Zolltarifnummer 8705.20.00: Kraftfahrzeuge mit Bohrturm zum Tiefbohren
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8705.20.00 steht für Kraftfahrzeuge mit Bohrturm zum Tiefbohren. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8705.20.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8705.20.00
- Drittlandszoll
- 3,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 2
Einordnung im Zolltarif
- 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 8705Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, ihrer Beschaffenheit nach nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt (z. B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage)
- 8705.20Kraftfahrzeuge mit Bohrturm zum Tiefbohren
- 8705.20.00Kraftfahrzeuge mit Bohrturm zum Tiefbohren
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8705.20.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Kraftfahrzeug mit Bohrturm zum Tiefbohren, sog. Selbstfahrende Tiefbohranlage Typ MD 250, Foto siehe Anlage, laut Antrag in Form einer aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware, bestehend aus: - einem achtachsigen Kraftfahrzeug der Marke Tatra Modell T815: -- mit einer geschlossenen Fahrerkabine (u.a. mit Lenkrad-, säule, Gas- und Bremspedalen, Fahrtrichtungs- anzeiger (Blinker) und Heizung), -- mit einem Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Dieselmotor), mit einer Nennleistung von 800 kW, -- mit einem automatischen Schaltgetriebe, -- mit einem mit Anti-Blockier-System versehenen Bremssystem, -- mit einer maximalen Geschwindigkeit von bis zu 62 km/h, -- mit einem auf dem Fahrzeugrahmen dauerhaft montierten, ausfahrbaren, mit einer Plattform versehenen Bohrturm zum Vertikalbohren (Masthöhe ca. 39 m), -- mit Hebewerk, Hydraulik- und Pneumatiksystemen sowie Kühlsystem, - einer zum Bedienen der Bohranlage dienende, mit geschlossener Steuerkabine (sog. Bohrmeisterkabine) ausgestattete, ca. 7,0 x 7,8 m große mit Drehtisch versehene Bohrplattform, - keine Maschine zum Bohren der Position 8430, da die Fahrzeugeinheit u. a. einen eigenständigen Fahr- motor, ein automatisches Schaltgetriebe sowie eine Lenk- und Bremsvorrichtung aufweist und zudem die Fahreinheit durch die Fahrzeugkabine und nicht durch den Steuerstand auf der Arbeitsbühne bedient wird, - das mit Bohrturm ausgerüstete Kraftfahrzeug bestimmt insbesondere im Hinblick auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware. "Kraftfahrzeug mit Bohrturm zum Tiefbohren"
Kraftfahrzeug zu besonderen Zwecken, seiner Beschaffenheit nach nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt, in Form eines Lastkraftwagenfahrgestelles mit Bohrturm zum Tiefbohren ausgestattet. Das Fahrzeug, dass mit einem Schallschutz für Hebewerk und Motore ausgestattet ist, besteht aus einem Chassis mit 7 Achsen (2 angetriebene Achsen hinten, 2 steuerbare Achsen vorne), hydropneumatischen Bremsen an allen Rädern, einem Treibstofftank, einer Fahrerkabine, zwei Dieselmotorenantrieben, zwei Hydrauliksystemen, einem Druckluftsystem mit zwei Kompressoren und vier Druckluftbehältern, einem Hebewerk mit wassergekühlter Trommelbremse, einem teleskopierbaren Mast (Höhe ca. 37m) aus (Kronen Block, Fingerbühne Bohrgestänge und Schwerstangen, Seil (750m), 2 Notabfahrvorrichtungen, Bohrmeisterkabine auf Höhe der Bohrplattform und Drehtisch), einer Rampe zur Positionierung der Tiefbohranlage, einem Unterbau (Stahlkonstruktion), einem Stromaggregat (306 kVA) mit Treibstofftank, einer Pumpeinheit, zwei Gasmotoren, zwei Zentrifugalpumpen, einer Druckspeicheranlage für die Hydraulikflüssigkeit (40 bar) und diversen Kontrollventilen (Angaben laut Antragsteller). (Abbildungen siehe Anlage)
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 738/2000 der Kommission vom 7. April 2000 1)) (RV L 738/00), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 3. Ein Fahrzeug, mit einer hydraulischen Hebevorrichtung ausgerüstet, die mit einer Arbeitsplattform versehen ist. Das Fahrzeug besteht aus einem Lastkraftwagenfahrgestell mit einem Führerhaus für einen Fahrer und Fahrgäste. Es wird von einem Dieselmotor angetrieben und ist für den unabhängigen Betrieb auf öffentlichen Straßen geeignet. Die Hebevorrichtung ist fest auf dem Fahrzeug angebracht. Sie besteht aus einem Teleskopausleger für senkrechte Bewegungen, der drehbar ist. Sie hat eine Arbeitsplattform mit den Abmessungen 0,60 m × 1,20 m und eine Sicherheitsreling. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 25. Juli 2018, Az.:RS C-445/17 Übersetzung aus der englischen Fassung des Urteils Aus den Gründen: Tatbestand: Das vorlegende Gericht möchte wissen, ob Leichenwagen als Fahrzeuge zur Beförderung von Personen in Position 8703, als Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren in Position 8704 oder als Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken unter Position 8705 einzureihen sind. Der Kläger behauptet, dass Leichenwagen in die Position 8704 einzureihen seien, da sie die Merkmale, die in den Erläuterungen für Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren erfüllen, während die italienische Regierung und die Kommission die Ansicht vertreten, dass die Waren der Position 8703 zuzuordnen sind. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Zu dieser Position gehören Fahrzeuge (Abschleppwagen) bestehend aus einem Lastkraftwagenfahrgestell, mit hebbarer Ladepritsche und Seilwinde zum Abschleppen von Pannenfahrzeugen, die z.B. nachfolgendes Aussehen haben (Ergebnis der Arbeitsgruppe Kraftfahrzeuge vom 7. bis 9. März 2005). Zu dieser Position gehören Straßenkehrwagen (Straßenkehrmaschinen) unabhängig davon, ob sie zur Reinigung von Straßen oder Gehwegen bestimmt sind, die nachfolgendes Aussehen haben können. Maßgeblich ist gemäß ErlKN Pos. 8705 (HS) Rz. 34.0, dass Arbeitsmaschine und Kraftwagenfahrgestell keine maschinelle Einheit bilden und das Fahrgestell noch für andere Zwecke verwendet werden kann (z.B. als Schneeräumfahrzeug).
1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren (RV E8701000). 2. Im Sinne des Kapitels 87 sind Zugmaschinen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie können auch Zusatzvorrichtungen haben, die es möglich machen, im Zusammenhang mit der Hauptverwendung der Zugmaschinen Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern (RV E8702100). Maschinen und Arbeitsgeräte, die ihrer Beschaffenheit nach auswechselbare Vorrichtungen zum Anbringen an Zugmaschinen der Position 8701 sind, werden in die für sie zutreffende Position eingereiht, selbst wenn sie mit der Zugmaschine, auch an ihr montiert, gestellt werden (RV E8702200). 3. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8705.20.00?
Die Zolltarifnummer 8705.20.00 umfasst Kraftfahrzeuge mit Bohrturm zum Tiefbohren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8705.20.00?
Der Drittlandszollsatz für 8705.20.00 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8705.20.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870520. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8705.20.00?
8705.20.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8705.20.00 im Zolltarif eingeordnet?
8705.20.00 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8705 Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, ihrer Beschaffenheit nach nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt (z. B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage) > 870520 Kraftfahrzeuge mit Bohrturm zum Tiefbohren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8705.20.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8705.20.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI18878/19-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8705.20.00?
KN-Code 8705.20.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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