Zolltarifnummer 8714.94.90.90.0: Teile, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8714.94.90.90.0 steht für Teile, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8714.94.90.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 8714.94.90.90.0
- Drittlandszoll
- 4,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 4
Einordnung im Zolltarif
- 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 8714Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713
- 8714.94andere, Bremsen, einschließlich Bremsnaben, und Teile davon
- 8714.94.90Teile
- 8714.94.90.90andere
- 8714.94.90.90.0Teile, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8714.94.90.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bremsbeläge für Scheibenbremsen, Foto siehe Anlage, - jeweils zwei Bremsbeläge (in verschiedenen Abmessungen) inkl. Befestigungsmaterial (Federklammer zum Einsatz der Beläge und Sicherungsplint), - je in Form eines ca. 2 mm dicken Reibungsbelag aus Kunstharz (Resin), welcher auf einer ca. 1,5 mm dicken Platte aus unedlem Metall aufgebracht ist, - zur Befestigung an einem Bremssattel zur Erzeugung einer Bremswirkung beim Zusammendrücken, - erkennbare Teile zur ausschließlichen Verwendung an Scheibenbremsen für Fahrräder. "Teile (Bremsbeläge) von Bremsen für Fahrräder der Position 8712"
Bremskabel-Set, "KBC9000RHB BRAKE INNER 1.6 1600MM PTFE COATED STAINLESS K (FOR ROAD TYPE), W/GREY HOUSING", Foto siehe Anlage, - aus einer flexiblen Außenhülle und einem beweglichen inneren Kabel aus laut Antrag Stahl, - inklusive einer ca. 30 mm langen sog. Einführhilfe aus unedlem Metall und Kunststoff, welche laut Antrag als Kabelstopp vor der Bremse fungiert und nur das innere Kabel (Bremszugseele) durch die schmale Öffnung passieren lässt, - die schlauchartige Außenhülle besteht aus einer mit Kunststoff ummantelten Metallspirale und verfügt über einen Durchmesser von ca. 5 mm sowie über eine Länge von ca. 1800 mm, - das innere Kabel (Bowdenzugseele) besteht aus gezwirnten Drähten und ist an einem Ende mit einem Anschlussstück versehen, welches in den mechanischen Bremshebel (nicht Gegenstand der vZTA) eingelegt wird; laut Antrag beträgt der Durchmesser des Kabels 1,6 mm, die Länge 2000 mm, - ist zur Verwendung als Bremszugseil (Bremskabel) an einem Fahrrad bestimmt, - stellt sich aufgrund der Länge und der Bauform als ein erkennbares Teil zur hauptsächlichen Verwendung an einem Fahrrad dar. "Teil für Fahrräder der Position 8712, Teil für Bremse (Bremskabel)"
Bremskabel-Set, sog. "KBC9000 FHA BRAKE INNER 1.6 800MM PTFE COATED STAINLESS K (FOR ROAD TYPW), W/GREY HOUSING", Foto siehe Anlage, - aus einer flexiblen Außenhülle und einem beweglichen inneren Kabel aus laut Antrag Stahl, - die schlauchartige Außenhülle besteht aus einer mit Kunststoff ummantelten Metallspirale und verfügt über einen Durchmesser von ca. 5 mm sowie über eine Länge von ca. 820 mm, - das innere Kabel (Bowdenzugseele) besteht aus gezwirnten Drähten und ist an einem Ende mit einem Anschlussstück versehen, welches in den mechanischen Bremshebel (nicht Gegenstand der vZTA) eingelegt wird; laut Antrag beträgt der Durchmesser des Kabels 1,6 mm, die Länge 1000 mm, - ist zur Verwendung als Bremszugseil (Bremskabel) an einem Fahrrad bestimmt, - stellt sich aufgrund der Länge und der Bauform als ein erkennbares Teil zur hauptsächlichen Verwendung an einem Fahrrad dar. "Teil für Fahrräder der Position 8712, Teil für Bremse (Bremskabel)"
Erkennbares Teil einer Bremsanlage für Fahrräder der Position 8712, von den vorgenannten Unterpositionen nicht erfasst, in Form einer zweiteiligen Ware, bestehend aus Bremssattel und Bremsscheibe. Die beiden noch nicht montierten Teile sind zum Einbau in eine Scheibenbremse von Fahrrädern vorgesehen. Der Bremssattel kann in verschiedenen Farben und in leicht abgewandelter Form vorkommen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 8714 91 10 bis 8714 99 90: Hierher gehören z. B. Teile und Zubehör zum Bau, zur Ausstattung oder zur Instandsetzung von: 1. Beiwagen für Krafträder und Fahrräder; 2. Fahrrädern mit Hilfsmotor, d. h. von Fahrrädern, die mit Pedalen in Bewegung gesetzt werden können und mit einem Hilfsmotor (mit einem Hubraum von 50 cm3 oder weniger) ausgestattet sind; 3. Zweirädern und anderen Fahrrädern (einschließlich Lastendreirädern), ohne Motor. Zu Unterposition 8714 94 90: Hierher gehören auch Bremshebel. Nicht hierher gehören Bremsklötze aus Kautschuk (Unterposition 4016 99 97), Bremszugführungsschläuche (im Allgemeinen Unterposition 8307 10 00 oder 8307 90 00).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 104/2012 der Kommission vom 07. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/19) (RV L 104/12): Ein so genanntes „Fahrradset“, bestehend aus den folgenden Komponenten: a) einem Rahmen; b) einer vorderen Gabel und c) zwei Felgen. Die Komponenten werden gleichzeitig, aber getrennt verpackt zur Zollabfertigung gestellt. a) Unterposition 8714 91 10 b) Unterposition 8714 91 30 c) Unterposition 8714 92 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8714, 8714 91, 8714 91 10 und 8714 91 30, und 8714 92 und 8714 92 10. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2012, Rechtssache VII R 40/11 Entscheidungsgründe: 1. Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 (VO Nr. 2474/93) des Rates vom 8. September 1993 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften -ABl. EG- Nr. L 228/1) wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Fahrrädern und anderen Zweirädern (einschließlich Lastendreiräder) ohne Motor der Position 8712 KN mit Ursprung in China eingeführt. …
1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren (RV E8701000). 2. Im Sinne des Kapitels 87 sind Zugmaschinen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie können auch Zusatzvorrichtungen haben, die es möglich machen, im Zusammenhang mit der Hauptverwendung der Zugmaschinen Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern (RV E8702100). Maschinen und Arbeitsgeräte, die ihrer Beschaffenheit nach auswechselbare Vorrichtungen zum Anbringen an Zugmaschinen der Position 8701 sind, werden in die für sie zutreffende Position eingereiht, selbst wenn sie mit der Zugmaschine, auch an ihr montiert, gestellt werden (RV E8702200). 3. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8714.94.90.90.0?
Die Zolltarifnummer 8714.94.90.90.0 umfasst Teile, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8714.94.90.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 8714.94.90.90.0 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8714.94.90.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 871494. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8714.94.90.90.0?
8714.94.90.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8714.94.90.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
8714.94.90.90.0 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8714 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713 > 871494 andere, Bremsen, einschließlich Bremsnaben, und Teile davon > 87149490 Teile > 8714949090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8714.94.90.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8714.94.90.90.0 erfasst, zum Beispiel DE11074/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8714.94.90.90.0?
Warennummer 8714.94.90.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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