Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8714.10.10: Bremsen und Teile davon

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8714.10.10 steht für Bremsen und Teile davon. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8714.10.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8714.10.10
Drittlandszoll
3,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
3

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8714Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713
  3. 8714.10für Krafträder (einschließlich Mopeds)
  4. 8714.10.10Bremsen und Teile davon

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8714.10.10

HS-Code8714.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8714.10.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI19853/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-12

Bremsbeläge für Scheibenbremsen, sog. Sm1 Bremsbelag - Art.-Nr.: 10055857, Foto siehe Anlage, - in Form von spezifisch gefertigten, flachen, leicht gebogenen Bremsklötzen, - bestehend aus einem mit einer Halteöse sowie eine Rastnase versehenen Belagträger aus unedlem Metall und einseitig darauf befestigten Reibbelägen aus einer sog. Semi-Sinter Mischung, - werden in Scheibenbremsanlagen von Motorrädern verbaut, - dienen gemeinsam mit den Bremsscheiben dazu, die Bewegungsenergie des Kraftrades durch Reibung zwischen den Bremsbelägen und der Bremsscheibe in Wärmeenergie umzuwandeln, um so eine Geschwindigkeitsverringerung des Kraftrades zu erzielen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Krafträder des Kapitels 87 bestimmt. "Teile (Bremsbeläge) von Bremsen für Krafträder der Position 8711"

NLRTD-2014-1091Erteilt von NLGültig bis 2020-06-26

Een remschijf met -volgens opgave- onder andere de volgende uiterlijke en technische kenmerken: - vervaardigd van staal; - bestemd voor, bevestiging aan de rechterzijde van, een 124 cc scooter. Het betreft een deel of toebehoren van een motorrijwiel zoals bedoeld bij GS-post 8714 van de gecombineerde nomenclatuur.

NLRTD-2014-1090Erteilt von NLGültig bis 2020-06-26

Een remschijf met -volgens opgave- onder andere de volgende uiterlijke en technische kenmerken: - vervaardigd van staal; - bestemd voor, bevestiging aan de rechterzijde van, een 49 cc scooter. Het betreft een deel van een motorrijwiel zoals bedoeld bij GS-post 8714 van de gecombineerde nomenclatuur.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8714

Zu Unterposition 8714 10: 1. Kühler aus Aluminium (359 mm x 181 mm) für ein Kraftrad. Er kühlt den Motor des Kraft­rades mittels Verwendung eines Kühlmittels und Abgabe von Überschusswärme an die Umgebungsluft. Das Kühlmittel wird im Kühlmittelkreislauf wieder zu dem Motor zurückgeführt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. Siehe auch Avis Nr. 2 zu Unterposition 8431 49. 03.0 04.0

Pos. 8714

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 104/2012 der Kommission vom 07. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/19) (RV L 104/12): Ein so genanntes „Fahrradset“, bestehend aus den folgenden Komponenten: a) einem Rahmen; b) einer vorderen Gabel und c) zwei Felgen. Die Komponenten werden gleichzeitig, aber getrennt verpackt zur Zollabfertigung gestellt. a) Unterposition 8714 91 10 b) Unterposition 8714 91 30 c) Unterposition 8714 92 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8714, 8714 91, 8714 91 10 und 8714 91 30, und 8714 92 und 8714 92 10. …

Pos. 8714

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2012, Rechtssache VII R 40/11 Entscheidungsgründe: 1. Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 (VO Nr. 2474/93) des Rates vom 8. September 1993 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften -ABl. EG- Nr. L 228/1) wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Fahrrädern und anderen Zweirädern (einschließlich Lastendreiräder) ohne Motor der Position 8712 KN mit Ursprung in China eingeführt. …

Kapitel 87

1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren (RV E8701000). 2. Im Sinne des Kapitels 87 sind Zugmaschinen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie können auch Zusatzvorrichtungen haben, die es möglich machen, im Zusammenhang mit der Hauptverwendung der Zugmaschinen Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern (RV E8702100). Maschinen und Arbeitsgeräte, die ihrer Beschaffenheit nach auswechselbare Vorrichtungen zum Anbringen an Zugmaschinen der Position 8701 sind, werden in die für sie zutreffende Position eingereiht, selbst wenn sie mit der Zugmaschine, auch an ihr montiert, gestellt werden (RV E8702200). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8714.10.10?

Die Zolltarifnummer 8714.10.10 umfasst Bremsen und Teile davon. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8714.10.10?

Der Drittlandszollsatz für 8714.10.10 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8714.10.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 871410. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8714.10.10?

8714.10.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8714.10.10 im Zolltarif eingeordnet?

8714.10.10 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8714 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713 > 871410 für Krafträder (einschließlich Mopeds). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8714.10.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8714.10.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI19853/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8714.10.10?

KN-Code 8714.10.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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