Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8708.40.99.00.0: Schaltgetriebe und Teile davon, andere, Teile, andere

Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8708.40.99.00.0 steht für Schaltgetriebe und Teile davon, andere, Teile, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8708.40.99.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
8708.40.99.00.0
Drittlandszoll
3,5 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8708Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
  3. 8708.40Schaltgetriebe und Teile davon
  4. 8708.40.99andere
  5. 8708.40.99.00.0Schaltgetriebe und Teile davon, andere, Teile, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8708.40.99.00.0

HS-Code8708.406 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8708.40.998 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8708.40.99.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer8708.40.99.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI42113/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-02

Stellring, Zeichnung siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigtes ringförmiges Erzeugnis, - laut technischer Zeichnung mit einem Durchmesser von 127 mm und einem Dicke von 12 mm, - mit mehreren kleinen Lochungen versehen, - laut Antrag aus gegossenem Stahl (Werkstoff S355J2+N) und danach weiter verarbeitet, somit nicht gesenkgeschmiedet, - wird laut Antrag und ergänzenden Angaben zum Einstellen der Kegelrollenlager im Schaltgetriebe eines Traktors verbaut, - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil (Stellring) für Kraftfahrzeuge der Position 8701, Teil des Schaltgetriebes, nicht für die industrielle Montage bestimmt, nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl"

DEBTI24776/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-29

Ölleitung, Fotos siehe Anlage, - in Form eines spezifisch an die Einbausituation angepassten, mit mehreren kleinen Lochungen versehenen rohrförmigen Erzeugnis aus laut Antrag kaltgezogenen Stahl, - laut technischer Zeichnung mit den Abmessungen einem Durchmesser von 15 mm und einer Dicke von 1,5 mm und mit 15° gefasten Rohrenden, - laut Antrag: - - in unterschiedlichen Längen, - - an einem Ende auf einen Durchmesser von 11,5 mm verjüngt und mit einem O-Ring versehen; am gegenüberliegenden Ende mit einer angeschweißten Lasche aus kaltgeschweißtem Stahl ausgestattet, die mit einer Bohrung versehen ist, - - wird laut ergänzenden Angaben im Schaltgetriebe einer E-Achse eines Lastkraftwagens montiert und dient dort zum Beölen von Komponenten des Schaltgetriebes, - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form, Konzeption) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Position 8704 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8704, Teil von Schaltgetrieben (Ölleitung), nicht für die industrielle Montage, aus nicht gesenkgeschmiedetem Stahl"

DEBTI14768/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-08-29

Blechölwanne, Art.-Nr.: 708236, Foto siehe Anlage, laut Antrag: - in Form eines spezifisch gefertigten, annähernd rechteckigen Erzeugnisses aus unedlem Metall, mit integriertem Saugölfilter mit einer Ober- und Unterschale aus Kunststoff, - mit einer maximalen Länge von ca. 490 mm, einer maximalen Breite von ca. 290 mm und einer Höhe von ca. 550 mm, - wird (lt. ergänzenden Angaben) in automatischen Schaltgetrieben von Personenkraftwagen eingebaut und stellt den unteren Abschluss des Getriebes dar, - dient im Getriebeölkreislauf der Aufnahme des Getriebeöls und der Filtration um sensible Bauteile vor Verunreinigung zu schützen, - (lt. ergänzenden Angaben) nicht für die industrielle Montage bestimmt, - keine Ware der Position 8421, da sich die Blechölwanne als Ware des Abschnitts XVII darstellt und solche Waren nach der Anmerkung 1 l) zum Abschnitt XVI aus dem Abschnitt XVI ausgewiesen werden, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, Teil des Schaltgetriebes (Blechölwanne), nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl"

DE3925/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-06-24

Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis 8705, sog. Schubgliederband aus Stahl, Foto siehe Anlage, - bestehend aus: -- etwa 400 feingestanzten, 1,8 mm starken Stahlelementen, -- mit zwei Ringsets, -- pro Ringset mit jeweils neun bzw. zwölf Stahlringen aus einem 0,2 mm dicken, hochlegierten Stahl, - die Stahlelemente dienen dazu, nach dem Schubprinzip die Leistung des Motors auf die Räder zu übertragen, - die Ringe halten die Elemente zusammen. - aufgrund der speziellen Abmessungen der Stahlelemente und der Ringe erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich zum Einbau in ein stufenloses Getriebe eines Kraftfahrzeugs bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, Teil eines Schaltgetriebes, nicht für die industrielle Montage, Teil, nicht gesenkgeschmiedet"

DE1428/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-06-23

Teil eines Schaltgetriebes für Kraftfahrzeuge, sog. lederüberzogene Kunststoffkappe, Foto (vertraulich) siehe Anlage.

