Zolltarifnummer 8714.99: Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, andere, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8714.99 steht für Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, andere, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8714.99 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8714.99
- Drittlandszoll
- 4,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8714.99
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zahnriemenantriebssystem, Fotos siehe Anlage, laut Antrang gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - mit einem Zahnrad der Position 8714, -- aus Stahl, -- mit einem Durchmesser von ca. 93 mm, -- mit 20 Zähnen, -- insbesondere aufgrund der Anzahl der Zähne, der Größe, der inneren Form und Aussparungen erkennbar hauptsächlich für Fahrzeuge der Position 8711 und 8712 bestimmt, - mit einem Kettenblatt der Position 8714, -- aus Aluminium, -- mit einem Durchmesser von ca. 22 cm, -- mit 50 Zähnen, -- mit einer Breite von ca. 11 mm, -- insbesondere aufgrund der Anzahl der Zähne, der Größe, der inneren Form und Aussparungen erkennbar hauptsächlich für Fahrzeuge der Position 8711 und 8712 bestimmt, - mit einem Zahnriemen der Position 3926, -- aus Kunststoff, -- mit einem Durchmesser von ca. 40 cm, -- mit einer Breite von ca. 8 mm, -- mit einer Dicke von ca. 10 mm, -- mit einem gezahnten Rahmenrücken, - dient dem Ersetzen eines Kettenantriebes, - im Hinblick auf den Wert und die Menge bestimmen die Waren der Position 8714 den Charakter der Warenzusammenstellung, - das Antriebssystem kann unterschiedslos sowohl an einem Kraftrad (E-Bike oder Pedelec der Position 8711), als auch an einem Fahrrad (Position 8712) verwendet werden, - das Antriebssystem ist somit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (8714 10 und 8714 99) in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen. "Teil für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, anderes als für Krafträder und Rollstühle"
Bei dem sog. Einkaufskorb handelt es sich um einen Korb aus Stahldraht mit schwarzem Kunststoffüberzug (ca. 40 x 30 x 17 cm, L/B/H) und klappbarem Tragebügel. An der Unterseite des Korbes befindet sich eine Befestigungsvorrichtung in Form eines angeschweißten, klammerartigen Metallbügels. Er dient dem Befestigen des Korbes an einem Fahrradgepäckträger. Auf einer Seite ist der Korb mit einer Vertiefung (zum Fixieren gegen seitliches Verrutschen durch den Gepäckträgerbügel) versehen. Aufgrund der speziellen Befestigungsvorrichtung ist eine Erkennbarkeit als Fahrradzubehör gegeben. Der Fahrradkorb ist als "erkennbares Zubehör für Fahrzeuge der Position 8711 bis 8713, hauptsächlich für Fahrräder der Position 8712, von den vorgenannten Unterpositionen nicht erfasst" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung
Bei dem sog. Einkaufskorb handelt es sich um einen Korb aus Stahldraht mit schwarzem Kunststoffüberzug (ca. 35 x 27 cm, L/B sowie max. Höhe von 26,5 cm) und klappbarem Tragebügel sowie noch zu befestigender Halterung (noch nicht zusammengesetzt). An einer Längsseite des Korbes befindet sich eine Befestigungsvorrichtung in Form einer in den Korb fest integrierten Metallplatte mit Haltenasen. Mit Hilfe der beiliegenden, zu Verkaufszwecken im Korb festgebundenen, Halterung aus Kunststoff soll der Korb an einem Fahrradlenker befestigt werden. Aufgrund der speziellen Befestigungsvorrichtung ist eine Erkennbarkeit als Fahrradzubehör gegeben. Der Fahrradkorb ist als "erkennbares Zubehör für Fahrzeuge der Position 8711 bis 8713, hauptsächlich für Fahrräder der Position 8712, von den vorgenannten Unterpositionen nicht erfasst" einzureihen.
Erkennbares Zubehör für Fahrräder der Position 8712, von den vorgenannten Unterpositionen nicht erfasst, in Form einer Lenkerverstärkungshülse für den Lenker. Die Lenkerverstärkungshülse dient zur Innenverstärkung des Klemmbereichs von dünnwandigen Aluminium- oder Karbonlenkern bei Verwendung von Lenkergriffen, die ein erhöhtes Anzugsdrehmoment erfordern. Sie besitzt eine integrierte Spreiz-Konus-Konstruktion, so dass sie an die Innenwand des Lenkers angepasst werden kann, und schließt bündig mit dem Lenkerende ab. Ein Bild der Ware ist im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm zu finden
Erkennbares Zubehör für Fahrräder der Position 8712, von den vorgenannten Unterpositionen nicht erfasst, in Form von zwei Lenkstangengriffen für den Lenker. Die Lenkstangengriffe (auch als Fahrradlenkergriffe bezeichnet) bestehen aus Gummi und Kunststoff und werden mittels einer Klemmung aus Aluminium an den Fahrradlenker rechts bzw. links geschraubt und dienen dort zum besseren Greifen am Lenker. Sie sind ergonomisch geformt und mit einer breiteren Auflagefläche für die Hand versehen. Sie können in verschiedenen Größen (abgestimmt auf die Größe der Handfläche) vorkommen. Die beiden Griffe sind gemeinsam auf einer innovativen Verpackung, bestehend aus einer Pappkarte und einem Kunststoffrohr, zusammen mit einer Montageanleitung verpackt. Ein Bild der Ware ist im Internet unter http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/ebticau.htm zu finden
Erkennbares Zubehör für Fahrräder, von den vorgenannten Unterpositionen nicht erfasst, in Form einer so genannten Gel-Satteldecke. Es handelt sich um einen Überzug für einen Fahrradsattel, bestehend aus einer Außenseite aus Kunststoff, gefüllt mit einer Gelmasse als Polsterung. Der speziell für Fahrradsättel geformte Bezug ist an der Unterseite mit einer Zugkordel mit einem Verschlussmechanismus versehen. Die "Gel-Satteldecke" wird auf einen Fahrradsattel mit Hilfe der Kordel passgenau aufgezogen und dient dem Fahrkomfort. Ein Bild der Ware ist unter http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/ebticau.htm zu finden.
