Zolltarifnummer 8702.90.31: Kraftfahrzeuge zum Befördern von 10 oder mehr Personen, neu
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8702.90.31 steht für Kraftfahrzeuge zum Befördern von 10 oder mehr Personen, neu. Der Drittlandszollsatz beträgt 10 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8702.90.31 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8702.90.31
- Drittlandszoll
- 10 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8702.90.31
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 10 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 8702 10 oder 8702 90: 1. Kraftfahrzeug („Van“) (selbsttragende Bauweise, d.h. mit einem Plattformrahmen als Fahrgestell und einem einzigen umschlossenen Raum für die Personen - und Warenbeförderung, mit einem Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung mit einem Hubraum von 2 380 cm3 oder einem Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung mit einem Hubraum von 1 994 cm3. Das Fahrzeug hat nur Seitenteile mit Fenstern, eine Schiebetür an einer Seite, eine nach oben zu öffnende Hecktür mit Fenster und drei oder vier Sitzbänke hinter den Vordersitzen; Teile der Sitzbänke können umgeklappt werden, um Passagieren den Durchgang zu ermöglichen. Es kann zwölf oder fünfzehn Personen, einschließlich Fahrer, befördern und hat hinter dem Fahrgastraum einen kleinen Raum für die Warenbeförderung. Das Fahrzeug wird oft als „Minibus“ bezeichnet und hat einen gut ausgestatteten Innenraum (z.B. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Geländewagen (Off-the-road vehicle), mit 9 Sitzen; davon 2 Vordersitzen, einer mittleren Sitzreihe mit 3 Sitzen und 2 hinteren seitlich angebrachten Sitzbänken mit jeweils 2 Sitzplätzen. Das Fahrzeug ist ferner mit Verankerungspunkten und Sicherheitsgurt für einen weiteren 3. Sitz zwischen den beiden Vordersitzen ausgestattet. Zwischen den beiden Vordersitzen kann wahlweise ein zusätzlicher 3. Vordersitz oder auch ein Kunststoffbehältnis zur Aufbewahrung von Gegenständen, die während einer Reise benötigt werden, arretiert sein. Die Fläche für den 3. Vordersitz kann aber auch ungenutzt sein. In diesem Fall sind lediglich die Verankerungspunkte für den 3. Vordersitz oder das Kunststoffbehältnis vorhanden, nicht aber der Sitz oder das Behältnis selbst. …
1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren (RV E8701000). 2. Im Sinne des Kapitels 87 sind Zugmaschinen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie können auch Zusatzvorrichtungen haben, die es möglich machen, im Zusammenhang mit der Hauptverwendung der Zugmaschinen Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern (RV E8702100). Maschinen und Arbeitsgeräte, die ihrer Beschaffenheit nach auswechselbare Vorrichtungen zum Anbringen an Zugmaschinen der Position 8701 sind, werden in die für sie zutreffende Position eingereiht, selbst wenn sie mit der Zugmaschine, auch an ihr montiert, gestellt werden (RV E8702200). 3. …
1. Zu Abschnitt XVII gehören nicht die in Position 9503 oder 9508 erfassten Waren sowie Rodelschlitten, Bobschlitten und dergleichen (Position 9506) (RV C1701000). 2. Folgende Waren sind nicht als „Teile“ oder als „Zubehör“ einzureihen, auch wenn sie erkennbar für Waren des Abschnitts XVII bestimmt sind: a) Dichtungen und dergleichen aus Stoffen aller Art (Einreihung nach Stoffbeschaffenheit oder nach Position 8484) sowie andere Waren aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1702A00); b) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) (RV C1702B00); c) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge) (RV C1702C00); d) Waren der Position 8306 (RV C1702D00); e) Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8401 bis 8479 sowie Teile davon, ausgenommen Kühler für Waren dieses Absc …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8702.90.31?
Die Zolltarifnummer 8702.90.31 umfasst Kraftfahrzeuge zum Befördern von 10 oder mehr Personen, neu. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8702.90.31?
Der Drittlandszollsatz für 8702.90.31 beträgt 10 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8702.90.31?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870290. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8702.90.31?
8702.90.31 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8702.90.31 im Zolltarif eingeordnet?
8702.90.31 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8702 Kraftfahrzeuge zum Befördern von 10 oder mehr Personen, einschließlich Fahrer > 870290 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8702.90.31?
Zu 8702.90.31 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8702.90.31?
KN-Code 8702.90.31 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.