Zolltarifnummer 8703.23.90: Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, gebraucht
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8703.23.90 steht für Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, gebraucht. Der Drittlandszollsatz beträgt 10 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8703.23.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8703.23.90
- Drittlandszoll
- 10 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 8703Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen
- 8703.23andere Fahrzeuge mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm³ bis 3 000 cm³
- 8703.23.90Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, gebraucht
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8703.23.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 10 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 9A991bNational export-control item (Ausfuhrliste Teil I B)
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Personenkraftwagen, (SUZUKI SX4 COMBIBACK 1,6 VAN; FIN: TSMEYA21S00540986), Foto siehe Anlage, - in Form eines "Vans" der unteren Mittelklasse, laut Antragsangaben und Fahrzeugpapieren mit folgender Ausstattung: - mit einem Benzinmotor mit einer Leistung von 88 kW (ca. 120 PS), - mit einem Hubraum von 1586 cm³, - mit einer Nutzlast von ca. 440 kg, - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1650 kg, - gebraucht, - mit manuellem Schaltgetriebe, - mit Einzelradaufhängung, - mit Rädern mit Alufelgen, - mit einer Höchstgeschwindigkeit von ca. 185 km/h, - mit einem einzigen umschlossenen Innenraum sowohl für die Beförderung von Personen, als auch für den Transport von Waren, - der Fahrgastraum verfügt über eine Reihe mit Sitzen (einschließlich Fahrersitz), - mit Fensterscheiben in allen fünf Türen (mit oben angeschlagener Heckklappe), - die hinteren Seitentüren verfügen über eingebaute Lautsprecher, - vorne mit und hinten ohne Mechanismus zum Heben und Senken der seitlichen Fensterscheiben, - mit einheitlicher Innenausstattung (die Seitenverkleidungen sowie der Fahrzeughimmel sind unverändert und entsprechen nach wie vor der serienmäßigen Ausstattung), - zur Abgrenzung des Ladebereichs vom Fahrgastraum mit einer direkt hinter der vorderen Sitzreihe eingebauten (mit dem Fahrzeug punktuell vernieteten), bis etwa zur Mitte der Sitze reichenden Stahlblechkonstruktion; zum Schutz des Fahrers ist hinter dem Fahrersitz auf diese Konstruktion ein aus Metallrohren gefertigter und mit einem Gitter versehener Bügel aufgesetzt, der am oberen Ende mit dem Fahrzeugdach mit Nieten gesichert wurde, - auf dem Boden des Ladebereichs befindet sich eine mit dem Fahrzeug punktuell vernietete Abdeckplatte aus Stahlblech, die auf der Oberseite mit einem Spinnstoffteppich bedeckt ist, - zur Sicherung der Ladung befinden sich am Boden des hinteren Ladebereichs vier abstehende Ösen aus unedlem Metall, - die hinteren Sicherheitsgurte sind nicht vorhanden, die Befestigungsvorrichtungen sind jedoch noch verbaut und lediglich mit einer Abdeckung aus Kunststoff verblendet, - die Verankerungspunkte der hinteren Sitzreihe sind ebenfalls noch verbaut und nur aufgrund der nachträglich eingesetzten Abdeckplatte nicht zugänglich, - eine Einreihung in die Position 8704 als Fahrzeuge für den Transport von Waren ist ausgeschlossen, da das Fahrzeug seinen objektiven Beschaffenheitsmerkmalen und seinem allgemeinen Aussehen nach hauptsächlich für die Beförderung von Personen bestimmt ist (Vorhandensein von fünf Fenstern, Seiten- und Dachpolsterung, Teppich). Die für die Zwecke des Warentransports vorgenommenen Veränderungen (Ausbau der Rücksitze, Einbau der Abgrenzung) sind nicht dauerhaft und können leicht rückgängig gemacht werden. "Personenkraftwagen, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, anderer als in Position 8702 genannt, anderes als in Unterposition 8703 10 genanntes Fahrzeug mit Hubkolbenverbrennungs- motor mit Fremdzündung (Benzinmotor), mit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm³ bis 3 000 cm³, gebraucht"
