8702.30?

Für 8702.30 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 8702.30?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870230. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8702.30?

8702.30 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8702.30 im Zolltarif eingeordnet?

8702.30 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8702 Kraftfahrzeuge zum Befördern von 10 oder mehr Personen, einschließlich Fahrer. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8702.30?

Zu 8702.30 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8702.30?

HS-Unterposition 8702.30 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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