Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8703.32.90: Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, gebraucht

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8703.32.90 steht für Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, gebraucht. Der Drittlandszollsatz beträgt 10 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8703.32.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8703.32.90
Drittlandszoll
10 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8703Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen
  3. 8703.32andere Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor), mit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm³ bis 2 500 cm³
  4. 8703.32.90Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, gebraucht

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8703.32.90

HS-Code8703.326 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8703.32.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll10 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 9A991bNational export-control item (Ausfuhrliste Teil I B)

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI23130/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-08

Personenkraftwagen, - in der Bauart einer einzelradaufgehängten Stufenhecklimousine, - mit einer Länge von 4629 mm, einer Breite von 1711 mm und einer Höhe von 1428 mm, - mit einem Leergewicht von 1525 kg, - mit bis zu fünf Sitzplätzen (einschließlich Fahrer), - ausschließlich mit einem Reihenvierzylinder-Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Dieselmotor) mit einer Leistung von 92 kW und einem Hubraum von 2171 cm³, - gebraucht. "Personenkraftwagen (Stufenhecklimousine), seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, anderer als in Position 8702 genannt, anderes Fahrzeug ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Dieselmotor), mit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm³ bis 2 500 cm³, gebraucht"

LTBTI2019-DEC-3T-0013/14Erteilt von LTGültig bis 2022-04-09

Lengvasis automobilis Volvo XC90 (pagaminimo metai - 2006 m.) Pagal pareiškėjo pateiktus duomenis ir transporto priemonės dokumentus automobilyje yra: - dyzelinis variklis, kurio darbinis tūris – 2400 cm3, galia – 136 kW (185 HP); - durų skaičius – 5; - abiejose automobilio pusėse atsidaro po dvejas duris ir pakeliamos galinės durys su langu; - priekyje įrengtos dvi sėdynės (įskaitant vairuotojo); - už priekinių sėdimų vietų įrengta pertvara; - bagažo skyriuje įrengtos grindys; - priekiniai ir galiniai saugos diržai.

DE20149/14-1Erteilt von DEGültig bis 2021-04-28

Personenkraftwagen, (KIA SPORTAGE 2,0 Diesel 4WD VAN; FIN: KNEJE55155K114829), Foto siehe Anlage, - in Form eines "van-"artigen Geländewagens (sog. Kompakt-SUV - Sport-Geländewagen/Sport Utility Vehicle), laut Antragsangaben und Fahrzeugpapieren mit folgender Ausstattung: - mit einem Dieselmotor mit einer Leistung von 83 kW (ca. 113 PS), - mit einem Hubraum von 1991 cm³, - mit einer Nutzlast von ca. 610 kg, - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2200 kg, - gebraucht, - mit Vierradantrieb, - mit manuellem Schaltgetriebe, - mit Einzelradaufhängung, - mit Rädern mit Alufelgen, - mit Anhängerkupplung, - mit einer Höchstgeschwindigkeit von ca. 168 km/h, - mit einem einzigen umschlossenen Innenraum sowohl für die Beförderung von Personen, als auch für den Transport von Waren, - der Fahrgastraum verfügt über eine Reihe mit Sitzen (einschließlich Fahrersitz), - mit Fensterscheiben in allen fünf Türen (mit oben angeschlagener Heckklappe), - die hinteren Seitentüren verfügen über eingebaute Lautsprecher, - vorne mit und hinten ohne Mechanismus zum Heben und Senken der seitlichen Fensterscheiben, - mit einheitlicher Innenausstattung (die Seitenverkleidungen sowie der Fahrzeughimmel sind unverändert und entsprechen nach wie vor der serienmäßigen Ausstattung), - zur Abgrenzung des Ladebereichs vom Fahrgastraum mit einer direkt hinter der vorderen Sitzreihe eingebauten (mit dem Fahrzeug punktuell vernieteten), bis etwa zur Mittelarmkonsole reichenden Stahlblechkonstruktion; zum Schutz des Fahrers ist hinter dem Fahrersitz an diese Konstruktion ein Lochblech montiert, das am oberen Ende mit dem Fahrzeugdach mit Nieten gesichert wurde, - auf dem Boden des Ladebereichs befindet sich eine mit dem Fahrzeug punktuell vernietete Abdeckplatte aus Stahlblech, die auf der Oberseite mit einem Spinnstoffteppich bedeckt ist, - zur Sicherung der Ladung befinden sich am Boden des hinteren Ladebereichs vier abstehende Ösen aus unedlem Metall, - die hinteren Sicherheitsgurte sind nicht vorhanden, die Befestigungsvorrichtungen sind jedoch noch verbaut und lediglich mit einer Abdeckung aus Kunststoff verblendet, - die Verankerungspunkte der hinteren Sitzreihe sind ebenfalls noch verbaut und nur aufgrund der nachträglich eingesetzten Abdeckplatte nicht zugänglich, - eine Einreihung in die Position 8704 als Fahrzeuge für den Transport von Waren ist ausgeschlossen, da das Fahrzeug seinen objektiven Beschaffenheitsmerkmalen und seinem allgemeinen Aussehen nach hauptsächlich für die Beförderung von Personen bestimmt ist (Vorhandensein von fünf Fenstern, Seiten- und Dachpolsterung, Teppich). Die für die Zwecke des Warentransports vorgenommenen Veränderungen (Ausbau der Rücksitze, Einbau der Abgrenzung) sind nicht dauerhaft und können leicht rückgängig gemacht werden. "Personenkraftwagen, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, anderer als in Position 8702 genannt, anderes als in Unterposition 8703 10 genanntes Fahrzeug mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Dieselmotor), mit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm³ bis 2 500 cm³, gebraucht"

