Zolltarifnummer 8708.95.99.90: Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, andere
Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8708.95.99.90 steht für Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8708.95.99.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8708.95.99.90
- Drittlandszoll
- 3,5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 8708Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
- 8708.95andere Teile und anderes Zubehör, aufblasbare Sicherheits-Luftsäcke mit Füllsystem (Airbags); Teile davon
- 8708.95.99andere, andere
- 8708.95.99.90Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8708.95.99.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Brennkammerrohr, Foto siehe Anlage, - in Form eines fahrzeugspezifisch gefertigten, rohrartigen Erzeugnisses, - laut Antrag: - - aus nahtlos gezogenem Stahl, - - ohne Hinweis auf eine industrielle Montage, - - leitet bei Auslösung des Gasgenerators das unter Druck stehende Gas in den Airbag und gewährleistet so einen schnellen und gleichmäßigen Durchfluss, damit der Airbag korrekt öffnet und den Insassen schützt, - laut ergänzenden Angaben für Airbaggasgeneratoren von Personenkraftwagen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form, Abmessungen) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Brennkammerrohr), Teil eines aufblasbaren Sicherheits-Luftsacks mit Füllsystem (Airbag), nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl, anderes als in den TARIC-Codes 8708 9599 30 bis 8708 9599 50 genannte"
Parte di "inflator", che è una parte di airbag. Tale parte di inflator ha una forma cilindrica allungata caratterizzata da due colletti alle estremità. Su un lato dell'inflator vi è un piccolo buco. Tale inflator viene riempito tramite il piccolo buco laterale con il gas. Ad una estremità dell' "inflator" viene posta la connessione elettrica e all'altra estremità viene collegato il pallone che in caso di incidente si gonfia per attutire l'impatto. Tale dispositivo denominato è quindi una parte integrante di airbags, in quanto rappresenta il contenitore nel quale viene allocato il gas che poi fuoriesce al fine di azionare il pallone in caso di incidente. L'articolo è fabbricato in acciaio non inox ed è di colore grigio.
Diffusor für Rohrgasgenerator, sog. Diffusor KAB, Foto siehe Anlage, - in Form eines spezifisch gefertigten, hülsenartigen, seitlich offenen Erzeugnisses, - laut Antrag: - - aus galvanisiertem Stahl, - - mit einem Außendurchmesser von ca. 32 , 4 mm und einer Höhe von ca. 69 mm, - - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - wird am Rohrgasgenerator von Knieairbagsystemen von Personenkraftwagen verbaut, - dient der kontrollierten Gasverteilung bzw. der Hitzeabsorbierung beim Auslösen des Airbags, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Diffusor für Rohrgasgenerator), Teil eines aufblasbaren Sicherheits-Luftsacks mit Füllsystem (Airbag), nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl"
Befestigungsvorrichtung für Anzünder, Foto siehe Anlage, - in Form eines spezifisch gefertigten, abgestuften, kegelstumpfartigen Erzeugnisses, - laut Antrag: - - aus Stahl, - - mit einem Außendurchmesser von ca. 19 , 2 mm und einer Höhe von ca. 15 , 1 mm, - - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - wird in Fahrerairbagsystemen von Personenkraftwagen verbaut, - dient insbesondere der Aufnahme des Anzünders des Topfgasgenerators, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Befestigungsvorrichtung für Anzünder), Teil eines aufblasbaren Sicherheits-Luftsacks mit Füllsystem (Airbag), nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl, andere als in den TARIC-Codes 8708 9599 30 bis 8708 9599 50 genannte"
Treibmittelaufnahme für Topfgasgenerator, Foto siehe Anlage, - in Form einer spezifisch gefertigten, im Boden mit diversen Aussparungen versehenen, topfartigen Aufnahmevorrichtung, - laut Antrag: - aus Stahl, - mit einem Durchmesser von ca. 54 , 25 mm und einer Höhe von ca. 24 , 4 mm, - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - wird in Fahrerairbagsystemen von Personenkraftwagen verbaut, - dient insbesondere der Aufnahme des Hauptgassatzes und des Trocknungsmittels des Topfgasgenerators, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Treibmittelaufnahme für Topfgasgenerator), Teil eines aufblasbaren Sicherheits-Luftsacks mit Füllsystem (Airbag), nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl, andere als in den TARIC-Codes 8708 9599 30 bis 8708 9599 50 genannte"
Generatorträger, Foto siehe Anlage, - in Form einer fahrzeugspezifisch gefertigten, annähernd rechteckigen, mit einem Mittenloch und in den Ecken mit Gewindestangen versehenen Haltevorrichtung, - laut Antrag: - - aus Stahl, - - mit einer Kantenlänge von ca. 92 mm und ca. 80 , 5 mm und einer Gesamthöhe von ca. 38 mm, - - mit einem Mittenlochdurchmesser von ca. 75 mm, - - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - wird in Beifahrerairbagsystemen von Personenkraftwagen verbaut, - dient u. a. der Befestigung des Gasgenerators, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Generatorträger), Teil eines aufblasbaren Sicherheits- Luftsacks mit Füllsystem (Airbag), nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenk- geschmiedetem Stahl"