Personenkraftwagen, (HONDA CR-V 2,0 EXECUTIVE VAN; FIN: SHSRD87906U417889), Foto siehe Anlage, - in Form eines "van-"artigen Geländewagens (sog. Kompakt-SUV - Sport-Geländewagen/Sport Utility Vehicle), laut Antragsangaben und Fahrzeugpapieren mit folgender Ausstattung: - mit einem Benzinmotor mit einer Leistung von 110 kW (ca. 150 PS), - mit einem Hubraum von 1998 cm³, - mit einer Nutzlast von ca. 490 kg, - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2025 kg, - gebraucht, - mit Vierradantrieb, - mit manuellem Schaltgetriebe, - mit Einzelradaufhängung, - mit Rädern mit Alufelgen, - mit Anhängerkupplung, - mit einer Höchstgeschwindigkeit von ca. 177 km/h, - mit einem einzigen umschlossenen Innenraum sowohl für die Beförderung von Personen, als auch für den Transport von Waren, - der Fahrgastraum verfügt über eine Reihe mit Sitzen (einschließlich Fahrersitz), - mit Fensterscheiben in allen fünf Türen (am Heck mit seitlich angeschlagener Tür), - die hinteren Seitentüren verfügen über eingebaute Lautsprecher, - vorne mit und hinten ohne Mechanismus zum Heben und Senken der seitlichen Fensterscheiben, - mit einheitlicher Innenausstattung (die Seitenverkleidungen sowie der Fahrzeughimmel sind unverändert und entsprechen nach wie vor der serienmäßigen Ausstattung), - zur Abgrenzung des Ladebereichs vom Fahrgastraum mit einer direkt hinter der vorderen Sitzreihe eingebauten (mit dem Fahrzeug punktuell vernieteten), bis etwa zur Mitte der Sitze reichenden Stahlblechkonstruktion; zum Schutz des Fahrers ist hinter dem Fahrersitz auf diese Konstruktion ein aus Metallrohren gefertigter und mit einem Lochblech versehener Bügel aufgesetzt, der am oberen Ende mit dem Fahrzeugdach mit Nieten gesichert wurde, - auf dem Boden des Ladebereichs befindet sich eine mit dem Fahrzeug punktuell vernietete Abdeckplatte aus Stahlblech, die auf der Oberseite mit einem Spinnstoffteppich bedeckt ist, - zur Sicherung der Ladung befinden sich am Boden des hinteren Ladebereichs vier abstehende Ösen aus unedlem Metall, - die hinteren Sicherheitsgurte sind nicht vorhanden, die Befestigungsvorrichtungen sind jedoch noch verbaut und lediglich mit einer Abdeckung aus Kunststoff verblendet, - die Verankerungspunkte der hinteren Sitzreihe sind ebenfalls noch verbaut und nur aufgrund der nachträglich eingesetzten Abdeckplatte nicht zugänglich, - eine Einreihung in die Position 8704 als Fahrzeuge für den Transport von Waren ist ausgeschlossen, da das Fahrzeug seinen objektiven Beschaffenheitsmerkmalen und seinem allgemeinen Aussehen nach hauptsächlich für die Beförderung von Personen bestimmt ist (Vorhandensein von fünf Fenstern, Seiten- und Dachpolsterung, Teppich). Die für die Zwecke des Warentransports vorgenommenen Veränderungen (Ausbau der Rücksitze, Einbau der Abgrenzung) sind nicht dauerhaft und können leicht rückgängig gemacht werden. "Personenkraftwagen, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, anderer als in Position 8702 genannt, anderes als in Unterposition 8703 10 genanntes Fahrzeug mit Hubkolbenverbrennungs- motor mit Fremdzündung (Benzinmotor), mit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm³ bis 3 000 cm³, gebraucht"
