Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8716.40: Anhänger, andere Anhänger und Sattelanhänger

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8716.40 steht für Anhänger, andere Anhänger und Sattelanhänger. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8716.40 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8716.40
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
3

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8716Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon
  3. 8716.40Anhänger, andere Anhänger und Sattelanhänger

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8716.40

HS-Code8716.406 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

PLPL-WIT-2012-00438Erteilt von PLGültig bis 2018-04-12

Przyczepa do przewozu dzieci, przeznaczona do ciągnięcia przez rower, wyposażona w jedną oś, dyszel, tylny pałąk, dwa koła jezdne. Na konstrukcji pojazdu umieszczona jest otwierana opończa z przezroczystymi wstawkami. Na dyszlu znajduje się jedno składane koło podporowe oraz specjalny zaczep umożliwiający połączenie przyczepy z rowerem.

DEB/1912/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-07-24

Zweispuriger Fahrradanhänger, nicht zur Güterbeförderung bestimmt, in Form einer Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Basismodell zur Beförderung von bis zu 2 Kindern, einem so genannten Fahrradset, einem Buggy Set und einem Jogging Set. Das Basismodell (Länge zwischen 111 cm und 112 cm, Breite zwischen 73 cm und 87,5 cm und Höhe zwischen 29 cm und 30 cm) besteht aus einem Rahmen mit Polyesterbespannung auf dem ein Tuchsitz zur Beförderung von ein oder zwei Kindern angebracht ist, zwei hinteren 20-Zoll Laufrädern, einem Schiebegriff, einem Verdeck, Reflektoren und einer Feststellbremse. Es ist faltbar und hat im vorderen Bereich speziell konstruierte Aufnahmen für eine Deichsel und zwei Radausleger zur Aufnahme von Rädern. Das Basismodell ist ohne die Erweiterung durch ein spezielles Set nicht verwendbar. Das Fahrradset besteht aus einer speziellen Deichsel zum Ankuppeln des Basismodells an ein Fahrrad, wodurch aus der Gesamtkonstruktion ein vollständiger Fahrradanhänger wird. Das Jogging Set besteht aus einem 20-Zoll Laufrad mit Befestigungsmaterial, wodurch aus der Gesamtkonstruktion ein vollständiger Kinderwagen wird. Das Buggy Set besteht aus einem kleinen Buggyrad mit Befestigungsmaterial, wodurch aus der Gesamtkonstruktion ein vollständiger Kinderwagen wird. Alle Komponenten sind gemeinsam in einem Karton zur Abgabe an den Endverbraucher verpackt. Je nach Verwendung einer der verschiedenen Sets entsteht entweder ein Kinderwagen oder ein Fahrradanhänger. Ein charakterbestimmendes Fahrzeug kann nicht festgelegt werden, so dass die Warenzusammenstellung gemäß AV 3 c in die zuletzt genannte Position eingereiht wird. Modellbezeichnungen: Croozer Kid for 1; Croozer Kid for 2; Caddie, Kiddy Van

DEB/1875/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-07-22

Zweispuriger, faltbarer Fahrradanhänger zum Befördern von Hunden bestimmt, im Wesentlichen bestehend aus einem Stahlrahmen mit Kunststoffboden und Polyesterbespannung, zwei 16-Zoll Laufrädern mit Speichenreflektoren, sowie einer Deichsel mit Kupplung. Der Anhänger ist dazu bestimmt, an einem Fahrrad angebracht zu werden. Die Bespannung ist seitlich mit Kunststofffenstern und im vorderen Bereich mit einer verschließbaren Klappe ausgestattet und dient auf Grund des äußeren Erscheinungsbildes überwiegend zum Transport des eigenen Tieres. Es liegt keine Güterbeförderung vor. Modellbezeichnung: CROOZER DOG

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8716

Zu Unterposition 8716 40: 1. Ein Sattelanhänger, der speziell für den Einsatz als mobiles Kino hergerichtet wurde, mit einer Länge von 14 m und einer Höhe von 4,4 m. Der Zuschauerraum der Ware umfasst verschiedene feste Einrichtungen, wie 100 Sitze für das Publikum, eine Projektionsfläche, Klimaanlagen und elektrische Ausstattung (Verkabelung, Steckdosen, Schalter, Leistungsschalter usw.). Die Ware umfasst auch Lautsprecher und einen Videoprojektor. Die Lautsprecher sind mit Schrauben an den Innenwänden des Sattelanhängers befestigt. Der Videoprojektor ist auf einer Basisplattform montiert, die direkt auf einer Oberfläche verschraubt ist. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 8716

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 773/2011 der Kommission vom 2. August 2011 (ABL EU Nr. L 201/4) (RV L 773/11): Mit dem Fuß angetriebenes, zweirädriges Fahrzeug mit einem Gewicht von etwa 10 kg. Das Fahrzeug besteht aus: - einem Stahlrahmen mit verchromter Aluminiumgabel mit Federung, - einem höhenverstellbaren Lenker, - einer gelochten und mit Anti-Rutsch-Belag versehenen Trittfläche mit den Abmessungen 38 × 11 cm, - zwei Rädern mit folgenden Abmessungen: 26 Zoll (vorn) und 18 Zoll (hinten), - Handbremsen für Hinter- und Vorderrad und - einem Klappständer. Das Fahrzeug verfügt über keinen Sattel, keine Pedale und kein Tretlager. Die maximale Höhe des Lenkers beträgt 97 cm. …

Pos. 8716

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 22. Dezember 2010 – C-273/09: Rechtlicher Rahmen Position 8716 der KN lautet: „8716 Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon: … 8716 80 00 – andere Fahrzeuge“. In den HS-Erläuterungen zu der genannten Position 8716 heißt es: „Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der in den vorhergehenden Positionen aufgeführten Fahrzeuge eine Gruppe nicht selbstfahrender ein- oder mehrrädriger Fahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern. Hierher gehören ferner Spezialfahrzeuge ohne Räder, z. B. Schlitten und Schleifen. …

Pos. 8716

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundefinanzhofs vom 28. Februar 2023, RS VII R 21/20 Leitsätze 1 NV: Die Voraussetzungen für eine Tarifierung von im Wesentlichen aus Stahl gefertigten Lenk- und Bockrollen unter die Codenummer 8716 90 90 90 0 sind nur dann erfüllt, wenn die aus den objektiven Wareneigenschaften erkennbare ausschließliche oder hauptsächliche Zweckbestimmung der betreffenden Teile die Verwendung für nicht selbstfahrende Fahrzeuge der Pos. 8716 KN ist. Anderenfalls unterfallen die Lenk- und Bockrollen wegen ihrer Beschaffenheit als "Andere Waren aus Eisen oder Stahl" der Codenummer 7326 90 98 90 0. 2 NV: Die Entscheidung des FG, ob ein solcher Hauptverwendungszweck erkennbar ist, stellt eine Tatsachenwürdigung dar, die das Revisionsgericht nach § 118 Abs. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8716.40?

Die Zolltarifnummer 8716.40 umfasst Anhänger, andere Anhänger und Sattelanhänger. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8716.40?

Der Drittlandszollsatz für 8716.40 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8716.40?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 871640. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8716.40?

8716.40 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8716.40 im Zolltarif eingeordnet?

8716.40 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8716 Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8716.40?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8716.40 erfasst, zum Beispiel PLPL-WIT-2012-00438. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8716.40?

HS-Unterposition 8716.40 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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