DE10001/12-4Erteilt von DEGültig bis 2018-06-19

Teil eines Schaltgetriebes für Kraftfahrzeuge, sog. Klemmringe für Schaltknauf, Foto siehe Anlage, - ringförmige Erzeugnisse mit verschiedenen Einkerbungen und Aussparungen, - aus Kunststoff, - dienen als Verbindungselemente zwischen Schaltknauf und Ledermanschette , - mit einem Durchmesser von ca. 2,8 cm, - erkennbares Teil eines Schaltgetriebes zum Einlegen der verschiedenen Gänge in PKWs . "Teil für Kraftfahrzeug (Klemmringe), Teil von Schaltgetriebe, nicht für die industrielle Montage, nicht gesenkgeschmiedet"

DE10001/12-2Erteilt von DEGültig bis 2018-06-19

Teil eines Schaltgetriebes für Kraftfahrzeuge, sog. Schaltlinse für Schaltknauf, Foto siehe Anlage, - oberer Einsatz für das Griffstück eines Schalthebels aus Kunststoff, - dient mit der Abbildung des Schaltschemas (Anordnung der Gänge) zur Orientierung des Fahrers, - mit einem Durchmesser von ca. 3 cm, - erkennbares Teil eines Schaltgetriebes zum Einlegen der verschiedenen Gänge in PKWs . "Teil für Kraftfahrzeug (Schaltlinse), Teil von Schaltgetriebe, nicht für die industrielle Montage, nicht gesenkgeschmiedet"

DE10001/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-06-19

Teil eines Schaltgetriebes für Kraftfahrzeuge, sog. Schaltknauf, Foto siehe Anlage, - Griffstück des Schalthebels aus (lt. Antrag) Aluminium, Leder und Kunststoff, - mit einer Länge von ca. 10 cm und einem Durchmesser von ca. 5 cm, - erkennbares Teil eines Schaltgetriebes zum Einlegen der verschiedenen Gänge in PKWs . "Teil für Kraftfahrzeug (Schaltknauf), Teil von Schaltgetriebe, nicht für die industrielle Montage, nicht gesenkgeschmiedet"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8708

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Pos. 8701 bis 8705, unter der Voraussetzung, dass sie die beiden nachstehenden Bedingungen erfüllen: 1. sie müssen ihrer Beschaffenheit nach erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für die vorgenannten Fahrzeuge bestimmt sein, 2. sie dürfen nicht durch die Anmerkungen zu Abschnitt XVII ausgenommen sein (siehe die entsprechenden Erläuterungen zu Abschnitt XVII, Allgemeines). Zu den Teilen und dem Zubehör dieser Position gehören: A) Zusammengesetzte Fahrgestellrahmen für Kraftfahrzeuge (auch mit Rädern, aber ohne Motor) und deren Teile: Längsträger, Verstrebungen, Querträger, Federaufhängungen, Träger und Halter für die Karosserie, den Motor, die Trittbretter, die Batterie oder für die Kraftstoffbehälter usw. B) Karosserieteile und Karosseriezubehör, z. …

Pos. 8708

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 902/96 1) zur Kommission vom 20. Mai 1996 (RV L 902/96): 1. Kupplungsausrücker mit nur einer Raststellung für Schaltkupplungen von Kraftfahrzeugen in Leichtbauweise, mit einer Führungshülse aus Stahlblech mit integriertem Druckkugellager und äußerem Stahlblechgehäuse, auch mit angesetzten Federstahlplättchen, Schnappverbindungen oder Ausrückbolzen aus Metall versehen. Unterposition 8708 9310 und 8708 93 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8708, 8708 93 und 8708 93 10 (für die industrielle Montage) oder 8708 93 90. (entfallen) 2. …

Pos. 8708

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland Pfalz vom 18. März 2004 Az.: 6 K 2453/02 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom … vorgenommene Einreihung eines elektrischen Sonnenschutzrollos in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte am … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt (ZPLA) der Oberfinanzdirektion Frankfurt - jetzt Koblenz - die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als „Elektrisches Sonnenrollo zum Einbau unter der Hutablage für Kraftfahrzeuge“ bezeichnete Ware. Die ZPLA erteilte am … die vZTA Nr. …, in der die Ware als „Innenrollo, sog. elektrisches Sonnenschutzrollo“ der Codenummer 6303 12 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. …

Pos. 8708

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Nicht zu dieser Position gehören Abschleppseile für Kraftfahrzeuge aller Art, wie sie in den Erläuterungen zur Position 5609 in Randzahl 01.0 des Teils Nationale Entscheidungen und Hinweise beschrieben sind. Zu den Unterpositionen 8708 95 10 bis 8708 99 97 gehören nicht Airbags, die in Kraftfahrzeugsitze eingebaut werden (Unterposition 9401 90). Airbags mit Aufblasvorrichtung für Fahrzeuge sind unabhängig davon, ob sie in Lenkräder, Armaturenbretter, Seitenverkleidungen von Fahrzeugen, den Dachhimmel von Fahrzeugen eingebaut werden, als Teile für Kraftfahrzeuge zu betrachten. Airbags ohne Aufblasvorrichtung (Airbagsäcke, Fangbänder für Airbags etc.) sind ebenfalls als Teile für Kraftfahrzeuge einzureihen (siehe Wortlaut der Unterposition 8708 95 und Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 8708 Buchstabe O)). …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8708.40.99.00.0?

Die Zolltarifnummer 8708.40.99.00.0 umfasst Schaltgetriebe und Teile davon, andere, Teile, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8708.40.99.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 8708.40.99.00.0 beträgt 3,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8708.40.99.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870840. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8708.40.99.00.0?

8708.40.99.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8708.40.99.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

8708.40.99.00.0 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8708 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 > 870840 Schaltgetriebe und Teile davon > 87084099 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8708.40.99.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8708.40.99.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI42113/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8708.40.99.00.0?

Warennummer 8708.40.99.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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