Personenkraftwagen, (SUZUKI GRAND VITARA 2,0 L AUT, BENZIN VAN; FIN: JSAJTD54V00229154), Foto siehe Anlage, - in Form eines "van-"artigen Geländewagens (sog. Kompakt-SUV - Sport-Geländewagen/Sport Utility Vehicle), laut Antragsangaben und Fahrzeugpapieren mit folgender Ausstattung: - mit einem Benzinmotor mit einer Leistung von 103 kW (ca. 140 PS), - mit einem Hubraum von 1995 cm³, - mit einer Nutzlast von ca. 620 kg, - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2075 kg, - gebraucht, - mit Vierradantrieb, - mit Automatikgetriebe, - mit Einzelradaufhängung, - mit Rädern mit Alufelgen, - mit Anhängerkupplung, - mit einer Höchstgeschwindigkeit von ca. 170 km/h, - mit einem einzigen umschlossenen Innenraum sowohl für die Beförderung von Personen, als auch für den Transport von Waren, - der Fahrgastraum verfügt über eine Reihe mit Sitzen (einschließlich Fahrersitz), - mit Fensterscheiben in allen fünf Türen (am Heck mit seitlich angeschlagener Tür), - die hinteren Seitentüren verfügen über eingebaute Lautsprecher, - vorne mit und hinten ohne Mechanismus zum Heben und Senken der seitlichen Fensterscheiben, - mit einheitlicher Innenausstattung (die Seitenverkleidungen sowie der Fahrzeughimmel sind unverändert und entsprechen nach wie vor der serienmäßigen Ausstattung), - zur Abgrenzung des Ladebereichs vom Fahrgastraum mit einer direkt hinter der vorderen Sitzreihe eingebauten (mit dem Fahrzeug punktuell vernieteten), bis etwa zur Mitte der Sitze reichenden Stahlblechkonstruktion; zum Schutz des Fahrers ist hinter dem Fahrersitz auf diese Konstruktion ein aus Metallrohren gefertigter und mit Plexiglas versehener Bügel aufgesetzt, der am oberen Ende mit dem Fahrzeugdach mit Nieten gesichert wurde, - auf dem Boden des Ladebereichs befindet sich eine mit dem Fahrzeug punktuell vernietete Abdeckplatte aus Stahlblech, die auf der Oberseite mit einem Spinnstoffteppich bedeckt ist, - zur Sicherung der Ladung befinden sich am Boden des hinteren Ladebereichs vier abstehende Ösen aus unedlem Metall, - die hinteren Sicherheitsgurte sind nicht vorhanden, die Befestigungsvorrichtungen sind jedoch noch verbaut und lediglich mit einer Abdeckung aus Kunststoff verblendet, - die Verankerungspunkte der hinteren Sitzreihe sind ebenfalls noch verbaut und nur aufgrund der nachträglich eingesetzten Abdeckplatte nicht zugänglich, - eine Einreihung in die Position 8704 als Fahrzeuge für den Transport von Waren ist ausgeschlossen, da das Fahrzeug seinen objektiven Beschaffenheitsmerkmalen und seinem allgemeinen Aussehen nach hauptsächlich für die Beförderung von Personen bestimmt ist (Vorhandensein von fünf Fenstern, Seiten- und Dachpolsterung, Teppich). Die für die Zwecke des Warentransports vorgenommenen Veränderungen (Ausbau der Rücksitze, Einbau der Abgrenzung) sind nicht dauerhaft und können leicht rückgängig gemacht werden. "Personenkraftwagen, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, anderer als in Position 8702 genannt, anderes als in Unterposition 8703 10 genanntes Fahrzeug mit Hubkolbenverbrennungs- motor mit Fremdzündung (Benzinmotor), mit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm³ bis 3 000 cm³, gebraucht"
Personenkraftwagen, (SUZUKI GRAND VITARA 2,0 L VAN; FIN: JSAJTD54V00209727), Foto siehe Anlage, - in Form eines "van-"artigen Geländewagens (sog. Kompakt-SUV - Sport-Geländewagen/Sport Utility Vehicle), laut Antragsangaben und Fahrzeugpapieren mit folgender Ausstattung: - mit einem Benzinmotor mit einer Leistung von 103 kW (ca. 140 PS), - mit einem Hubraum von 1995 cm³, - mit einer Nutzlast von ca. 620 kg, - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2075 kg, - gebraucht, - mit Vierradantrieb, - mit manuellem Schaltgetriebe, - mit Einzelradaufhängung, - mit Rädern mit Alufelgen, - mit einer Höchstgeschwindigkeit von ca. 175 km/h, - mit einem einzigen umschlossenen Innenraum sowohl für die Beförderung von Personen, als auch für den Transport von Waren, - der Fahrgastraum verfügt über eine Reihe mit Sitzen (einschließlich Fahrersitz), - mit Fensterscheiben in allen fünf Türen (am Heck mit seitlich angeschlagener Tür), - die hinteren Seitentüren verfügen über eingebaute Lautsprecher, - vorne mit und hinten ohne Mechanismus zum Heben und Senken der