Zolltarifnummer 8708.30.10: Bremsen und Servobremsen; Teile davon, für die industrielle Montage:, von…
Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8708.30.10 steht für Bremsen und Servobremsen; Teile davon, für die industrielle Montage:, von Einachsschleppern der Unterposition 8701 10,, von Kraftfahrzeugen der Position 8703,, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm³ oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2 800 cm³ oder weniger,, von Kraftfahrzeugen der Position 8705. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.
8708.30.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8708.30.10
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 8708Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
- 8708.30Bremsen und Servobremsen; Teile davon
- 8708.30.10Bremsen und Servobremsen; Teile davon, für die industrielle Montage:, von Einachsschleppern der Unterposition 8701 10,, von Kraftfahrzeugen der Position 8703,, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm³ oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2 800 cm³ oder weniger,, von Kraftfahrzeugen der Position 8705
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8708.30.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Odliatok tela elektronickej parkovacej brzdy (EPB) - je to telo elektronickej parkovacej brzdy určený na opracovanie pri výrobe EPB pre osobné automobily, - materiál EN-GJS-450, - určený na priemyselnú montáž, - obsahuje funkčné otvory.
Lagerachsen, sog. Rohteile aus Stahl, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - hohlzylindrische Erzeugnisse, - - aus geschweißten Präzisionstahlrohren hergestellt, - - an einem Ende mit einer umlaufenden Vertiefung am Rand versehen; am gegenüberliegenden Ende ist der Rand zu einem Kragen ausgearbeitet, der über eine nahezu kegelförmige Einkerbung verfügt, die dazu dient, einen am Pedalblock befindlichen Pin festzuhalten, - - dienen als Lagerachsen eines Bremspedals in Kraftfahrzeugen, - für die industrielle Montage von Personenkraftwagen bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form, Abmessungen) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Position 8703 bestimmt. "Teile für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Lagerachsen), Teile für Bremsen, für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703" "Die Anwendung des nichtpräferenziellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen einfuhrseitig unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung."
Betätigungsstange, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigte Stange, - mit mehreren Abstufungen versehen, - laut technischer Zeichnung mit einer Länge von 160,95 mm, - an einem Ende mit einem Kugelkopf mit einem Durchmesser von laut technischer Zeichnung 6,97 mm versehen; am gegenüberliegenden Ende mit einer halbrunden Aufnahmevorrichtung mit einem Durchmesser von laut technischer Zeichnung 11,2 mm ausgestattet, - laut Antrag: - - aus Stahl gefertigt (Werkstoffnummer: 1.0403), - - wird in Personenkraftwagen als Verbindungsstange/Verbindungsstück zwischen Bremspedal und Bremskraftverstärker eingesetzt, - laut ergänzenden Antragsangaben für die industrielle Montage bestimmt, - keine Einreihung in die Unterposition 8708 9997, u. a. da sich die Ware sich als Teil des Bremssystems darstellt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Position 8703 bestimmt. "Teil (Betätigungsstange) für Kraftfahrzeuge der Position 8703, Teil einer Bremse, für die industrielle Montage"
Części zacisku hamulcowego: wspornik (jarzmo) i obudowa (korpus). Wyroby w postaci nieobrobionych odlewów wykonanych z żeliwa sferoidalnego, posiadają różne otwory i wgłębienia. Zgodnie z oświadczeniem Wnioskodawcy zostały wyjęte z formy i oczyszczone. Po dokonaniu na dalszym etapie obrotu maszynowej obróbki skrawaniem i nałożeniu powłoki galwanicznej, będą wykorzystane do montażu przemysłowego gotowego zacisku hamulcowego w samochodach osobowych objętych pozycją 8703 WTC. Przybliżone wymiary (wys. x gł. x szer.): jarzmo od 70x70x120 mm do 100x100x200 mm, waga od 0,5 kg do 2,5 kg; korpus od 140x140x70 mm do 200x200x120 mm, waga 1 kg do 4 kg. Na podstawie obiektywnych cech (m.in. kształtu), wyroby stanowią rozpoznawalną część zacisku hamulcowego. Klasyfikacja do podpozycji 8708 30 10 Nomenklatury Scalonej (CN) jest ważna pod warunkiem spełnienia warunków określonych w prawodawstwie Unii Europejskiej (patrz art. 254 rozporządzenia Parlamentu Europejskiego i Rady (UE) nr 952/2013 ustanawiającego Unijny Kodeks Celny). Stosowanie niepreferencyjnej stawki celnej, w oparciu o końcowe przeznaczenie i klasyfikację w podpozycji taryfy celnej określonej powyżej, uzależnione jest od przedstawienia wymaganego świadectwa (certyfikatu).
