Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8704.31.99: Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, gebraucht

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8704.31.99 steht für Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, gebraucht. Der Drittlandszollsatz beträgt 10 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8704.31.99 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8704.31.99
Drittlandszoll
10 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8704Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren
  3. 8704.31andere, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger
  4. 8704.31.99Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, gebraucht

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8704.31.99

HS-Code8704.316 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8704.31.998 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll10 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 9A991bNational export-control item (Ausfuhrliste Teil I B)

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE13161/14-1Erteilt von DEGültig bis 2015-01-27

Kraftfahrzeug für den Transport von Waren, (HONDA CR-V2, FIN: SHSRE58507U003560), Foto siehe Anlage, - aus einem Personenkraftwagen umgebautes, geschlossenes fünftüriges Fahrzeug, - laut Antragsangaben: - - mit einem Benzinmotor, - - mit einem Hubraum von 1997 cm³ , - - mit einer Nutzlast von ca. 565 kg, - - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2080 kg, - - gebraucht, - - mit einer Sitzreihe mit zwei Sitzplätzen (einschließlich Fahrer), - - mit einem durch eine dauerhaft angebrachte Trennwand hinter der vorderen Sitzreihe vom Fahrgastraum abgetrennten Laderaum, - - befindet sich im Ladebereich eine mit sog. Güterbefestigungspunkten ausgestattete Bodenplatte, die dauerhaft am Fahrzeug befestigt und zusätzlich mit einer Rutschmatte ausgerüstet ist, - - besitzt der Ladebereich weder Sitze noch Sicherheitsgurte, - - wurden Verankerungs- oder Befestigungspunkte zum Einbau weiterer Sitze oder Sicherheits- gurte dauerhaft unbrauchbar gemacht, - - kann die Beladung über die Heckklappentür erfolgen, - die Gesamtkonzeption des Fahrzeuges lässt erkennen, dass es sich um ein Fahrzeug handelt, das überwiegend zum Transport von Waren bestimmt ist. "Kraftfahrzeug für den Transport von Waren, kein Muldenkipper, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung (Benzinmotor), mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 5 Tonnen, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2800 cm³, gebraucht"

DE13154/14-1Erteilt von DEGültig bis 2015-01-27

Kraftfahrzeug für den Transport von Waren, (SUZUKI GRAND VITARA VAN, FIN: JSAJTD54V00121172), Foto siehe Anlage, - aus einem Personenkraftwagen umgebautes, geschlossenes fünftüriges Fahrzeug, - laut Antragsangaben: - - mit einem Benzinmotor, - - mit einem Hubraum von 1995 cm³ , - - mit einer Nutzlast von ca. 620 kg, - - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2075 kg, - - gebraucht, - - mit einer Sitzreihe mit zwei Sitzplätzen (einschließlich Fahrer), - - mit einem durch eine dauerhaft angebrachte Trennwand hinter der vorderen Sitzreihe vom Fahrgastraum abgetrennten Laderaum, - - befindet sich im Ladebereich eine mit sog. Güterbefestigungspunkten ausgestattete Bodenplatte, die dauerhaft am Fahrzeug befestigt und zusätzlich mit einer Rutschmatte ausgerüstet ist, - - besitzt der Ladebereich weder Sitze noch Sicherheitsgurte, - - wurden Verankerungs- oder Befestigungspunkte zum Einbau weiterer Sitze oder Sicherheits- gurte dauerhaft unbrauchbar gemacht, - - kann die Beladung über die Heckklappentür erfolgen, - die Gesamtkonzeption des Fahrzeuges lässt erkennen, dass es sich um ein Fahrzeug handelt, das überwiegend zum Transport von Waren bestimmt ist. "Kraftfahrzeug für den Transport von Waren, kein Muldenkipper, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung (Benzinmotor), mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 5 Tonnen, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2800 cm³, gebraucht"

