Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8802.20.00.10: Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, zivile

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8802.20.00.10 steht für Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, zivile. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8802.20.00.10 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 88. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8802.20.00.10
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
5

Einordnung im Zolltarif

  1. 88LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVON
  2. 8802Andere Luftfahrzeuge (z. B. Hubschrauber und Starrflügelflugzeuge); Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge
  3. 8802.20Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von 2 000 kg oder weniger
  4. 8802.20.00Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von 2 000 kg oder weniger
  5. 8802.20.00.10Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, zivile

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8802.20.00.10

HS-Code8802.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8802.20.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8802.20.00.1010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 9A004Space launch vehicles, "spacecraft", "spacecraft buses", "spacecraft mission equipment", "spacecraft" on-board systems or equipment, terrestrial equipment, air-launch platforms and "sub-orbital craft" as follows:
  • 9A993National export-control item (Ausfuhrliste Teil I B)

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2018-01895Erteilt von FRGültig bis 2021-06-12

Avion civil à pistons d’un poids à vide n’excédant pas 2 000 kilogrammes. L’avion avait été construit en 1986 pour la formation initiale des pilotes de chasse de l’armée de l’air. Il appartient désormais à une collection privée.

FRBTIFR-BTI-2018-01638Erteilt von FRGültig bis 2021-04-19

Avion civil à pistons d’un poids à vide n’excédant pas 2 000 kilogrammes. L’avion avait été construit en 1986 pour la formation initiale des pilotes de chasse de l’armée de l’air. Il appartient désormais à une collection privée.

IEBTI17NT-14-5704-01Erteilt von IEGültig bis 2020-11-08

AIRCRAFT - DISMANTLED AND FOR SHIPMENT IN ONE CONSIGNMENT. THE ENGINE IS NOT INCLUDED THE AIRCRAFT IS FOR CIVIL USE AND THE WEIGH IS 600 KG

ES-ADUANAS-2007-000247Erteilt von ESGültig bis 2013-06-19

Avión de 1,538 kg en vacío, que incorpora dos motores a reacción PW610F de 4,00 kilonewtons y que está destinado al transporte de personas, con una capacidad máxima de seis (dos tripulantes y cuatro pasajeros). Tiene unas medidas de 10,1 x 11,4 x 3,4 m.

DEB/1357/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-06-01

Noch nicht zusammengesetztes, ziviles Starflügelflugzeug mit einem Leergewicht von ca. 513 kg, zur Verwendung unter zollamtlicher Überwachung vorgesehen, in Form eines Bausatzes für ein 2-sitziges Kleinflugzeug. Der Bausatz enthält alle erforderlichen Teile, um das Kleinflugzeug mit der Bezeichnung "VAN'S AIRCRAFT RV-7" bzw. "� RV-7A" zusammenbauen zu können. Neben dem Bauplan enthält die Lieferung sämtliche vorkonfektionierten und vorgebohrten Bauteile, Baukomponenten und Verbindungselemente aus diversen Materialen, alle notwendigen Instrumente, einschließlich der Navigations- und Funkgeräte und den Motor mit allen erforderlichen Zusatzaggregaten. Das zusammengebaute Kleinflugzeug hat eine Länge von ca. 622 cm, eine Höhe von ca. 217 cm und eine Spannbreite von ca. 762 cm. Es soll nach Eintragung in die Luftfahrtrolle der zivilen Eigennutzung dienen. Die Anwendung der Codenummer hängt davon ab, dass eine Bewilligung eines Zollverfahrens mit wirtschaftlicher Bedeutung/einer Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr zur besonderen Verwendung vorliegt.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8802

Zu Unterposition 8802 20: 1. Motorisiertes ultraleichtes Wasserflugzeug (UL) vom Typ Hängegleiter, mit einem integrierten Motor, einem Flügel, einem Propeller und einem halbfesten aufblasbarem Rumpf ausgestattet, der das Starten und Landen von oder auf Wasseroberflächen (Meer, See usw.) ermöglicht. Das Erzeugnis weist folgende Merkmale auf: ¾ Zweizylinder-Zweitaktmotor; ¾ Cockpit mit zwei hintereinander angeordneten Sitzen; ¾ Leergewicht: 216 kg; ¾ Maximales Bruttogewicht: 406 kg; ¾ Abrissgeschwindigkeit (stall speed): 48 km/h; ¾ Reisegeschwindigkeit: 70 km/h; ¾ Höchstgeschwindigkeit: 80 km/h; ¾ Spannweite: 11,15 m; ¾ Flügelfläche: 19.6 m2 Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 8802