Bremspedal, Artikelnummer: 31020240, Foto siehe Anlage, - in Form eines fahrzeugspezifisch gestalteten Erzeugnisses, - aus einer harten bzw. steifen, zugeschnittenen, faserverstärkten Kunststoffplatte, - unfertig (wird noch weiter bearbeitet, weist jedoch im vorliegenden Zustand bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen Ware auf), - dient in fertigem Zustand als Bremspedal, - wird in Personenkraftwagen verbaut, - für die industrielle Montage bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Personenkraftwagen der Position 8703 bestimmt, daher keine Ware der Position 3926. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703, Teil für Bremsen, für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen einfuhrseitig unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung"
Bremsscheiben, Foto siehe Anlage, - in Form von kraftfahrzeugspezifisch gefertigten, scheibenartigen, abgestuften Erzeugnissen, - laut Antrag: - - mit bzw. ohne Bremsscheibentöpfe, - - in unterschiedlichen Größen und Abmessungen, - - für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703 bestimmt, - werden in Scheibenbremsanlagen von Personenkraftwagen verbaut, - dienen gemeinsam mit den Bremsbelägen dazu, die Bewegungsenergie des Fahrzeuges durch Reibung zwischen den Bremsbelägen und der Bremsscheibe in Wärmeenergie umzuwandeln, um so eine Geschwindigkeitsverringerung des Fahrzeugs zu erzielen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Bremsscheiben), Teile für Bremsen, für die industrielle Montage" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen einfuhrseitig unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung."
Lagerachsen, sog. Rohteile aus Stahl, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - hohlzylindrische Erzeugnisse, - - aus geschweißten Präzisionstahlrohren hergestellt, - - an einem Ende mit einer umlaufenden Vertiefung am Rand versehen; am gegenüberliegenden Ende ist der Rand zu einem Kragen ausgearbeitet, der über eine nahezu kegelförmige Einkerbung verfügt, die dazu dient, einen am Pedalblock befindlichen Pin festzuhalten, - - dienen als Lagerachsen eines Bremspedals in Kraftfahrzeugen, - für die industrielle Montage von Personenkraftwagen bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form, Abmessungen) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Position 8703 bestimmt. "Teile für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Lagerachsen), Teile für Bremsen, für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703" "Die Anwendung des nichtpräferenziellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen einfuhrseitig unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung."
Lagerachse, sog. Rohteil aus Stahl, Foto siehe Anlage, - hohlzylindrisches Erzeugnis, - laut Antrag: - - aus geschweißten Präzisionstahlrohren hergestellt, - - mit einer Länge von 92,6 mm, einem Durchmesser von 19,2 mm und einer Wanddicke von 1,5 mm, - an einem Ende mit einer umlaufenden Vertiefung am Rand versehen; am gegenüberliegenden Ende ist der Rand zu einem Kragen ausgearbeitet, der über eine nahezu kegelförmige Einkerbung verfügt, die laut ergänzenden Angaben dazu dient, einen am Pedalblock befindlichen Pin festzuhalten, - dient laut Antrag als Lagerachse eines Bremspedals, - laut ergänzenden Angaben für die industrielle Montage von Personenkraftwagen bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form, Abmessungen) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Position 8703 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Pos 8703 (Lagerachse), Teil für Bremsen, für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen einfuhrseitig unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung."
