Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8708.99.10: Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, für die industrielle…

Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8708.99.10 steht für Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, für die industrielle Montage:, von Einachsschleppern der Unterposition 8701 10,, von Kraftfahrzeugen der Position 8703,, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm³ oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2 800 cm³ oder weniger,, von Kraftfahrzeugen der Position 8705. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

8708.99.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8708.99.10
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8708Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
  3. 8708.99andere Teile und anderes Zubehör, andere
  4. 8708.99.10Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, für die industrielle Montage:, von Einachsschleppern der Unterposition 8701 10,, von Kraftfahrzeugen der Position 8703,, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm³ oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2 800 cm³ oder weniger,, von Kraftfahrzeugen der Position 8705

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8708.99.10

HS-Code8708.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8708.99.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI31117/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-03

Unterbodenverkleidung, sog. Unterfahrschutz/Unterbodenplatte, Foto siehe Anlage, - in Form einer fahrzeugspezifisch gefertigten, aus verschiedenen Komponenten bestehenden, annähernd rechteckigen Schutzplatte, - wird im Bereich des Unterbodens eines Personenkraftwagens verbaut und dient laut Antrag zum Schutz der Batterie vor Steinschlag und anderen Gefahren, - laut Antrag für die industrielle Montage, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Personenkraftwagen der Position 8703 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Unterbodenverkleidung), anderes als in den Unterpositionen 8708 10 bis 8708 95 genannte, für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703" "Die Anwendung des nichtpräferenziellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen einfuhrseitig unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung."

CZBTI34/044673/2026-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2029-02-03

Dle deklarovaných údajů se jedná o těleso tlumiče kmitů (vibrací) pátých výklopných dveří osobního automobilu. Výrobek klade odpor prudkým pohybům a slouží k tlumení nárazů a kmitů vypružení. Tlumič absorbuje a rozptyluje energii vzniklou při jízdě vozidla. Výrobek je určen pro průmyslovou montáž.

PLBTIWIT-2025-000228Erteilt von PLGültig bis 2028-02-24

Elementy nawiewu w różnych formach - dyszy, paneli dyszy, wylotów powietrza, słupków. Służą do zmiany kierunku i siły nawiewu powietrza. Wyroby przeznaczone do montażu przemysłowego pojazdów klasyfikowanych do pozycji 8703 Wspólnej Taryfy Celnej – montowane na desce rozdzielczej samochodu, nie są montowane bezpośrednio do nadwozia pojazdu, nie stanowią jego części ani akcesorium. Elementy wykonane są z różnych materiałów – zasadniczo z tworzyw sztucznych (PA, POM, PP, PC/ABS, stal, PU, NBR, TPE). Wyroby mają różne rozmiary od około 12 cm do 44 cm. Wyroby pakowane są w kartonowe pudełka oraz zbiorczo na palety. Klasyfikacja do podpozycji 8708 99 10 Nomenklatury Scalonej (CN) jest ważna pod warunkiem spełnienia warunków określonych w prawodawstwie Unii Europejskiej (patrz art. 254 rozporządzenia Parlamentu Europejskiego i Rady (UE) nr 952/2013 ustanawiającego Unijny Kodeks Celny). Stosowanie niepreferencyjnej stawki celnej, w oparciu o końcowe przeznaczenie i klasyfikację w podpozycji taryfy celnej określonej powyżej, uzależnione jest od przedstawienia wymaganego świadectwa (certyfikatu).

DEBTI28344/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-10-27

Batterie-/Elektronikgehäuse, Foto siehe Anlage, - in Form von fahrzeugspezifisch gestalteten Erzeugnissen, - Spritzgussteile (Oberschale und Unterschale) aus Kunststoff, - mit den Abmessungen (L x B x H) von: ca. 110 cm x 46 cm x 18 cm, - mit mehreren Montagebohrungen versehen, - mit Schrauben, Buchsen und Dichtungen, - dienen der Aufnahme der Leistungselektronik, Batterie, Gleichspannungswandler und Lüfter, - werden am Unterboden von Personenkraftwagen eingebaut, - für die industrielle Montage bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Personenkraftwagen der Position 8703 bestimmt. "Teile für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Batterie-/Elektronikgehäuse), andere als in den Unterpositionen 8708 10 bis 8708 95 genannte, für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen einfuhrseitig unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung"

