Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8712.00.70.10.0: Einräder

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8712.00.70.10.0 steht für Einräder. Der Drittlandszollsatz beträgt 15 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8712.00.70.10.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
8712.00.70.10.0
Drittlandszoll
15 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8712Zweiräder und andere Fahrräder (einschließlich Lastendreiräder), ohne Motor
  3. 8712.00Zweiräder und andere Fahrräder (einschließlich Lastendreiräder), ohne Motor
  4. 8712.00.70andere
  5. 8712.00.70.10Einräder
  6. 8712.00.70.10.0Einräder

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8712.00.70.10.0

HS-Code8712.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8712.00.708 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8712.00.70.1010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer8712.00.70.10.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll15 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8712

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Zu dieser Position zählen auch unvollständige Fahrräder, die die wesentlichen Eigenschaften vollständiger Fahrräder aufweisen (Allgemeine Vorschrift 2 a) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur). Ein unvollständiges Fahrrad, zusammengebaut oder nicht, ist in Position 8712 einzureihen, sofern es aus einem Rahmen, einer Gabel und mindestens zwei der nachstehend genannten Bauteile besteht: - ein Satz Räder; - Kurbelgarnitur (siehe Erläuterungen zur Unterposition 8714 96 30); - Steuersystem (einschließlich Lenker und Lenkerschaft/-vorbau); - Bremssystem. entfallen bis

Pos. 8712

Zu Unterposition 8712 00: 1. Zusammenstellung von Fahrradteilen, noch nicht zusammengesetzt, für ein bestimmtes Fahrradmodell, jedoch nicht alle Teile umfassend, die zum Zusammenbauen eines fertigen Fahrrades erforderlich sind, mit folgenden Bauteilen: - Rahmen; - Gabel; - Lenkstange - Bremshebel; - Vorbau (Verbindung zwischen Lenker und Gabelschaftrohr) - Lenkergriff - komplette Kurbelgarnitur - Schalter/Schalthebel - Bremsmechanismus / Bremsen; - Tretlagergehäuse/Innenlagergehäuse; - Sattel; - Sattelstütze; - Kettenrad. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 2 a). 2. …

Pos. 8712

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1130/2012 der Kommission vom 26. November 2012 (ABl. EU Nr. L 331/19) (RV L 1130/12) Ein Fahrrad mit drei Rädern, einem Rahmen, einem Sitz, zwei Fußstützen und zwei Handgriffen. Die Handgriffe werden zum Lenken und als handbetriebene Pedale verwendet, da sie direkt mit der Kurbelgarnitur und der Kettenschaltung verbunden sind. Der Sitz besteht aus einer flachen Plattform mit einem erhöhten Abschnitt als Stütze für Rücken und Kopf des Fahrers. Siehe Abbildung. Unterposition 8712 00 70 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8712 00 und 8712 00 70. …

Pos. 8712

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Siehe auch Urteil des Finanzgerichts Rheinland Pfalz vom 5. Juli 2005, Az.: 6 K 2319/03 Z. Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2012, Rechtssache VII R 40/11 Entscheidungsgründe: 1. Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 (VO Nr. 2474/93) des Rates vom 8. September 1993 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften -ABl. EG- Nr. L 228/1) wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Fahrrädern und anderen Zweirädern (einschließlich Lastendreiräder) ohne Motor der Position 8712 KN mit Ursprung in China eingeführt. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8712.00.70.10.0?

Die Zolltarifnummer 8712.00.70.10.0 umfasst Einräder. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8712.00.70.10.0?

Der Drittlandszollsatz für 8712.00.70.10.0 beträgt 15 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8712.00.70.10.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 871200. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8712.00.70.10.0?

8712.00.70.10.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8712.00.70.10.0 im Zolltarif eingeordnet?

8712.00.70.10.0 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8712 Zweiräder und andere Fahrräder (einschließlich Lastendreiräder), ohne Motor > 871200 Zweiräder und andere Fahrräder (einschließlich Lastendreiräder), ohne Motor > 87120070 andere > 8712007010 Einräder. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8712.00.70.10.0?

Zu 8712.00.70.10.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8712.00.70.10.0?

Warennummer 8712.00.70.10.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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