Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8706.00.99: Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8706.00.99 steht für Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 10 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8706.00.99 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8706.00.99
Drittlandszoll
10 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
2

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8706Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, mit Motor
  3. 8706.00Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, mit Motor
  4. 8706.00.99Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8706.00.99

HS-Code8706.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8706.00.998 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll10 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEB/1773/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-07-31

Fahrgestell für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, ausgestattet mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Dieselmotor), mit einem Hubraum von 2.148 ccm, zur Verwendung mit verschiedenen Aufbauten. Die als Fahrgestell bezeichnete Ware besteht im Wesentlichen aus dem Fahrgestell mit Achsen und Rädern, dem Motor mit Antriebstechnik und einem als Podest bezeichneten Teil, dass den Motorblock aufnimmt und mit einem Karosserieansatz versehen ist, wobei Dachrahmen, Seitenteile und Dach fehlen. Die Sitzkästen mit Sitzen sind vorhanden. Es ist dafür vorgesehen, mit verschiedenen Aufbauten versehen zu werden. Der Aufbau kann im derzeitigen Zustand nicht festgestellt werden, so dass das Fahrzeug in die letztmögliche Unterposition eingereiht wird. Artikelbezeichnung: Mercedes Benz Sprinter 906-F50

DE8818/09-1Erteilt von DEGültig bis 2009-10-13

Fahrgestell für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, mit Motor, nicht von den UPos. (KN) 8706 0011 bis 8706 0091 erfasst, sog. selbstfahrender Teleskop-Mobilkran. Das Fahrgestell mit Motor besteht im Wesentlichen aus einem 3-Achs-Chassis mit hydraulischem Antrieb (Unterwagen) und luftbereiften Rädern. Das Fahrgestell -ohne Fahrerkabine- dient als Trägerfahrzeug zur Aufnahme eines speziellen Kranaufbaus, sog. Teleskop-Oberwagen (nicht Gegenstand dieser VZTA). Das ca. 9 Meter lange Fahrzeug erreicht eine Fahrgeschwindigkeit bis zu 80 km/h. Artikelbezeichnung: GROVE GCK 3045

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8706

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören die für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 bestimmten Fahrgestelle oder die noch nicht mit einer Karosserie versehenden Gerippe für selbsttragende oder nicht selbsttragende Karosserien, mit Antriebsmotor, Kraftübertragungsvorrichtung, Lenkung und Achsen (mit oder ohne Räder) ausgestattet. Es handelt sich demnach hier um Kraftwagen oder Straßenzugmaschinen, die nicht mit Karosserie oder Fahrerhaus ausgerüstet sind. Die Fahrgestelle gehören zu dieser Position, auch wenn sie schon mit Motorhaube, Windschutzscheibe, Windabweiser (windshields), Kotflügeln, Trittbrettern und Armaturenbrett (auch mit Instrumenten) ausgestattet sind. Sie verbleiben auch hier, wenn sie mit Reifen, Vergaser, Batterie oder anderen elektrischen Vorrichtungen ausgestattet sind. …

Kapitel 87

1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren (RV E8701000). 2. Im Sinne des Kapitels 87 sind Zugmaschinen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie können auch Zusatzvorrichtungen haben, die es möglich machen, im Zusammenhang mit der Hauptverwendung der Zugmaschinen Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern (RV E8702100). Maschinen und Arbeitsgeräte, die ihrer Beschaffenheit nach auswechselbare Vorrichtungen zum Anbringen an Zugmaschinen der Position 8701 sind, werden in die für sie zutreffende Position eingereiht, selbst wenn sie mit der Zugmaschine, auch an ihr montiert, gestellt werden (RV E8702200). 3. …

Abschnitt XVII

1. Zu Abschnitt XVII gehören nicht die in Position 9503 oder 9508 erfassten Waren sowie Rodelschlitten, Bobschlitten und dergleichen (Position 9506) (RV C1701000). 2. Folgende Waren sind nicht als „Teile“ oder als „Zubehör“ einzureihen, auch wenn sie erkennbar für Waren des Abschnitts XVII bestimmt sind: a) Dichtungen und dergleichen aus Stoffen aller Art (Einreihung nach Stoffbeschaffenheit oder nach Position 8484) sowie andere Waren aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1702A00); b) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) (RV C1702B00); c) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge) (RV C1702C00); d) Waren der Position 8306 (RV C1702D00); e) Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8401 bis 8479 sowie Teile davon, ausgenommen Kühler für Waren dieses Absc …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8706.00.99?

Die Zolltarifnummer 8706.00.99 umfasst Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8706.00.99?

Der Drittlandszollsatz für 8706.00.99 beträgt 10 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8706.00.99?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870600. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8706.00.99?

8706.00.99 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8706.00.99 im Zolltarif eingeordnet?

8706.00.99 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8706 Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, mit Motor > 870600 Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, mit Motor. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8706.00.99?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8706.00.99 erfasst, zum Beispiel DEB/1773/06-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8706.00.99?

KN-Code 8706.00.99 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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