seitlichen Fensterscheiben, - mit einheitlicher Innenausstattung (die Seitenverkleidungen sowie der Fahrzeughimmel sind unverändert und entsprechen nach wie vor der serienmäßigen Ausstattung), - zur Abgrenzung des Ladebereichs vom Fahrgastraum mit einer direkt hinter der vorderen Sitzreihe eingebauten (mit dem Fahrzeug punktuell vernieteten), bis etwa zur Mitte der Sitze reichenden Stahlblechkonstruktion; zum Schutz des Fahrers ist hinter dem Fahrersitz auf diese Konstruktion ein aus Metallrohren gefertigter und mit Plexiglas versehener Bügel aufgesetzt, der am oberen Ende mit dem Fahrzeugdach mit Nieten gesichert wurde, - auf dem Boden des Ladebereichs befindet sich eine mit dem Fahrzeug punktuell vernietete Abdeckplatte aus Stahlblech, die auf der Oberseite mit einem Spinnstoffteppich bedeckt ist, - zur Sicherung der Ladung befinden sich am Boden des hinteren Ladebereichs vier abstehende Ösen aus unedlem Metall, - die hinteren Sicherheitsgurte sind nicht vorhanden, die Befestigungsvorrichtungen sind jedoch noch verbaut und lediglich mit einer Abdeckung aus Kunststoff verblendet, - die Verankerungspunkte der hinteren Sitzreihe sind ebenfalls noch verbaut und nur aufgrund der nachträglich eingesetzten Abdeckplatte nicht zugänglich, - eine Einreihung in die Position 8704 als Fahrzeuge für den Transport von Waren ist ausgeschlossen, da das Fahrzeug seinen objektiven Beschaffenheitsmerkmalen und seinem allgemeinen Aussehen nach hauptsächlich für die Beförderung von Personen bestimmt ist (Vorhandensein von fünf Fenstern, Seiten- und Dachpolsterung, Teppich). Die für die Zwecke des Warentransports vorgenommenen Veränderungen (Ausbau der Rücksitze, Einbau der Abgrenzung) sind nicht dauerhaft und können leicht rückgängig gemacht werden. "Personenkraftwagen, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, anderer als in Position 8702 genannt, anderes als in Unterposition 8703 10 genanntes Fahrzeug mit Hubkolbenverbrennungs- motor mit Fremdzündung (Benzinmotor), mit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm³ bis 3 000 cm³, gebraucht"
Personenkraftwagen, (SUZUKI GRAND VITARA 2,4 L A/T VAN; FIN: JSAJTDA4V00140236), Foto siehe Anlage, - in Form eines "van-"artigen Geländewagens (sog. Kompakt-SUV - Sport-Geländewagen/Sport Utility Vehicle), laut Antragsangaben und Fahrzeugpapieren mit folgender Ausstattung: - mit einem Benzinmotor mit einer Leistung von 124 kW (ca. 169 PS), - mit einem Hubraum von 2393 cm³, - mit einer Nutzlast von ca. 545 kg, - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2100 kg, - gebraucht, - mit Vierradantrieb, - mit Automatikgetriebe, - mit Einzelradaufhängung, - mit Rädern mit Alufelgen, - mit Anhängerkupplung, - mit einer Höchstgeschwindigkeit von ca. 175 km/h, - mit einem einzigen umschlossenen Innenraum sowohl für die Beförderung von Personen, als auch für den Transport von Waren, - der Fahrgastraum verfügt über eine Reihe mit Sitzen (einschließlich Fahrersitz), - mit Fensterscheiben in allen fünf Türen (am Heck mit seitlich angeschlagener Tür), - die hinteren Seitentüren verfügen über eingebaute Lautsprecher, - vorne mit und hinten ohne Mechanismus zum Heben und Senken der seitlichen Fensterscheiben, - mit einheitlicher Innenausstattung (die Seitenverkleidungen sowie der Fahrzeughimmel sind unverändert und entsprechen nach wie vor der serienmäßigen Ausstattung), - zur Abgrenzung des Ladebereichs vom Fahrgastraum mit einer direkt hinter der vorderen Sitzreihe eingebauten (mit dem Fahrzeug punktuell vernieteten), bis etwa zur Mitte der Sitze reichenden Stahlblechkonstruktion; zum Schutz des Fahrers ist hinter dem Fahrersitz auf diese Konstruktion ein aus Metallrohren gefertigter und mit Plexiglas versehener Bügel aufgesetzt, der am oberen Ende mit dem Fahrzeugdach mit Nieten gesichert wurde, - auf dem Boden des Ladebereichs