DE4130/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-04-28

Personenkraftwagen, (SUZUKI GRAND VITARA 1,9 L DIESEL VAN; FIN: JSAJTD44V00127007), Foto siehe Anlage, - in Form eines "van-"artigen Geländewagens (sog. Kompakt-SUV - Sport-Geländewagen/Sport Utility Vehicle), laut Antragsangaben und Fahrzeugpapieren mit folgender Ausstattung: - mit einem Dieselmotor mit einer Leistung von 95 kW (ca. 129 PS), - mit einem Hubraum von 1870 cm³, - mit einer Nutzlast von ca. 545 kg, - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2075 kg, - gebraucht, - mit Vierradantrieb, - mit manuellem Schaltgetriebe, - mit Einzelradaufhängung, - mit Rädern mit Alufelgen, - mit Anhängerkupplung, - mit einer Höchstgeschwindigkeit von ca. 170 km/h, - mit einem einzigen umschlossenen Innenraum sowohl für die Beförderung von Personen, als auch für den Transport von Waren, - der Fahrgastraum verfügt über eine Reihe mit Sitzen (einschließlich Fahrersitz), - mit Fensterscheiben in allen fünf Türen (am Heck mit seitlich angeschlagener Tür), - die hinteren Seitentüren verfügen über eingebaute Lautsprecher, - vorne mit und hinten ohne Mechanismus zum Heben und Senken der seitlichen Fensterscheiben, - mit einheitlicher Innenausstattung (die Seitenverkleidungen sowie der Fahrzeughimmel sind unverändert und entsprechen nach wie vor der serienmäßigen Ausstattung), - zur Abgrenzung des Ladebereichs vom Fahrgastraum mit einer direkt hinter der vorderen Sitzreihe eingebauten (mit dem Fahrzeug punktuell vernieteten), bis etwa zur Mitte der Sitze reichenden Stahlblechkonstruktion; zum Schutz des Fahrers ist hinter dem Fahrersitz auf diese Konstruktion ein aus Metallrohren gefertigter und mit Plexiglas versehener Bügel aufgesetzt, der am oberen Ende mit dem Fahrzeugdach mit Nieten gesichert wurde, - auf dem Boden des Ladebereichs befindet sich eine mit dem Fahrzeug punktuell vernietete Abdeckplatte aus Stahlblech, die auf der Oberseite mit einem Spinnstoffteppich bedeckt ist, - zur Sicherung der Ladung befinden sich am Boden des hinteren Ladebereichs vier abstehende Ösen aus unedlem Metall, - die hinteren Sicherheitsgurte sind nicht vorhanden, die Befestigungsvorrichtungen sind jedoch noch verbaut und lediglich mit einer Abdeckung aus Kunststoff verblendet, - die Verankerungspunkte der hinteren Sitzreihe sind ebenfalls noch verbaut und nur aufgrund der nachträglich eingesetzten Abdeckplatte nicht zugänglich, - eine Einreihung in die Position 8704 als Fahrzeuge für den Transport von Waren ist ausgeschlossen, da das Fahrzeug seinen objektiven Beschaffenheitsmerkmalen und seinem allgemeinen Aussehen nach hauptsächlich für die Beförderung von Personen bestimmt ist (Vorhandensein von fünf Fenstern, Seiten- und Dachpolsterung, Teppich). Die für die Zwecke des Warentransports vorgenommenen Veränderungen (Ausbau der Rücksitze, Einbau der Abgrenzung) sind nicht dauerhaft und können leicht rückgängig gemacht werden. "Personenkraftwagen, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, anderer als in Position 8702 genannt, anderes als in Unterposition 8703 10 genanntes Fahrzeug mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Dieselmotor), mit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm³ bis 2 500 cm³, gebraucht"

