Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8708.99.97: Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, andere, andere

Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8708.99.97 steht für Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, andere, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8708.99.97 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8708.99.97
Drittlandszoll
3,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8708Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
  3. 8708.99andere Teile und anderes Zubehör, andere
  4. 8708.99.97Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, andere, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8708.99.97

HS-Code8708.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8708.99.978 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI9226/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-27

Saugrohr-Halter, Foto siehe Anlage, - fahrzeugspezifisch gebogenes, flaches Erzeugnis, - mit diversen Aussparungen und zwei Bohrungen versehen, - laut technischer Zeichnung aus warmgewalztem Stahl, - dient laut ergänzenden Angaben dazu, ein Saugrohr mit dem Motorblock eines Personenkraftwagens zu verbinden, - laut ergänzenden Angaben nicht für die industrielle Montage bestimmt, - keine Einreihung in die Unterposition 8708 80, da sich die Ware nicht als Teil des Aufhängesystems darstellt, - aufgrund objektiver Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Saugrohr-Halter), anderes als in den Unterpositionen 8708 1010 bis 8708 9993 genannte"

DEBTI3051/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-10

Lagerbügel, Zeichnungen siehe Anlage, - in Form von fahrzeugspezifisch gefertigten, nahezu u-förmigen, bügelartigen Erzeugnissen, - laut technischen Zeichnungen: - - mit einer Länge von 252 mm und einer Breite von 60 mm bzw. einer Länge von 230 mm und einer Breite von 60 mm, - - aus gestanztem und gebogenem Stahl, - laut Antrag für Gelenkwellen von Nutzfahrzeugen (regelmäßig Lastkraftwagen der Position 8704), - dienen jeweils zur Aufnahme eines Lagerelements. - nicht für die industrielle Montage, da schwere Nutzfahrzeuge aufgrund des großen Hubraums nicht die Bedingungen für die industrielle Montage erfüllen, - aufgrund objektiver Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Kraftfahrzeuge der Position 8704 (Lagerbügel), andere als in den Unterpositionen 8708 1010 bis 8708 9993 genannte"

DEBTI3050/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-10

Lagergehäuse, Zeichnungen siehe Anlage, - in Form von fahrzeugspezifisch gefertigten, nahezu u-förmigen, bügelartigen Erzeugnissen, - laut technischen Zeichnungen: - - mit einer Länge von 255 mm und einer Breite von 65 mm, - - aus Gusseisen, - laut Antrag für Lager von Gelenkwellen von Nutzfahrzeugen (regelmäßig Lastkraftwagen der Position 8704), - nicht für die industrielle Montage, da schwere Nutzfahrzeuge aufgrund des großen Hubraums nicht die Bedingungen für die industrielle Montage erfüllen, - aufgrund objektiver Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Kraftfahrzeuge der Position 8704 (Lagergehäuse), andere als in den Unterpositionen 8708 1010 bis 8708 9993 genannte"

DEBTI2966/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-09

Stockhaltersystem für Elektromobile, Zeichnung siehe Anlage, - in Form eines fahrzeugspezifisch gefertigten Gehstockhalters, - laut Antrag: - - aus einem 706 mm langen Rundrohr aus Stahl (Durchmesser von 22 mm), das an den Enden jeweils mit 2 Stopfen verschlossen ist, - - - mit einer Bohrung zur Befestigung eines Klettbands versehen, - - einem am unteren Teil des Rohres waagrecht verschweißten, um 90 Grad gebogenen Vierkantrohr (Kantenlänge von 25 mm), - - - mit einer Schenkellänge von ca. 233 mm und ca. 181 mm, - - - mit zwei Bohrungen versehen, - - einem doppelseitigen Klettband (Abmessungen: 320 mm x25 mm) zur Fixierung, - durch Schweißen zusammengefügt, somit nicht gesenkgeschmiedet, - wird im hinteren Bereich von Elektromobilen (Kraftfahrzeuge der Position 8703) verbaut, - dient zur Mitnahme eines Gehstocks oder Regenschirms, - unvollständig, da ohne Haltekorb am unteren Ende; weist jedoch im vorliegenden Zustand bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen Ware auf, - aufgrund der objektiven Merkmale (u.a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Beförderungsmittel des Kapitels 87 bestimmt. "Zubehör für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Stockhaltersystem), anderes als in den Unterpositionen 8708 1010 bis 8708 9993 genannte"