befindet sich eine mit dem Fahrzeug punktuell vernietete Abdeckplatte aus Stahlblech, die auf der Oberseite mit einem Spinnstoffteppich bedeckt ist, - zur Sicherung der Ladung befinden sich am Boden des hinteren Ladebereichs vier abstehende Ösen aus unedlem Metall, - die hinteren Sicherheitsgurte sind nicht vorhanden, die Befestigungsvorrichtungen sind jedoch noch verbaut und lediglich mit einer Abdeckung aus Kunststoff verblendet, - die Verankerungspunkte der hinteren Sitzreihe sind ebenfalls noch verbaut und nur aufgrund der nachträglich eingesetzten Abdeckplatte nicht zugänglich, - eine Einreihung in die Position 8704 als Fahrzeuge für den Transport von Waren ist ausgeschlossen, da das Fahrzeug seinen objektiven Beschaffenheitsmerkmalen und seinem allgemeinen Aussehen nach hauptsächlich für die Beförderung von Personen bestimmt ist (Vorhandensein von fünf Fenstern, Seiten- und Dachpolsterung, Teppich). Die für die Zwecke des Warentransports vorgenommenen Veränderungen (Ausbau der Rücksitze, Einbau der Abgrenzung) sind nicht dauerhaft und können leicht rückgängig gemacht werden. "Personenkraftwagen, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, anderer als in Position 8702 genannt, anderes als in Unterposition 8703 10 genanntes Fahrzeug mit Hubkolbenverbrennungs- motor mit Fremdzündung (Benzinmotor), mit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm³ bis 3 000 cm³, gebraucht"
Personenkraftwagen, (SUZUKI GRAND VITARA 2,0 L VAN; FIN: JSAJTD54V00215985), Foto siehe Anlage, - in Form eines "van-"artigen Geländewagens (sog. Kompakt-SUV - Sport-Geländewagen/Sport Utility Vehicle), laut Antragsangaben und Fahrzeugpapieren mit folgender Ausstattung: - mit einem Benzinmotor mit einer Leistung von 103 kW (ca. 140 PS), - mit einem Hubraum von 1995 cm³, - mit einer Nutzlast von ca. 620 kg, - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2075 kg, - gebraucht, - mit Vierradantrieb, - mit manuellem Schaltgetriebe, - mit Einzelradaufhängung, - mit Rädern mit Alufelgen, - mit Anhängerkupplung, - mit einer Höchstgeschwindigkeit von ca. 175 km/h, - mit einem einzigen umschlossenen Innenraum sowohl für die Beförderung von Personen, als auch für den Transport von Waren, - der Fahrgastraum verfügt über eine Reihe mit Sitzen (einschließlich Fahrersitz), - mit Fensterscheiben in allen fünf Türen (am Heck mit seitlich angeschlagener Tür), - die hinteren Seitentüren verfügen über eingebaute Lautsprecher, - vorne mit und hinten ohne Mechanismus zum Heben und Senken der seitlichen Fensterscheiben, - mit einheitlicher Innenausstattung (die Seitenverkleidungen sowie der Fahrzeughimmel sind unverändert und entsprechen nach wie vor der serienmäßigen Ausstattung), - zur Abgrenzung des Ladebereichs vom Fahrgastraum mit einer direkt hinter der vorderen Sitzreihe eingebauten (mit dem Fahrzeug punktuell vernieteten), bis etwa zur Mitte der Sitze reichenden Stahlblechkonstruktion; zum Schutz des Fahrers ist hinter dem Fahrersitz auf diese Konstruktion ein aus Metallrohren gefertigter und mit Plexiglas versehener Bügel aufgesetzt, der am oberen Ende mit dem Fahrzeugdach mit Nieten gesichert wurde, - auf dem Boden des Ladebereichs befindet sich eine mit dem Fahrzeug punktuell vernietete Abdeckplatte aus Stahlblech, die auf der Oberseite mit einem Spinnstoffteppich bedeckt ist, - zur Sicherung der Ladung befinden sich am Boden des hinteren Ladebereichs vier abstehende Ösen aus unedlem Metall, - die hinteren Sicherheitsgurte sind nicht vorhanden, die Befestigungsvorrichtungen sind jedoch noch verbaut und lediglich mit einer Abdeckung aus Kunststoff verblendet, - die Verankerungspunkte der hinteren Sitzreihe sind ebenfalls noch verbaut und nur aufgrund der nachträglich eingesetzten Abdeckplatte nicht zugänglich, - eine Einreihung in die Position 8704 als Fahrzeuge für