DE4129/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-04-28

Personenkraftwagen, (TOYOTA RAV4 2,2 D-4D DIESEL VAN, FIN: JTMBA31V405003617), Foto siehe Anlage, - in Form eines "van-"artigen Geländewagens (sog. Kompakt-SUV - Sport-Geländewagen/Sport Utility Vehicle), laut Antragsangaben und Fahrzeugpapieren mit folgender Ausstattung: - mit einem Dieselmotor mit einer Leistung von 100 kW (ca. 136 PS), - mit einem Hubraum von 2231 cm³, - mit einer Nutzlast von ca. 636 kg, - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2190 kg, - gebraucht, - mit Vierradantrieb, - mit manuellem Schaltgetriebe, - mit Einzelradaufhängung, - mit Rädern mit Alufelgen, - mit Anhängerkupplung, - mit einer Höchstgeschwindigkeit von ca. 180 km/h, - mit einem einzigen umschlossenen Innenraum sowohl für die Beförderung von Personen, als auch für den Transport von Waren, - der Fahrgastraum verfügt über eine Reihe mit Sitzen (einschließlich Fahrersitz), - mit Fensterscheiben in allen fünf Türen (am Heck mit seitlich angeschlagener Tür), - die hinteren Seitentüren verfügen über eingebaute Lautsprecher, - vorne mit und hinten ohne Mechanismus zum Heben und Senken der seitlichen Fensterscheiben, - mit einheitlicher Innenausstattung (die Seitenverkleidungen sowie der Fahrzeughimmel sind unverändert und entsprechen nach wie vor der serienmäßigen Ausstattung), - zur Abgrenzung des Ladebereichs vom Fahrgastraum mit einer direkt hinter der vorderen Sitzreihe eingebauten (mit dem Fahrzeug punktuell vernieteten), bis etwa zur Mitte der Sitze reichenden Stahlblechkonstruktion; zum Schutz des Fahrers ist hinter dem Fahrersitz auf diese Konstruktion ein aus Metallrohren gefertigter und mit einem Lochblech versehener Bügel aufgesetzt, der am oberen Ende mit dem Fahrzeugdach mit Nieten gesichert wurde, - auf dem Boden des Ladebereichs befindet sich eine mit dem Fahrzeug punktuell vernietete Abdeckplatte aus Stahlblech, die auf der Oberseite mit einem Spinnstoffteppich bedeckt ist, - zur Sicherung der Ladung befinden sich am Boden des hinteren Ladebereichs vier abstehende Ösen aus unedlem Metall, - die hinteren Sicherheitsgurte sind nicht vorhanden, die Befestigungsvorrichtungen sind jedoch noch verbaut und lediglich mit einer Abdeckung aus Kunststoff verblendet, - die Verankerungspunkte der hinteren Sitzreihe sind ebenfalls noch verbaut und nur aufgrund der nachträglich eingesetzten Abdeckplatte nicht zugänglich, - eine Einreihung in die Position 8704 als Fahrzeuge für den Transport von Waren ist ausgeschlossen, da das Fahrzeug seinen objektiven Beschaffenheitsmerkmalen und seinem allgemeinen Aussehen nach hauptsächlich für die Beförderung von Personen bestimmt ist (Vorhandensein von fünf Fenstern, Seiten- und Dachpolsterung, Teppich). Die für die Zwecke des Warentransports vorgenommenen Veränderungen (Ausbau der Rücksitze, Einbau der Abgrenzung) sind nicht dauerhaft und können leicht rückgängig gemacht werden. "Personenkraftwagen, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, anderer als in Position 8702 genannt, anderes als in Unterposition 8703 10 genanntes Fahrzeug mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Dieselmotor), mit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm³ bis 2 500 cm³, gebraucht"

