Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8708.30.99: Bremsen und Servobremsen; Teile davon, andere

Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8708.30.99 steht für Bremsen und Servobremsen; Teile davon, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8708.30.99 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8708.30.99
Drittlandszoll
4,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8708Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
  3. 8708.30Bremsen und Servobremsen; Teile davon
  4. 8708.30.99Bremsen und Servobremsen; Teile davon, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8708.30.99

HS-Code8708.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8708.30.998 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI3412/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-16

Radbremse, sog. Nutzfahrzeugbremse, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - in Form einer pneumatisch betätigten Scheibenbremse, im Wesentlichen bestehend aus: - - - einem Bremssattel in Monoblockbauweise, - - - Sattellagerungen, - - - einer optischen Verschleißkontrolle, - - - einem Bremsträger, - - - zwei Bremsbelägen (Belagfläche: ca. 196 mm) mit Bremsbelaghaltebügel und - - - einer Bremsscheibe (Durchmesser: ca. 430 mm, Dicke: ca. 45 mm), - - mit einem Gesamtgewicht von ca. 44,6 kg, - unvollständig (ohne Bremszylinder (Membran- oder Kombizylinder) - weist jedoch im vorliegenden Zustand bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen Ware auf), - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - wird in Nutzfahrzeugen verbaut, - dient als Reibungsbremse (Bremskraft wird durch Reibung in Wärme umgewandelt) dem Abbremsen des Nutzfahrzeugrades, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. höheres Gewicht und Bremsdruck) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 bestimmt. "Teil (Radbremse) für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, nicht für die industrielle Montage, kein Teil für Scheibenbremsen"

DEBTI35345/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-12-26

Gleitlagerbuchse, sog. Gleitlagergehäuse, Foto siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigtes zylindrisches Erzeugnis, - wird als Gleitlagerbuchse in eine Duo-Servobremse (elektrisch betätigte Handbremse) für Personenkraftwagen eingebaut, - seitlich mit einer Aussparung versehen, - laut ergänzenden Antragsangaben für die industrielle Montage, jedoch ohne Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung, - keine Einreihung in die Position 8483 als Lagergehäuse, da es sich nicht um ein Teil eines Motors handelt und die Ware somit nicht aus dem Abschnitt XVII ausgenommen ist, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Personenkraftwagen der Position 8703 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703, nicht für die industrielle Montage, kein Teil für Scheibenbremsen (Gleitlagerbuchse)"

DEBTI35398/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-12-26

Lagerschale, sog. Lagerschale für PKW-Bremssattel (Gleitlager Spindel), Foto siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigtes zylindrisches Erzeugnis aus unedlem Metall, - laut technischer Zeichnung mit einem Innendurchmesser von 10,479 mm und einer Länge von 12,25 mm, - auf der gesamten Länge mit einer schmalen Öffnung versehen, - wird in eine Duo-Servobremse (elektrisch betätigte Handbremse) für Personenkraftwagen eingebaut, - laut ergänzenden Antragsangaben für die industrielle Montage, jedoch ohne Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung, - keine Einreihung in die Position 8483 als Lagerschale, da es sich nicht um ein Teil eines Motors handelt und die Ware somit nicht aus dem Abschnitt XVII ausgenommen ist, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Personenkraftwagen der Position 8703 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703, nicht für die industrielle Montage, kein Teil für Scheibenbremsen (Lagerschale)"

DEBTI51481/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-03-06

Radbremse, sog. Nutzfahrzeugbremse, - laut Antrag: - - in Form einer pneumatisch betätigten Scheibenbremse, im Wesentlichen bestehend aus: - - - einem Bremssattel in Monoblockbauweise, - - - Sattellagerungen, - - - einer optischen Verschleißkontrolle, - - - einem Bremsträger, - - - zwei Bremsbelägen (Belagfläche: ca. 196 mm) mit Bremsbelaghaltebügel und - - - einer Bremsscheibe (Durchmesser: ca. 430 mm, Dicke: ca. 45 mm), - - mit einem Gesamtgewicht von ca. 44,6 kg, - unvollständig (ohne Bremszylinder (Membran- oder Kombizylinder) - weist jedoch im vorliegenden Zustand bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen Ware auf), - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - wird in Nutzfahrzeugen verbaut, - dient als Reibungsbremse (Bremskraft wird durch Reibung in Wärme umgewandelt) dem Abbremsen des Nutzfahrzeugrades, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. höheres Gewicht und Bremsdruck) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 bestimmt. "Teil (Radbremse) für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, nicht für die industrielle Montage, kein Teil für Scheibenbremsen"