den Transport von Waren ist ausgeschlossen, da das Fahrzeug seinen objektiven Beschaffenheitsmerkmalen und seinem allgemeinen Aussehen nach hauptsächlich für die Beförderung von Personen bestimmt ist (Vorhandensein von fünf Fenstern, Seiten- und Dachpolsterung, Teppich). Die für die Zwecke des Warentransports vorgenommenen Veränderungen (Ausbau der Rücksitze, Einbau der Abgrenzung) sind nicht dauerhaft und können leicht rückgängig gemacht werden. "Personenkraftwagen, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, anderer als in Position 8702 genannt, anderes als in Unterposition 8703 10 genanntes Fahrzeug mit Hubkolbenverbrennungs- motor mit Fremdzündung (Benzinmotor), mit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm³ bis 3 000 cm³, gebraucht"
Personenkraftwagen, (SUZUKI GRAND VITARA 2,0 L VAN; FIN: JSAJTD54V00112490), Foto siehe Anlage, - in Form eines "van-"artigen Geländewagens (sog. Kompakt-SUV - Sport-Geländewagen/Sport Utility Vehicle), laut Antragsangaben und Fahrzeugpapieren mit folgender Ausstattung: - mit einem Benzinmotor mit einer Leistung von 103 kW (ca. 140 PS), - mit einem Hubraum von 1995 cm³, - mit einer Nutzlast von ca. 620 kg, - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2075 kg, - gebraucht, - mit Vierradantrieb, - mit manuellem Schaltgetriebe, - mit Einzelradaufhängung, - mit Rädern mit Alufelgen, - mit Anhängerkupplung, - mit einer Höchstgeschwindigkeit von ca. 175 km/h, - mit einem einzigen umschlossenen Innenraum sowohl für die Beförderung von Personen, als auch für den Transport von Waren, - der Fahrgastraum verfügt über eine Reihe mit Sitzen (einschließlich Fahrersitz), - mit Fensterscheiben in allen fünf Türen (am Heck mit seitlich angeschlagener Tür), - die hinteren Seitentüren verfügen über eingebaute Lautsprecher, - vorne mit und hinten ohne Mechanismus zum Heben und Senken der seitlichen Fensterscheiben, - mit einheitlicher Innenausstattung (die Seitenverkleidungen sowie der Fahrzeughimmel sind unverändert und entsprechen nach wie vor der serienmäßigen Ausstattung), - zur Abgrenzung des Ladebereichs vom Fahrgastraum mit einer direkt hinter der vorderen Sitzreihe eingebauten (mit dem Fahrzeug punktuell vernieteten), bis etwa zur Mitte der Sitze reichenden Stahlblechkonstruktion; zum Schutz des Fahrers ist hinter dem Fahrersitz auf diese Konstruktion ein aus Metallrohren gefertigter und mit Plexiglas versehener Bügel aufgesetzt, der am oberen Ende mit dem Fahrzeugdach mit Nieten gesichert wurde, - auf dem Boden des Ladebereichs befindet sich eine mit dem Fahrzeug punktuell vernietete Abdeckplatte aus Stahlblech, die auf der Oberseite mit einem Spinnstoffteppich bedeckt ist, - zur Sicherung der Ladung befinden sich am Boden des hinteren Ladebereichs vier abstehende Ösen aus unedlem Metall, - die hinteren Sicherheitsgurte sind nicht vorhanden, die Befestigungsvorrichtungen sind jedoch noch verbaut und lediglich mit einer Abdeckung aus Kunststoff verblendet, - die Verankerungspunkte der hinteren Sitzreihe sind ebenfalls noch verbaut und nur aufgrund der nachträglich eingesetzten Abdeckplatte nicht zugänglich, - eine Einreihung in die Position 8704 als Fahrzeuge für den Transport von Waren ist ausgeschlossen, da das Fahrzeug seinen objektiven Beschaffenheitsmerkmalen und seinem allgemeinen Aussehen nach hauptsächlich für die Beförderung von Personen bestimmt ist (Vorhandensein von fünf Fenstern, Seiten- und Dachpolsterung, Teppich). Die für die Zwecke des Warentransports vorgenommenen Veränderungen (Ausbau der Rücksitze, Einbau der Abgrenzung) sind nicht dauerhaft und können leicht rückgängig gemacht werden. "Personenkraftwagen, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, anderer als in Position 8702 genannt, anderes als in Unterposition 8703 10 genanntes Fahrzeug mit Hubkolbenverbrennungs- motor mit Fremdzündung (Benzinmotor), mit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm³ bis 3 000 cm³, gebraucht"