Erkennbares Zubehör für Fahrräder der Position 8712, von den vorgenannten Unterpositionen nicht erfasst, in Form eines Sattelschoners. Bei dem Sattelschoner handelt es sich um einen Bezug aus wasserabweisendem Kunststoff, der mit einer Kordel versehen ist. Er ist speziell so geformt, dass er über einen Fahrradsattel gezogen werden kann. Er schützt den Fahrradsattel z.B. vor Nässe. Das Erzeugnis ist auf einem bedruckten Anhänger aus Pappe für den Einzelverkauf aufgemacht. Ein Bild der Ware ist im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm zu finden
Zubehör erkennbar hauptsächlich für ein Fahrzeug der Position 8712, anderes als von den UPos. (HS) 8714 11 bis 8714 96 erfasst, sog. Sattelüberzug Gel Ausführung. Es handelt sich um einen Überzug (ca. 25 cm lang und 15 cm breit) für einen Fahrradsattel, bestehend aus einem Spinnstoffgewebe mit einer Einlage aus Kunststoff (Gel). Der speziell für Fahrradsättel geformte Bezug ist an der Unterseite mit einem Zugband versehen. Der Überzug wird über einen Fahrradsattel gezogen und dient der Polsterung des Sattels. Das Erzeugnis ist mit dem Aufdruck "GEL" versehen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 8714 99 50 Kettenschaltungen Kettenschaltungen dieser Unterposition sind Mechanismen, mit denen die Kette eines Fahrrads vorne oder hinten auf ein anderes Zahnrad gelegt werden kann. Eine vollständige Kettenschaltung besteht in der Regel aus mindestens einer Schaltvorrichtung (vorne Umwerfer, hinten Schaltwerk, siehe Abbildungen) und einem Schalthebel, der durch einen Kabelzug mit der Schaltvorrichtung verbunden ist. Wird der Hebel während des Tretens betätigt, so wird die Schaltvorrichtung durch die veränderte Spannung des Kabelzugs seitlich verschoben und die Kette wird von einem Zahnrad auf ein anderes gelegt. Zu dieser Unterposition gehören auch gesondert gestellte Umwerfer oder Schaltwerke sowie nicht montierte Warenzusammenstellungen, die aus diesen Schaltvorrichtungen mit Kabelzügen oder Schalthebeln bestehen. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 104/2012 der Kommission vom 07. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/19) (RV L 104/12): Ein so genanntes „Fahrradset“, bestehend aus den folgenden Komponenten: a) einem Rahmen; b) einer vorderen Gabel und c) zwei Felgen. Die Komponenten werden gleichzeitig, aber getrennt verpackt zur Zollabfertigung gestellt. a) Unterposition 8714 91 10 b) Unterposition 8714 91 30 c) Unterposition 8714 92 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8714, 8714 91, 8714 91 10 und 8714 91 30, und 8714 92 und 8714 92 10. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2012, Rechtssache VII R 40/11 Entscheidungsgründe: 1. Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 (VO Nr. 2474/93) des Rates vom 8. September 1993 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften -ABl. EG- Nr. L 228/1) wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Fahrrädern und anderen Zweirädern (einschließlich Lastendreiräder) ohne Motor der Position 8712 KN mit Ursprung in China eingeführt. …
1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren (RV E8701000). 2. Im Sinne des Kapitels 87 sind Zugmaschinen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie können auch Zusatzvorrichtungen haben, die es möglich machen, im Zusammenhang mit der Hauptverwendung der Zugmaschinen Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern (RV E8702100). Maschinen und Arbeitsgeräte, die ihrer Beschaffenheit nach auswechselbare Vorrichtungen zum Anbringen an Zugmaschinen der Position 8701 sind, werden in die für sie zutreffende Position eingereiht, selbst wenn sie mit der Zugmaschine, auch an ihr montiert, gestellt werden (RV E8702200). 3. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8714.99?
Die Zolltarifnummer 8714.99 umfasst Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, andere, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8714.99?
Der Drittlandszollsatz für 8714.99 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8714.99?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 871499. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8714.99?
8714.99 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8714.99 im Zolltarif eingeordnet?
8714.99 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8714 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8714.99?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8714.99 erfasst, zum Beispiel DE18514/14-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8714.99?
HS-Unterposition 8714.99 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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