DE4396/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-04-28

Personenkraftwagen, (SUZUKI SX4 COMBIBACK 2,0 DDIS 4WD VAN; FIN: TSMEYB91S00694123), Foto siehe Anlage, - in Form eines "Vans" der unteren Mittelklasse, laut Antragsangaben und Fahrzeugpapieren mit folgender Ausstattung: - mit einem Dieselmotor mit einer Leistung von 99 kW (ca. 135 PS), - mit einem Hubraum von 1956 cm³, - mit einer Nutzlast von ca. 390 kg, - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1810 kg, - gebraucht, - mit Vierradantrieb, - mit manuellem Schaltgetriebe, - mit Einzelradaufhängung, - mit Rädern mit Alufelgen, - mit Anhängerkupplung, - mit einer Höchstgeschwindigkeit von ca. 190 km/h, - mit einem einzigen umschlossenen Innenraum sowohl für die Beförderung von Personen, als auch für den Transport von Waren, - der Fahrgastraum verfügt über eine Reihe mit Sitzen (einschließlich Fahrersitz), - mit Fensterscheiben in allen fünf Türen (mit oben angeschlagener Heckklappe), - die hinteren Seitentüren verfügen über eingebaute Lautsprecher, - vorne mit und hinten ohne Mechanismus zum Heben und Senken der seitlichen Fensterscheiben, - mit einheitlicher Innenausstattung (die Seitenverkleidungen sowie der Fahrzeughimmel sind unverändert und entsprechen nach wie vor der serienmäßigen Ausstattung), - zur Abgrenzung des Ladebereichs vom Fahrgastraum mit einer direkt hinter der vorderen Sitzreihe eingebauten (mit dem Fahrzeug punktuell vernieteten), bis etwa zur Mitte der Sitze reichenden Stahlblechkonstruktion; zum Schutz des Fahrers ist hinter dem Fahrersitz auf diese Konstruktion ein aus Metallrohren gefertigter und mit einem Gitter versehener Bügel aufgesetzt, der am oberen Ende mit dem Fahrzeugdach mit Nieten gesichert wurde, - auf dem Boden des Ladebereichs befindet sich eine mit dem Fahrzeug punktuell vernietete Abdeckplatte aus Stahlblech, die auf der Oberseite mit einem Spinnstoffteppich bedeckt ist, - zur Sicherung der Ladung befinden sich am Boden des hinteren Ladebereichs vier abstehende Ösen aus unedlem Metall, - die hinteren Sicherheitsgurte sind nicht vorhanden, die Befestigungsvorrichtungen sind jedoch noch verbaut und lediglich mit einer Abdeckung aus Kunststoff verblendet, - die Verankerungspunkte der hinteren Sitzreihe sind ebenfalls noch verbaut und nur aufgrund der nachträglich eingesetzten Abdeckplatte nicht zugänglich, - eine Einreihung in die Position 8704 als Fahrzeuge für den Transport von Waren ist ausgeschlossen, da das Fahrzeug seinen objektiven Beschaffenheitsmerkmalen und seinem allgemeinen Aussehen nach hauptsächlich für die Beförderung von Personen bestimmt ist (Vorhandensein von fünf Fenstern, Seiten- und Dachpolsterung, Teppich). Die für die Zwecke des Warentransports vorgenommenen Veränderungen (Ausbau der Rücksitze, Einbau der Abgrenzung) sind nicht dauerhaft und können leicht rückgängig gemacht werden. "Personenkraftwagen, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, anderer als in Position 8702 genannt, anderes als in Unterposition 8703 10 genanntes Fahrzeug mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Dieselmotor), mit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm³ bis 2 500 cm³, gebraucht"