CZBTI48/112904/2021-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2025-01-26

Dle poskytnutých údajů se jedná o ovládací páku brzdy motorové čtyřkolky (vozidla čísla HS 8701 nebo 8703). Zboží je umístěno na řídítkách vozidla a slouží k tahání bowdenů nebo stláčení hydraulické kapaliny brzdy vozidla. Výrobek je vhodný pro použití s bubnovými i kotoučovými brzdami. Materiál: ocel / hliník.

DE11/16-1Erteilt von DEGültig bis 2022-03-01

Radbremse, sog. Nutzfahrzeugbremse, Foto siehe Anlage, laut Antrag: - in Form einer pneumatisch betätigten Scheibenbremse, im Wesentlichen bestehend aus: -- einem Bremssattel in Monoblockbauweise, -- Sattellagerungen, -- einer optischen Verschleißkontrolle, -- einem Bremsträger, -- zwei Bremsbelägen (Belagfläche: ca. 196 mm) mit Bremsbelaghaltebügel und -- einer Bremsscheibe (Durchmesser: ca. 430 mm, Dicke: ca. 45 mm), - mit einem Gesamtgewicht von ca. 44,6 kg, - unvollständig (ohne Bremszylinder (Membran- oder Kombizylinder) - weist jedoch im vorliegenden Zustand bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen Ware auf), - wird in Nutzfahrzeugen verbaut, - dient als Reibungsbremse (Bremskraft wird durch Reibung in Wärme umgewandelt) dem Abbremsen des Nutzfahrzeugrades, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. höheres Gewicht und Bremsdruck) erkennbar hauptsächlich für Nutzfahrzeuge bestimmt, "Teil (Radbremse) für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, nicht für die industrielle Montage" kein Teil für Scheibenbremsen"

PLBTIWIT-2018-000914Erteilt von PLGültig bis 2021-08-19

Pedał hamulca zamontowany na stelażu instalowanym w pojeździe. Pedał hamulca mocowany jest razem z jednostką EBS-CBU, która jest centralną jednostką hamulca. Jest to kombinacja nadajnika sygnału hamowania, modułu centralnego i zaworu przekaźnikowego. Jednostka CBU odpowiedzialna jest za zarządzanie hamulcami przedniej i tylnej osi pojazdu.Wyrób został wykonany z aluminiowych stopów odlewniczych (płyta montażowa) z elementami stalowymi (pedał, sworzeń montażowy) i gumowymi oraz z tworzywa sztucznego. Przedmiotowy wyrób przeznaczony jest do ciężkich ciężarówek.

PLBTIPL-WIT-2017-01530Erteilt von PLGültig bis 2020-12-03

Odpowietrznik do zacisków lub cylinderków hamulcowych stosowanych w pojazdach mechanicznych, wykonany ze stali automatowej, galwanizowany. Wyrób jest przeznaczony do odpowietrzania hydraulicznego układu hamulcowego pojazdu. Jest nagwintowany, z jednej strony zakończony stożkową iglicą, a z drugiej króćcem. W środkowej części trzpienia jest sześciokątny "łeb" umożliwiający dokręcenie kluczem odpowietrznika, tak aby zapewnić szczelność układu hamulcowego. Wewnątrz trzpienia jest wykonany kanał przelotowy umożliwiający odpowietrzenie hydraulicznego układu hamulcowego. Wyrób przeznaczony zarówno do hamulców tarczowych, jak i bębnowych samochodów osobowych, dostawczych i ciężarowych.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8708