DE13160/14-1Erteilt von DEGültig bis 2015-01-27

Kraftfahrzeug für den Transport von Waren, (HONDA CR-V2, FIN: SHSRD87906U420493), Foto siehe Anlage, - aus einem Personenkraftwagen umgebautes, geschlossenes fünftüriges Fahrzeug, - laut Antragsangaben: - - mit einem Benzinmotor, - - mit einem Hubraum von 1998 cm³ , - - mit einer Nutzlast von ca. 505 kg, - - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2025 kg, - - gebraucht, - - mit einer Sitzreihe mit zwei Sitzplätzen (einschließlich Fahrer), - - mit einem durch eine dauerhaft angebrachte Trennwand hinter der vorderen Sitzreihe vom Fahrgastraum abgetrennten Laderaum, - - befindet sich im Ladebereich eine mit sog. Güterbefestigungspunkten ausgestattete Bodenplatte, die dauerhaft am Fahrzeug befestigt und zusätzlich mit einer Rutschmatte ausgerüstet ist, - - besitzt der Ladebereich weder Sitze noch Sicherheitsgurte, - - wurden Verankerungs- oder Befestigungspunkte zum Einbau weiterer Sitze oder Sicherheits- gurte dauerhaft unbrauchbar gemacht, - - kann die Beladung über die Heckklappentür erfolgen, - die Gesamtkonzeption des Fahrzeuges lässt erkennen, dass es sich um ein Fahrzeug handelt, das überwiegend zum Transport von Waren bestimmt ist. "Kraftfahrzeug für den Transport von Waren, kein Muldenkipper, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 5 Tonnen, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2800 cm³, gebraucht"

DE13158/14-1Erteilt von DEGültig bis 2015-01-27

Kraftfahrzeug für den Transport von Waren, (SUZUKI GRAND VITARA VAN, FIN: JSAFTL52V00222334), Foto siehe Anlage, - aus einem Personenkraftwagen umgebautes, geschlossenes fünftüriges Fahrzeug, - laut Antragsangaben: - - mit einem Benzinmotor, - - mit einem Hubraum von 1995 cm³ , - - mit einer Nutzlast von ca. 625 kg, - - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2025 kg, - - gebraucht, - - mit einer Sitzreihe mit zwei Sitzplätzen (einschließlich Fahrer), - - mit einem durch eine dauerhaft angebrachte Trennwand hinter der vorderen Sitzreihe vom Fahrgastraum abgetrennten Laderaum, - - befindet sich im Ladebereich eine mit sog. Güterbefestigungspunkten ausgestattete Bodenplatte, die dauerhaft am Fahrzeug befestigt und zusätzlich mit einer Rutschmatte ausgerüstet ist, - - besitzt der Ladebereich weder Sitze noch Sicherheitsgurte, - - wurden Verankerungs- oder Befestigungspunkte zum Einbau weiterer Sitze oder Sicherheits- gurte dauerhaft unbrauchbar gemacht, - - kann die Beladung über die Heckklappentür erfolgen, - die Gesamtkonzeption des Fahrzeuges lässt erkennen, dass es sich um ein Fahrzeug handelt, das überwiegend zum Transport von Waren bestimmt ist. "Kraftfahrzeug für den Transport von Waren, kein Muldenkipper, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung (Benzinmotor), mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 5 Tonnen, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2800 cm³, gebraucht"

DE13159/14-1Erteilt von DEGültig bis 2015-01-27

Kraftfahrzeug für den Transport von Waren (HONDA CR-V, FIN: SHSRD87905U318757), Foto siehe Anlage, - aus einem Personenkraftwagen umgebautes, geschlossenes fünftüriges Fahrzeug, - laut Antragsangaben: - - mit einem Benzinmotor, - - mit einem Hubraum von 1998 cm³ (lt. Zulassungsbescheinigung: 1986 cm³), - - mit einer Nutzlast von ca. 505 kg, - - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2000 kg, - - gebraucht, - - mit einer Sitzreihe mit zwei Sitzplätzen (einschließlich Fahrer), - - mit einem durch eine dauerhaft angebrachte Trennwand hinter der vorderen Sitzreihe vom Fahrgastraum abgetrennten Laderaum, - - befindet sich im Ladebereich eine mit sog. Güterbefestigungspunkten ausgestattete Bodenplatte, die dauerhaft am Fahrzeug befestigt und zusätzlich mit einer Rutschmatte ausgerüstet ist, - - besitzt der Ladebereich weder Sitze noch Sicherheitsgurte, - - wurden Verankerungs- oder Befestigungspunkte zum Einbau weiterer Sitze oder Sicherheits- gurte dauerhaft unbrauchbar gemacht, - - kann die Beladung über die Heckklappentür erfolgen, - die Gesamtkonzeption des Fahrzeuges lässt erkennen, dass es sich um ein Fahrzeug handelt, das überwiegend zum Transport von Waren bestimmt ist. "Kraftfahrzeug für den Transport von Waren, kein Muldenkipper, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung (Benzinmotor), mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 5 Tonnen, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2800 cm³, gebraucht"