Rohrgasgeneratorgehäuse, Foto siehe Anlage, - in Form eines fahrzeugspezifisch gefertigten, abgestuft hergestellten, mit diversen Bohrungen (sog. Ausströmöffnungen) versehenen, rohrartigen Erzeugnisses, - laut Antrag: - aus vergütetem Stahl (Fließpressteil), - mit einer Länge von ca. 170 mm und einem Außendurchmesser von ca. 25 , 9 mm, - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - wird in sog. Knieairbagsystemen von Personenkraftwagen verbaut, - dient insbesondere der Aufnahme der funktionsspezifischen Elemente des Rohrgasgenerators sowie der Lenkung des Gasstromes in den Sicherheits- Luftsack, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Rohrgasgeneratorgehäuse), Teil eines aufblasbaren Sicherheits-Luftsacks mit Füllsystem (Airbag), nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl, anderes als in den TARIC-Codes 8708 9599 30 bis 8708 9599 50 genannte"
Haltering für Airbaggasgenerator, Foto siehe Anlage, - in Form einer fahrzeugspezifisch gefertigten, annähernd quadratischen, mittig mit einer runden Aussparung (Durchmesser 75 mm) und in den vier Ecken jeweils mit einer Gewindestange versehenen Haltevorrichtung, - laut Antrag: - aus Stahl, - mit einer Kantenlänge von ca. 90 mm und einer Gesamthöhe (einschließlich Gewindestangen) von ca. 42 mm, - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - wird im Beifahrerairbagsystem von Personenkraftwagen verbaut, - dient der Aufnahme / Fixierung des Gasgenerators und der Befestigung des gesamten Airbagmoduls mit weiteren wesentlichen Bestandteilen des Airbags, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Generatorhalter), Teil eines aufblasbaren Sicherheits-Luftsacks mit Füllsystem (Airbag), nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl, anderes als in den TARIC-Codes 8708 9599 30 bis 8708 9599 50 genannte"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Pos. 8701 bis 8705, unter der Voraussetzung, dass sie die beiden nachstehenden Bedingungen erfüllen: 1. sie müssen ihrer Beschaffenheit nach erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für die vorgenannten Fahrzeuge bestimmt sein, 2. sie dürfen nicht durch die Anmerkungen zu Abschnitt XVII ausgenommen sein (siehe die entsprechenden Erläuterungen zu Abschnitt XVII, Allgemeines). Zu den Teilen und dem Zubehör dieser Position gehören: A) Zusammengesetzte Fahrgestellrahmen für Kraftfahrzeuge (auch mit Rädern, aber ohne Motor) und deren Teile: Längsträger, Verstrebungen, Querträger, Federaufhängungen, Träger und Halter für die Karosserie, den Motor, die Trittbretter, die Batterie oder für die Kraftstoffbehälter usw. B) Karosserieteile und Karosseriezubehör, z. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 902/96 1) zur Kommission vom 20. Mai 1996 (RV L 902/96): 1. Kupplungsausrücker mit nur einer Raststellung für Schaltkupplungen von Kraftfahrzeugen in Leichtbauweise, mit einer Führungshülse aus Stahlblech mit integriertem Druckkugellager und äußerem Stahlblechgehäuse, auch mit angesetzten Federstahlplättchen, Schnappverbindungen oder Ausrückbolzen aus Metall versehen. Unterposition 8708 9310 und 8708 93 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8708, 8708 93 und 8708 93 10 (für die industrielle Montage) oder 8708 93 90. (entfallen) 2. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland Pfalz vom 18. März 2004 Az.: 6 K 2453/02 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom … vorgenommene Einreihung eines elektrischen Sonnenschutzrollos in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte am … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt (ZPLA) der Oberfinanzdirektion Frankfurt - jetzt Koblenz - die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als „Elektrisches Sonnenrollo zum Einbau unter der Hutablage für Kraftfahrzeuge“ bezeichnete Ware. Die ZPLA erteilte am … die vZTA Nr. …, in der die Ware als „Innenrollo, sog. elektrisches Sonnenschutzrollo“ der Codenummer 6303 12 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Nicht zu dieser Position gehören Abschleppseile für Kraftfahrzeuge aller Art, wie sie in den Erläuterungen zur Position 5609 in Randzahl 01.0 des Teils Nationale Entscheidungen und Hinweise beschrieben sind. Zu den Unterpositionen 8708 95 10 bis 8708 99 97 gehören nicht Airbags, die in Kraftfahrzeugsitze eingebaut werden (Unterposition 9401 90). Airbags mit Aufblasvorrichtung für Fahrzeuge sind unabhängig davon, ob sie in Lenkräder, Armaturenbretter, Seitenverkleidungen von Fahrzeugen, den Dachhimmel von Fahrzeugen eingebaut werden, als Teile für Kraftfahrzeuge zu betrachten. Airbags ohne Aufblasvorrichtung (Airbagsäcke, Fangbänder für Airbags etc.) sind ebenfalls als Teile für Kraftfahrzeuge einzureihen (siehe Wortlaut der Unterposition 8708 95 und Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 8708 Buchstabe O)). …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8708.95.99.90?
Die Zolltarifnummer 8708.95.99.90 umfasst Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8708.95.99.90?
Der Drittlandszollsatz für 8708.95.99.90 beträgt 3,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8708.95.99.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870895. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8708.95.99.90?
8708.95.99.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8708.95.99.90 im Zolltarif eingeordnet?
8708.95.99.90 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8708 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 > 870895 andere Teile und anderes Zubehör, aufblasbare Sicherheits-Luftsäcke mit Füllsystem (Airbags); Teile davon > 87089599 andere, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8708.95.99.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8708.95.99.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI3741/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8708.95.99.90?
TARIC-Code 8708.95.99.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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