DEBTI20848/23-2Erteilt von DEGültig bis 2027-03-24

Abgasrückführungsleitung, Abbildung siehe Anlage, - in Form einer fahrzeugspezifisch für die Einbausituation gestalteten, aus mehreren Elementen zusammengesetzten Leitung, - laut Antrag: - - aus einem mit Falten versehenen Schlauch aus Kunststoff mit einer Länge von ca. 80 cm, - - auf einer Seite mit einer aufgeklebten Federbandschelle aus Edelstahl, - - für die industrielle Montage bestimmt, - wird im Motorraum von Kraftfahrzeugen zwischen Abgasturbolader und Ladeluftkühler eingebaut, - dient der Emissionsminderung von Stickoxiden, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt, - keine Einreihung in die Position 8414 als Teil eines Abgasturboladers, da die Leitung nicht beim Zerlegen des Abgasturboladers anfällt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Abgasrückführungsleitung), anderes als in den Unterpositionen 8708 10 bis 8708 95 genannte, für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen einfuhrseitig unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung."

DEBTI32827/23-3Erteilt von DEGültig bis 2026-11-26

Batteriewanne, Artikelnummer: 31040007, Foto siehe Anlage, - in Form eines fahrzeugspezifisch gestalteten Erzeugnisses, - aus einer harten bzw. steifen, zugeschnittenen, faserverstärkten Kunststoffplatte, - unfertig (wird noch weiter bearbeitet, weist jedoch im vorliegenden Zustand bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen Ware auf), - dient in fertigem Zustand zur Aufnahme der Batterie, - wird in Personenkraftwagen verbaut, - für die industrielle Montage bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Personenkraftwagen der Position 8703 bestimmt, daher keine Ware der Position 3926. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Batteriewanne), anderes als in den Unterpositionen 8708 10 bis 8708 95 genannte, für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen einfuhrseitig unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung"

DEBTI21141/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-09-17

Teil für Kraftfahrzeug, sog. Fertigteil Blech, Foto siehe Anlage, - in Form eines fahrzeugspezifisch gefertigten, mit Ausbuchtungen versehenen und auf einer Seite spitz zulaufenden Deckels, - mit den Abmessungen (L x B x H) von: ca. 187 mm x 73 mm x 28 mm, - laut ergänzenden Angaben: - - aus nicht gesenkgeschmiedetem Stahl, - - für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8705 bestimmt, - wird als sog. Deckel im Bereich der Räder von Mobilkranfahrzeugen (Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken) verbaut und dient der Abdeckung von Lenkwinkelsensoren um mechanische Fehler, sowie das Eintreten von Feuchtigkeit zu verhindern, - aufgrund der objektiven Beschaffenheitsmerkmale (u. a. spezifische Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8705 (Fertigteil Blech), anderes als in den Unterpositionen 8708 10 bis 8708 95 genannte, für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8705" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen einfuhrseitig unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung."

DEBTI10536/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-05-10

Kühlmittelleitung, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - in Form einer fahrzeugspezifisch für die Einbausituation gestalteten, aus drei gebogenen Rohren bestehenden, an den Enden stutzenartig ausgeformten Rohrleitung aus einer Aluminiumlegierung, - - mit zwei angelöteten, jeweils mit Bohrlöchern versehenen Haltevorrichtungen aus einer Aluminiumlegierung sowie einem sog. Clip-Zackenring versehen, - - mit einem Außendurchmesser von ca. 16 mm, - - mit einer Gesamtlänge von ca. 560 mm, - - wird an den Enden mit fünf mit Federbandschellen ausgestatteten sog. EPDM-Schläuchen (nicht Gegenstände dieses vZTA-Antrages) versehen und im Motorraum von Personenkraftwagen innerhalb des Motorkühlsystems von flüssigkeitsgekühlten Verbrennungsmotorenn verbaut, - - dient innerhalb des Motorkühlkreislaufes der Weiterleitung des Motorkühlmittels (Gemisch aus kalkarmen Wasser und Gefrierschutzmittel mit Zusätzen für den Korrosionsschutz), - - für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703 bestimmt, - keine Einreihung in die Unterposition 8708 91, da sich die Kühlmittelleitung nicht als Teil des Kühlers darstellt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt, somit keine Ware des Kapitels 76. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Kühlmittelleitung), anderes als in den Unterpositionen 8708 10 bis 8708 95 genannte, für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen einfuhrseitig unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung."

