Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8714.91.10.21.0: Rahmen, mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert :, mit Ursprung in…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8714.91.10.21.0 steht für Rahmen, mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert :, mit Ursprung in China oder aus China versandt:, in Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten oder zur Lieferung an eine Partei in Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten bestimmt; oder, zur Lieferung an einen anderen Inhaber einer Bewilligung „Endverwendung“ oder an befreite Parteien bestimmt, :, aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes). Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8714.91.10.21.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
8714.91.10.21.0
Drittlandszoll
4,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
1

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8714Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713
  3. 8714.91andere, Rahmen und Gabeln sowie Teile davon
  4. 8714.91.10Rahmen
  5. 8714.91.10.21aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)
  6. 8714.91.10.21.0Rahmen, mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert :, mit Ursprung in China oder aus China versandt:, in Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten oder zur Lieferung an eine Partei in Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten bestimmt; oder, zur Lieferung an einen anderen Inhaber einer Bewilligung „Endverwendung“ oder an befreite Parteien bestimmt, :, aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8714.91.10.21.0

HS-Code8714.916 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8714.91.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8714.91.10.2110 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer8714.91.10.21.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI22349/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-07-25

Zusammenstellung, sog. Rahmenset, bestehend aus Rahmen, Vorderradgabel, Sattelstütze, Vorbau und Steuersatz, Foto siehe Anlage, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da es sich weder um ein unvollständiges Fahrrad, noch um eine Warenzusammenstellung zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder um eine aus verschiedenen Be- standteilen zusammengesetzte Ware handelt, - Rahmen (lt. Antrag): -- aus mehreren rohrartigen Elementen aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, -- lackiert, -- mit Ursprung in der VR China, -- in Mengen unter 300 Stück pro Monat (Art. 14 c) VO (EG) Nr. 88/97), -- mit EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern, -- aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Fahrräder, Rahmen, mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert, mit Ursprung in China oder aus China versandt, in Mengen unter 300 Stück pro Monat, aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern" "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumping- maßnahme und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: D019)". "Die Anwendung der autonomen Aussetzung aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforder- lichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: N990)".

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8714

Zu Unterpositionen 8714 91 10 bis 8714 99 90: Hierher gehören z. B. Teile und Zubehör zum Bau, zur Ausstattung oder zur Instandsetzung von: 1. Beiwagen für Krafträder und Fahrräder; 2. Fahrrädern mit Hilfsmotor, d. h. von Fahrrädern, die mit Pedalen in Bewegung gesetzt werden können und mit einem Hilfsmotor (mit einem Hubraum von 50 cm3 oder weniger) ausgestattet sind; 3. Zweirädern und anderen Fahrrädern (einschließlich Lastendreirädern), ohne Motor.

Pos. 8714

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 104/2012 der Kommission vom 07. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/19) (RV L 104/12): Ein so genanntes „Fahrradset“, bestehend aus den folgenden Komponenten: a) einem Rahmen; b) einer vorderen Gabel und c) zwei Felgen. Die Komponenten werden gleichzeitig, aber getrennt verpackt zur Zollabfertigung gestellt. a) Unterposition 8714 91 10 b) Unterposition 8714 91 30 c) Unterposition 8714 92 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8714, 8714 91, 8714 91 10 und 8714 91 30, und 8714 92 und 8714 92 10. …

Pos. 8714

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2012, Rechtssache VII R 40/11 Entscheidungsgründe: 1. Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 (VO Nr. 2474/93) des Rates vom 8. September 1993 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften -ABl. EG- Nr. L 228/1) wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Fahrrädern und anderen Zweirädern (einschließlich Lastendreiräder) ohne Motor der Position 8712 KN mit Ursprung in China eingeführt. …

Kapitel 87

1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren (RV E8701000). 2. Im Sinne des Kapitels 87 sind Zugmaschinen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie können auch Zusatzvorrichtungen haben, die es möglich machen, im Zusammenhang mit der Hauptverwendung der Zugmaschinen Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern (RV E8702100). Maschinen und Arbeitsgeräte, die ihrer Beschaffenheit nach auswechselbare Vorrichtungen zum Anbringen an Zugmaschinen der Position 8701 sind, werden in die für sie zutreffende Position eingereiht, selbst wenn sie mit der Zugmaschine, auch an ihr montiert, gestellt werden (RV E8702200). 3. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8714.91.10.21.0?

Die Zolltarifnummer 8714.91.10.21.0 umfasst Rahmen, mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert :, mit Ursprung in China oder aus China versandt:, in Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten oder zur Lieferung an eine Partei in Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten bestimmt; oder, zur Lieferung an einen anderen Inhaber einer Bewilligung „Endverwendung“ oder an befreite Parteien bestimmt, :, aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8714.91.10.21.0?

Der Drittlandszollsatz für 8714.91.10.21.0 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8714.91.10.21.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 871491. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8714.91.10.21.0?

8714.91.10.21.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8714.91.10.21.0 im Zolltarif eingeordnet?

8714.91.10.21.0 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8714 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713 > 871491 andere, Rahmen und Gabeln sowie Teile davon > 87149110 Rahmen > 8714911021 aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8714.91.10.21.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8714.91.10.21.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI22349/18-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8714.91.10.21.0?

Warennummer 8714.91.10.21.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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