Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8714.96.90: Teile

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8714.96.90 steht für Teile. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8714.96.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8714.96.90
Drittlandszoll
4,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8714Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713
  3. 8714.96andere, Pedale und Kurbelgarnituren sowie Teile davon
  4. 8714.96.90Teile

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8714.96.90

HS-Code8714.966 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8714.96.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI7281/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-05-05

Zahnriemenscheiben, sog. vordere Riemenscheiben, Foto siehe Anlage, - in Form von spezifisch gestalteten, zahnradartigen Erzeugnissen, - laut Antrag in unterschiedlichen Ausführungen und Abmessungen: - - aus eloxiertem Aluminium oder sog. Edelstahl, - - außen mit einem Zahnkranz (mit einer Anzahl von 22 Zähnen bis zu 80 Zähnen), - - innen: - - - mit vier bzw. fünf runden Bohrungen zur Aufnahme eines Kurbelsterns bzw. bereits mit einem Kurbelstern ausgestattet oder - - - mit einer Innenverzahnung für einen pedalgetriebenen Elektrohilfsmotor oder ein pedalgetriebenes Tretlagergetriebe versehen, - wird auf der rechten Seite der Kurbelgarnitur von Fahrrädern oder Fahrrädern mit Elektrohilfsmotor verbaut und steht im Eingriff mit dem Zahnriemen, - dient im vorderen Bereich des Antriebssystems der Übertragung der Antriebskraft auf den Zahnriemen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Fahrräder des Kapitels 87 bestimmt. "Teile (Zahnriemenscheiben) für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712, Teile von Kurbelgarnituren"

DEBTI308/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-03-21

Kurbelarme, sog. Pedalarme, Foto siehe Anlage, - in Form von spezifisch gefertigten, stabartigen, leicht gebogenen, linken und rechten Kurbelarmen, - laut Antrag: - - aus Aluminium, - - eloxiert oder mit Farbe versehen, - - an einem Ende mit einer Bohrung zur Anbindung an das Tretlager- /Innenaufnahme, - - am anderen Ende mit einer Bohrung mit Innengewinde zur Befestigung der Pedalachsen der Fahrradpedale, - - ist der rechte Kurbelarm zusätzlich mit einem fünfarmigen Kurbelstern (zur Befestigung des Kettenblattes/Riemenscheibe) versehen, - - mit einem Abstand der beiden Bohrungen von ca. 120 mm bis ca. 190 mm, - werden als Teile der Kurbelgarnitur in Fahrrädern bzw. Fahrrädern mit Elektrohilfsmotoren verbaut, - dienen der Übertragung der Antriebskraft, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Fahrräder des Kapitels 87 bestimmt. "Teile (Kurbelarme) für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712, Teile von Kurbelgarnituren"

DEBTI46293/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-01-16

Kettenblatt, Art.-Nrn.: 8800520137, 8800520140, 8800520321, 8800520322, 8800520323 und 8800520324, Foto siehe Anlage, - in Form eines spezifisch gefertigten, zahnradartigen Erzeugnisses aus laut Antrag Aluminium, - innen mit fünf runden Bohrungen zur Aufnahme des Kurbelsterns versehen, - wird mittels des Kurbelsterns an der Kurbelgarnitur von Fahrrädern befestigt, - dient der Übertragung der Antriebskraft auf die Fahrradkette, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Fahrräder des Kapitels 87 bestimmt, - keine Einreihung in die Unterspoition 8714 9630, da sich die Ware als ein Teil einer Kurbelgarnitur darstellt. "Teil (Kettenblatt) für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712, Teil von Kurbelgarnituren"

DEBTI46288/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-01-09

Tretkurbel, Art.-Nrn.: 8800520137, 8800520321, 8800520322 und 8800520140, Foto siehe Anlage, - in Form eines stabartigen, leicht gebogenen Kurbelarms, - laut Antrag aus Aluminium, - an einem Ende mit einer vierkantigen Lochung zur Anbindung an die Tretlagerwelle einer Kurbelgarnitur von Fahrrädern, - am anderen Ende mit einer Bohrung mit Innengewinde zur Befestigung der Pedalachsen der Fahrradpedale, - stellt sich als Tretkurbel/Fahrradkurbel dar, - dient der Übertragung der Antriebskraft, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form, Abmessungen) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Fahrräder des Kapitels 87 bestimmt. "Teil (Tretkurbel) für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712, Teil von Kurbelgarnituren"

DEBTI15352/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-05-02

Zahnriemenscheiben, sog. vordere Riemenscheiben, Foto siehe Anlage, - in Form von spezifisch gestalteten, zahnradartigen Erzeugnissen, - laut Antrag in unterschiedlichen Ausführungen und Abmessungen: - - aus eloxiertem Aluminium oder sog. Edelstahl, - - außen mit einem Zahnkranz (mit einer Anzahl von 22 Zähnen bis zu 80 Zähnen), - - innen: - - - mit vier bzw. fünf runden Bohrungen zur Aufnahme eines Kurbelsterns bzw. bereits mit einem Kurbelstern ausgestattet oder - - - mit einer Innenverzahnung für einen pedalgetriebenen Elektrohilfsmotor oder ein pedalgetriebenes Tretlagergetriebe versehen, - wird auf der rechten Seite der Kurbelgarnitur von Fahrrädern oder Fahrrädern mit Elektrohilfsmotor verbaut und steht im Eingriff mit dem Zahnriemen, - dient im vorderen Bereich des Antriebssystems der Übertragung der Antriebskraft auf den Zahnriemen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar haupt- sächlich für Fahrräder des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712, Teile (Zahnriemenscheiben) einer Kurbelgarnitur"

