Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8708.70.50.85: Räder sowie Teile davon und Zubehör, andere

Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8708.70.50.85 steht für Räder sowie Teile davon und Zubehör, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8708.70.50.85 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8708.70.50.85
Drittlandszoll
4,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
6

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8708Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
  3. 8708.70Räder sowie Teile davon und Zubehör
  4. 8708.70.50andere, Räder aus Aluminium; Teile davon und Zubehör, aus Aluminium
  5. 8708.70.50.85Räder sowie Teile davon und Zubehör, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8708.70.50.85

HS-Code8708.706 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8708.70.508 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8708.70.50.8510 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI2361/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-26

Radzierkappen, sog. Nabenkappen mit Alutop, Fotos siehe Anlage, - in Form von spezifisch gestalteten, runden, mit einem Schriftzug verzierten, auf der Rückseite mit vier Rastnasen versehenen Radnabenabdeckungen, - laut Antrag: - - auf der Schauseite mit einer Platte aus Aluminium, - - auf der Unterseite mit einer Trägerplatte aus Kunststoff, - - mit einem Außendurchmesser von ca. 60 mm und einer Höhe von ca. 17 mm, - - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - werden auf das Mittenloch von Leichtmetallrädern von Personenkraftwagen gesteckt, - dienen der Abdeckung der Radnabe, - insbesondere wegen der optischen Zierwirkung bestimmt das die Schauseite bildende Aluminium den Charakter der Gesamtware, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form, Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Position 8703 bestimmt. "Zubehör (Radzierkappen) für Kraftfahrzeuge der Position 8703, Zubehör für Räder, nicht für die industrielle Montage bestimmt, aus Aluminium"

DEBTI36445/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-12-15

Felgenstern, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - Mittenteil für mehrteilige Räder aus einer Aluminiumlegierung, - - mit einer Mittelbohrung und einem Lochkranz mit fünf Bolzenlöchern, sowie einem äußeren Lochkranz mit 40 Außenlöchern zur Befestigung der Innen- und ggf. Außenringe (nicht Gegenstand des Antrages), - - mit Logokappe, - wird in Rädern von Personenkraftwagen verbaut, - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Beförderungsmittel des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge (Felgenstern) der Position 8703, Teile von Rädern, nicht für die industrielle Montage bestimmt, aus Aluminium, ohne Luftreifen"

NLBTI2024-0645Erteilt von NLGültig bis 2027-09-03

Een (wiel)naafdop met -volgens opgave- onder andere de volgende - uiterlijke en technische kenmerken: - verbetert de uitstraling van de auto; - bedoeld voor een specifiek merk en type personenauto; - vervaardigd van aluminium; - de voorzijde loopt bol toe met in het midden het logo van het automerk met daaronder een ronde uitsparing; - aan de achterzijde in het midden een ronde opening en voorzieningen voor het bevestigen aan de velg; - in ronde vorm met afmetingen van 17 x 17,5 x 7 cm.

DEBTI48251/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-01-29

Radzierkappen, sog. Nabenkappen mit Alutop, Fotos siehe Anlage, - in Form von spezifisch gestalteten, runden, mit einem Schriftzug verzierten, auf der Rückseite mit vier Rastnasen versehenen Radnabenabdeckungen, - laut Antrag: - - auf der Schauseite mit einer Platte aus Aluminium, - - auf der Unterseite mit einer Trägerplatte aus Kunststoff, - - mit einem Außendurchmesser von ca. 60 mm und einer Höhe von ca. 17 mm, - - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - werden auf das Mittenloch von Leichtmetallrädern von Personenkraftwagen gesteckt, - dienen der Abdeckung der Radnabe, - insbesondere wegen der optischen Zierwirkung bestimmt das die Schauseite bildende Aluminium den Charakter der Gesamtware, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form, Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Position 8703 bestimmt. "Zubehör (Radzierkappen) für Kraftfahrzeuge der Position 8703, Zubehör für Räder, nicht für die industrielle Montage bestimmt, aus Aluminium"

DEBTI38051/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-10-03

Felgensterne und Felgenröhren, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - aus einer Aluminiumlegierung (AlSi7 356.2 T6), - - werden in Rädern von Personenkraftwagen verbaut, - - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - - Felgensterne (Radsterne): - - - mit einer Mittelbohrung, einem Lochkranz mit fünf Bolzenlöchern und einem äußeren Lochkranz, - - - dienen u. a. der Befestigung des Rades an der Radnabe, - - Felgenröhren (Felgenhülsen): - - - zur Herstellung eines zweiteiligen Leichtmetallrades mit unsymmetrischem Tiefbett und Doppelhump, - - - dienen u. a. der Reifenaufnahme, - - - mit folgenden Maulweiten und Felgendurchmessern: - - - - 10Jx20H2, - - - - 11Jx19H2, - - - - 11Jx20H2, - - - - 12Jx20H2, - - - - 8,5Jx18H2, - - - - 9Jx18H2, - - - - 9,5Jx18H2, - - - - 8,5Jx19H2, - - - - 8,5Jx20H2, - - - - 9Jx20H2, - - - - 9,5Jx19H2, - - - - 10Jx18H2, - - - - 10Jx19H2, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Beförderungsmittel des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Kraftfahrzeuge (Felgensterne/Felgenröhren) der Position 8703, Teile von Rädern, nicht für die industrielle Montage bestimmt, aus Aluminium, ohne Luftreifen"