DE10361/14-1Erteilt von DEGültig bis 2015-01-27

Kraftfahrzeug für den Transport von Waren, (SUZUKI GRAND VITARA VAN, FIN: JSAJTD54V00115790), Foto siehe Anlage, - aus einem Personenkraftwagen umgebautes, geschlossenes fünftüriges Fahrzeug, - laut Antragsangaben: - - mit einem Benzinmotor, - - mit einem Hubraum von 1995 cm³ , - - mit einer Nutzlast von ca. 595 kg, - - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2075 kg, - - gebraucht, - - mit einer Sitzreihe mit zwei Sitzplätzen (einschließlich Fahrer), - - mit einem durch eine dauerhaft angebrachte Trennwand hinter der vorderen Sitzreihe vom Fahrgastraum abgetrennten Laderaum, - - befindet sich im Ladebereich eine mit sog. Güterbefestigungspunkten ausgestattete Bodenplatte, die dauerhaft am Fahrzeug befestigt und zusätzlich mit einer Rutschmatte ausgerüstet ist, - - besitzt der Ladebereich weder Sitze noch Sicherheitsgurte, - - wurden Verankerungs- oder Befestigungspunkte zum Einbau weiterer Sitze oder Sicherheits- gurte dauerhaft unbrauchbar gemacht, - - kann die Beladung über die Heckklappentür erfolgen, - die Gesamtkonzeption des Fahrzeuges lässt erkennen, dass es sich um ein Fahrzeug handelt, das überwiegend zum Transport von Waren bestimmt ist. "Kraftfahrzeug für den Transport von Waren, kein Muldenkipper, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung (Benzinmotor), mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 5 Tonnen, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2800 cm³, gebraucht"

DE10364/14-1Erteilt von DEGültig bis 2015-01-27

Kraftfahrzeug für den Transport von Waren, (SUZUKI GRAND VITARA VAN, FIN: JSAJTD54V00121605), Foto siehe Anlage, - aus einem Personenkraftwagen umgebautes, geschlossenes fünftüriges Fahrzeug, - laut Antragsangaben: - - mit einem Benzinmotor, - - mit einem Hubraum von 1995 cm³ , - - mit einer Nutzlast von ca. 620 kg, - - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2075 kg, - - gebraucht, - - mit einer Sitzreihe mit zwei Sitzplätzen (einschließlich Fahrer), - - mit einem durch eine dauerhaft angebrachte Trennwand hinter der vorderen Sitzreihe vom Fahrgastraum abgetrennten Laderaum, - - befindet sich im Ladebereich eine mit sog. Güterbefestigungspunkten ausgestattete Bodenplatte, die dauerhaft am Fahrzeug befestigt und zusätzlich mit einer Rutschmatte ausgerüstet ist, - - besitzt der Ladebereich weder Sitze noch Sicherheitsgurte, - - wurden Verankerungs- oder Befestigungspunkte zum Einbau weiterer Sitze oder Sicherheits- gurte dauerhaft unbrauchbar gemacht, - - kann die Beladung über die Heckklappentür erfolgen, - die Gesamtkonzeption des Fahrzeuges lässt erkennen, dass es sich um ein Fahrzeug handelt, das überwiegend zum Transport von Waren bestimmt ist. "Kraftfahrzeug für den Transport von Waren, kein Muldenkipper, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung (Benzinmotor), mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 5 Tonnen, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2800 cm³, gebraucht"

DE13155/14-1Erteilt von DEGültig bis 2015-01-27

Kraftfahrzeug für den Transport von Waren, (SUZUKI GRAND VITARA VAN, FIN: JSAJTD54V00201873), Foto siehe Anlage, - aus einem Personenkraftwagen umgebautes, geschlossenes fünftüriges Fahrzeug, - laut Antragsangaben: - - mit einem Benzinmotor, - - mit einem Hubraum von 1995 cm³ , - - mit einer Nutzlast von ca. 620 kg, - - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2075 kg, - - gebraucht, - - mit einer Sitzreihe mit zwei Sitzplätzen (einschließlich Fahrer), - - mit einem durch eine dauerhaft angebrachte Trennwand hinter der vorderen Sitzreihe vom Fahrgastraum abgetrennten Laderaum, - - befindet sich im Ladebereich eine mit sog. Güterbefestigungspunkten ausgestattete Bodenplatte, die dauerhaft am Fahrzeug befestigt und zusätzlich mit einer Rutschmatte ausgerüstet ist, - - besitzt der Ladebereich weder Sitze noch Sicherheitsgurte, - - wurden Verankerungs- oder Befestigungspunkte zum Einbau weiterer Sitze oder Sicherheits- gurte dauerhaft unbrauchbar gemacht, - - kann die Beladung über die Heckklappentür erfolgen, - die Gesamtkonzeption des Fahrzeuges lässt erkennen, dass es sich um ein Fahrzeug handelt, das überwiegend zum Transport von Waren bestimmt ist. "Kraftfahrzeug für den Transport von Waren, kein Muldenkipper, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung (Benzinmotor), mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 5 Tonnen, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2800 cm³, gebraucht"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8704