DE4132/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-04-28

Personenkraftwagen, (SUZUKI GRAND VITARA 1,9 L DIESEL VAN; FIN: JSAJTD44V00215717), Foto siehe Anlage, - in Form eines "van-"artigen Geländewagens (sog. Kompakt-SUV - Sport-Geländewagen/Sport Utility Vehicle), laut Antragsangaben und Fahrzeugpapieren mit folgender Ausstattung: - mit einem Dieselmotor mit einer Leistung von 95 kW (ca. 129 PS), - mit einem Hubraum von 1870 cm³, - mit einer Nutzlast von ca. 545 kg, - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2075 kg, - gebraucht, - mit Vierradantrieb, - mit manuellem Schaltgetriebe, - mit Einzelradaufhängung, - mit Rädern mit Alufelgen, - mit Anhängerkupplung, - mit einer Höchstgeschwindigkeit von ca. 170 km/h, - mit einem einzigen umschlossenen Innenraum sowohl für die Beförderung von Personen, als auch für den Transport von Waren, - der Fahrgastraum verfügt über eine Reihe mit Sitzen (einschließlich Fahrersitz), - mit Fensterscheiben in allen fünf Türen (am Heck mit seitlich angeschlagener Tür), - die hinteren Seitentüren verfügen über eingebaute Lautsprecher, - vorne mit und hinten ohne Mechanismus zum Heben und Senken der seitlichen Fensterscheiben, - mit einheitlicher Innenausstattung (die Seitenverkleidungen sowie der Fahrzeughimmel sind unverändert und entsprechen nach wie vor der serienmäßigen Ausstattung), - zur Abgrenzung des Ladebereichs vom Fahrgastraum mit einer direkt hinter der vorderen Sitzreihe eingebauten (mit dem Fahrzeug punktuell vernieteten), bis etwa zur Mitte der Sitze reichenden Stahlblechkonstruktion; zum Schutz des Fahrers ist hinter dem Fahrersitz auf diese Konstruktion ein aus Metallrohren gefertigter und mit Plexiglas versehener Bügel aufgesetzt, der am oberen Ende mit dem Fahrzeugdach mit Nieten gesichert wurde, - auf dem Boden des Ladebereichs befindet sich eine mit dem Fahrzeug punktuell vernietete Abdeckplatte aus Stahlblech, die auf der Oberseite mit einem Spinnstoffteppich bedeckt ist, - zur Sicherung der Ladung befinden sich am Boden des hinteren Ladebereichs vier abstehende Ösen aus unedlem Metall, - die hinteren Sicherheitsgurte sind nicht vorhanden, die Befestigungsvorrichtungen sind jedoch noch verbaut und lediglich mit einer Abdeckung aus Kunststoff verblendet, - die Verankerungspunkte der hinteren Sitzreihe sind ebenfalls noch verbaut und nur aufgrund der nachträglich eingesetzten Abdeckplatte nicht zugänglich, - eine Einreihung in die Position 8704 als Fahrzeuge für den Transport von Waren ist ausgeschlossen, da das Fahrzeug seinen objektiven Beschaffenheitsmerkmalen und seinem allgemeinen Aussehen nach hauptsächlich für die Beförderung von Personen bestimmt ist (Vorhandensein von fünf Fenstern, Seiten- und Dachpolsterung, Teppich). Die für die Zwecke des Warentransports vorgenommenen Veränderungen (Ausbau der Rücksitze, Einbau der Abgrenzung) sind nicht dauerhaft und können leicht rückgängig gemacht werden. "Personenkraftwagen, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, anderer als in Position 8702 genannt, anderes als in Unterposition 8703 10 genanntes Fahrzeug mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Dieselmotor), mit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm³ bis 2 500 cm³, gebraucht"