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 8708 30: 1. Handbremskabel, das im Aufbau den im Avis 8708 29/1 beschriebenen Kabeln ähnlich ist und aus einer flexiblen Außenhülle und einem beweglichen inneren Kabel besteht. Die Außenhülle besteht aus einem Schlauch aus spiralförmigem Stahldraht, der mit Kunststoff überzogen ist. Sie ist mit einer Manschette und einem Anschlagstück an dem einen Ende und einem Anschlagstück an dem anderen Ende versehen. Das bewegliche innere Kabel besteht aus mehreren eng verzwirnten Drähten; es ist an jedem Ende mit einem Anschlagbolzen ausgestattet. Das Handbremskabel ist auf Länge geschnitten und verbindet den Bremshebelmechanismus mit der Bremsanlage eines Motorfahrzeugs. Anwendung der Anmerkung 1 g) zu Abschnitt XV. Siehe auch Avise 8708 29/1, 8708 93/1 und 8708 99/2.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 902/96 1) zur Kommission vom 20. Mai 1996 (RV L 902/96): 1. Kupplungsausrücker mit nur einer Raststellung für Schaltkupplungen von Kraftfahrzeugen in Leichtbauweise, mit einer Führungshülse aus Stahlblech mit integriertem Druckkugellager und äußerem Stahlblechgehäuse, auch mit angesetzten Federstahlplättchen, Schnappverbindungen oder Ausrückbolzen aus Metall versehen. Unterposition 8708 9310 und 8708 93 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8708, 8708 93 und 8708 93 10 (für die industrielle Montage) oder 8708 93 90. (entfallen) 2. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland Pfalz vom 18. März 2004 Az.: 6 K 2453/02 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom … vorgenommene Einreihung eines elektrischen Sonnenschutzrollos in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte am … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt (ZPLA) der Oberfinanzdirektion Frankfurt - jetzt Koblenz - die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als „Elektrisches Sonnenrollo zum Einbau unter der Hutablage für Kraftfahrzeuge“ bezeichnete Ware. Die ZPLA erteilte am … die vZTA Nr. …, in der die Ware als „Innenrollo, sog. elektrisches Sonnenschutzrollo“ der Codenummer 6303 12 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Nicht zu dieser Position gehören Abschleppseile für Kraftfahrzeuge aller Art, wie sie in den Erläuterungen zur Position 5609 in Randzahl 01.0 des Teils Nationale Entscheidungen und Hinweise beschrieben sind. Zu den Unterpositionen 8708 95 10 bis 8708 99 97 gehören nicht Airbags, die in Kraftfahrzeugsitze eingebaut werden (Unterposition 9401 90). Airbags mit Aufblasvorrichtung für Fahrzeuge sind unabhängig davon, ob sie in Lenkräder, Armaturenbretter, Seitenverkleidungen von Fahrzeugen, den Dachhimmel von Fahrzeugen eingebaut werden, als Teile für Kraftfahrzeuge zu betrachten. Airbags ohne Aufblasvorrichtung (Airbagsäcke, Fangbänder für Airbags etc.) sind ebenfalls als Teile für Kraftfahrzeuge einzureihen (siehe Wortlaut der Unterposition 8708 95 und Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 8708 Buchstabe O)). …
Unterteilungen dieser Nummer
- 8708.30.10.40Bremssattelformteil für Scheibenbremse in BIR- (Ball in Ramp) Ausführung oder EPB- (Electronic Parking Brake) Ausführung oder in Ausführung mit nur hydraulischer Betätigung, mit Funktions- und Montageöffnungen und Führungsnuten, von der bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art
- 8708.30.10.70Bremssattelstützteil aus duktilem Gusseisen von der zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art
- 8708.30.10.90andere
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8708.30.10?
Die Zolltarifnummer 8708.30.10 umfasst Bremsen und Servobremsen; Teile davon, für die industrielle Montage:, von Einachsschleppern der Unterposition 8701 10,, von Kraftfahrzeugen der Position 8703,, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm³ oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2 800 cm³ oder weniger,, von Kraftfahrzeugen der Position 8705. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8708.30.10?
Für 8708.30.10 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gehört zu 8708.30.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870830. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8708.30.10?
8708.30.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8708.30.10 im Zolltarif eingeordnet?
8708.30.10 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8708 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 > 870830 Bremsen und Servobremsen; Teile davon. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8708.30.10?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8708.30.10 erfasst, zum Beispiel SKBTI111725/25/132. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8708.30.10?
KN-Code 8708.30.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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