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) zu Position 8703 nach dem Verhältnis der zur Verfügung stehenden Ladefläche zum vorhandenen Radstand des Fahrzeugs. Einreihung als Personenkraftwagen (PKW) (Pos. 8703) A) Fahrzeug mit offener Ladefläche: Beträgt die Ladefläche bis zu 50% des Radstandes überwiegt der Charakter der Personenbeförderung und das KFZ ist in die Position 8703 einzureihen. B) Fahrzeug mit abgedeckter Ladefläche: Ebenfalls als PKW sind Pick-up's einzureihen, die über eine fest montierte, von hinten aufklappbare Abdeckung bzw. Klappe verfügen, sofern die Laderaumhöhe lediglich rd. 50 cm beträgt. In diesem Fall liegt keine gewöhnliche Ladefläche vor, sondern der Laderaum ist mit einem normalen Kofferraum vergleichbar ist. Einreihung als LKW (Pos. …

Pos. 8704

Zu Unterpositionen 8704 21, 8704 22, 8704 23, 8704 31, 8704 32, 8704.41, 8704.42, 8704.43, 8704.51 und 8704.52: Das zulässige Gesamtgewicht ist das vom Hersteller aufgrund der Bauart angegebene höchste Gesamtgewicht. Dieses Gewicht setzt sich zusammen aus dem Gewicht des Fahrzeugs, der angegebenen Höchstzuladung, des Fahrers und des vollen Treibstofftanks.

Pos. 8704

Zu Unterposition 8704 31: 1. Zweiradangetriebenes Kraftfahrzeug mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung mit einem Hubraum von 2 254 cm3. Das Fahrzeug hat vier Türen, zwei Vordersitze, eine nicht zusammenklappbare Sitzbank für drei Personen im Fahrgastbereich (Doppelkabine). Der Wagenaufbau des Fahrzeugs besteht aus zwei getrennten Karosserien, eine für den Fahrer – und Fahrgastbereich und eine für den Frachtbereich. Der Frachtbereich ist offen und hat eine herunterlassbare rückwärtige Bordwand, um das Be – und Entladen der Fracht zu erleichtern. Die Gesamtnutzlast (Personen, einschließlich Fahrer, und Fracht) beträgt 1 140 kg. Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs beträgt 2 450 kg. 2. Vierradangetriebenes Kraftfahrzeug mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung mit einem Hubraum von 2 254 cm3. …

Pos. 8704

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 396/92 der Kommission vom 18. Februar 1992 (ABl. EG Nr. L 44/9) (RV L 396/92), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): 3. Ein Fahrzeug (L 180, B 87, H 100 cm) mit einem 1-Zylinder-4-Takt-Benzinmotor (400 cm3 Hubraum) besteht im Wesentlichen aus einer verstärkten Lademulde für eine Nutzlast von 400 kg mit manueller Kippvorrichtung, Bedienungselementen sowie einem mit Gummiketten versehenen Fahrwerk. Das Eigengewicht beträgt 250 kg, die Höchstgeschwindigkeit 6,8 km/h und die Leistung 5,37 kW. Das Fahrzeug ist mit 3 Vorwärtsgängen und einem Rückwärtsgang ausgestattet. Es soll zum Transport bzw. Abkippen von Erde, Sand usw. hauptsächlich auf Baustellen verwendet werden. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8704.31.99?

Die Zolltarifnummer 8704.31.99 umfasst Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, gebraucht. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8704.31.99?

Der Drittlandszollsatz für 8704.31.99 beträgt 10 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8704.31.99?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870431. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8704.31.99?

8704.31.99 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8704.31.99 im Zolltarif eingeordnet?

8704.31.99 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8704 Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren > 870431 andere, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8704.31.99?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8704.31.99 erfasst, zum Beispiel DE13161/14-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 8704.31.99 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8704.31.99 gibt es eine indikative Korrelation zu 9A991b. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8704.31.99?

KN-Code 8704.31.99 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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