DE17848/14-1Erteilt von DEGültig bis 2021-04-28

Personenkraftwagen, (HONDA C-RV 2,2 Diesel VAN EXECUTIVE; FIN: SHSRD97906U117050), Foto siehe Anlage, - in Form eines "van-"artigen Geländewagens (sog. Kompakt-SUV - Sport-Geländewagen/Sport Utility Vehicle), laut Antragsangaben und Fahrzeugpapieren mit folgender Ausstattung: - mit einem Dieselmotor mit einer Leistung von 103 kW (ca. 140 PS), - mit einem Hubraum von 2204 cm³, - mit einer Nutzlast von ca. 550 kg, - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2150 kg, - gebraucht, - mit Vierradantrieb, - mit manuellem Schaltgetriebe, - mit Einzelradaufhängung, - mit Rädern mit Alufelgen, - mit Anhängerkupplung, - mit einer Höchstgeschwindigkeit von ca. 187 km/h, - mit einem einzigen umschlossenen Innenraum sowohl für die Beförderung von Personen, als auch für den Transport von Waren, - der Fahrgastraum verfügt über eine Reihe mit Sitzen (einschließlich Fahrersitz), - mit Fensterscheiben in allen fünf Türen (am Heck mit seitlich angeschlagener Tür), - die hinteren Seitentüren verfügen über eingebaute Lautsprecher, - vorne mit und hinten ohne Mechanismus zum Heben und Senken der seitlichen Fensterscheiben, - mit einheitlicher Innenausstattung (die Seitenverkleidungen sowie der Fahrzeughimmel sind unverändert und entsprechen nach wie vor der serienmäßigen Ausstattung), - zur Abgrenzung des Ladebereichs vom Fahrgastraum mit einer direkt hinter der vorderen Sitzreihe eingebauten (mit dem Fahrzeug punktuell vernieteten), bis etwa zur Mitte der Sitze reichenden Stahlblechkonstruktion; zum Schutz des Fahrers ist hinter dem Fahrersitz auf diese Konstruktion ein aus Metallrohren gefertigter und mit Plexiglas versehener Bügel aufgesetzt, der am oberen Ende mit dem Fahrzeugdach mit Nieten gesichert wurde, - auf dem Boden des Ladebereichs befindet sich eine mit dem Fahrzeug punktuell vernietete Abdeckplatte aus Stahlblech, die auf der Oberseite mit einem Spinnstoffteppich bedeckt ist, - zur Sicherung der Ladung befinden sich am Boden des hinteren Ladebereichs vier abstehende Ösen aus unedlem Metall, - die hinteren Sicherheitsgurte sind nicht vorhanden, die Befestigungsvorrichtungen sind jedoch noch verbaut und lediglich mit einer Abdeckung aus Kunststoff verblendet, - die Verankerungspunkte der hinteren Sitzreihe sind ebenfalls noch verbaut und nur aufgrund der nachträglich eingesetzten Abdeckplatte nicht zugänglich, - eine Einreihung in die Position 8704 als Fahrzeuge für den Transport von Waren ist ausgeschlossen, da das Fahrzeug seinen objektiven Beschaffenheitsmerkmalen und seinem allgemeinen Aussehen nach hauptsächlich für die Beförderung von Personen bestimmt ist (Vorhandensein von fünf Fenstern, Seiten- und Dachpolsterung, Teppich). Die für die Zwecke des Warentransports vorgenommenen Veränderungen (Ausbau der Rücksitze, Einbau der Abgrenzung) sind nicht dauerhaft und können leicht rückgängig gemacht werden. "Personenkraftwagen, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, anderer als in Position 8702 genannt, anderes als in Unterposition 8703 10 genanntes Fahrzeug mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Dieselmotor), mit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm³ bis 2 500 cm³, gebraucht"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8703