Personenkraftwagen, (SUZUKI GRAND VITARA 2,0 L VAN; FIN: JSAJTD54V00123980), Foto siehe Anlage, - in Form eines "van-"artigen Geländewagens (sog. Kompakt-SUV - Sport-Geländewagen/Sport Utility Vehicle), laut Antragsangaben und Fahrzeugpapieren mit folgender Ausstattung: - mit einem Benzinmotor mit einer Leistung von 103 kW (ca. 140 PS), - mit einem Hubraum von 1995 cm³, - mit einer Nutzlast von ca. 620 kg, - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2075 kg, - gebraucht, - mit Vierradantrieb, - mit manuellem Schaltgetriebe, - mit Einzelradaufhängung, - mit Rädern mit Alufelgen, - mit Anhängerkupplung, - mit einer Höchstgeschwindigkeit von ca. 175 km/h, - mit einem einzigen umschlossenen Innenraum sowohl für die Beförderung von Personen, als auch für den Transport von Waren, - der Fahrgastraum verfügt über eine Reihe mit Sitzen (einschließlich Fahrersitz), - mit Fensterscheiben in allen fünf Türen (am Heck mit seitlich angeschlagener Tür), - die hinteren Seitentüren verfügen über eingebaute Lautsprecher, - vorne mit und hinten ohne Mechanismus zum Heben und Senken der seitlichen Fensterscheiben, - mit einheitlicher Innenausstattung (die Seitenverkleidungen sowie der Fahrzeughimmel sind unverändert und entsprechen nach wie vor der serienmäßigen Ausstattung), - zur Abgrenzung des Ladebereichs vom Fahrgastraum mit einer direkt hinter der vorderen Sitzreihe eingebauten (mit dem Fahrzeug punktuell vernieteten), bis etwa zur Mitte der Sitze reichenden Stahlblechkonstruktion; zum Schutz des Fahrers ist hinter dem Fahrersitz auf diese Konstruktion ein aus Metallrohren gefertigter und mit Plexiglas versehener Bügel aufgesetzt, der am oberen Ende mit dem Fahrzeugdach mit Nieten gesichert wurde, - auf dem Boden des Ladebereichs befindet sich eine mit dem Fahrzeug punktuell vernietete Abdeckplatte aus Stahlblech, die auf der Oberseite mit einem Spinnstoffteppich bedeckt ist, - zur Sicherung der Ladung befinden sich am Boden des hinteren Ladebereichs vier abstehende Ösen aus unedlem Metall, - die hinteren Sicherheitsgurte sind nicht vorhanden, die Befestigungsvorrichtungen sind jedoch noch verbaut und lediglich mit einer Abdeckung aus Kunststoff verblendet, - die Verankerungspunkte der hinteren Sitzreihe sind ebenfalls noch verbaut und nur aufgrund der nachträglich eingesetzten Abdeckplatte nicht zugänglich, - eine Einreihung in die Position 8704 als Fahrzeuge für den Transport von Waren ist ausgeschlossen, da das Fahrzeug seinen objektiven Beschaffenheitsmerkmalen und seinem allgemeinen Aussehen nach hauptsächlich für die Beförderung von Personen bestimmt ist (Vorhandensein von fünf Fenstern, Seiten- und Dachpolsterung, Teppich). Die für die Zwecke des Warentransports vorgenommenen Veränderungen (Ausbau der Rücksitze, Einbau der Abgrenzung) sind nicht dauerhaft und können leicht rückgängig gemacht werden. "Personenkraftwagen, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, anderer als in Position 8702 genannt, anderes als in Unterposition 8703 10 genanntes Fahrzeug mit Hubkolbenverbrennungs- motor mit Fremdzündung (Benzinmotor), mit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm³ bis 3 000 cm³, gebraucht"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) zu Position 8703 nach dem Verhältnis der zur Verfügung stehenden Ladefläche zum vorhandenen Radstand des Fahrzeugs. Einreihung als Personenkraftwagen (PKW) (Pos. 8703) A) Fahrzeug mit offener Ladefläche: Beträgt die Ladefläche bis zu 50% des Radstandes überwiegt der Charakter der Personenbeförderung und das KFZ ist in die Position 8703 einzureihen. B) Fahrzeug mit abgedeckter Ladefläche: Ebenfalls als PKW sind Pick-up's einzureihen, die über eine fest montierte, von hinten aufklappbare Abdeckung bzw. Klappe verfügen, sofern die Laderaumhöhe lediglich rd. 50 cm beträgt. In diesem Fall liegt keine gewöhnliche Ladefläche vor, sondern der Laderaum ist mit einem normalen Kofferraum vergleichbar ist. Einreihung als LKW (Pos. …