Zu Unterposition 8708 30: 1. Handbremskabel, das im Aufbau den im Avis 8708 29/1 beschriebenen Kabeln ähnlich ist und aus einer flexiblen Außenhülle und einem beweglichen inneren Kabel besteht. Die Außenhülle besteht aus einem Schlauch aus spiralförmigem Stahldraht, der mit Kunststoff überzogen ist. Sie ist mit einer Manschette und einem Anschlagstück an dem einen Ende und einem Anschlagstück an dem anderen Ende versehen. Das bewegliche innere Kabel besteht aus mehreren eng verzwirnten Drähten; es ist an jedem Ende mit einem Anschlagbolzen ausgestattet. Das Handbremskabel ist auf Länge geschnitten und verbindet den Bremshebelmechanismus mit der Bremsanlage eines Motorfahrzeugs. Anwendung der Anmerkung 1 g) zu Abschnitt XV. Siehe auch Avise 8708 29/1, 8708 93/1 und 8708 99/2.

Pos. 8708

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 902/96 1) zur Kommission vom 20. Mai 1996 (RV L 902/96): 1. Kupplungsausrücker mit nur einer Raststellung für Schaltkupplungen von Kraftfahrzeugen in Leichtbauweise, mit einer Führungshülse aus Stahlblech mit integriertem Druckkugellager und äußerem Stahlblechgehäuse, auch mit angesetzten Federstahlplättchen, Schnappverbindungen oder Ausrückbolzen aus Metall versehen. Unterposition 8708 9310 und 8708 93 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8708, 8708 93 und 8708 93 10 (für die industrielle Montage) oder 8708 93 90. (entfallen) 2. …

Pos. 8708

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland Pfalz vom 18. März 2004 Az.: 6 K 2453/02 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom … vorgenommene Einreihung eines elektrischen Sonnenschutzrollos in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte am … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt (ZPLA) der Oberfinanzdirektion Frankfurt - jetzt Koblenz - die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als „Elektrisches Sonnenrollo zum Einbau unter der Hutablage für Kraftfahrzeuge“ bezeichnete Ware. Die ZPLA erteilte am … die vZTA Nr. …, in der die Ware als „Innenrollo, sog. elektrisches Sonnenschutzrollo“ der Codenummer 6303 12 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. …

Pos. 8708

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Nicht zu dieser Position gehören Abschleppseile für Kraftfahrzeuge aller Art, wie sie in den Erläuterungen zur Position 5609 in Randzahl 01.0 des Teils Nationale Entscheidungen und Hinweise beschrieben sind. Zu den Unterpositionen 8708 95 10 bis 8708 99 97 gehören nicht Airbags, die in Kraftfahrzeugsitze eingebaut werden (Unterposition 9401 90). Airbags mit Aufblasvorrichtung für Fahrzeuge sind unabhängig davon, ob sie in Lenkräder, Armaturenbretter, Seitenverkleidungen von Fahrzeugen, den Dachhimmel von Fahrzeugen eingebaut werden, als Teile für Kraftfahrzeuge zu betrachten. Airbags ohne Aufblasvorrichtung (Airbagsäcke, Fangbänder für Airbags etc.) sind ebenfalls als Teile für Kraftfahrzeuge einzureihen (siehe Wortlaut der Unterposition 8708 95 und Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 8708 Buchstabe O)). …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8708.30.99?

Die Zolltarifnummer 8708.30.99 umfasst Bremsen und Servobremsen; Teile davon, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8708.30.99?

Der Drittlandszollsatz für 8708.30.99 beträgt 4,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8708.30.99?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870830. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8708.30.99?

8708.30.99 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8708.30.99 im Zolltarif eingeordnet?

8708.30.99 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8708 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 > 870830 Bremsen und Servobremsen; Teile davon. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8708.30.99?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8708.30.99 erfasst, zum Beispiel DEBTI3412/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8708.30.99?

KN-Code 8708.30.99 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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