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2017/285 der Kommission vom 15. Februar 2017 (ABl. EU Nr. L 42/5) (RV L 17/285) Ein ferngesteuerter Hubschrauber mit mehreren Rotoren (eine sogenannte Drohne) mit einer Diagonalen von 35 cm und einem Gewicht von 1 030 g, mit einer Fernsteuerung in einer Verpackung für den Einzelhandel aufgemacht. Der Hubschrauber verfügt über ein Stabilisierungssystem, Wi-Fi und ein GPS-Modul. Die maximale Fluggeschwindigkeit beträgt etwa 54 km/h und die Flugdauer 25 Minuten. Die Fernsteuerung sendet auf einer Frequenz von 2,4 GHz und wird mit vier Batterien betrieben. Der Hubschrauber wird mithilfe der Fernsteuerung (im Freien) über eine Entfernung von bis zu 1 000 m gesteuert. …

Kapitel 88

1. Im Sinne dieses Kapitels bezeichnet der Ausdruck „unbemanntes Luftfahrzeug“ jedes Luftfahrzeug, außer jene der Position 8801, die dazu bestimmt sind, ohne einen Piloten an Bord geflogen zu werden. Sie können so konstruiert sein, dass sie eine Nutzlast tragen oder mit fest eingebauten Digitalkameras oder anderen Geräten ausgerüstet werden können, sodass sie in der Lage sind, während des Flugs funktionellen Zwecken zu dienen. Der Ausdruck „unbemanntes Luftfahrzeug“ umfasst jedoch kein Flugspielzeug, das ausschließlich zur Unterhaltung dient (Position 9503). (RV E8801000) Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Leergewicht" im Sinne der Unterpositionen 8802 11 bis 8802 40 gilt das Gewicht des Luftfahrzeugs im flugbereiten Zustand unter Ausschluss des Gewichts der Besatzung, des Treibstoffs sowie der Ausrüstung, die nicht fest eingebaut ist (RV F8801000). 2. …

Abschnitt XVII

1. Zu Abschnitt XVII gehören nicht die in Position 9503 oder 9508 erfassten Waren sowie Rodelschlitten, Bobschlitten und dergleichen (Position 9506) (RV C1701000). 2. Folgende Waren sind nicht als „Teile“ oder als „Zubehör“ einzureihen, auch wenn sie erkennbar für Waren des Abschnitts XVII bestimmt sind: a) Dichtungen und dergleichen aus Stoffen aller Art (Einreihung nach Stoffbeschaffenheit oder nach Position 8484) sowie andere Waren aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1702A00); b) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) (RV C1702B00); c) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge) (RV C1702C00); d) Waren der Position 8306 (RV C1702D00); e) Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8401 bis 8479 sowie Teile davon, ausgenommen Kühler für Waren dieses Absc …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8802.20.00.10?

Die Zolltarifnummer 8802.20.00.10 umfasst Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, zivile. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8802.20.00.10?

Der Drittlandszollsatz für 8802.20.00.10 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8802.20.00.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 880220. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8802.20.00.10?

8802.20.00.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8802.20.00.10 im Zolltarif eingeordnet?

8802.20.00.10 steht in dieser Hierarchie: 88 LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVON > 8802 Andere Luftfahrzeuge (z. B. Hubschrauber und Starrflügelflugzeuge); Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge > 880220 Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von 2 000 kg oder weniger > 88022000 Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von 2 000 kg oder weniger. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8802.20.00.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8802.20.00.10 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2018-01895. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 8802.20.00.10 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8802.20.00.10 gibt es eine indikative Korrelation zu 9A004, 9A993. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8802.20.00.10?

TARIC-Code 8802.20.00.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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