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS), Position 8703, Ziffer 2 c, beschrieben sind. Da die oben in Klammern aufgeführten Ausstattungsmerkmale aus den Erläuterungen zum Harmonisierten System keine abschließende Liste darstellen, entsprechen die betreffenden Fahrzeuge der Definition von „Campingkraftwagen/Wohnmobile“ gemäß den HS-Erläuterungen. Fahrzeuge, die lediglich über Schlafmöglichkeiten verfügen, gelten nicht als „Wohnmobile“ im Sinne der KN-Codes 8703 32 11 und 8703 33 11 (vgl. HS-Erläuterungen zu Position 8703, Ziffer 2 c. Sie sind daher unter den KN-Codes 8703 32 19 bzw. 8703 33 19 „andere“ einzureihen. 1) (weniger als 50 % des Achsabstandes.)
Zu Unterposition 8703 23: 2. Geländefahrzeuge mit einer Bodenfreiheit von mindestens 22 cm, Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von 2 960 cm3, zwei Türen, einer Hecktür, zwei Vorderschalensitzen und zwei klappbaren Hintersitzen. Das Fahrzeug kann einschließlich Fahrer fünf Personen befördern und hat hinter dem Passagierabteil Raum für den Transport von Gütern. Die Innenausstattung ist ähnlich wie in Personenkraftwagen. Das Fahrzeug hat auf jeder Seite drei Seitenfenster und ein Heckfenster. 3. Zweiradangetriebenes Kraftfahrzeug mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung mit einem Hubraum von 1 800 cm3. Das Fahrzeug hat zwei Türen, zwei Vordersitze, eine nicht zusammenklappbare Rücksitzbank für drei Personen im Fahrgastbereich (Doppelkabine) und einen gut ausgestatteten Innenraum (z.B. gepolsterte Sitze, dekorative Seitenverkleidungen). …
Zu Position 8703 gehören auch leichte Dreiradkraftfahrzeuge einfacher Bauart, wie z. B. solche mit einem Kraftradmotor und Kraftradrädern, die sich durch ihre mechanische Einrichtung (eine Kraftwagenlenkvorrichtung) als Kraftwagen kennzeichnen (siehe auch HS-Erläuterungen zu Position 8703, zweiter Absatz). Da das Fahrzeug mit einer Kraftwagenlenkvorrichtung ein Merkmal von Kraftwagen der Position 8703 aufweist, ist eine Einreihung in Position 8711 ausgeschlossen. Das Fahrzeug ist daher als ein neues, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmtes Kraftfahrzeug in den KN-Code 8703 21 10 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1034/2014 der Kommission vom 25. September 2014 (ABl. EU Nr. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8703.23.90?
Die Zolltarifnummer 8703.23.90 umfasst Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, gebraucht. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8703.23.90?
Der Drittlandszollsatz für 8703.23.90 beträgt 10 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8703.23.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870323. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8703.23.90?
8703.23.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8703.23.90 im Zolltarif eingeordnet?
8703.23.90 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8703 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen > 870323 andere Fahrzeuge mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm³ bis 3 000 cm³. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8703.23.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8703.23.90 erfasst, zum Beispiel DE859/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 8703.23.90 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8703.23.90 gibt es eine indikative Korrelation zu 9A991b. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8703.23.90?
KN-Code 8703.23.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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