DEBTI7729/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-03-14

Kurbelarme, sog. Pedalarme, Foto siehe Anlage, - in Form von spezifisch gefertigten, stabartigen, leicht gebogenen, linken und rechten Kurbelarmen, - laut Antrag: - - aus Aluminium, - - eloxiert oder mit Farbe versehen, - - an einem Ende mit einer Bohrung zur Anbindung an das Tretlager- /Innenaufnahme, - - am anderen Ende mit einer Bohrung mit Innengewinde zur Befestigung der Pedalachsen der Fahrradpedale, - - ist der rechte Kurbelarm zusätzlich mit einem fünfarmigen Kurbelstern (zur Befestigung des Kettenblattes/Riemenscheibe) versehen, - - mit einem Abstand der beiden Bohrungen von ca. 120 mm bis ca. 190 mm, - werden als Teile der Kurbelgarnitur in Fahrrädern bzw. Fahrrädern mit Elektrohilfsmotoren verbaut, - dienen der Übertragung der Antriebskraft, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Fahrräder des Kapitels 87 bestimmt. "Teile (Kurbelarme) für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712, Teile von Kurbelgarnituren"

DEBTI10807/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-04-25

Kurbelrohlinge, Foto siehe Anlage, - hebelförmige Erzeugnisse, - laut Antrag aus Aluminium gefertigt, - mit einer Länge von ca. 20 cm, - in zwei verschiedenen Versionen/Fertigungszuständen: - - Version 1: leicht gebogen und an einem Ende mit einer Bohrung mit Innengewinde versehen; verfügt am gegenüberliegenden, kopfartigen Ende über eine durchgehende Lochung mit quadratischen Querschnitt und ist einseitig zusätzlich mit einem kurzen Gewinde ausgestattet, - - Version 2: gerade; an einem Ende mit einer nicht durchgehenden Bohrung (ohne Innengewinde) versehen und ohne Lochung am gegenüberliegenden Ende, - laut Antrag und ergänzenden Angaben in einem unfertigen Zustand (werden noch mechanisch bearbeitet), - stellt sich als Tretkurbel/Fahrradkurbel dar, - wurde laut ergänzenden Angaben kundenspezifisch für Fahrräder und E-Bikes gefertigt, - da sich die Ware innerhalb des ABS XVII sowohl als erkennbares Teil für Krafträder (Elektromotor mit mehr als 250 Watt) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Elektromotor mit 250 Watt oder weniger) als auch als erkennbares Teil für Fahrräder ohne Motor darstellt und eine hauptsächliche Verwendungsmöglichkeit nicht ermittelt werden kann, ist sie der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (8714 10 / 8714 96) der in der Nomenklatur zuletzt genannten Unterposition zuzuweisen. - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Fahrräder bestimmt. "Teil (Tretkurbel) für Fahrräder, Teil von Kurbelgarnituren"

CZBTI33/076478/2017-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2020-11-09

Dle deklarovaných údajů se jedná o zapouzdřenou osu se šrouby, která je součástí pedálového ústrojí. Celková délka osy: 122,5 mm. Materiál: železo. Hmotnost: 345 g.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8714

Zu Unterpositionen 8714 91 10 bis 8714 99 90: Hierher gehören z. B. Teile und Zubehör zum Bau, zur Ausstattung oder zur Instandsetzung von: 1. Beiwagen für Krafträder und Fahrräder; 2. Fahrrädern mit Hilfsmotor, d. h. von Fahrrädern, die mit Pedalen in Bewegung gesetzt werden können und mit einem Hilfsmotor (mit einem Hubraum von 50 cm3 oder weniger) ausgestattet sind; 3. Zweirädern und anderen Fahrrädern (einschließlich Lastendreirädern), ohne Motor.

Pos. 8714

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 104/2012 der Kommission vom 07. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/19) (RV L 104/12): Ein so genanntes „Fahrradset“, bestehend aus den folgenden Komponenten: a) einem Rahmen; b) einer vorderen Gabel und c) zwei Felgen. Die Komponenten werden gleichzeitig, aber getrennt verpackt zur Zollabfertigung gestellt. a) Unterposition 8714 91 10 b) Unterposition 8714 91 30 c) Unterposition 8714 92 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8714, 8714 91, 8714 91 10 und 8714 91 30, und 8714 92 und 8714 92 10. …

Pos. 8714

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2012, Rechtssache VII R 40/11 Entscheidungsgründe: 1. Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 (VO Nr. 2474/93) des Rates vom 8. September 1993 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften -ABl. EG- Nr. L 228/1) wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Fahrrädern und anderen Zweirädern (einschließlich Lastendreiräder) ohne Motor der Position 8712 KN mit Ursprung in China eingeführt. …

Kapitel 87

1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren (RV E8701000). 2. Im Sinne des Kapitels 87 sind Zugmaschinen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie können auch Zusatzvorrichtungen haben, die es möglich machen, im Zusammenhang mit der Hauptverwendung der Zugmaschinen Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern (RV E8702100). Maschinen und Arbeitsgeräte, die ihrer Beschaffenheit nach auswechselbare Vorrichtungen zum Anbringen an Zugmaschinen der Position 8701 sind, werden in die für sie zutreffende Position eingereiht, selbst wenn sie mit der Zugmaschine, auch an ihr montiert, gestellt werden (RV E8702200). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8714.96.90?

Die Zolltarifnummer 8714.96.90 umfasst Teile. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8714.96.90?

Der Drittlandszollsatz für 8714.96.90 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8714.96.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 871496. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8714.96.90?

8714.96.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8714.96.90 im Zolltarif eingeordnet?

8714.96.90 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8714 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713 > 871496 andere, Pedale und Kurbelgarnituren sowie Teile davon. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8714.96.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8714.96.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI7281/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8714.96.90?

KN-Code 8714.96.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.