DEBTI33634/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-09-02

Felgensterne und Felgenröhren, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag aus einer Aluminiumlegierung (AlSi7 356.2 T6), - Felgensterne: - - mit einem Lochkranz mit fünf Bolzenlöchern, - - dienen der Befestigung der Aluminiumfelge an der Radnabe, - Felgenröhren: - - Radröhren zur Herstellung eines zweiteiligen Leichtmetallrades mit unsymetrischem Tiefbett und Doppelhump mit laut Antrag folgenden Maulweiten und Felgendurchmessern: - - - 10Jx20H2, - - - 11Jx19H2, - - - 11Jx20H2, - - - 12Jx20H2, - - - 8,5Jx18H2, - - - 9Jx18H2, - - - 9,5Jx18H2, - - - 8,5Jx19H2, - - - 8,5Jx20H2, - - - 9Jx20H2, - - - 9,5Jx19H2, - - - 10Jx18H2, - - - 10Jx19H2, - laut ergänzenden Antragsangaben nicht für die industrielle Montage bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form, Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraft- fahrzeuge bestimmt. "Teile für Kraftfahrzeuge (Felgensterne/Felgenröhren), Teile eines Rades, nicht für die industrielle Montage bestimmt, aus einer Aluminiumlegierung"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8708

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Pos. 8701 bis 8705, unter der Voraussetzung, dass sie die beiden nachstehenden Bedingungen erfüllen: 1. sie müssen ihrer Beschaffenheit nach erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für die vorgenannten Fahrzeuge bestimmt sein, 2. sie dürfen nicht durch die Anmerkungen zu Abschnitt XVII ausgenommen sein (siehe die entsprechenden Erläuterungen zu Abschnitt XVII, Allgemeines). Zu den Teilen und dem Zubehör dieser Position gehören: A) Zusammengesetzte Fahrgestellrahmen für Kraftfahrzeuge (auch mit Rädern, aber ohne Motor) und deren Teile: Längsträger, Verstrebungen, Querträger, Federaufhängungen, Träger und Halter für die Karosserie, den Motor, die Trittbretter, die Batterie oder für die Kraftstoffbehälter usw. B) Karosserieteile und Karosseriezubehör, z. …

Pos. 8708

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 902/96 1) zur Kommission vom 20. Mai 1996 (RV L 902/96): 1. Kupplungsausrücker mit nur einer Raststellung für Schaltkupplungen von Kraftfahrzeugen in Leichtbauweise, mit einer Führungshülse aus Stahlblech mit integriertem Druckkugellager und äußerem Stahlblechgehäuse, auch mit angesetzten Federstahlplättchen, Schnappverbindungen oder Ausrückbolzen aus Metall versehen. Unterposition 8708 9310 und 8708 93 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8708, 8708 93 und 8708 93 10 (für die industrielle Montage) oder 8708 93 90. (entfallen) 2. …

Pos. 8708

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland Pfalz vom 18. März 2004 Az.: 6 K 2453/02 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom … vorgenommene Einreihung eines elektrischen Sonnenschutzrollos in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte am … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt (ZPLA) der Oberfinanzdirektion Frankfurt - jetzt Koblenz - die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als „Elektrisches Sonnenrollo zum Einbau unter der Hutablage für Kraftfahrzeuge“ bezeichnete Ware. Die ZPLA erteilte am … die vZTA Nr. …, in der die Ware als „Innenrollo, sog. elektrisches Sonnenschutzrollo“ der Codenummer 6303 12 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. …

Pos. 8708

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Nicht zu dieser Position gehören Abschleppseile für Kraftfahrzeuge aller Art, wie sie in den Erläuterungen zur Position 5609 in Randzahl 01.0 des Teils Nationale Entscheidungen und Hinweise beschrieben sind. Zu den Unterpositionen 8708 95 10 bis 8708 99 97 gehören nicht Airbags, die in Kraftfahrzeugsitze eingebaut werden (Unterposition 9401 90). Airbags mit Aufblasvorrichtung für Fahrzeuge sind unabhängig davon, ob sie in Lenkräder, Armaturenbretter, Seitenverkleidungen von Fahrzeugen, den Dachhimmel von Fahrzeugen eingebaut werden, als Teile für Kraftfahrzeuge zu betrachten. Airbags ohne Aufblasvorrichtung (Airbagsäcke, Fangbänder für Airbags etc.) sind ebenfalls als Teile für Kraftfahrzeuge einzureihen (siehe Wortlaut der Unterposition 8708 95 und Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 8708 Buchstabe O)). …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8708.70.50.85?

Die Zolltarifnummer 8708.70.50.85 umfasst Räder sowie Teile davon und Zubehör, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8708.70.50.85?

Der Drittlandszollsatz für 8708.70.50.85 beträgt 4,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8708.70.50.85?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870870. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8708.70.50.85?

8708.70.50.85 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8708.70.50.85 im Zolltarif eingeordnet?

8708.70.50.85 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8708 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 > 870870 Räder sowie Teile davon und Zubehör > 87087050 andere, Räder aus Aluminium; Teile davon und Zubehör, aus Aluminium. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8708.70.50.85?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8708.70.50.85 erfasst, zum Beispiel DEBTI2361/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8708.70.50.85?

TARIC-Code 8708.70.50.85 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.