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) zu Position 8703 nach dem Verhältnis der zur Verfügung stehenden Ladefläche zum vorhandenen Radstand des Fahrzeugs. Einreihung als Personenkraftwagen (PKW) (Pos. 8703) A) Fahrzeug mit offener Ladefläche: Beträgt die Ladefläche bis zu 50% des Radstandes überwiegt der Charakter der Personenbeförderung und das KFZ ist in die Position 8703 einzureihen. B) Fahrzeug mit abgedeckter Ladefläche: Ebenfalls als PKW sind Pick-up's einzureihen, die über eine fest montierte, von hinten aufklappbare Abdeckung bzw. Klappe verfügen, sofern die Laderaumhöhe lediglich rd. 50 cm beträgt. In diesem Fall liegt keine gewöhnliche Ladefläche vor, sondern der Laderaum ist mit einem normalen Kofferraum vergleichbar ist. Einreihung als LKW (Pos. …

Pos. 8703

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS), Position 8703, Ziffer 2 c, beschrieben sind. Da die oben in Klammern aufgeführten Ausstattungsmerkmale aus den Erläuterungen zum Harmonisierten System keine abschließende Liste darstellen, entsprechen die betreffenden Fahrzeuge der Definition von „Campingkraftwagen/Wohnmobile“ gemäß den HS-Erläuterungen. Fahrzeuge, die lediglich über Schlafmöglichkeiten verfügen, gelten nicht als „Wohnmobile“ im Sinne der KN-Codes 8703 32 11 und 8703 33 11 (vgl. HS-Erläuterungen zu Position 8703, Ziffer 2 c. Sie sind daher unter den KN-Codes 8703 32 19 bzw. 8703 33 19 „andere“ einzureihen. 1) (weniger als 50 % des Achsabstandes.)

Pos. 8703

Zu Unterposition 8703 32: 1. Kraftfahrzeug („Van“) (selbsttragende Bauweise, d.h. mit einem Plattformrahmen als Fahrgestell und einem einzigen umschlossenen Raum für die Personen - und Warenbeförderung, mit einem Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung mit einem Hubraum von 2 299 cm3. Das Fahrzeug hat Seitenteile mit Fenstern (für den Fahrgastbereich (Bereich mit zweifachem Verwendungszweck)) und geschlossene Seitenteile (für den Frachtbereich), eine Schiebetür an einer Seite, eine nach oben zu öffnende Hecktür mit Fenster und eine nicht zusammenklappbare Sitzbank hinter den Vordersitzen. Hinter der Sitzbank befindet sich ein Laderaum, der vom Fahrgastbereich durch eine herausnehmbare Trennwand (Metallplatte im unteren Teil und Gitter im oberen Teil) abgetrennt ist. …

Pos. 8703

Zu Position 8703 gehören auch leichte Dreiradkraftfahrzeuge einfacher Bauart, wie z. B. solche mit einem Kraftradmotor und Kraftradrädern, die sich durch ihre mechanische Einrichtung (eine Kraftwagenlenkvorrichtung) als Kraftwagen kennzeichnen (siehe auch HS-Erläuterungen zu Position 8703, zweiter Absatz). Da das Fahrzeug mit einer Kraftwagenlenkvorrichtung ein Merkmal von Kraftwagen der Position 8703 aufweist, ist eine Einreihung in Position 8711 ausgeschlossen. Das Fahrzeug ist daher als ein neues, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmtes Kraftfahrzeug in den KN-Code 8703 21 10 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1034/2014 der Kommission vom 25. September 2014 (ABl. EU Nr. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8703.32.90?

Die Zolltarifnummer 8703.32.90 umfasst Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, gebraucht. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8703.32.90?

Der Drittlandszollsatz für 8703.32.90 beträgt 10 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8703.32.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870332. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8703.32.90?

8703.32.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8703.32.90 im Zolltarif eingeordnet?

8703.32.90 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8703 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen > 870332 andere Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor), mit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm³ bis 2 500 cm³. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8703.32.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8703.32.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI23130/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 8703.32.90 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8703.32.90 gibt es eine indikative Korrelation zu 9A991b. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8703.32.90?

KN-Code 8703.32.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

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