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8708

Zu Unterpositionen 8708 99 10 bis 8708 99 97: Nicht hierher gehören z. B.: a) Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Pos. 8702 bis 8704, ohne Motor, aber mit Fahrerhaus (Pos. 8702, 8703 oder 8704); b) Kopfstützen für Kraftfahrzeuge (Pos. 9401 oder 9404).

Pos. 8708

Zu Unterposition 8708 99: 1. Gleisketten: Nach Ausstattung mit den (noch fehlenden) Bodenplatten erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Gleiskettenfahrwerke von Fahrzeugen der Pos. 8701 bis 8705 bestimmt. Siehe auch Avise 8431 49/1, 8487 90/4 und 8710 00/1. 2. Gaszugkabel, das im Aufbau den im Avis 8708 29/1 beschriebenen Kabeln ähnlich, auch auf Länge geschnitten und für den Gebrauch in Motorfahrzeugen aufgemacht ist. Das Gaszugkabel verbindet das Gaspedal mit dem Kraftstoffregelungssystem. Anwendung der Anmerkung 1 g) zu Abschnitt XV. Siehe auch Avise 8708 29/1, 8708 30/1 und 8708 93/1. 3. Vorderteil eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, abgetrennt von einem Fahrzeug einer nicht bekannten Marke. Dieses Teil besteht aus einem Motor, einer Gangschaltung, einer Motorhaube, zwei Vordertüren, einem Armaturenbrett, einer Windschutzscheibe und einem Teil des Fahrgestells. 4. …

Pos. 8708

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 902/96 1) zur Kommission vom 20. Mai 1996 (RV L 902/96): 1. Kupplungsausrücker mit nur einer Raststellung für Schaltkupplungen von Kraftfahrzeugen in Leichtbauweise, mit einer Führungshülse aus Stahlblech mit integriertem Druckkugellager und äußerem Stahlblechgehäuse, auch mit angesetzten Federstahlplättchen, Schnappverbindungen oder Ausrückbolzen aus Metall versehen. Unterposition 8708 9310 und 8708 93 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8708, 8708 93 und 8708 93 10 (für die industrielle Montage) oder 8708 93 90. (entfallen) 2. …

Pos. 8708

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland Pfalz vom 18. März 2004 Az.: 6 K 2453/02 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom … vorgenommene Einreihung eines elektrischen Sonnenschutzrollos in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte am … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt (ZPLA) der Oberfinanzdirektion Frankfurt - jetzt Koblenz - die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als „Elektrisches Sonnenrollo zum Einbau unter der Hutablage für Kraftfahrzeuge“ bezeichnete Ware. Die ZPLA erteilte am … die vZTA Nr. …, in der die Ware als „Innenrollo, sog. elektrisches Sonnenschutzrollo“ der Codenummer 6303 12 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8708.99.10?

Die Zolltarifnummer 8708.99.10 umfasst Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, für die industrielle Montage:, von Einachsschleppern der Unterposition 8701 10,, von Kraftfahrzeugen der Position 8703,, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm³ oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2 800 cm³ oder weniger,, von Kraftfahrzeugen der Position 8705. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8708.99.10?

Für 8708.99.10 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 8708.99.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870899. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8708.99.10?

8708.99.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8708.99.10 im Zolltarif eingeordnet?

8708.99.10 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8708 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 > 870899 andere Teile und anderes Zubehör, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8708.99.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8708.99.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI31117/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8708.99.10?

KN-Code 8708.99.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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