DEBTI1247/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-02

Kraftstoffleitung, Foto siehe Anlage, - fahrzeugspezifisch gefertigter, mehrfach gebogener und verzweigte Schlauch aus laut Antrag Kunststoff (PE/PA o. ä.), - mit Anschluss- und Verbindungsstücken (sog. Schnellversteller oder Schraub-/ Klemmverbindungen), - wird in Mehrzweckfahrzeugen mit Dieselmotoren verbaut, - dient dazu, den Kraftstoff zwischen Tank, Filter, Pumpe und Einspritzanlage zu fördern, - laut Antrag ohne Hinweis auf eine industrielle Montage, - keine Einreihung in die Position 3917, da Teile von Beförderungsmitteln des Abschnitts XVII aus dem Kapitel 39 ausgewiesen werden, - aufgrund der objektiven Beschaffenheitsmerkmale (u. a. spezifische Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Positionen 8702 bis 8705 (Kraftstoffleitung), anderes als in den TARIC-Codes 8708 1010 10 bis 8708 9997 80 genannte"

DEBTI12610/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-27

Spurstangeninnengelenk, sog. Axialgelenk, Spurstange, Foto siehe Anlage, - in Form eines fahrzeugspezifisch gefertigten Kugelgelenkes, - laut Antrag: - - im Wesentlichen bestehend aus: - - - einem abgerundeten, mit einem Gewindeansatz versehenen, innen hohlen Gehäuse aus Stahl, - - - einer Kugelschale und - - - einem radseitig mit Außengewinde und Kontermutter ausgestatteten Kugelzapfen aus Stahl, - - mit einer Gesamtlänge von ca. 287 mm, - - ohne Hinweis auf eine industrielle Montage, - wird als inneres (unter einem Faltenbalg verborgenes) Element der Spurstange zwischen dem Lenkgetriebe und dem Spurstangenendgelenk (sog. Spurstangenkopf) von Personen- kraftwagen verbaut, - dient der beweglichen Übertragung der vom Lenkgetriebe in eine lineare Bewegung umgesetzten Drehbewegung des Lenkrades auf den äußeren Spurstangenkopf, - stellt sich als Teil der Lenkvorrichtung dar (daher kein Teil der Radaufhängung der Unterposition 8708 80; jedoch keine Ware der Unterposition 8708 94, da kein Teil des Lenkgetriebes, der Lenksäule oder des Lenkrades, - durch Zusammensetzen hergestellt, somit keine gesenkgeschmiedete Ware der Unterposition 8708 9993 der Kombinierten Nomenklatur, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Spurstangeninnengelenk), anderes als in den Unterpositionen 8708 1010 bis 8708 9993 genannte"

DEBTI12612/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-27

Spurstange, Foto siehe Anlage, - in Form einer fahrzeugspezifisch gefertigten, mit Kugelgelenken versehenen Verbindungsstange, - laut Antrag: - - bestehend aus: - - - (lenkgetriebeseitig) einem Spurstangeninnengelenk (sog. Axialgelenk) und - - - (radseitig) einem verschraubten, mit einer Sechskantmutter gesicherten Spurstangenendgelenk (sog. Spurstangenkopf), - - ohne Hinweis auf eine industrielle Montage, - wird als Verbindungselement zwischen dem Lenkgetriebe und dem Radträger (Schwenklager) von Personenkraftwagen verbaut, - dient der beweglichen Übertragung, der vom Lenkgetriebe in eine lineare Bewegung umgesetzten Drehbewegung des Lenkrades auf das radführende Schwenklager, - stellt sich als Teil der Lenkvorrichtung dar; jedoch keine Ware der Unterposition 8708 94, da kein Teil des Lenkgetriebes, der Lenksäule oder des Lenkrades, - durch Zusammensetzen hergestellt, somit keine gesenkgeschmiedete Ware der Unterposition 8708 9993, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Spurstange), anderes als in den Unterpositionen (KN) 8708 1010 bis 8708 9993 genannte"

DEBTI12630/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-27

Lenkstockzwischenhebel, Foto siehe Anlage, - in Form eines fahrzeugspezifisch gefertigten Umlenkhebels, - laut Antrag: - - aus im Wesentlichen Stahl, - - mit einer Länge von ca. 130 mm (Mitte Lagerauge - Mitte Drehgelenk), - - ohne Hinweis auf eine industrielle Montage, - wird in Pick-up-Fahrzeugen als Bestandteil des Lenkgestänges verbaut, - dient insbesondere der Abstützung des Lenkgestänges, - stellt sich als Teil der Lenkvorrichtung dar (daher kein Teil der Radaufhängung der Unterposition 8708 80); jedoch keine Waren der Unterposition 8708 94, da kein Teil des Lenkgetriebes, der Lenksäule oder des Lenkrades, - durch Zusammensetzen hergestellt, somit keine gesenkgeschmiedete Ware der Unterposition 8708 9993 der Kombinierten Nomenklatur, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Positionen 8703 und 8704 (Lenkstockzwischenhebel), anderes als in den Unterpositionen (KN) 8708 1010 bis 8708 9993 genannte"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8708

Zu Unterpositionen 8708 99 10 bis 8708 99 97: Nicht hierher gehören z. B.: a) Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Pos. 8702 bis 8704, ohne Motor, aber mit Fahrerhaus (Pos. 8702, 8703 oder 8704); b) Kopfstützen für Kraftfahrzeuge (Pos. 9401 oder 9404).

Pos. 8708

Zu Unterposition 8708 99: 1. Gleisketten: Nach Ausstattung mit den (noch fehlenden) Bodenplatten erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Gleiskettenfahrwerke von Fahrzeugen der Pos. 8701 bis 8705 bestimmt. Siehe auch Avise 8431 49/1, 8487 90/4 und 8710 00/1. 2. Gaszugkabel, das im Aufbau den im Avis 8708 29/1 beschriebenen Kabeln ähnlich, auch auf Länge geschnitten und für den Gebrauch in Motorfahrzeugen aufgemacht ist. Das Gaszugkabel verbindet das Gaspedal mit dem Kraftstoffregelungssystem. Anwendung der Anmerkung 1 g) zu Abschnitt XV. Siehe auch Avise 8708 29/1, 8708 30/1 und 8708 93/1. 3. Vorderteil eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, abgetrennt von einem Fahrzeug einer nicht bekannten Marke. Dieses Teil besteht aus einem Motor, einer Gangschaltung, einer Motorhaube, zwei Vordertüren, einem Armaturenbrett, einer Windschutzscheibe und einem Teil des Fahrgestells. 4. …

Pos. 8708

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 902/96 1) zur Kommission vom 20. Mai 1996 (RV L 902/96): 1. Kupplungsausrücker mit nur einer Raststellung für Schaltkupplungen von Kraftfahrzeugen in Leichtbauweise, mit einer Führungshülse aus Stahlblech mit integriertem Druckkugellager und äußerem Stahlblechgehäuse, auch mit angesetzten Federstahlplättchen, Schnappverbindungen oder Ausrückbolzen aus Metall versehen. Unterposition 8708 9310 und 8708 93 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8708, 8708 93 und 8708 93 10 (für die industrielle Montage) oder 8708 93 90. (entfallen) 2. …

Pos. 8708

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland Pfalz vom 18. März 2004 Az.: 6 K 2453/02 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom … vorgenommene Einreihung eines elektrischen Sonnenschutzrollos in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte am … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt (ZPLA) der Oberfinanzdirektion Frankfurt - jetzt Koblenz - die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als „Elektrisches Sonnenrollo zum Einbau unter der Hutablage für Kraftfahrzeuge“ bezeichnete Ware. Die ZPLA erteilte am … die vZTA Nr. …, in der die Ware als „Innenrollo, sog. elektrisches Sonnenschutzrollo“ der Codenummer 6303 12 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8708.99.97?

Die Zolltarifnummer 8708.99.97 umfasst Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, andere, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8708.99.97?

Der Drittlandszollsatz für 8708.99.97 beträgt 3,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8708.99.97?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870899. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8708.99.97?

8708.99.97 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8708.99.97 im Zolltarif eingeordnet?

8708.99.97 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8708 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 > 870899 andere Teile und anderes Zubehör, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8708.99.97?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8708.99.97 erfasst, zum Beispiel DEBTI9226/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8708.99.97?

KN-Code 8708.99.97 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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